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Der Israelit · 1929-04-18 · Heft 16 (18.4.1929) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 16 (18.4.1929)
Date
1929-04-18
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Sette 18. Nr. 16 Der Israelit geschrieben. Ob also die jüdischen Lehrer das Recht haben, sich über eine Ausbildung zu beschweren, die sie selbst genossen haben, ^kann noch bestritten werden. Immerhin kann man es aber verstehen, daß die Beschwerde aus der bei vielen Kollegen jetzt so beliebten Fürsorge für den „Anfänger" entsprungen ist, den man vor den am eigenen Leibe empfundenen Schäden der Seminarausbildung bewahren möchte. Diese airerkennenswerle edle Regung bei den Mitgliedern der wissenschaftlichen Vereinigung ist aber noch lange nicht Grund genug, mit den Prädikaten der obigen Resolution gegen das Kölner Seminar vorzugehen. Denn für dessen Fortbestand sprach ein wichtiges, anderes Moment: Kein Lehrer wird bestreiten können, daß die pädagogischen Akademien mit ihrer längeren Ausbildungszeit erst viel später ins Leben gerufen worden wären, wenn vor einigen Jahren die nichtjüdischen Volksschullehrer so gesucht gewesen wären, wie die jüdischen. Welche jüdische Kleingemeinde von den vielen, die seit der Errichtung der pädagogischen Akademien einen Lehrer suchten, hätte es sich leisten können, zwei Jahre zu warten, um dann einen akademisch gebildeten zu bekommen. Die Not war so groß, daß sogar ausgesprochen untaugliche Lehrer, ja sogar Schächter ohne jedes Eramen als Lehrer in den Gemeinden angestellt wurden. Angesichts dieser Tatsachen war es das einzig richtige, für den Fortbestand des Kölner Seminars zu sorgen. Freilich: Die Bedeutung dieses Arguments konnte man dem preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung klar machen, und- Gott sei Dank, er hat es zu würdigen gewußt. Unsere jüdischen Kollegen haben es immer noch nicht begriffen und in dieser Besziehung eine Kurzsichtigkeit bewiesen, die erschreckend war. In ihrer Sucht, an jeder Stelle zu zeigen, daß sie bei allen modernen pädagogischen Bestrebungen auf dem laufenden sind, habensie sogar übersehen, daß, wenn das Kölner Seminar schon vor Jahren aufgelöst worden wäre, viele jüdischen Schulen nichtjüdische Lehrer mit . . Seminarausbildung hätten einstellen müssen, für die der Staat heute noch keine Stellungen hat, obgleich sie schon jahrelang darauf warten. Die gleiche Kurzsichtigkeit, die wir in den vergangenen Jahren bei vielen jüdischen Kollegen beobachten konnten, zeigt jetzt erneut sich wieder in der obigen Resolution. Gerade jetzt, wo die Versorgung der jüdischen Gemeinden und Schulen mit Lehrern einigermaßen vollzogen ist, hätte man durch ruhige, sachliche Arbeit versuchen sollen, eine jüdische Akademie zu schaffen. Da war es höchst überflüssig und ein schwerer Fehler, die Öffentlichkeit aufzurufen, dem Minister seine Verwunderung und sein Bedauern auszusprechen und mit dem Finger auf eine Anstalt zu zeigen, die in den schwersten Jahren eben durch ihr Ausnahmeverfahren manche Gemeinde dem überlieferten Judentum erhalten hat. Die vorstehenden Ausführungen wurden, wie aus ihnen hervorgeht, in jenen Tagen niedergeschrirben, in denen .nan über die Bewegg.ünde, dir zur Resolution führten, noch nich .s wuh e. Dir nunmehr vorliegende Erklärung (Artikel des Herrn M. Steinhardt: „Kölner Lehrer- Bildung" in Nr. 14 der „Blätter für Erziehung und Unterricht") unterbietet aber noch alles, was man von ihr erwarten konnte. Der Grund zur Aufregung liegt nicht — wie es dort heißt — in der Tatsache der fortgesetzten Seminarausbildung — dafür sind ja auch die vorstehend ausführlich dargelegten Argumente viel zu stark — sondern in der Kürze der Ausbildungszeit, d. h. in dem Modus der Ausbildung. Wieder hätte der gerecht denkende Leser erwartet, daß nun auch etwas mehr über diesen Modus bekannt gegeben wird, und daß man sich über die „bekannt gewordenen bezeichnenden Interna" ausführlich äußert. Statt dessen findet er eine von Serrn St. aufgestellte Rechnung über das Alter der zur Prüfung Zugelassenen — die, nebenbei