Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1929)
- Date
- 1929-09-26
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Geik 4 Nr. 39 Der Israelit Pogromwalsen ohne Unterschied. An der Spitze der Zeitschriften, die diese Einzelheiten bringen, mutet wie blutige Ironie die Ueberschrift an: „Ruhe in Palästina!" Und nun das Schlimmste: Eine große Untersuchungskommifsion ist von London auf dem Wege nach Palästina. Inzwischen haben die Lokalbehörden ihre Arbeit ausgenommen. Die Gefängnisse sind überfüllt von — Juden, die den« Mut und die Kühnheit hatten, in der Stunde der Lebensgefahr, da sie sich von den Hütern der Ordnung vollkommen verlassen sahen, mit der Waffe in der Hand sich, ihre Familien und ihre Brüder zu verteidigen. In der orthodoxen Presse Palästinas wird über sine Audienz von Oberrabbiner Sonnenfeld in Begleitung des Generalsekretärs des Waad Hair der Afchkenasimgemeinde, Rabbi I u n g r e i s, beim Hochkommissar berichtet. Der greise Rabbi sagte unter Tränen, daß er seit über fünfzig Jahren in Jerusalem wohne und in diesen fünfzig Jahren türkischer Zeit sich nie was ereignete, das an diese Schrecken erinnert. Rabbi Jungreis wies auf die Ungeheuerlichkeit hin, daß anstelle der Mord gesellen Juden von der Selbstverteidigung in die Gefängnisse geworfen werden. Was sollten diese um ihr Leben, um die Ehre ihrer Frauen, Mütter und Töchter bedrohten Menschen sonst tun? In Haifa und an anderen Plätzen, wo sich die Juden kräftig zur Wehr setzten, konnten größere Metzeleien verhindert werden, in Hebron, wo man sich auf den Schutz der englisch-arabischen Polizei verließ, mußten wir unsere Besten hergeben, die Blüte unserer Jugend aus den Pflanzstätten der heiligen Thora. Was der Oberkommiffar darauf zu erwidern wußte, war nur, daß eine englische Untersuchungskommission die Ereignisse genau und unparteiisch prüfen würde. Wir vermissen aber die Zusage auf sofortige Befreiung der Juden, deren einzige Schuld darin bestand, daß sie sich nicht wie die Schafs abschlachten liehen. Das müßte unverzüglich geschehen, wenn die Ueberschrift: „Ruhe in Palästina" einen Sinn erhalten sollte. Neue unlisemMsche Hetzen. Wie es auch kommen mag, „der Jude wird verbannt". Hat da eine große Versicherungsbank in Süddeutschland ihre Pforten schließen müssen und beschreibliches Unheil in der Finanzwelt auch bis hinunter in den Mittelstand angerichtet, so weiß die antisemitische Presse von „jüdischen Schwindelmanr p u lall o ne n" zu sprechen, obwohl die Faktoren d er Katastrophe nachgewiesenermaßen bis auf ein verschwindendes Minimum vollblütige Arier sind. Die Bombenattentäte in Berlin und Lüneburg sind in d e u t f ch v ö l k i - s ch e n Köpfen ausgeheckt und von ebensolchen benschule 500 Flüchtlinge auf 1000 Quadratmeter, in der Lemmel-Schule 190 Flüchtlinge auf 639 Quadratmeter, im Gebäude des Hafolel 133 Flüchtlinge auf 230 Quadratmeter, in der Lhurva-Synagoge 225 Flüchtlinge auf 20 Quadratmeter untergebracht; ähnliche Verhältnisse bestehen in anderen Unterkunftshäusern. Hingegen sind die Angehörigen der britischen Armee so untergebracht, daß 6 Quadratmeter auf eine Person kommen. (Den Arabern von Hebron schlägt das Gewissen.) „Palestine Bulletin" veröffentlicht eine Mitteilung aus Hebron, der zu entnehmen ist, daß den Arabern, die an der Abschlachtung der Juden beteiligt gewesen sind, das Gewissen zu schlagen begonnen hat. Ein Araber erzählte, daß er Nacht für Nacht die Stimme des Erzvaters Abraham aus der Höhle Machpaleh rufen hört: „Ihr Söhne Jsmaels, warum habt Ihr meine Kinder abgeschlachtet warum habt Ihr die Namen Eurer Väter in Unehre gebracht?" Anfangs, so erzählt der Araber, klingt die Stimme leise, mit dem Dunkel der Nacht steigert sie sich zu einem mächtigen Nus. Die Erzählung dieses Arabers hat unter den Moslemiten Hebrons Besorgnisse hervoregrufen. Es melden sich weitere Araber, die die gleicht Stimme zu vernehmen glauben. Die Moslemiten beraten über Mittel, die Patriarchen zu besänftigen. Händen ausgeführl worden. Das erste Experiment hatte ein jüdisches Haus