Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1929)
- Date
- 1929-01-31
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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31; Januar 1929 Frankfurt a. M., den 7W7sch-ba,m Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ciö Januar 1W4: Deutschland 1 Toldmark monatlich; Ausland: Btertel- 6preise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Etretfband-Ber» es) Deutsch-Österreichr Schilling 8r-; Amerika IDoUar; England 1 sh.; ad r. Juli rkretch 88 Fr.; Belgien ab l. 7.27. Belga 5; Holland 4 fl.; Italien ab i. > 88. l8 Lire; Jugoien 65 Di«;; Litauen 7.60 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 87. ISO Lei; Polen 4 deutsche Toldmark ,um Tageskurs oder 7 Zloty. Shweiz 6 Fr. Tschecho-SloWakei 86 Kronen; Ungarn Wengö 6 ab l.Iult 1837; Dänemark 8.50 Krön.; Norwegen 8.50 «ron.; Schweden 8L0 Kro«. . Einzelnummer dreißig Goldpfennlqe. ■ Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 40 Doldpf. für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen'und Familienanzligen nur 80 Pf. 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Die Lehrerschaft als solche wird die Forderung nach akademischer Ausbildung niemals fallen lasten. Mag man auch dieses Argument in manchen Kreisen nicht so hoch bewerten, so kann doch nicht' Darüber hiuweggegangen werden, daß der Staat, Nachdem er grundsätzlich eine Neuregelung eintreten läßt, niemals einen nichtakademischen jüdischen Volksschullehrer oder Religionslehrer voll anerkennen wird. Es ist gerade vom Standpunkt der Gemeinden aus zu begrüßen, daß endlich die Möglichkeit gegeben ist, auf dem Wege über eine, vertiefte Lehrerbildung die von niemand bestrittene Misere des'jüdischen Unterrichtes zu beheben. Dies gilt auch und ganz besonders sogar für die Landgemeinden, wo der Lehrer mehr als anderswo zugleich auch geistiger Führer' seiner Gemeinde sein muß und ihm im Gegensatz zu seinen christlichen Kollegen in den meisten Fällen kein Geistlicher einen Teil dieser Führerausgabe abnehmen kann.. Die Neuregelung muß also erfolgen, gleichgültig, ob die in der Oeffentlichkeit laut gewordenen Bedenken sich in der Zukunft bewahrheiten werden oder, nicht, daß nämlich aus einer Akademisierung des Volksschullehrerberufes sich eine Abwanderung in den Höheren Schuldienst ergibt und dann der Staat und mit ihm die jüdischen Gemeinden sich gezwungen sehen werden, die Gehälter der Volksschullehrer denen der Vollakademiker anzunähern. Für die jüdischen Gemeinden ergibt sich außer der Belastungsfrage noch das Problem des B e - d a. r f s. Abgesehen von den wenigen Groß- und Mittelgemeirrden ist.Die- Mehrzahl, der jüdischen Gemeinden in Deutschland 'aus wirtschaftlichen Gründen 'gezwungey^^DW'Lehrer''. nicht .nur mit ünterrichtlichen, sondern auch anderen religiösen Funktionen, hauptsächlich mit Kantorat und Schechita zu betrauen. Es entsteht nun die Befürchtung, daß in Zukunft sich Akademiker für derartige Nebenfunktionen nicht mehr bereit finden werden. Aus diesem Grunde resultiert ein in Preußen vertretener Plan, es doch neben der akademischen Ausbildung von Volksschullehrern mit einer Schule für sogenannte „Kultusbeamte" zu versuchen. Von anderer Seite wird vorgeschlagen, die Ausbildung der akademischen Religronslehrer gesondert an Rabbinerseminaren vorzunehmen oder den Religionsunterricht in erhöhtem Umfange als bisher den Rabbinern in die Hand zu geben. Was ist von diesen Lösungsversuchen zu halten? Zugegeben, daß die Kleingemeinden für Spezialisten weder Verwendung noch finanzielle Mittel haben, spielt doch auch die Frage eine Rolle, ob sich für eine derartige Laufbahn des Kultusbeamten überhaupt N a chwuchs finden wird. Ein junger Mann, der, wie es für die in Köln zu-errichtende Kultusbeamtenschule geplant ist, Obersekundareife n-achweist, wäre ein Narr, wenn er