bemerkt, auch nicht ganz stimmt — und den Inhalt eines Berichtes des Herrn Ssminardirektor Stoll, Würzburg, demzufolge zwei Schüler in Köln ausgenommen wurden, die das Würzburger Seminar wegen mangelnder Leistungen verlassen hatten. Das Wichtigste aber, daß nämlich das Kölner Seminar Lehrer noch nach den Bestimmungen vom 1. Juli 1961 auszubilden die Genehmigung hat, das wird von Herrn St. nur an einer Stelle mit der herabsetzenden Bemerkung „altes System" erwähnt. Wer auch nur einigermaßen die ganze Angelegenheit kennt, merkt schon auf den ersten Blick, daß Herr Steinhardt scheinbar bewußt die Behandlung der sich aus dieser Tatsache ergebenden Folgerungen vermeidet: Sobald man, wie Herr St. es tut, die in Köln fortgesetzte Seminar ausbildung an sich, in Anbetracht der Tatsache, daß ein Mangel an jüdischen Lehrern herrscht usw., versteht, sagt man damit auch, daß man begreift, baß, infolge der Notlage, die jüdischen Lehrer anders ausgebildet werden müssen als die nichtjüdischen. Damit ist aber weiterhin bestätigt, daß die Kölner Ausbildung nur anders wertig ist als die der pädagogischen Akademien und des nach den bayrischen Bestimmungen arbeitenden Würzburger Seminars. Als absolut minderwertig wäre sie erst zu bezeichnen, wenn sich der Nachweis erbringen ließe, daß man heute in Köln in einem niedrigeren Alter oder mit geringeren Vorkenntnissen die Prüfung oblegen könnte als früher. Es ist interessant, zu beobachten, wie Herr St. es überall vermeidet, diesen Beweis zu erbringen, und wie er immer nur das Kölner Seminar mit der Akademie zu vergleichen sucht, d. h. wie er zwei Größen einandev gleichstellen möchte, deren Verschiedenheit voneinander und deren Eristenzberechjigung nebeneinander er von vornherein zugibt. Mit der Richtigstellung seiner in sich falschen Voraussetzung fallen natürlich alle Beschwerdepunkte des Herrn St. weg. Darum folgen hier nur noch die Antworten auf die gestellten Fragen. 1. Mit 17—18 Jahren kann man auch in Köln nicht Lehrer werden, denn einmal ist ein normaler Obersekundaner durch das vierte Grundschuljahr jetzt min- 16, meistens sogar 17 Jahre alt, und zweitens ist ein Mindestalter von 197a Jahren für die Zulassung zur Prüfung vorgeschrieben. 2. Die Ansprüche des Herrn Ministers sind nicht herabgeschraubt, sondern durch die Festsetzung des Mindestalters noch erhöht worden. 3. Veranlassung zur Genehmigung der weiteren Ausbildung am Kölner Seminar nach den früheren Bestimmungen gab der große Mangel an jüdischen Lehrern. Der Uebergang zweier Schüler vom Würzburger zum Kölner Seminar ist nach den obigen Berichtigungen mindestens abenso verständlich, wie die Umschulung etwa eines Gymnasiasten auf eine andere höhere Schule, z. B. eine Oberrealschule. Im übrigen war es höchst unpraktisch. überhaupt das Würzburger Seminar zum Vergleich heranzugiehen, zumal wenn es die Kürze der Ausbildungszeit war, die Herrn St. so in Erregung gebracht hat. Es ließe sich nämlich auch der Beweis dafür erbringen, daß auch in Würzburg in Ausnahmejahren Ausnahmegesetze gelten, und daß man dort, zu einer Zeit, in der besonders großer- Lehrermangel herrschte, bei einem Abiturienten mit Hochschulstudium mit siebenmonatigem Seminarbesuch zufrieden gewesen wäre. Einen analogen Fall findet man beim Kölner Seminar nicht. Der Bezirksschochet. Von A. Mannheimer in Dettelbach. Die modern fundierte Lehrerbildung hat im jüdischen Lager, gleich welcher Richtung, starken Wellenschlag heroorgerufen. Laien und Fachleute treten auf den Plan, Ideale und Lebensnotwendigkeiten geraten in Widerstreit, Interessengruppen hier, Interessengruppen dort. Es ist eine Zeit des Werdens und des Wandels und in Übergangsperioden sind derartige Formen des Kampfes nichts Abnormales. Aus der rauhen Hülse wird und und muß sich der edle Kern schälen. Es war uns von vorneherein klar, daß in dem Widerstreit der Meinungen auch das Schechita-Amt, insoweit es mit dem Lehramte verbunden ist oder auch bleiben soll, keine untergeordnete Rolle spielen würde/ Wir möchten im Folgenden uns zu dieser Sache äußern, auch wenn wir manches Mal auf Widerspruch stoßen sollten: .bnivw vpiima nivnnb nl-v rrl-n 'si tod!