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Der Israelit · 1929-03-28 · Heft 13 (28.3.1929) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 13 (28.3.1929)
Date
1929-03-28
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 14. Nr. 13 Der Israelit 28. März 1929 auch das Hauptglied zu eliminieren. Ist nun dieses Hauptglied ein wichtiges Organ, dessen Fehlen das Tier trefa machte, so tritt dieser Tresa-Fall auch bei doppeltem Vorhandensein dieses Gliedes ein. Nach R a m b a n (Rabbi Moses den Nachman) wird das überflüssige Glied als zusammen mit der Stelle, auf welcher es sich befindet, fehlend betrachtet, so daß es also einer Verletzung der betreffenden Stelle gleichkommt. Befindet es sich also an einer Stelle, deren Verletzung ein . Trefa bewirkt, so bewirkt auch das überflüssige Glied ein Trefa. Nach R a s ch b a (Rabbi Solomon ben Aderet) wird nur das Doppelglied allein als fehlend betrachtet, und nur wo dieser Mangel ein Trefa verursacht — was allerdings selten der Fall ist — bringt auch die Verdopplung eine gleiche Wirkung hervor. Wenn nun Raschi jedes -v einem non, d. h. jedes Doppelglied einem völligen Mangel des Hauptgliedes gleichsetzt, so ergibt sich logisch erweise daraus, daß jede n-rjTnra-3, die doch eine überzählige Seele ist, die Verdrängung der eigentlichen Hauptseele zur Folge haben muß. Wenn also durch das gänzliche Fehlenjedes seelischen Wesens der Körper sich allein überlassen bleibt, ist es selbstverständlich, daß er ohne jede Hemmung seine körperlichen Ansprüche geltend macht und in der Hauptsache auf ihre Befriedigung bedacht ist. Raschi (nach seiner Erklärungsweife) konnte darum das Wesen der mvr h.wj gar nicht anders als in der geschehenen Weise erklären. Aber gerade die zur Lösung der gegen Raschi aufgetauchten Schwierigkeit angeführte Stelle aus Chullin 58b, birgt eine weit größere Schwierigkeit in sich. Wenn nach ihr turnin’ also nach Raschis Auffassung, jedes überflüssige Glied dem Fehlen des Haupigliedes gleichkommt, so bedingt, wie gesagt, die myr die Verdrängung der Hauptseele. Es erhebt sich nun die Frage: Wie kann der Jehudi am Sabbat leben, da, ja ein Körper ohne Seele nicht leben kann? Diese. Schwierigkeit richtet sich — wenn auch in geminderter Weise — gegen Rainban und Raschba. Wenn auch nach ihrer Meinung das überflüssige Glied auf das Hauptglied keinen Einfluß hat und nur allein als fehlend gilt, so ist noch immer ungeklärt, welchen Zweck eigentlich die Verleihung der mw nnen verfolgt, wenn sie schließlich als nicht vorhanden zu betrachten ist? Dieser Einwand kann durch einen! anderen Halachasatz, der vom Talmud als Einschränkung des erwähnten Satzes vorn in' ausgestellt wird, behoben werden. In Chullin 47a wird berichtet: Vor R. Aschi wurde eine Lunge mit einem — außerhalb der Reihen der üblichen — überzähligen Lappen gebracht. R. Aschi wollte das Vieh, von dem diese Lunge stammte, für trefa erklären, da sagte ihm R. Huna mar bar Aw-ja jv»k 'an arp’-o ->v>n alle Tiere, die draußen weiden, haben diesen Lappen. Ein ähnlicher Fall wird Seite 58b mitgeteilt. In einem Tiere wurde ein vom -mo-on mn (2. Mägen der Wiederkäuer) zur (Haube) führender Darm gefunden. R. Aschi wollte — weil er den Darm für überzählig hielt — für trefa erklären, da sagte ihm R. Huna mar bar Chija: -lif? rr« ’on sn"na 'r>n bi Diese für die rituelle Praxis überaus wichtige Halacha lehrt also, daß ein bei einer bestimmten Gattung regelmäßig auftretendes tp nicht als solches gewertet, sondern als natürliches Glied betrachtet werden darf Und für n^o zu erklären ist. Es ergibt sich daraus für uns, daß dienn’m natm die von Gott am Anfang der Schöpfung zugleich mit der Einsetzung des Sabbats als Ruhetag