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Der Israelit · 1929-03-07 · Heft 10 (7.3.1929) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 10 (7.3.1929)
Date
1929-03-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 10 Frankfurt a Ul., den as. Av-r ss8s |RS]| Ein Centralorgan für düs orthodoxe Judentum IlfSf Begründet van Dr. Lehmann in Mainz. \\\ / Wonnement ab Januar 1884: Deutschland 1 Goldmark monatlich: Ausland: Bierteltahrpreife (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Etreifband-Bersandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6^-; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 35 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belg» 5; Holland 8 fi.; Italien ab 1. l. 88.18 Lire; Jugoslawien 35 Dm.; Litauen 7.60 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 37. 158 Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty. Schweiz 6 Fr. Tschecho-Slowaket 35 Kronen; Ungarn Pengö 6 ab 1.Juli 1837; Dänemark 8.68 Krön.;Norwegen8.58 Krön.; Schweden 8.58 «rou. . Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 58 Goldpf. für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Monnenten zahle» bei Stellengesuche« und Familienanzeige» nur 48Pf. Die 75 nun breite Reklamezeile r letzte Textsette 3.— Mk.» vorletzte Text feite 8.58 Mk.; Thiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Inserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jeder». Vorbehalt. Inseraten an »ahme durch den Berlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. M., Rechnetgrabenstraße 7, Tel. Hansa 5848 sow. durch sämtl. Annoncea-Exped. des In- und Auslands. Alleinige Jnferatenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Langestr. 7, ll, Tel. Hansa 4641. Platzvorlchr. ohne Verbindlich!. Zahlungen direkt an den Berlag auf Potticheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19883. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 78685. — Postsparkassenamt Budcwest Nr. 18434. — Postscheckkonto Warschau Nr. 188787. - Postscheckamt Zürich Nr. VIEL 7254 — Inkasso-Bank Rotterdam - Postscheckamt Amsterdam Nr. 84888 — Böhmische Unionbank in Prag - Sm« Marm^osch Biank&coji» Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Das jüdische Gemeindegeseh in Grez Jisrael. Jerusalem, 22. Februar.. Die seit zehn Jahren schleichende Organisationskrise im neuen jüdischen Nationalheim ist nunmehr o f f t 3 i 11 liquidiert. Das ominöse Gemeindegesetz ist nach verschiedenttichen Umarbeitungen und veränderten Auslugen offiziell in Kraft getreten. Wir sagen „offiziell", denn die in diesen Tagen erreoten Vorgänge verraten es auch dem Außenstehenden, daß der krisenhafte Zustand nach wie vor jeden jüdischen Menschen mit größter Sorge erfüllen muß. In den Straßen Jerusales, deren! Anschlagsäulen und Anzeigenbretter zumeist mit hebräischen Plakaten über Theater, Kinovorstellungen und Tanzunterhaltungen ausgefüllt sind, wimmelte es in diesen bewegten Tagen auch von Anzeigen und Kundmachungen des Waad leumi, des Misrachi und der „Vereinigten Kommission" der thoratreuen Judenheit. Diese markanten Kundgebungen, die eine Art öffentliche Aussprache zwischen den Parteien darstellen, sind wohl als Auftakt der nunmehr folgenden gründlichen Auseinandersetzung anzusprechen. Eine kleine Auslese dieser spontanen Aeußerungen kann dazu dienen, daß sich jeder auch per Distanz über die tragische Geistesverfassung, die zur Zeit im jüdischen Nationalheim vorherrschend ist, ein eigenes Urteil bilde. Verhandlungen der Aguda mit dem Waad leumi. Die Agudateitung verhandelte mit dem Waad leumi darüber, daß die bereits vor einem Jahre eingereichtsn 10 000 Austrittserklärungen für gültig anerkannt werden, obwohl die Mitgliederlisten des Waad leumi damals noch nicht affichiert waren. Der Waad leumi bestand darauf, daß die 2000 Unterschriften der „Adas Jisrael" von diesem Vorrecht ausgeschlossen werden, bezw. daß deren Austritte im einzelnen einer nochmaligen Ueberprüfung unterzogen werden. Die Vertreter der Agudas Jisroel wollten dieser Gruppe die Prozedur eines inquisitorischen Verfahrens ersparen und infolgedessen kam es nicht zu einer Verständigung. Die bei der Regierung unternommenen Schritte sind erfolglos geblieben. Der Gouverneur gab zu, daß die bereits Ausgetretenen m o rat i sch v &l l I o.nt m e n i m R e ch t e fi.tt d. Die juristischen Ratgeber der Regierung vmytte-n leüpch HG Schydpünkt'! daß man H '' / derartigen Erklärungen auf formale gesetzliche Bindungen