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Der Israelit · 1929-08-29 · Heft 35 (29.8.1929) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 35 (29.8.1929)
Date
1929-08-29
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
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Seit« 2. Nr. 17 r ) Der I » r a e l t k Blätter 29. August 1929 1. Thorakultur, 2. Erez Iisroel, 3. Politik, 4. Äugen-dfragen, 5. soziale Fragen, 6. Presse und Literatur, 7. Organisation, 8. Finanzen. Die Leiter dieser Dezernate bilden die Exekutive des G. A., dessen Plenum mindestens einmal in 4 Monaten Zusammentritt. Hinsichtlich der einzelnen Arbeitsgebiete hoffe ich, daß die 2. K. G. nicht nur Kritik — ein an und für sich höchst wertvolles Erfordernis — übt und formal Entlastung erteilt, sondern auch positive Richtlinien für die Zukunft gibt. d) Beim Keren» Hathora wird es sich darum handeln, ob dieser sich wie bisher in aufreibender S a m m e l a r b e i t, wobei die Leistung immer hinter dem Erfordernis und der Erwartung zurückbleibt, erschöpfen soll, oder ob seine Aufgabe nicht vielmehr darin besteht, zentrale Chinuchaktionen — polnische Schulsragen — zu initiieren, oder zumindest — getragen von der Autorität des R.R. — zu kontrollieren, religiöse Literatur, Äugendliteratur, zu schaffen und vor allem den Ausbau des großartig entfalteten, aber noch immer im Anfang der Entwicklung stehenden Beth Äakob-Schulwesen seine Hauptkrast zu widmen. e) Auf sozialem Gebiete harren dringende, durch den Gegensatz Arbeitnehmer-Arbeitgeber entstandene Fragen des Ausgleichs. Es ist notwendig, daß die Kenessio Gedaulv und vor allem der Rabbinische Rat zu diesen Fragen, die u. a. in engstem Zusammenhang mit dem Schabbosproblem stehen — Schabboskontrakte! — entscheidend Stellung nehmen. f) Wird die Orthodoxie zu schwach sein — und diese Schwäche erschien mir niemals als Mangel in Erez Iisroel — Bodenkolonifatiouzu treiben, so muß sie die Kraft haben, die geistige Kolonisation in Erez Iisroel in größerem Maße noch als bisher fortzufetzen. Findet die 2. Kenessio Gedaulo nicht Wege und Mittel, das palästinensische Schulw e r k der A. I. zu erhalten und auszubauen, dies ohne die wohlerworbenen Rechte der Pekidim zu schmälern — dann hat sie ein,er der wichtigsten Fragen gegenüber versagt. Ein blühendes Schulwerk der A. Ä. ist auch der einzige wirkungsvolle Protest gegenüber den von uns bekämpften Kulturbestrebungen der Äewish Agency! Welkjugendkonferenz anläßlich der Kenessio Gedaulo. Wie uns m-itg-ete-M wird, soll die Weltjugendkonserenz am Montag dem 4. (EM, 9. September um 10 Uhr eröffnet werden. Nach den B-egrüß-uvgsreden sind folgende Referate in, dieser und den folgenden Sitzungen vorgesehen: „Chmnuchreferat". Robb. Dr. Elie M u n k - Ansbach, Korreferent Meier Schwarz nt« n n - Warschau. „Organisation der Jugend". Referent: David U llmann- Kasfel. Konreferen-t IM Hi rschh o r n - Kobryn. „Schomre Sch-abbos und Stellenverm-ittlun-g". Referent: Joel Sänger- Frankfurt a. M. „Finanzen". Referent: Meier Schenk ote w ski-- Hamburg. „Erez Iisroel". Referent: Dr. Moses Auerbach- Berlin. „Die Politik der A. I. im Gokus". Referent: Dr. Pi-nchas K o h n - WiM. „Die Politik der A. I. in Erez Iisroel". Referent: Mr. Harry G o o d m a n - London. Korreferent: Siegmund Stern- Wien. „Stellungnahme dre Jugend zur Verfassung der A. I.". Referent: M. D. Lewenstein-Zürich. Geschäftsordnung der Kenessio gedaulo. Permanenzausschuß. 8 i. 1. Der Permanenzausfchuß besteht aus den Mitgliedern des Zentralrats und den bei der K. G. an-wefen-den Vorsitzenden der Landesorganifallonen. 2. Der Permanenz-ausschuß versammelt sich spätestens am Abend vor der Eröffnung der K. G., um über etwa erforderlich scheinende Aenderungen, der Tagesordnung zu beraten. Ihm liegt auch Me Ausa-rhsillmgvon Personalvorschlägen für die Zusammensetzung der Organe der K. G. ob. 3. Der Permanenzausschuh hat die Wahl der neuen Leitung und ihre Zusammensetzung vorz-uber-eiteu. Die Beschlußfassung über diesen Punkt hat in Abwesenheit der Mitglieder der ge-g-enwärtigen Leitung Ml -erfvl-gen». 