Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1929)
- Date
- 1929-05-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a. M., den zo.'zjar ss8g «Oii Ein Centralorgan fir das orthodoxe Judentum |(ö| Will Begründet von Dr. Lebmann ln Mainz. 111 i Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 Goldmark monatlich: Ausland: Viertel. tahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6«—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 38 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 8; Holland 8 fl.; Italien ab l. 1 88.18 Lire; Jugoslawien 66 Din.; Litauen 7.80 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 37. 150 Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty. Schweiz 6 Fr. Tschecko-Slowakei 85 Kronen; Ungar« Pengö 6 ab 1.Juli 1937; Dänemark 8.80 Krön.; Norwegen8.50 Krön.; Schweden 8.60 «ron. Einzelnummer dreißig Goldpfln rige. Der Israelit erscheint jede« Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die stebengespalt^e Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuche» und Familienanzeige« nur 40Df. Die 75 mm breite Reklamezeile r letzte Textsette 3.— Mk.. vorletzte Textseite 3.50 Mk.: Ehtffregebühr in Höbe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnseratenanaahme durch de» Verlag des Israelit E. m. b. H., Frankfurt a. M., Rechneigrabenstratze 7, Tel. Hansa 5848 §w. durch fämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Fraukf. eschäftsanz.: Juk. Schmidt, Langestr. 7, ll, Tel. Hansa 4641. Platzvorschr. ohne Verbindlich!. direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Ar. 18803. — zarschau Nr. 180757. — Postscheckamt Zürich Nr. vor7854 — Inkasso-Bank Rotterdam — Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle Rabbi Zizchok Halevy. Eine kurze Biographie. Zu seinem 15. Iahrzeilslage am 20. Jjar 5689. Aus dem Hebräischen übersetzt. (Fortsetzung.) In den Jahren 5660—61 war in Rußland die Schächtfrage aktuell, und es drohte die Gefahr eines Schächtverbotes für ganz Rußland. Der berühmte Arzt Dr. Dembo in Petersburg, ein ausgezeichneter Mann, einer der Ratgeber des Zaren, opferte sich damals fast auf, diese Gefahr abzuwenden. Seine Bemühungen hatten Erfolg, und die Gefahr wurde beseitigt. Das Material für diesen schweren Kampf lieferte ihm Halevy auf Grund des Beschlusses einer großen zu diesem Zweck in Kowno.unter Leitung von Rabbi Jizchok Elchanon abgehaltenen Versammlung. Dembo selbst kam damals nach Wilna und verweilte einige Zeit bei Halevy, um mit ihm alle die Dinge genau zu besprechen und zu überlegen. Oftmals hat Dembo sich später führenden Persönlichkeiten gegenüber geäußert, daß er den großen Sieg in seinem heiligen Kampf vor allem der Hilfe dankte, die ihm durch Halevy zuteil geworden war. Eine besondere Fähigkeit, in Wort und Schrift zu wirken zeichnete Halevy von frühester Jugend aus. Mit einem oder zwei Aufsätzen brächte er oft die erbittertsten Gegner unseres Volkes und unserer Lehre zum Schweigen. So bannte er oft, ohne große Kämpfe, ohne Aufsehen, sozusagen im Geheimen, ohne daß die Welt es merkte, die größten Gefahren, die dem Klall Jisroel durch die Freigeister in Rußland drohten. Seine Worte waren! scharf und eindringlich, Md er verstand es, oft mit nur wenigen charakteristischen Bemerkungen das Wesen dieser Helden recht zu beleuchten, und vor aller Welt die Haltlosigkeit ihrer Bestrebungen und die Verderbtheit ihrer Absichten zu enthüllen. Er riß ihnen' die Maske der Scheinheiligkeit vom Gesicht, so daß sie gezwungen waren, entweder die Waffen zu strecken, oder ihre wahren Absichten, die sie bis dahin sorgsam verborgen hielten, bekannt zu geben. In den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, als die Krankheit der Reform ihren' ursprünglichen Herd, Deutschland, verließ und sich über alle vier Enden Rußlands ausbreitete, als die Maskilim aus allen Löchern und Ritzen schauten und neue Welten zu gründen planten, als die Gesellschaft nVawn '8'sv' deren Sitz in Petersburg war, und die den Mittelpunkt der ganzen' russischen Aufklärungsbestrebungen bildete, sich anschickte, an die Heiligtümer des jüdischen Volkes Hand anzulegen, als sie plante, einen neuen Schulchan Aruch zu verfassen — etwa wie die Richtlinien unseligen Angedenkens in Deutschland vor VA Jahrzehnten — selbstverständlich zuge schnitten auf die Psyche der russischen Judenheit, einen Schulchan Aruch, in dem alle Erleichterungen des t\üv n’h gegenüber denen des K"ö*i