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Der Israelit · 1929-03-14 · Heft 11 (14.3.1929) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 11 (14.3.1929)
Date
1929-03-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Frankfurt a. M., den 2. Adar u 5689 Ver Ismellt jl Ein Centralorgan IQr das orthodoxe Judentum [[[fl) ml II Begründet von Dr. Lebmann in Mainz. IW Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Januar 1884: Deutschland 1- Goldmärk monatlich; Ausland: Bterteltahrpreife (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7. 27. Belga 5; Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.28.18 Lire; Jugoslawien 55 Din.; Litauen 7.5V Lit.; Rumänien ab 1. 7. 87. 15V Lei; Pole« 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty. Schweiz 5 Fr. Tschecho-Slowakei 86 Kronen; Ungarn Pengö 5 ab I.Jult 1837; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen3.50 Krön.; Schweden 8.80 Krön. Einzelnummer dreißig Goldpfenntge Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 58 Goldpf. für die stebeugespalten« Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Famtlienanzeigen nur 4ÜPf. Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. M., Rechneigrabenstratze 7, Tel. Aanfo I sow. durch sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenan«. für Fra Geschästsanz.: Jul. Schmidt, Langestr. 7, n, Tel. Hansa 4841. Platzvorschr. ohneBerbindli direkt an den Verlag auf Postscheckkonto ^^nlnkfurt (Main) Nr.19803. — , jarschau Nr. 190757. — Postscheckamt' Zürich Nr.Vlll 7884 — Inkasso-Bank Rotterdam Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle Die Haltung der konservativen in Berlin. Von Ben Aron. Der Repräsentants-Versammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin lag am 18. Februar 1929 laut Bericht des „Jüdischen Wochenblatts" Nr. 7—8 ein Antrag des Vorstandes vor, in der im Herbst zu eröffnenden Synagoge Pringregentenstraße zu gestatten, daß weibliche Familienangehörige von Plätzemietern. neben diesen Plätze erhalten mit der Maßgabe, daß ihnen der Zutritt zu diesen Plätzen auch außerhalb der hohen Feiertage nur gegen Vorweisung der Platzkarten zu gestatten sei. Es waren anwesend 10 liberale Repräsentanten, 9 Zionisten, 1 Konservativer, 1 Vertreter der Poale Zion (Dr. Oskar Eohn). Die Liberalen setzten sich für die Vorlage ein. Die Zionisten verwarfen sie und der Vertreter der Poale Zion gab seine Stimmenthaltung bekannt. Es hing also alles von der Stellungnahme des konservativen Vertreters ab. Lehnte er den Antrag ab, dann war das Verhältnis 10:10 und der Antrag somit gefallen. Enthielt er sich der Stimme, war das Verhältnis 10:9, der Antrag also angenommen. Der konservative Vertreter erklärte nun folgendes: „Durch die Stimmenthaltung des Herrn Dr. Oskar Cohn entsteht für mich die peinliche Lage, daß meine Stimme für das Schicksal der Vorlage ausschlaggebend wird. In den zehn ■ Jahren, in denen ich der Versammlung angehöre, habe ich mich bei allen Fragen, die den liberalen Kultus betreffen, stets der Abstimmung enthalten. Daß ich persönlich aus halachischen und anderen Gründen gegen eine Aufhebung der Trennung der Geschlechter bin, ist selbstverständlich. Aber die Synagoge, um die es sich hier handelt, wird eine Orgel erhalten. Es wird in ihr ein gemischter Chor Mitwirken, in dem ohnehin schon Herren und Damen zusammensitzen. Der Gottesdienst wird nach dem Gebetbuch erfolgen, das unseren religionsgesetzlichen Auffassungen auf das schärfste widerspricht. Soll ich von meinem Prinzip der absoluten Neutralität um einer solchen Synagoge willen abgehen? Ich würde damit nur das eine bewirken, daß, wie im Anfänge meiner Tätigkeit in diesem Hause, die liberalen Repräsentanten wieder über unsere konservativen Synagogen und ihre Einrichtungen mitzusprechen wünschen. Ich möchte aber nicht dazu mithelfen, daß Zeiten wiederkehren wie damals, wo man über die Einführung des Kol nidre, des Mischeberach usw. nicht nur diskutiert, sondern mit dem Stimmzettel in der Hand entschieden hat. Deshalb werde ich mich auch heute der Abstimmung enthalten." Es folgte die namentliche Abstimmung; sie ergab bei 2 Stimmenthaltungen (Konservative, Poale