es nicht vorziehen würde, die am selben Ort und wahrscheinlich sogar im selben Gebäude befindliche Ausbildungsstätte für spätere akademische Lehrer zu besuchen, die ja auch nicht mehr als Obersekundareise verlangt und ihre Kandidaten einem für sie doch viel verlockenderen Ziele entgegenführt. Die gegenüber der Kultusbeamtenschule um ein Jahr längere Ausbildungszeit wird durch die späteren besseren wirtschaftlichen Aussichten für die Studierenden mehr als wett gemacht. Eine derartige Kultusbeamtenschule wäre nur durchzuführen mit einem kurzen Ausbildungsgang, ohne besondere Ansprüche an die Vorblldurg ihrer Schüler. Dies würde bedeuten, daß sich in ihr gescheiterte Existenzen aus aller Welt zusammenfinden würden. Mit solchen ist aber den Landgemeinden am wenigsten geholfen. — Eine besondere Ausbildung von Nur- Religionslehrerll akademischen Grades wird ebenfalls an der Nachwuchsfrage scheitern. Es gibt nur sehr' wenige Rabbiner in Deutschland, die bereit sind, lediglich Religionsunterricht, zu erteileni Die meisten Rabbiner, die derartige Religionslehrerstellen heute schon'bekleiden, betrachten ihre Tätigkeit lediglich als 'Durchgangsstadium, bis sie eine ihnen zusagende Rabbinatsstelle gefunden haben.'. Die. Pabbinerseminare ^werden im Interesse ihres Niveaus nicht davon -abgehen-, können,-das. Abitur als Voraussetzung «für ihre Studierenden zu verlangen. Bei einem Abiturienten, der sich entschlossen hat, sich in jüdischen Fächern zu spezialisieren, ist es ebenso unwahrscheinlich, daß er hie Religionslehrerf und nicht die Rabbinerlaufbahn einschlägt, wie bei einem Untersekundaner die Wahl der söge; nannten Kultusbeamtenkarriere anstelle Der des akademischen Volksschullehrers. Wenn, wie es seltsamerweise gerade von pädagogischer Seite aus geschehen ist, behauptet wird, daß für Religionslehrer die Ausbildung in allgemeiner Methodik nur überflüssige Zeitverschwendung sei, so sei betont, daß genau das Gegenteil zutrifft. Der jüdische Unterricht enthält eine Fülle von Realien, (Geschichte, Geographie), für deren Be-' Handlung außerdem dem Lehrer verhältnismäßig wenig Zeit zur Verfügung steht; eine wesentlichst Hebung des jüdischen Religionsunterrichtes kann nur erreicht werden, wenn die Unterrichtenden mit den modernsten Ergebnissen der' speziellen Methodik aufs innigste vertraut gemächr'Aörde^ sind (Arbeitsunterricht, Schreib-LeseEniexrtM Sprach- und Uebersetzungsunterricht). 1 Die Lösung des Problems kann geschehen,, daß Volksschulu n d Re gionslehrerausbildung mit d er de?! K a n t o rats vereinigt w i r d. Am günstigsten liegen hierfür die Verhältnisse inVay-! e r n , wo auf Grund der stärkeren konfessionellen j Betonung des Charakters die Fächer Peligion ^und Musik (Liturgie) im Examen mit zu den . Hauptprüfungsfächern gehören. . Dementsprechend wird im Unterricht von unten herauf diesen j beiden Gebieten ein sehr breiter Raum zugewiesen. Es ergibt sich ohne weiteres, daß im Rahmen des Faches „Religion" jüdische Weltanschauung und jüdisches Wissen gründlich gepflegt' (werden können. Wenn es gelingt, wozu Aussicht! besteht, auch in Bayern Hebräisch als eine der 'vorgeschriebenen Fremdsprachen für die Ausbau^ .schule anerkennen.zu lassen, so können hierdurch, 'noch mehr Stunden für die Pflege des jüdischen! Wissens gewonnen werden. Was Musik betrifft, so war es bisher möglich, im Rahmen dieses' Faches eine vollwertige theoretische und praktische kantorale Ausbildung zu geben. Für einen Abiturientendes Würzburger Seminars war die . V e r b i n d u n g vo n K a n t o r a t und L e h- ' Ererbe ruf durch seinen Bildungsweg organisch' 'gegeben. Diese Verbindung ist: auch im Lehrplan der bayerischen Aufbauschule bereits vorgesehen.^ I;. Ein weiterer Vorzug der bayerischen Ausbil-' düng besteht darin, daß auch die neue akademische' .Lehrerausbildung unmittelbar an die Volks- 1