Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1929)
- Date
- 1929-09-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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‘Bfättev kerausgegeben von der fnndesoeganifafion des flgudas-Jisvoei in Veutfekland. J5. Jahrgang Hamburg, 26, September 1929 / 2\.<EIuI 5689 Nummer ^9 Schriftleitung: Wolf S. Jacobsorr in Hamburg. Resolukonen der kenessio Gedaulo. I. Politische Resolutionen ^Resolution über Jewish Agency in letzter Nummer veröffentlicht.) Sowjetrutzland. 1. Die K. E. beauftragt den geschäftssührenden Ausschuß, eine ständige Kommission zu bilden, welche die religiösen Notwendigkeiten der thoratreuen Kreise in Sowjetruhland studiert und im Rahmen der Möglichkeiten der Sowjetgesetzgebung sie betreut. . 2. Inder klaren Erkenntnis, daß eine Protestresolution Zum mindesten zwecklos ist, erklärt die K. G.: Ganz Israel leidet unter den Religionsverfolgungen, denen unsere Brüder und Schwestern nicht sosehr durch "die zentralen Stellen, als vielmehr durch das Verhallen ■frei Mitglieder jewreva sekciva, ausgesetzt sind. Wir beten zum Allmächtigen, daß er das tapfere Herz und den unbeugsamen Willen unserer Brüder und Schwestern stärke, damit sie in dieser furchtbaren Not der Seele in diesem harten Kampfe ausharren. p' nisnx 'Ti Wir beugen uns in Ehrfurcht vor diesen Helden, die eine geschichtliche Aufgabe sondergleichen in beispielloser Hingabe erfüllen. Wir beten in der Hoffnung, daß auch in diesem Lande sich die Einsicht Bahn breche, daß auch Israels thoratreue Kinder jedem! Staate wertvolle Glieder sind. 3. K. G. verlangt von der Aguda-Leitung, daß sie alle legalen Mittel anwendet, damit denen, die aus Notwendigkeiten des Gewissens heraus auswandern möchten, diese Auswanderung gestattet Coerde, und daß Aguda diese Emigranten mit Rat und Tat stützt. Die letzten Ereignisse in Palästina. 1. Die zweite K. G. der Agudas Jisroel gibt ihren tiefsten ~ Schmerz über die letzten Ereignisse in Palästina Ausdruck. Sie erhebt Protest nicht nur gegen die eigentlichen Verbrecher, sondern auch gegen alle diejenigen, welche durch Nichterfüllung ihrer Pflicht mittelbar das Anglück.verschuldet haben. 2. Die K. G. protestiert gegen jeden Versuch, die jahrhundertalten Rechte des jüdischen Volkes^an der Kotel Maarawr irgendwie zu schmälern, jener Mauer, an welcher seit vielen Generationen das jüdische Volk in heißen Tränen sein Gebet zu Gott ergießt. Die St. G. erklärt, daß jeder Versuch, den bisherigen Rechtszustand an. der Kotel Maraawi zu verschlechtern, den schärfsten Widerstand der Gesamtjudenheit Hervorrufen wird. 3. Die K. G. erklärt, daß keinerlei Demonstrationen oder Gewalttaten die religiös geheiligten Rechte des jüdischen Voles an Palästina beeinträchtigen können. Es sind dieses von Gott gegebene, geschichtlich begründete Rechte, ite niemals Objekt politischer Kombenationen sein dürfen und können. 4. Die K. G. fordert von der englischen Regierung eine unparteiische genaue Untersuchung aller Geschehnisse und fordert im Namen des beleidigten Rechtes die Bestrafung all derer, die unmittelbar oder mittelbar an den unmenschlichen Verbrechen schuldig sind. Außerdem betrachtet es diä K. G. als eine selbstverständliche Pflicht der englischen Mandatarmacht, dafür zu sorgen, daß für alle Vermögensschäden völliger Ersatz geleistet wird. Friedensbund. Erfüllt von dem Bewußtsein, daß die Propheten Israels im Namen Gottes den Völkerfrieden als ein Kennzeichen messianischer Zeiten^ kündeten, begrüßt die K. G. mit Freude die Bestrebungen der „Arbeitsgemeinschaft der Konfessionen für den Frieden", sich für die Erreichung wahren dauernden Friedens unter den Völkern einzusetzen. \ II. Organisation Finanzen-Organisation. Gemäß Antrag der Organisation-- und Finanzkommission wird das Budget der Zentralstellen der Agudas Jisroel: a) Rabbinischer Rat, b) Zentralbüro Wien, c) Organisationsu. Propaganda-Abtg. in Frankfurt durch die Trumas Chower- und Trumas-Ehower-Nichbodbeitrüge aufgebracht. Die Trumas-Ehower-Nichbod beträgt in den westlichen Ländern 15 Doll, per anno, in Polen, 7,50 