zusammengestellt waren, als man dieses Buch mit dem Jubelruf: „Das ist dein Schulchan Aruch, Israel!" der Welt geben wollte, drohte eine gewaltige Verwirrung in der russischen Judenheit Platz zu greifen. Selbst unter den Frommen, selbst unter Wilnas Gelehrten fanden sich damals angesehene, einflußreiche Männer, die die Gefahr nicht gleich erkannten, die Absicht /der Verfasser in Petersburg nicht durchschauten. Nicht nur, daß sie das Petersburger Beginnen nicht hinderten, liehen ihm bekannte Männer des gesetzestreuen Judentums ihre Unterstützung. Dadurch war der damals noch junge Halevy anfangs genötigt, stillschweigend beiseite zu stehen. Als Halevy dann ober sah, wie die Gefahr wuchs, als sich dann schließlich verschiedene bekannte Wilnaer Thoragelehrte an ihn wandten, den Kampf gegen diese „große Täuschung" aufzunehmen> schrieb Halevy in der Zeitung „Hameliz", die damals in Petersburg erschien, zwei Aussätze, und diese beiden Aufsätze, die die Petersburger Reformbestrebuygen ins. rechte Licht rückten, genügten, das ganze Beginnen unmöglich zu machen. Halevy schickte die Aufsätze, ohne seinen Namen zu zeichnen, der Redaktion ein. Der Redakteur des „Hameliz", obgleich selbst einer der Führer der dortigen' Haskalabewegung, druckte die Aufsätze ab und bemerkte dazu: er sähe sich genötigt, diese Aufsätze zu veröffentlichen, weil ihr Inhalt zeige, daß ein großer Mann sie verfaßt haben müßte. ,3m Jahre 1885 drohte der russischen Judenheit eine neue Gefahr. Im Dezember veranstalteten die Leiter dieser ntavn ’X’aa in Petersburg eine große Versammlung und beschlossen, entweder junge Männer aus das Rabbinerseminar nach Breslau zu schicken, entgegen dem Befehl der Regierung, oder ein neues Rabbinerseminar zu gründen im Geiste des alten, das die Regierung geschlossen hatte. Besonders-.bestrebte man sich, dafür zu wirken, daß die so cmsgebrldeten Rabbinatskandidaten in dein Gemeinden als Rabbiner gewählt werden sollten, nicht als die sogen. Kronrabbister, sondern als die tatsächlichen geistlichen Führer der Gemeinde. Dieser Beschluß erregte die Frommen Rußlands aufs höchste,, denn die n^2VN'L'S»'in der vor allem die reiche, sogen. Oberschicht vertreten war, hatte in den einzelnen Gemeinden großen Einfluß. Und wenn sie auch ihren Plan nicht hätten verwirklichen können, denn die russische Orthodoxie hätte sich wie ein Mann gegen dieses UntersangM' gestemmt, so wäre allein durch diese Absichten die Ehre des Rabbonus in Rußland schwer geschädigt worden, und furchtbarer Kampf und Streit wäre in allen Gemeinden entbrannt. Wieder erhob sich Halevy und schrieb in der Zeitung „Lewonaun", die damals in Deutschland erschien, drei Aussätze. Dort schilderte er einerseits die ganze Größe und Erhabenheit eines wahren! Rabbinerstandes, der nur auf Tauroh und auf nichts anderes wie Tauroh sich stützt, und andererseits die armselige Lächerlichkeit der Aufklärungsrabbiner modernen Gepräges. Auf den ersten Aufsatz, der in sehr versöhnlicher Form geschrieben war, ließen bienbzvnWQn durch ihren Sekretär antworten und sie versuchten, ihr Vorgehen zu verteidigen. Die beiden weiteren Aufsätze waren aber derartig überzeugend geschrieben, daß die nbdVN'L'S» ihren Plan fallen lassen mußten — und wieder war die russische Judenheit durch Halevys Feder vor einer großen Gefahr gerettet. Einst kam zu Halevy der Kronrabbiner Lurra aus Kiew und sagte ihm, daß er von Petersburg komme, wo ihm der Metropolit eine ungeheuer schwierige Frage -vorgelegt habe, auf die er ihm eine Antwort nicht zu geben wisse. Der Metropolit wollte von ihm eine Begründung für die Tatsache, daß man vor jüdischen Gerichten nichtjüdische Zeugen nicht annehme. Er habe zornbebend hinzugefügt: „Würde man ein solches Ausnahmegesetz bezüglich der Juden in die Gesetzbücher der Richtjuden ausnehmen, die Welt würde vom Geschrei der Juden widerhallen: und die Juden selbst schämen sich mtcht, eine solche Bestimmung in ihr Gesetzbuch, den Schulchan Aruch, aufzunehmen." „Was Du ihm hättest antworten sollen?", sagte Halevy. „Wenn in den Gesetzbüchern der Nichtjuden steht, daß man falsches Zeugnis nicht als strafbar betrachtet, würde die Frage des Metropoliten dann auch noch zu Recht bestehen^?" Luria antwortete voller Aufregung: „Aber wo steht in den Gesetzen der Nichtjuden, wo inden Gesetzbüchern selbst der geringsten Völker, daß'es nicht strafbar sei, falsches Zeugnis, zu sagen?" „Beruhige Dich," sagte ihm Halevy, „eine solche Freiheit