8 2. Die Del-egievten gruppieren sich nach Landsmannschaf - ten. Größere Länder können' sich in getrennte Untergruppen teilen. 8 3. 1. Der Permanenzausschuß wählt -einen Wa-hlprüfungsau-sschu-ß, der die vorliegenden Wachilproteste zu prüfen hat. 2. Der Wahlprüfungsausschuß hat spätestens in der zweiten Sitzung der K. G. iibi&r das Ergebnis f&fttier Prüfung zu berichten. Sitzungen der k. G. 8 4. 1. Die Sitzungen der K. G. sind öffentlich. Gefchloffme Sitzungen können auf BerlanMn d-e-s G. 21. oder des Pernranenzausschusses angeovdnet werden. 2. Ueber die Versammlungen^ wird durchdie Geschäftsführung ein Protokoll 'geführt. 3. Bis zur Wahl des Präsidiums werden die Verhandlungen von einem- Mitglied des G. A. gelei-tst. Das Präsidium b>esteht aus 17 MiWi-edern-, einem Vorsitzenden, 4 Stellvertretern, 6 Geschäftsführern und 6 Beisitzenden. 4. Die Wahl des Präsidiums erfolgt mit -einfacher S timmenm ehrhei t. 3. Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter beitet die Sitzungen der K. G. Das Präsidium -ist der Bevollmächtigte der K. G. für -deren Dauer nach außen wie nach innen. Ihm liegt -die- Entscheidung über alle durch die Sitzungen' oder die Geschäftsordnung nicht geklärten Fragen ob. 6. Die, Mitglieder des Präsidiums stehen dem Vorsitzendenbei seinen Funktionenzur Sielte. Die Schriftführer haben die Stenographen, die das Protokoll führen, zu überwachen und es liegt ihnen ob, die Rednerliste zu führen. 7. Der Vorsitzende ernennt aus den Mitglisdsrn des Präsidiums oder aus der Zahl der Delegierten die ihm notwendig erscheinenden Zahl von Stimme-nzähbe-rn. 8. Delegierte, deren' Wahl angefochten ist, haben Stimmrecht, bis eine Entscheidungder K. G. über ihr Mandat erfolgt ist. Landesorganisation der Agudas Iisroel in Deutschland. Die Adresse der Landesorganisation für alle Arten von Zuschriften lautet für die Zeit vom 4. September bis 17. September Oberr. Dr. Spitzer für Landesorganisation, Agudakongreßpostamt Wien, ^ofiensäle. 9. Ueber Wahlprotests finden in der K. G. keine Diskussionen statt. Vielmehr hat die Entscheidung durch- Abstimmung zu erfolgen, nachdem der Vertreter des Wahlprüfun-gsausschusfes sowie evtl, ein Delegierter der im Gegensatz zum Wahlprüfung-sausschuß für -Mte- Gültigkeit des Mandates ein treten will, angehört ist. 8 5. 1. Ein Delegierter, der sich an -der Diskussion beteiligen will, hat beim Vorsitzenden das Wort durch VermM-un-g des Vorsitzenden seineir Landsmannschaft zu verlangen. Wichtige Anträge können dem Präsidium unmittelbar überreicht und von diesem zugjelassen werden, sobald sie die Unterschrift von 50 Delegierten tragen. Ebenso haben die Mitglieder des R-abbi-n-ischen- Rates und des G. A. und der Vorstand der Landesorganisationen, ferner die Mitglieder de-r Kommissionenim Bereiche ihres Arb-eitsgebietes das Recht, dem Präsidium unmittelbar Anträge zu überreichen-. 2. Die Mibg-lieder des Rabbinischsn Rates und des G. A. müssen jederzeA zu Worte kommen, sobald sie es verlangen-. 3. Kein Delegierter hat das Recht zu sprechen, ohne daß ihm das Wort erteilt ist. Ein Redner, der nicht zur Sache spricht, kann vom Vorsitzendenunterbrochen und zur Sache gerufen werden. 4. Zu dem gleichen Gegenstand kann ein Delegierter nur mtt besonderer Erlaubnis des Vorsitzendsn ein zweites Mal sprechen-. Beauftragte Re-dner der Landesorganisationen, Referenten und Antragsteller erhalten auf ihren Wunsch vor der Abstimmung das Schlußwort. 5. Die K. G. kann hinsichtlich der vorli-egenden Anträge folgende Beschlüsse fassen: a) Schluß -der Debatte, b) Wahl von Genera-lredn-ern-. c) Beschränkung der Rödezeit. d) Schluß der Rednerliste, e) Absetzung -eines Gegenstandes von der Dagesordnunig. Vertagung oder- Verwerfung -cm -eine Kommission, f) Uebe-rweisung an die Leitung zwecks EntschetduW nach d»er K. G. g) Ueb-ergang zur Tagesordnung. 