nicht verzichten könne. Die Aufforderungen zum Austritt aus der Gemeinde des Waad leumi. Die „Vereinigte Ko m m i f f i o n de r T h 0 r a t r e u e n " trat mit einer Kundmachung hervor, in der klipp und klär gesagt wird, daß es Thorapflicht jedes gesetzestreuen Juden fei, aus der Gemeinde des Waad leumi nuszutreten. Äußernden palästinensischen. Rabbinen trägt dieser Aufruf auch die Unterschriften der Hervorragendsten rabbinischen Kapazitäten der Diaspora, wie: Ehofez Chajim, Salomon Breuer (Vst) Chaim Oser Grodsensky, der Rabbis von Gor, Bels, Sokolow u. a. m. Fast zu gleicher Zeit erscheint eine in kernigen Sätzen verfaßte Kundgebung der „vereinigten Rabbiner", an deren Spitze s ä m t l i ch e a s ch k e n a s 1 s ch e n Mitglieder des 0 f f i z i e l l e n O b e r r a b b i - nots — mit Ausnahme von Oberrabbiner Kuk selber — stehen. „Es fei ein schwerer Jssur" — heißt es in dieser großen „Warnung" — „in der Gemeinde des Waad leumi zu verbleiben. Der Austritt aus dieser Gemeinde ist heilige Pflicht." -7- Unter der Ueberschrift ., E i n W o r t i n s e in e xr Z e i t " veröffentlichen zwei Vertrauensmänner von Rabbiner Kuk in'seinem Aufträge einen Beschluß der vorjährigen Rabbiner-Versammlung, der von Oberrabbiner Kuk seinerzeit dem Waad leumi zugeschickt wurde. Jni diesem oberrabbinatlichen Sendschreiben, das die Unt er s ch r i f t von O b e r r a b b i n e r K u k trägt, heißt es u. a.: „Solange das Frauenw ahlrecht nicht abgeschafft ist, darf kein braver Jude an der Delegiertenversämmlung teilnehmen. Versammlungen' mit Frauenwahlrecht sind lediglich parteimäßige Zusammenkünfte, denen keinerlei nationale Befugnisse zustehen." — Von Oberrabbiner Jacob Meir wußte alle Welt, daß er gegen das Gemeindegesetz bei der Regierung energischen Protest eingereicht hat, weil dieses nach seiner gewissenhaften Ueberzeugung auch in mehreren Einzelparagraphen gegen das Rekigionsgesetz verstößt. Mitten in diesem Plakatengefechte platzte eine Bombe. 1300—936. Der Waad leumi veröffentlicht im Wege der Tageszeitunigen, die in der „Kneseth Jisrael"- Frage ganz im Dienste des Waad leumi stehen tagtäglich die Aguda mit Beschimpfungen daß die, beiden Obetrabbiner Kuk und Meir in der Gemeindleiste des Waad leumi im Verzeichnis des Stadtgürtels 8 unter Zahl 1300—936 als Gemeindemitglieder eingetragen sind. Diese Bekanntmachung verursachte in Charedimkreisen ungeheure Aufregung. Eine 13 gliedrige Deputation, Vertreter der gemäßigten Richtung, kamen zu Rabbiner Kuk und überreichten ihm ein Schriftstück, in welchem er gebeten wird, die Gemeinde des Waad leumi zu verlassen, weil di e „ A d a s Ii sr o e l" ih m sonst keine Gef 0 lgschaft leisten werde. Das Schriftstück schließt mit dem witzigen Wortspiel: ■•nsm anb s'x -nzw jksd "brriv' rnp" xbi d. h..mit anderen Worten: die „Adas Jisroel" würde ihn nicht -als ihren Rabbiner betrachten. Bei diesem Besuch kam es zu scharfen'Auseinandersetzungen. Rabbiner Kuk soll erklärt haben, der Austritt aus dem Waad leumi sei eine gute Sache, weil man sich auf das Wohlwollen des Waad leumi in religiösen Dingen gar nicht verlassen könne. Er sei trotzdem noch unentschlossen, ob er nicht in der Gemeinde des Waad leumi verbleiben solle, weil wenn die Freisinnigen sich selbst überlassen bleibendes dort noch viel schlimmer zugehen würde. Ueberdies unterliege es keinem Zweifel, daß die Regierung immer auf Seite der Zionisten sein werde, auch wenn diese nur 20 Proz. der Gesamtbevölkerung ausmachen würden. TMsrachi an der Arbeit. Seminarlehrer und Misrachisührer Rabbiner Ostrowsky beteuert in einem fettgedruckten großen Plakat, daß Misrachi mit Rabbiner Kuk in steter Verbindung sei und alle einschlägigen Beschlüsse des Misrachi in Uebereinstimmung mit ihm erfolgen. Wenn jemand in Gegenwart von Rabbiner Kuk von sich behaupte, er sei nicht religiös, antworte ihm Rabbiner Kuk in feuriger Rede: Du lügst gegen dich selbst/ Jeder Jude, solange er nicht getauft ist, hat fein Verhältnis zur Thora und zum Gesetz. Rabbiner Kuk sagt: man darf von der „Kneseth Jisrael", die die Mehrheit der palästinensischen Juden umfaßt, nicht ausscheiden. „Agudas Jisroel", die austreten will, schließt sich von Klal Jiisra-elaus. Beide Oberrabbiner sind in der „Kneseth Jisrael-Liste" des Waad leumi eingetragen. Beide paskenen, daß man nicht austreten dürfe. Kein wahrhafter, gesetzestreuer Jude darf in> der Gemeinde des Waad leumi fehlen. So das, Misrachi-Plakat.

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