miterschaffen und für jeden, der den Sabbat hält, mltbestimmt worden ist, nicht als ->n' d. h. als etwas überflüssiges, sondern als ganz natürlicher Bestandteil des Menschen zu betrachten ist, der keineswegs der Regel, ’»n bivn -irr bountersteht. Diese Deduktion hat aber keine allgemeine Gültigkeit. Denn wie aus beiden angeführten Beispielen hervorgeht, ist die Voraussetzung dieser Halacha der Grundsatz, daß das nrn ein Gattungsmerkmal fein muß, daß er der ganzen Gattüng eigen ist, und regelmäßig bei ihren Einzelindividuen wiederkehrt. Es ist also selbstverständlich, daß ihre Kraft, eine gefährliche Abnormität zur gefahrlosen Norm zu machen, sich nur auf solche Fälle beschränkt, wo diese Voraussetzung zutrifft, wo also das regelmäßige Auftreten der Abnormität zum Merkmal der ganzen Gattung geworden ist. Tritt sie jedoch sporadisch auf, und findet sie sich nur bet einzelnen Exemplaren der Gattung, dann gilt der erste Halachasatz: '»i -m' bo- Die n»m mvi’ würde demgemäß nur beim jüdischen Volke, welches feit seinem Bestehen in feiner Gesamtheit! durch seine Sabbatheiligung rhrer teilhaftig geworden ist, den Charakter einer Abnormität verlieren; anders jedoch steht die Sache bei den Gliedern anderer Völker, die den Sabbat halten. Da sie einem Stamm, refp. einer Gattung angehören, die durch Unkenntnis des Sabbats eine mur mm nicht empfangen haben, so befinden sich diejenigen ihrer Glieder, die durch eine freiwillige Sabbatheiligung der eo ipso damit verbundenen nrnm »wa teilhaftig werden, in der unangenehmen Lage, durch diese überzählige Seele — nach Raschi — ihre eigene zu verlieren. Damit wird uns eine sonst unklare Stelle in Sanhedrin 58b verständlich. Es wird dort gesagt: nm» n”n rnvv nJst dieses an sich schon unbegreiflich, so ist es noch unverständlicher, warum aus allen 613 Geboten! der jüdischen Religion gerade das Sabbatgebot als einziges herausgehoben wird? Unsere Ausführungen geben uns eine ausreichende Erklärung dafür. Der Nachsatz nw» a"n — er macht sich des Todes schuldig — ist nicht als Strafe aufzufassen etwa in dem Sinne, weil er den Sabbat hält, wird er mit dem Tode bestraft, sondern im Sinne von Grund und Folge, wie z. B. der Satz: Wer sich in Gefahr begibt,.kommt darin um. Well nämlich das Sabbotgebot allein eine n-rn' mm bedingt, diese aber für einen Nichtjuden, durch Verdrängung der Hauptseele eine Lebensgefahr in sich birgt, tut ier am besten, die Sabbathaltung zu unterlassen. Handelt er dieser Vorsicht zuwider, .in'» a'vi trägt er selbst die Schuld an seinem Tode. Unsere Ausführungen ergeben folgendes Resultat: Mst dem Sabbat ist unzertrennbar eine nrn’ mm verknüpft und wer den Sabbat hält, muß auchals Nichtjude unbedingt ihrer teilhaftig werden. Der Unterschied zwischen Juden und Andersgläubigen besteht nur in der Wirkung, die diese zweite Seele hervorbringt. Während sie bei dem Juden, weil sie durch die allgemeine Sabbatheiligung seines Stammes zum Gattungsmerkmal geworden, nur heilsame Folgen hat, ist bei dem Andersgläubigen, bei dem sie quasi, weil er nur als Einzelindividuum den Sabbat hält, eine Abnormität darstellt, das Gegenteil der Fall. Diese Auffassung ist völlig in der von uns zitierten Talmudstelle in Bezah 17a enthalten. Dort wird nicht, wie oft irrtümlich angenommen wird, behauptet, daß Andersgläubigen eine nrnrn n»v2 nicht zuteil wird, sondern gerade das Gegenteil. Rabbi Simon ben Lakifch hat dort nicht etwa gesagt, jeden Freitag Abend nnen brriv'2 frapnjrm mvr gibt Gott eine besondere Seele dem Israeliten, sondern tma dem M e n sche n. Und sogar der Satz selbst, der an der irrtümlichen Auffassung schuld ist, daß Andersgläubige keine nn-m narrn haben können, beweist gerade das