Doll, per anno, da Polen für seine Landeszentralen ebenfalls durch Trumas-Ehower-Nichbod große Beträge aufzubringen hat. - ' Die Trumas-Ehower-Nichbod soll durch Sonderausschüsse aufgebracht werden, die der Landeszentrale angegliedert und durch ein Mitglied, des Landesvorstandes präsidiert werden. Sämtliche Trumas-Chower-Nichbodbehträge sind an die vom G. A. für die Verwaltung zentraler Gelder zu wählende Zentralfinanzkommission abzuführen. Die Organisation des Trumas-Ehower-Nichbod in den einzelnen Ländern soll die erste Aufgabe einer neu zu schassenden Organisation- und Propaganda-Abteilung sein. Die Organisations- und Propagandaabterlung hat folgendes Arbeitsgebiet: Die Vertiefung der agudistischen Ideologe unter den bisherigen Mitgliedern. 2. Die Organisierung der einzelnen Landesorganisationen. 3. Die systematische Verbreitung der Trumas-Ehower- Nichbod gemäß der Einzelheiten in Punkt a. Die Organisation-- und Propagandaabteilung soll im einzelnen nach dem Organisationsplan, den Dr. E h r - mann in der Zentralratssitzung in Tewes 5686 vorgelegt hat, arbeiten. Statut. Der G. A. soll in Uebereinstimmung mit dem Zentralrat es ermöglichen, daß Sonderförderationen ohne Zugehörigkeit zur Landesorganisation gegründet werden, die dem Geschäftsausschuß und dem Rabbinischen Rat unterstehen. Allgemeinde. Es ist eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission zum Studium des Problems der „Jüdischen Allgemeinde" (Knesses Jisroel) im Sinne der wiederholten Anregungen des Dr. Nathan Birnbaum mit dem Aufträge der Berichterstattung binnen eines Jahres an den G. A. zu wählen. Ms Kommissäre werden vorgeschlagen die Herren: Rabbiner Bart, Lomza; Dr. Moses Auerbach; Dr. Nathan Birnbaum. Orthodore Presse. In ErbeninttÄs der NottveMgikM <emer ausgleÄehnten orthodoxen Presse und vom festen Willen befselit, alle ExlstonzmögKchkSiten e?kver solchen Presse zu schlaffen, beschießt Äe K. G.; 1. Jede Aguda-Ortsgruppe, Jugendgruppe. PoaMm- Gruppe, Mädchengruppe usw., sowie alle Aguda-JnMu- Konen, wie beispielsweise Chedarim. Jesode Hachora, Bajs Jakorv-Schuileni, Chawazelsth^SchNlien, orthodoxe Bankhäuser usw. sind verMckstst, sich aus die gan-ze orthodoxe Presse im Lande wie im Auslände, die zur Zeit erscheint, zu abonnieren. - 2. Die K. G. fordert sämtliche Lanideszentvaien auf, mkt Rrmidschreiben alle ihre AbtÄlungen. von diesem Beschluß in Kenntnis zu setzen und sie aufzusvrdern, den Beschluß durchMführen. Auch die Zentralen der Chedarim, Schulen, Banken usw. mögen diesen Beschluß ihren Uniberabteilungen bekannt geben. 3. Es ist eine Summe als PressesulbveMon bereit zu stellen^ die nach bestimmte Maßstäben an die einzelnen orthodoxen Organe verteilt wird. . HI. Sozialökonomische Beschlüsse. Sabbatbeobachtung. 1. In Anbettrachl der grundlegenden Bedeutung des biblischen Sabbatgedankens für die Erhebung der ganzen Menschheit, verlangt die zweite Kenessio Gedaulo den Schutz und die Förderung des Sabbatgebotes durch die wirtschaftlichen und politischen Instanzen der Welt. 2. In erster Linie obliegt der jüdischen Gesamtheit die heilige Pflicht in unverbrüchlicher Solida» r i t ä t den Sabbat als heiliges Gut zu wahren. 3. Als wesentliche Forderungen znm Schutze des Sabbat anerkennt die zweite Kenessio Gedaulo: a) Die systematische Durchdringung der jüdischen Unternehmerschaft und der sa bbattreuen Ange st eilten und Arbeiterschaft mit dem Bewußtsem der gegenseitigen Verantwor-t tung und Verbundenheit. b) Das einmütige Zusammen st ehen der jüdischen Gesamtheit zum Schutze int Falke der Erwerbslosigkeit der Sabbattreuen Lurch Versicherung und sonstige geeignete Maßnahmen. c) Die Propagierung der Füns-Täge-Woche und der Verlegung des Lohntages vom Wochenende unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. 