zum Opfer, aber auch sie geben den völkischen Hetzern neue Impulse und neuen Stoff. Bon der Hugenbergpresse wird ein» Volksbegehren propagiert. Die Mittel, mit denen dabei gearbeitet wird, kommen aus der dunkelsten Ecke des Judenhasses. Dawes sei ein Jude, und der Poungplan bedeute die Versklavung der kommenden Generation in Deutschland und ihrer Auslieferung an ein „jüdisches Großkapital". Man fragt sich bei solcher alle Vernunft und Ueberlegung über den Haufen werfende blindwütige Hetze, ob da eine Verteidigung und Aufklärung überhaupt noch möglich ist? In den breiten Schichten des Volkes herrscht bittere Rot, und von den Männern, die nicht zum geringen Telle diese Rot mitverschuldet haben, wird zwar kein Ausgang aus der Not gezeigt, aber ein angeblich Schuldiger, gegen ben.) man seinen Aerger abladen kann. Dieses gewissenlose Spiel mit der Ehre und dem Lebensglücke Anderer, das auch die Jugend vergiftet, ist zur Zeit die größte Gefahr für Deutschlands Gegenwart und.Zukunft. Das sollten diejenigen zuerst emsehen, die sich mit so großen Worten als die Vaterlandsretter gerieren. Ehescheidung von Ausländern. Von Rechtsanwalt Dr. H. Brinkmann in Frankfurt a. 2R. Für die Scheidung der Ehe sind im Deutschen Reich die Gesetze des Staates maßgebend, dem der Ehemann zur Zeit der Erhebung der Klage angehört. Ist der Ehemann ein Ausländer, so kommen mithin, auch wenn die Ehe im Deutschen Reich geschloffen ist, nicht die deutschen Vorschriften über die Scheidung der Ehe, sondern die Gesetze des Staates, welchem der Ehemann angehört, in Frage. Für jeden, der in der Praxis mit der Scheidung von Ehen zu tun hat, ist es nichts Neues, welche Schwierigkeiten sich insbesondere bei der Scheidung von ostjüdischen Ehen in Deutschland bieten. Insbesondere ist dies der Fall, wenn ller^Ehemann aus dem früheren Polen oder Rußland oder aus einem der Nachfolgerstaaten dieser Länder stammt. Es dürfte deshalb von größtem Interesse sein, daß neuerdings das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in Anlehnung an die Literatur und Rechtsprechung, die sich in'letzter Zeit zu diesen Fragen entwickelt hat. bei einer Scheidung einer polnischen Ehe den Weg gegangen ist, in Anlehnung an die religiösen Vorschriften die Scheidung auf Grund überreichten Scheidebriefs auszusprechen. Es gehört nicht hierher, ob und inwiefern der indem Scheidungsstreit überreichte Scheidebrief und insbesondere der Uebergabeakt den religiösen Vorschriften gerecht wird. Auf alle Fälle dürfte die Mitteilung des Urteils von Interesse sein, da mancher Jurist schon an der Möglichkevt, eine ostjüdische Ehe zu scheiden, in Fällen, wo eine Scheidung unbedingt geboten ist, irre geworden ist. Das Urteil soll deshalb hier mitgetellt werden. Die Notwendigkeit der Scheidung mußte im fraglichen Fall um so eher anerkannt werden, als schon nach der standesamtlichen und vor der religiösen Trauung Differenzen auftauchten, so daß es zu der religiösen Trauung und mithin zur Vollziehung der Ehe im jüdischen Sinn überhaupt nicht gekommen war. Um so mehr muß es begrüßt werden, daß das Oberlandesgericht aus dem entstandenen Dilemma durch feine Entscheidung herausgeholfen und überhaupt den Weg zur Lösung solcher Ehen gewiesen hat. Das Urteil datiert vom 11. Juli 1929 und lautet: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts in . . . vom 21. Dezember 1928 wird zurückgewiefeu. Auf die Anfchlußberufung des Beklagten wird das genannte Urteil dahin geändert, daß die vor dem- Stcmbesbmmhm in . . . geschlossene Ehe der Parteien geschieden (dem Bande nach getrennt) wird. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Tatbestand. Gegen das vorbez-eichnete die Klage abweisende Urteil hat die Klägerin Berufung eingelegt. Sie beantragt: 26. Sept. 1929- WIHUWIfft IWWMIf Wl OTHfflg Die jüdische Weltsensation! EZRA RACHtlK der 12jähr., phänomenale jüdisch. Wunderknabe kommt nach Frankfurt am Main vor seiner Überfahrt nach Amerika. Einmaliger Klavier - Abend Dienstag, den 8, Oktober 29, abend 8 Uhr im großen Saale des Saalbaues Überall ausverkaufte Häuser! Noch nie dagewesene Beifallsstürme J „Seit Jascha Heifez Debüt aJs 12 jähriger Knabe habe ich ein solch phänomenales Wunderkind nicht mehr gehört“. Dr. Hugo leichieniriil Musical Courier (New^York, 17. 