6. Anträge im Sinne von a bis g kann jeder Delegierte unmittelbar beim Präsidium oder beim Vorsitzenden seiner Landsmannschaft stellen-. Die Abstimmung über solche Anträge -erfolgt nach Ermessen des Vorsitzendenohne Diskussion- oder nach Erteilung des Wortes an den Antragsteller und einen Gegner. Im -letzteren- Falle dürfen die Redner nicht länger als drei- Minuten sprechen. Wortmeldung-en zur Geschäftsordnung müssen schr'iftlich beim Präsidium eingereicht werden. Der An-, tragsteller erhält das Wort außerhalb dre Rednerliste für die Dauer von 3 Minuten-, Der Vorsitzende ist verpflichtet, -den Redner zuunterbrechen, sobald er 3 Minuten gesprochen hat -oder wenn er nicht zur Geschäftsordnung spricht. Der Vorsitzende kann die Erteilung des Wortes zur Geschäftsordnung verweigern, bis die schwebenden Diskussionen abgeschlossen' sind. Abstimmungen. 8 6. 1. Die Abstimmungensind öffentlich. Der Vorsitzende fragt, wer für den Antrag ist, die Znstimmende-n erheben -ihre Hände. Alsdann fragt der Vorsitzende!, wer gegen den Antrag ist und es erfolgt »die Gegenprobie durch Händeaufh-eben. 2. Di-e Mitglieder des RabbiNifchm- Rates, -des Gefchäftsausfchusses und des Zetnratrates hüben Stimmrecht, auch wennsie nicht zu» Devegie-rt-en gewählt sind. 3. Aus Antrag von 50 Delegierüeni oder zwei Landeso rganisationen oder des Präsidiums oder des Geschäftsausschusies muß geheime Abstimmung stattfinden. Auf Antrag von- 100 Delegierten oder drei- Landeso-rgianifa-tiv-- n-e-n oder auf Wunsch des Präsidiums oder des G. A. findet öffenMche Abstimmung, durch- Namensaufruf statt. In diesem Fall hat jeder Delegierte mit ja oder Min zu antworten oder sich der Abstimmung zu enthälten. 4. Bei jeder Abstimmung habendie Stimmenzäh-ler die Stimmzahl festzustellen und das Ergebnis der Abstimmung dem Vorsitzenden zu übermitteln,. Kommissionen. §7. 1. Die K. G. wählt Kommissionenfür die Dauer der K. G. oder bis zur nächsten» K. G. aus Grund von- Anträgen des Permanenzausfchusses. Auch die Delegierten könnenihrerfe-rts unmittelbar Namenfür die Kommifsionen- Vorschlägen. Die Wählen ersolgen durch -einfache Stimmenmehrheit. 2. Die Kommissionen wählen unsihrer Mitte» einen Vorsitzenden und -einen Schriftführer. 3. Me Sitzungen -der Kommissionen sind geheim, jedoch haben die Mitglieder des G. A. und des Rabbinifchen Rates jederzeit das Recht, sich mit b-eratender Stimme an den Sitzungenzu bete-iligen. 4. Die Kommissionen -können zu- -ihren Sitz-uu-genals Sa-chv-erstandige andere Personen zuMehen, die kein Stimmrecht -besitzen. 5. Ueb-er die Sitzungen der Kommissionen -ist Protokoll zu führen, -das d»em Vo-rfitzenden der K. G. zu überg-eben ist. Vor der 2. Kenesio Gedaulo. (Hoffnungen und Wünsche.) 1. In inn-iger, heißer Sehnsucht zählten wir dia Wochen und zählen wir »nun die Tage. Rur noch eine kurze Weile und dann stehen wir mit göttlicher Hilfe im Erleben- und in d-er Arbeit der 2. Kenessio Gedaulo, dann haben schon unsere Großen, minn mroi»- zu entscheidenden Fragen Stellung ge-nwmmen undso unserm Blick die Richtung, unserm Willen di-e Bahn gewiesen. Die Gefühle, die uns bewegen, kennzeichnet das Psalmenwort: -msn snn cuv rftn mj?Q3i Än uns ist ein großes Jubeln, aber auch Beben, ein heiliges Sich-freuen, aber auch ängstliches Sorgen! Wir jubeln, wir freuen uns, weil wir teilhaben dürfen, an einem v'p'iL weil wir sprechen -dürfen — nicht in satter Befried»i-gung von Neugierde, sond-ern in tatenfrohem Mithelsen- Wollen — „auch ich bin dabei". Wir jubeln, -wir freuen uns, weil diese „große Versammlung" zu einer „großen Sammlung" unserer besten Kräfte und- Menschen führen» wird, weil der Blick auf manches G-eword-ene uns zu weiterer, -erhöhter Leistung ermuntert. Aber unsere Freude ist die Freude verantwortungsbewußter Menschen unddarum mischt ich in sie Beben und- Zittern.' Wo stehe-n wir? Was haben wir erreicht? Was wird weiter werden? Wird die 2. Kenessio Gedaulo die Aufgaben

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