4. Die K. G. begrüßt mit Sympathie die Tätigkeit des „Schomrer Sabbos-Weltverbandes für fabbattteue Juden". Obligatorische Sonntagsruhe. Von dem Standpunkt ausgehen, daß: 1. die strengste Sabbatruhe eine der heiligsten unantastbaren Grundprinzipien des Judentums ist, L.daß die Nichtberuäsichtigung der jüdischen Ar-- beiterinleressen und wirtschaftlichen Interessen überhaupt! ber der gesetzlichen Regelung der Sonntagsruhe in krassem Widerspruche zum Prinzip der Gewissenssteiheit einerseits, der sozialen Gerechtigkeit andererseits steht, indem dem thoratreuen, sabbathütenden Juden ein weiterer arbeitsfteier Tag ausgedrängt wird, beschließt der Kg. die neugewählten leitenden Organe der A. I. zu beauftragen, in einem dem internationalen Arbeitsamt beim Völkerbund vorzulegenden Memorandum dieses fast in allen Staaten bestehende Unrecht klarzulegen und überdies alle Schritte zu unternehmen, die zur Aufhebung der gesetzlichen Zwangssonntagsruhe für die sabbathütenden Juden führen können. Zentralfonds für Arbeitsvermittlung und Versicherung. Die K. G. erkennt an, daß die soziale Lage der breiten jüdischen Massen, insbesondere in den Ländern des Ostens, die ganz besondere Fürsorge der Agudas Jisroel erfordert. Sie ist der Ueberzeugung, daß die Schaffung eines Zentralfonds notwendig ist, mit dessen Hilfe Versicherungskassen und Stellenoermittlungszentralen in den einzelnen Ländern ins Leben gerufen werden können. Die K. G. ermächtigt und beauftragt die Leitung der Agudas Jisroel, alle erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen: Agudistische Bank. Din Kenessio Gedaulo beschließt: Als eines der wichtigsten Mittel zur Linderung der wirtschaftlichen Not der jüdischen Massen den Ländern Europas, vor allem des Ostens, ist die Schaffung eines nach kaufmännischen Grundsätzen geleiteten Bankinstituts geboten. Die Kenessio Gedaulo akzeptiert daher diesbezügliche Vorschläge ihrer sozialen Kommission und erteilt dem gesetzten provisorischen Ausschuß Vollmacht zur Dornahmo der nötigen Vorarbeiten. Oekonomische Streitigkeiten. 1. Die K. G. beschließt, daß überall, wo ein Bedürfnis besteht, Kommissionen eingesetzt werden sollen, die zur Hälfte aus Mitgliedern der agudistischen Ortsgruppen und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern der Poale A. I. zusammengesetzt sein sollen. Diese Kommissionen sollen tunlichst unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des Rabbinischen Rats stehen. Die Aufgabe dieser Kommissionen ist: a) Die Schlichtung von Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern; b) darüber zu wachen, daß die Grundsätze der Thora und der sozialen Gerechtigkeit nicht verletzt werden; c) die Vermittlung von Arbeitsgelegenheit für thoratrsue Arbeiter. Dieser Aufgabe soll besondere Sorgfalt gewidmet werden. 2. Die K. G. tadelt aufs schärfste die Handlungsweise jüdischer, besonders aber derjenigen orthodoxen Arbeitgeber, die, wo ein Angebot jüdischer Arbeitskräfte besteht, nichtjüdische Arbeiter beschäftigen. Die K. G. macht solche jüdischen Arbeitgeber für den wirtschaftlichen Ruin der breiten Massen der jüdischen Arbeiterschaft und für den infolge dessen eintretenden religiösen Niedergang des thoratreuen jüdischen Proletariats verantwortlich. 3. Die K. E. beschließt, daß in allen von der A. I. unterhaltenen Betrieben. nur orthodoxe Arbeiter beschäftigt werden. 4. Die K. G. begrüßt mit Freude die Schaffung einer Arbeitslosen-Fürsorge und von Versicherungskassen und fordert den neuen G. A. auf, die diesbezüglichen Anträge schleunigst durchzusühren. 5. Die K. G. beschließt zur Hebung der wirtschaftlichen Not und des hierdurch einttetenden religiösen Niederganges des jüdischen Proletariats die Gründung von Kooperativ-Gesellschaften und fordert den neugewählten G. A. auf, die Gründung solcher Kooperattv-Gesellschasten zu fördern. Erziehung der Unbemittelten. 1. Die K. G. fordert alle Faktoren der Erziehung auf, den schulgeldfreien Unterricht der Kinder zu ermöglichen; 2. ferner für die religiöse Erziehung jener Jungarbeiter zu sorgen, die tagsüber beschäftigt sind. 3. Die K. G. beschließt, die bestehenden orthodoxen Waisenhäuser zu fördern und die Gründung weiterer als notwendig zu bezeichnen. - Berlandlichung. Es ist eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission zum Studium des Problems der „Verländlichung" im Sinne der wiederholten Anregungen des Dr. Nathan I