Gegenteil . Er lautet: mvp mm wjpsniK nb Es heißt hier nicht, an*? im xb (er hat sie ihnen — den Mchtjuden — gegeben) sondern inrrrx nbl (er hat sie ihnen nicht kundgetan). Den Zweck und die Bedeutung der nim' mm hat er den Nichtjuden nicht mitgeteilt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil er für sie nicht besteht. Goethe läßt also mit Recht feinen Faust sagen: „Zwei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust", denn obgleich Faust, wie unzweifelhaft seststeht, e-in Christ war, kann er trotzdem eine nnvr nmm haben. Da sich Faust aber über die Wirkung, die eine solche zweite Seele für ihn haben muß, klar war, ist es völlig Verständlich, daß er diese Feststellung mit einem bedauernden „Ach!" begleitet. In seinem großen Monologe (Faust, 11. Szene) spricht Faust die Worte: „Was du ererbt von deinen- Vätern hast, Erwirb es, um es zu besitzen." Wer auch nur die geringste Kenntnis vom jüdischen Rechte hat, wird sich sofort darüber klar sein, daß in dem Nachsätze: erwirb es, um es zu besitzen, auf den von diesem Rechte vorgeschriebenen rw (Erwerb) angesxnelt wird. Das jüdische Recht verlangt nämlich bei Mobilien, wie Immobilien, ob sie durch Kauf, Schenkung oder Fund den Besitzer wechseln sollen, einen P,> der diesen Besitzwechsel bewerkstelligt. Solche cm’« sind bei Mobilien, z. 23. die na'®» (Ergreifung) rs'bn (Tausch) usw., bei Immobilien *103 Aushändigung des Kaufgeldes), m-" (die Uebergäbe der Kauf- oder Schenkungsurkunde) und die npin (der unangefochtene dreijährige Besitz). Ohne solchen wird ein Kauf oder eine Schenkung nicht perfekt, und das Kauf- oder Schenkungsobjekt bleibt Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Goethe läßt also durch Faust das Gesetz des nn verkünden: Willst du Las Erbe deiner Väter wirklich besitzen, so daß es dir keiner streitig machen kann, dann mußt du es erst erwerben, d. h. mußt eine der vorgeschriebenen "Z?-Arten daran vornehmen. Unbegreiflich aber ist es, warum Goethe, wenn er das Gesetz des P2p an einem Beispiel demonstrieren will, ausgerechnet n®iv das Erbe wählt, das einzige, bei dem ein prp unnötig ist, da nach dem jüdischen Gesetz mrr rrb'vv nVii'.der Besitz Wechse l beim Erbe sich von selbst vollzieht? Um diese Frage zu beantworten, muß zunächst auf eine andere, sprachliche Unebenheit hingewiesen werden, die der erste Satz enthält: „Was du ererbt von deinen Vätern hast". Wieviel Väter hat denn ein Mensch, daß Goethe hier den Plural anwendet? Es müßte richtig von „deinem Vater" heißen. Oder, wenn Faust sich etwa an das Publikum als solches wendet (wenn er nämlich rrvl-vn jvdk meint): Was Ihr ererbt von Euren Vätern habt?" Diese, und damit zugleich auch die erste Frage, könnte durch eine Stelle in Baba-batra 115a beantwortet werden. In der Mischna dort wird die Ordnung der Erbfolge besprochen und gelehrt, daß das Kind eines Verstorbenen auf das Erbe seines Vaters Anspruch hat, selbst wenn dieser vor dem Erblasser verstorben ist. Ein Enkel beerbt demnach seinen Großvater, selbst wenn sein Vater vor dem Großvater gestorben ist. In Wirklichkeit kommt ihm dieses Erbe auf dem Wege über seinen Vater zu, d. h. der tote Vater beerbt den Großvater und der Sohn seinen Vater. Genau genommen, erbt em solches Kind von zwei Vätern (Großvater Md Vater). Da nun ein solches Erbe nicht direkt vom Erblasser auf den Erben übergeht, sondern'erst eines Mittelgliedes '— des Vaters — bedarf, wäre es möglich,, daß eine solche Erbschaft, wie jeder andere Besitzwechsel, erst eines pap bedarf. Goethe hätte also mit Absicht den Plural angewandt, um aus den speziellen, Fall einer solchen Erbschaft, die von zwei Vätern ausgeht, hinzuweisen und zu Lehren, daß sie nicht ohne pap