Zion) 10 Stimmen (Liberale) für, 9 Stimmen (Zionisten) gegen die Vorlage, die damit angenommen wurde. In Nr. 2 des „Israelit" habe ich anläßlich einer Debatte in der gleichen Versammlung über den Neubau der „ R e f o r m s y n a g o g e " (Sonntagsgemeinde, nicht zu verwechseln mit der hier zur Rede stehenden liberalen Synagoge Prinzregentenstraße) die konservative Politik in der Berliner Gemeinde dahin erklärt, daß zwangsläufig. die Konservativen den Liberalen gefällig sein müssen, wenn die Liberalen den fwünschen der Konservativen entgegenkommen llen. Darauf wurde seitens der konservativen Verwaltungsmitglieder im „Jüdischen Wochenblatt" Nr. 3 erklärt, „daß seit 1920, dem Zeitpunkt, wo wir in die Verwaltung eintraten, bis heute niemals ein derartiges Handelsgeschäft zwischen uns und den Liberalen getätigt wurde. Die Liberalen waren einsichtig genug, im Gegensatz zu früher, unsere dem Religionsgesetz entsprechenden Forderungen auf dem Gebiete des Kultus, Ritus usw. in den meisten Fällen zu bewilligen. Die Gegenforderung lautete «nur dahin, daß wir ihnen ln ihre speziell liberalen Angelegenheiten nicht hineinreden sollten. Dem haben wir aus e i g e n e m Ä nt r i e b gern entsprochen, da es uns aus religionsgesetzlichen Gründen unmöglich scheint, mit an Entscheid: düngen teilzunehmen, die Gegenstände des liberalen Kultus betreffen." In meiner Erwiderung (Nr. 4 des „Israelit" vom 31. Januar) führte ich u. a. inbezug auf Abstimmungen über das liberale Ritual aus: „Es ist nach Meinung obiger Rabbiner verboten, eine derartige Ausgabe zu genehmigen. Es ist sogar verboten, sich der Stimme zu enthalten: Denn entweder will man durch die Stimmenthaltung bewirken, daß der Antrag eine Majorität findet. Dann ist der Effekt eine Genehmigung. Oder man will durch' einen Akt der Freundlichkeit erwirken, daß auch konservative Bedürfnisse berücksichtigt werden, dann ist dies ebenfalls verboten, wie früher bereits dargelegt wurde." Und am 18. Februar ist nur durch Stimmenthaltung der Konservative n e i n r e l i g i o n s g e s e tz l i ch unzulässiger Antrag angenommen worden. Wir empfinden es als besonders tragisch, daß die notwendige Wahrung des einmal eingenommenen Standpunktes, mit dessen Hilfe ja manches Zugunsten des überlieferten Judentums erreicht worden ist, in diese m Fall nicht nur zur Mitschuld an einer Uebertretung geführt hat, sondern vielleicht den Anstoß geben wird zu einem weiteren Verfall des deutschen Judentums. Wenn nran von der Berliner Sonntagsgemeinde absieht, die eine private Vereinigung ist und durch ihren extremen Standpunkt ohnedies einen Vergleich nicht duldet, ist die Vereinigung der Geschlechter in der Synagoge zum ersten Mal in Berlin, wohl auch in Preußen und in ganz Deutschland beschlossen worden. Die Folgen sind nicht auszudenken. Diesmal ist das Bedenkliche in der Haltung der Berliner Konservativen offenkundig. So ist es fast müßig darzulegen, daß in diesem Fall die Zurückhaltung bei der Abstimmung nach maßgeblicher Anschauung dem Verbot ny und nvar naiy ■»t m’iy der Unterstützung von Gesetzesübertretern, nicht Rechnung trägt. .w»;i tPiTaai d"2*i rr? mxan nso D'arn nix ixi naiv» ü'^a 'mpa p’yi a"a rs marir iw ^waa von1? aiv 'iai ]n nn rr: ■2"h riitt trpVin nt X'ani Und zu unserem großen Schmerz müssen wir seststellen, daß gerade das Prinzip des maii? der unauslöschlichen Verbundenheit aller Glieder des jüdischen Volkes, in deren Namen die Gemeindetzrthodo.xie ihren! Kampf führt und von der sie die^ Pflicht"'zum Verbleiben in der Gemeinde ableitet, daß gerade dieses Prinzip eine, zweite Verurteilung der Abstimmung darstellt. Denn eine nicht ausgenutzte Möglichkeit, eine Uebertretung des Gesetzes zu verhindern, verstößt gegen die Pflicht der Zurechtweisung und gegen die gegenseitige Verantwortung. i"2 tiaw psn 'ia rnxa wx l^wai xa va jmrno rra rn t"s D"a»iai V"xia tzrjn na Ttysxtp ^a ra mir» aa1?»^ n p"o mxa *]irn nrua ]«jn 7»isn lmawm nwsn *pn dt by n»v7i 8*n ix^ xa'x nnain •v'w '-»o n"irr r>"i2> p'V pyi iV Daß halachisch weniger beschlagenen Mitgliedern der Gemeinde die Beurteilung der Sachlage

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