> rrb Das alte new prra ist heute noch ein stürmisches Volksbegehren. Ilnd rra daß es so ist, es soll auch so bleiben. Möge unsere hochheilige nv'nv?-Institution, um die wir jahrzehntelang heftige Abwehrkämpse führen, im religiösen Bewußtsein der breiten Massen verwurzelt und verwachsen bleiben. Es soll aber gerade deshalb, daran erinnert werden, daß man sie bislang, als ein bloßes Anhängsel zum Lehrberuf betrachtete, nach der Rangordnung: Lehrer, Kantor, Schachet. Hier erscheint die nvmV als ein scheel betrachtetes Stiefkind, als eine smaiT snVa Wir verlangen daher die Trennung der nv'nv vom Lehramt nicht aus Rücksichten äußerster Art, sondern um der naw selbst willen. Sie soll im Hauptamte durch einen Bezirksschochet ausgeübt werden. (Wir haben uns schon vor fast 10 Jahren in der „Freien Schulzeitung" bei einer diesbezüglichen Rundfrage in diesem Sinne ausgesprochen.) So mancher mag mit Errötung daran zurückdenken, wie er nach Seminarschluß etwa 4—6 Wochen dem „Erlernen" der nvmv widmete. Die Unfertigkeit und Unbeholsenheit verursachte oft schlaflose Nächte, Gewissensbisse, Konflikte mit Metzgern usw. Der Bezirks- 'chochet erhält dagegen in der Schochtimschule eine sach- und fachgemäße, vor allem längere Ausbildung, die eine sichere Handhabung, der nv'no gewährleistet. (Für Gründung einer Schochtimschule hatten wir schon vor 20 Jahren in einer Ausschußsitzung der „Freien Vereinigung" plädiert.) Der Bezirksschochet muß fest besoldet sein, um unabhängig zu bleiben von allen Wechselfällen zwischen ovv und naiv. (Siehe hierüber :'i p*>a ,01202 'oa bs mw’B'ia •(r'aaa i"»i w'bvu m 102V bvim Anstellung, Pensionierung und Reliktenversorgung erhält der Bezirksschochet durch die Gemeinden oder Verbände. Rituelle Eignung und funktionelle Führung unterstehen 'elbstredend dem Bezirksraübinat. Die Gründung der Schochtimschule in Berlin, vor zwei Jahren war aufrichtig zu begrüßen, umsomehr als diese den konservativen Ansprüchen erfreulicherweise gerecht wird. Natürlich wird es vom Standpunkt der Unabhängigkeit der Orthodoxie aus erwünscht sein, wenn, diese eine eigene Schechitalehr an statt gründet. Und wie die Absolventen der orthodoxen Vildungsanstalten einen oft religiös nur 'ehr heterogenen Wirkungssprengel finden, so wird es auch dem konservativen Bezirksschochet ergehen. Jedenfalls verliert die Orthodoxie nichts, wenn man bedenkt, daß heutzutage viele Lehrer das Schechitoamt begleiten, die halblibera! sind, vielleicht sogar noch mehr als dies'. Im Zeitalter des Autos wird jede Gemeinde durch den Bezirksschochet leicht erreichbar sein. Es bestehen ja heute schon besonders in Norddeutschland viele Sprengel, in denen mehrere Ortschaften von ein- und demselben Schochet betreut werden. Die Gemeinden können nicht verlangen, daß täglich und stündlich ein Schochet zur Hand 18. April 1929 fet. Ist denn an jedem Ort Arzt und Apotheke? Ganz, gewiß doch „lebenswichtige Betriebe"! Im Lehrerberuf' mußten bisher auch Finalen mitbesorgt werden. Man mußte eben auf den betreffenden Lehrerschochet warten, bis er erschien. Dabei ereignete es sich nur zu häufig, daß der Unterricht durch die Ausübung der Schschito zu leiden hatte. Nicht nur, datz er eine ungebührliche zeitliche Verkürzung erfuhr, sehr oft kam der Lehrer körperlich erschöpft und nervös überreizt direkt vom Schlachthaus .ns Schulzimmer. In Zukunft soll es anders fein. Da werden beide, der Lehrer und der Schochet, sich brüderlich und freundnachbarlich vereint in dasselbe Auto setzen können, und an dem betreffenden Ort angelangt, in gegenseitiger Unabhängigkeit und mit Konzentration auf ihre Tätigkeit, ihrer heiligen Aemter walten. Die Lehrer erstreben die Abtrennung der naw vom Lehramt; es mag manchen. Unüberlegten geben, der ein solches Begehren verketzert. Bei ruhiger Betrachtung können wir aber darin nichts Unjüdisches sehen. Gewiß, die nv'riv bleibt uns allen als eine a'av roi6a heilig. Wo aber steht geschrieben, daß gerade der Lehrer sie ausüben muß oder soll? Man müßte logischerweise und konsequeuterart sagen, daß diese heilige