5. 28) Sichern Sie sich sofort Ihre Plätze! Preise der Eintrittskarten M- 1.50 bis M- Leser dieses Blattes erhalten gegen Vorzeigen dieses Inserates 20% Ermäßigung auf allen Plätzen bei Pianohaus [.Neumann, Zeil 29 Aus dem Programm: Bach, Beethoven, Chopin, Schubert u. Liszt „unter Abänderung des angefochtenen Urteils nach, dem Kluge an trag zu erkennen und dem Beklagten die Kosten des zweiten Rechtszuges aufzuerlegen." Der Beklagte becm'tmgt: die Berufung kostenpflichtig zurückzmveifen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht vom 1. Juli 1929 hat er sich der Berufung angeschlossen mit dem Anträge: die Che der- Parteien nach! überreichtem Scheidebriief zu scheiden. Die Klägerin stellt hierzu keinen Antrag, In der mündlichen Verhandlung vom 1. 7. 1929 sind die Parteien persönlich erschienen. Sie haben eine Bescheinigung des Rabbiners . . . vom 30. Juni 1929 überreicht, wonach am 30. Juni 1929 dreimal vor dem Raibbinat der Israelitischen Gemeinde in . . . ein erfolgloser Sühnsv-ersuch stattgefunden hat. Das Gericht hat am 1. Juli 1929 nochmals dis Sühne versucht. Dieser Versuch ist jedoch erfolglos geblieben. Daraufhinist vonweiteren Sühneversuchen Abstand genommen und dem Verfahren Fortgang gegeben worden. Der Beklagte hat aus Befragen erklärt, er sei bereit, der Klägerin den Scheidebrief freiwillig zu übergeben. Die Klägerin hat erwidert, sie wolle ihn freiwillig annehmen. Daraufhin hoi der Vek-lagte der Klägerin den vor zwei Zeugen unterschriebenen Scheidebrief übergeben, der folgenden Wortlaut hat: „Am 2. Tage der Woche, Montag -den 23. Sivan 5689 (1. Juli 1929) zu . . ., überreiche ich . . ., geboren am . . . zu . . ., Sohn des . . ., wohnhaft zu ..., ohne Zwang an diesem Tage meiner Frau ..., geboren am . . ., Tochter des . . ., wohnhaft in . . miit deren Ein-verständnis den Scheidebrief . . . Hierdurch erkläre ich Dich als geschieden und -in Deinem Tun und' Lassen für vollkommen frei." Die Klägerin hat den Scheidebrief freiwillig en-tgegengenommen. Die Mtsn des Standesamtes . . . sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden. Entfcheid-ungs gründe. Nach Artikel 2 Ziffer 3 des polnischen Staatsangehöriigkeitsgesetzes vom 20. Januar 1929 find auch alle diejenigen Personen polnische Staatsangehörige, denen auf Gnmd der internationalen Verträge die polnische Staatsangehörigikeit zukommt Zu diesen internationalen Verträgen gehört u. a. das Mino-vitätenschützabkommen zwischen den Ententemächten und Polen vom. 18. Juni 1919. In Artikel 4 dieses Schutzabkommens erkennt - Po^ len an, daß alle deutschen^ österreichischen!, ungarischen und russischen Staatsangehörigen, die auf dem Gebiet, das früher zu den betreffenden Staaten gehörte,, von dort ansässigen Eltern geboren sind, von selbst und ohne Erfüllung einer weiteren' Förmlichkeit die polnische Staats-angehörigkeit erwerben, auch' wenn sie selbst bei Inkrafttreten dieses Vertrages dort ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht haben. Nach Artikel 6 aaO. erwerben alle im Gebiet 'des polnischen. Staates geborenen Personen, die nichtim Besitz irgendeiner anderen Staatsangehörigkeit sind, von selbst die polnische Staatsangehörigkeit. Da nun ausweislich der bei den Akten des Standesamts befindlichen Urkunden beide Parteien in Galizien, also im Gebiete des jetzigen Polens' von dort ansässigen Ettern geboren sind und eine andere Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, srndsie polnische Staatsangehörige schon vor ihrer CH-efchLßung geworden und bis heute -geblieben. Hi'sranwürde nichts geändert werden, wenn der Beklagte durch Fahnenflucht die Klägerin durch Fortzug nach . . . die österreichische ungarische Staatsangehörigkeit verloren haben sollte. Sind aber beide Parteien zur Zeitder Eheschließung, polnische Staatsangehörige gewesen, dannist nach ArMä