vollzogen werden kann. . Leider muß diese Antwort, so bestechend sie für den Moment erschÄnf, als nicht dm Tatsachen entsprechend, abgelehnt werden. Nach dem Gesetz gilt die Vorschrift mrr tri"»» n®vr» auch für diesen Fall, und es bleibt nach wie vor die Frage, warum eine solche Erbschaft erst erworben werden muß, um sie zu besitzen? f Wir versuchen es darum mit einer Mischna in Jebamot 100b. Diese lehrt: Wenn eine Frau nach-der-Trennung von ihrem Gatten nicht drei Monate gewartet, sondern 1 geheiratet und geboren hat, und man'nicht weiß, ob es iein Neunmonatskind aus der Ehe des ersten, oderein Siebenmonatskind aus der Ehe des zweiten Gatten ist, ein solches Kind beerbt seine Väter nicht. Diese Vorschrift gilt auch de facto, wenn von jedem Gatten noch andere Söhne vorhanden sind, weil sie von ihm den Beweis verlangen können, daß er wirklich ihr Brüder ist.; Sind aber t keine anderen Kinder vorhanden,, so ist er nur de jure -nicht erbberechtigt, de facto aber tritt er das Erbe seiner I beiden Väter an. Da ihm aber de jure dieses Erbe nicht zusteht, ist es gewiß, daß er den üblichen pap daran vollziehen muß. Wir meinen nun, daß Goethe eben diesen -außergewöhnlichen Fall im Auge hatte, wenn er vom Erbe mehrerer Väter spricht, das -man erst erworben.muß, um es zu besitzen. Ainderecke. ♦n i' n '2S-M' )j?t1 -Ipl ‘pan nms ms msi aas; ^?aa •m’Jtf1?! NÜ-IN'P '238 '382j?n iin«*? OKi '■ma’’ oik Va iVnr» ■’nKipV tzni ■’jy 'ISt nrftxn ■>aaia oa dk naSia •’jaaipn dki •naaai nno^ i^riKa tk E. Aguluik, Stuttgart. SrriKME w ... h .. Warme Küche gratis durch den neuen kombinierten Senk in-g - Herd! Unübertroffen im Braten und Backen! Niedriger Anschaffungspreis. E* HcICJG & Co. Eschenheimer Tor 3 mv Q E Das bekannte unter der Leitung von Frau Regina B a ch r a ch - stehende Hamburger Haushaltung spensionat (früher Hamburg- ,Rutschbahn 11) wurde kürzlich in eine Mlla, nach der Klosterallve 14, verlegt. Der Betrieb des Pensionats, dem eine Haushaltungsschule angegliedert ist, wird in den neuen Räumen in erweitertem Umfang allen Erfordernissen gemäß fortgeführt. Neben eleganten Gesellschaftsräumen fallen die modern eingerichteten Schlaf- und Waschsäle für die Pensionäre ebenso wie die, großzügige Aufmachung! der Küche, zu der Vorrats- und 2Vaschräume gehören, auf. — Die Besucherinnen des Bachrachfchen Pensionats in dem auch berufstätige junge Mädchen und Cinzelpensionärinnen Aufnahme finden, werden in allen praktischen Fächern, und gleichzeitig gesellschaftlich und Wissenschaft-? sich ausgebildet. (Vgl. das Inserat, in Vorliegender Ausgabe.) „Meisterin" für Haushalts Wissenschaft; das ist ein neu bestehender Titel, der seine Trägerinnen zur Ausbildung von Haushaltslehrlingen, die ein t a a t l i ch e s Examen anschließend ahlegen können, berechtigt. Nachdem Prüfungen, die geeigneten Persönlichkeiten das Recht, diesen „Meisterin"-Titel zu tragen, in Frankfurt a. M. und Königsberg vor einiger Zeit abgehalten wurden, fand ein solches Examen erstmalig auch in Hamburg-Altona in Gegenwart der schulbehördlichen Vertreter kürzlich statt.. Zu den Prüflingen, die es. mit Erfolg ablegten, gehört Frau Regina Bach rach, die Leiterin des bekannten Hamburger Haushalitungspensionats, das seine Räume vor kurzem in die Mlla Klosterallee 14 verlegt hat. (23gl. auch die Anzeige in vorl. Ausgabe.) In M a r r e n b a d werden' am 18. April sowohl die (Moorwie Kohlensäure-) Bäder als auch die Brunnen eröffnet werden, so daß dem über Pessach nach Mcrrienbad reisenden PubNkum die Möglichkeit der vollständigen Kurbenutzung gegeben.ist. Näheres siehe Inserat des „Hotel National", Marienbad, Bes. David Lei kn er.)

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