Funktion in erster Linie sogar dem Rabbiner zukäme. Nach streng jüdischem Standpunkt darf und wird und braucht sich dieser nnd jener nicht der namv-Betätigung schämen. Das sei ferne! Und. doch kennt man nur den Lehrer- Schochet. Lehramt und Kantorat hält man wesensoerwandt, das ist klar. Die rv'nv möchte man abtrennen,, nicht weil sie vom jüdischen Standpunkt aus wesensfremd ist, sondern weil sie sich in einem ganz anderen Milieu bewegt, weil sie in einen ganz eigenen Rahmen eingespannt ist mit. nicht wegzukeugnenden Begleitumständen und Imponderabilien. Das sind die Motive der Abtrennungsversuche. Schieben wir doch den Wagen nicht aus ein falsches Geleise! Der Artikelschreiber in Nr. 9 des „Israelit" hat. mit dem Hinweis aus den omani» mia des Würzburger Raw als Gründer der Lehrerbildungsanstalt nicht gerade einen glücklichen Griff getan; denn der crm!> mia spricht nicht mit einem Worte davon, daß der Lehrer vniv sein soll. Auch Gründungsurkunde und Statuten des 'Seminars geben hier keinerlei Andeutung. (Weiß der Verfasser auch, daß in Bayern schon von 1830 an dem jüdischen Re.igionslehrer das Schächten gesetzlich verboten war?) Man zog nur stillschweigend den Lehrer als den!=raff kv für das Schächtamt heran. Die Zeiten änderten sich. Wir haben das Auto und ein weit mehrentwickeltes Vahnsystem als zur Zeit der Abfassung des avniii» nva Uns mag die im Hauptamt durch den Bezirksfunktionär viel mehr gefallen als ein Aschenbrödel, das man widerwillig mitschleppt. Der Verfasser des Israelit-Aufsatzes hat sicherlich das Problem nicht ganz durchdacht, sonst dürfte er nicht den Vezirksschochet als einen am grünen Tisch ersonnenen Scherz betrachten. Keine Genreinde, die bisher einen Beamten am Orte hatte, wird künftighin schlechter gestellt sein. Manche dagegen besser; denn es wird selbstverständlich sein, daß Ulan in einem Bezirk die Beamten aus verschiedene Orte verteilt. Dabei werden Schochet und Lehrer, jeder an seinem Ort die kantoralen Funktionen neben ihrem Hauptamt zu versehen haben. Neben der künftigen Lehrerausbildung, die den höchsten Anforderungen genügen will, und einer vollwertigen Schochtim-Schule, dir in gleicher W:ise gründliche theoretische (halachische, anatomische, physioiogijche usw.) Kenntnisse «nd in langjähriger vielseitiger Uebung erworbene praktische Fertigkeiten vermi.telt, e scheint mir die Idee einer Kultusbeamtenschule, welche in kurzer Zeit auf alle Funktionen oorbereiten soll, viel eher als ein vom grünen Tisch aus ersonnener Scherz! Denn die in kurzer Zeit erstrebte Vielseitigkeit führt notwendigerweise zur Oberflächlichkeit, zu Halbwissen und Nichtkönnen fast in jedem Fach. Aus einem aber scheint sich ganz klar zu ergeben, daß der Verfasser des Artikels kein praktischer Schulmann sein kann, wenn er nämlich die Kultusbeamtenjchule mit einer Aufbauschule zu einer einheitlichen Anstalt verbmdeu will. Jedenfalls wäre es für die pädagogischen Fachkreise ein Novum, zu erfahren, wie man in einer Stunde zwei so verschiedenartige Kategorien von Schülern mit völlig voneinander abweichenden Bildungsgrundlagen, Bildungswegen und Bildungszielen an einer gemeinsamen Anstalt und in gemeinsamen Klassen vereinen und dabei jedem in gleicher Weise gerecht werden kann. Wir befinden uns gegenwärtig in einem Uebergangsstadium. Auch in der hohen Politik scheinen sie Rom nicht an einem Tag erbauen zu können. So dürste auch in unserer Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Auch hier wird auf Spa noch ein Paris» Brüssel, London und Locarno folgen. Man darf aber keineswegs den Gemeinden gegenüber dem häßlichen Prinzip laanD»«? huldigen und gewiß darf es nicht heißen: Hie Lehrer — hie Gemeinden. Briefkasten. Die brennend gewordene Frage der Gestaltung der neuenjüdischen Lehrerbildung machte es notwendig, uns schon längere Zeit vorliegende Arbeiten zurückzustellen, darunter auch die bereits angekündigte Besprechung neu erschienener Lehrbücher für den hebräischen Unterricht. Die nächste Nummer unseres Blattes wird darum bereits kurz nach nos erscheinen.

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