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Der Israelit · 1928-07-26 · Heft 30 (26.7.1928) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 30 (26.7.1928)
Date
1928-07-26
Page
– (sequence 13)
Language
German
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14 Jahrgang faBdesorgonifoUoli der Aglldar-Aieroel ii Ve>tselila»d. Hamburg, 26. Juli jg28 / 9, Aw 5688 Nummer 16 Schristleitung: Mo tf S. Jacoöso« in Kaw-urg. tiger gesägt taktisch, das Primat der Thor« nicht «ls das einzige A und D der frerwiMgen Drgamtatian anerkennen dürfen!" Volk MM Ausgangspunkt hat und nur Mitglied bei sich werden läßt den, der die Verbindlichkeit der Thora für sich und das jüdische Volk aner¬ Die Lage der Orthodoxie and die Agudo. i. ’'" In dßn letzten Nummern der „Jüdischen Presse" veröffentlicht P. K. eine Reihe von Aufsätzen, die unter obigem Titel sich mit dem § 4 der Aguhasatzung beschäftigen. lieber die Nützlichkeit oder Schädlichkeit dieses § 4 fall hier nicht diskutiert werden. Auf der letzten Zentralratsfitzung ist dies ausreichend geschehen und man kann, ohne Prophet zu sein, Voraussagen, daß die demnächst überall stattfindenden Delegiertenversammlungen der .verschiedenen Landesorganisationen ebenfalls von Debatten pro und contra diesen Paragraphen ausgefsillt sein werden. „Ein Symbol nur ist er, dieser § 4, mehr nicht!" sagt P. K. und so wird es eventl. Aufgabe der nächsten K. G. sein — denn nur die K.G. ist zuständig,— sin nv«V nsn nsn— zu prüfen, ob die Agudas Jisroel dieses Symbols bedarf, den Gedanken der niir> Souveränität zu demonstrieren, oder ob 8 1 der Agüdosatzung genügt — als Grundidee und Symbol zugleich. Uns soll heute also nicht die Tatsache des § 4 beschäftigen als vielmehr die Frage: Wer ist gemeint? Wer sind die A. J.-Organisationen, die sich im prinzipiellen Gegensatz zur A. I. befinden? II. Es ist schwer, die Meinung P. K.'s auf Grund seiner Ausführungen festzustellen. Während feine Darlegungen in Nr. 26 der I. P. den Schluß zulassen, daß er Misrachisten und Gemeindeorthodoxe als im prinzipiellen Gegensatz zur A. I. stehend betrachtet, machen seine Darlegungen in Nr. 27 der I. P. eine andere Auffassung wahrscheinlicher, daß nämlich nur die Misrachisten im prinzipiellen Gegensatz zur agudistischen Grundidee stehen könnten. In Nr. 26 sagt er: „Man kann es wirklich nicht begreifen, wenn Gemeindeorthodoxie und Misrachi dieses absolute Thorasouveränitätsgebilde bekämpfen". Hier werden also beide in prinzipiellen Gegensatz zur Agudo gebracht, beide wären hiernach in die zentralen Verwaltungsorgane nicht wählbar. In Nr. 2 7 führt P. K. hingegen folgendes aus: „Es läßt sich, wie bereits au-sgeführt, sehr gut logisch und ohne Krümmung der Einheit des religiösen 'Bewußtseins verstehen, daß man im Konzern des Gemeindelebens, allwo die Bildung einer zweiten Gemeinde unter der Gestaltung des Gemeindezwanges einen Schritt an die nichtjüdischen Instanzen bedeutet, die Souveränität der Thora als Siegespreis durch Kampf in der Einheitsgemelnde zu erreichen hofft, während man es in freiwilligen Organisationen als selbstverständlich erachtet, daß die absolute Herrschaft der Thora auch äußerlich sichtbar in die Erscheinung tritt. Misrachi hingegen ist einen Schritt weitergegangen: er hat Methode und Taktik im Gemeindeleben ohne weiteres auf freiwillige Zusammenschlüsse übertragen. Ja, es gibt sogar das rätselhafte Verhältnis, daß prominente Freunde des Misrachi für das Gemeindeleben dem sogenannten Auscrittsgedanken huldigen, den sie für die freiwillige Organisation in jeder Form ablehnen. Cs wäre eine reizvolle Aufgabe, die tief in psychologischen Momenten verankerte Motivierung dieser singulären Erscheinung darzustellen, allein dies würde den Rahmen unseres Themas allzusehr erweitern. Genug an dem, es besteht der Unterschied, daß gemeindeorthodoxe Persönlichkeiten außerhalb des Gemeindelebens vollkommen Herr ihrer Entschlüsse sind, während Misrachisten, organisatorisch an eine höhere Instanz gebunden, auch außerhalb des eigentlichen Gemeindelebens programmatisch, oder rich¬ Hiernach kämpft der Gemeindeorthodoxe auch innerhalb det Einheitsgemeinde für die Souveränität der Thora, die ihm bei freiwilligem Zusammenschluß Ögr Einzelnen eine selbstverständliche Grundvoraussetzung ist. Hiernach also scheint P. K. offensichtlich für die Wahl iGemeiüdeorthodoxer m die agudistischen Zentralinstanzen zu plädieren. Es wäre gut, wenn er feine Aufastung zu dieser Frage unzweideutig zum Ausdruck brächte. - ui. Eine autoritative Entscheidung der Frage, Angehörige welcher Organisationen durch den § 4 von der Wahl in die zentralen Organe ausgeschlossen sind, kann jedoch nicht durch einzelne Agudisten, auch nicht durch die prominentesten, getroffen werden. (Um wievielmehr wäre meine Stellungnahme belanglos. Und darum soll auch eine Stellungnahme zu dem Problem des „misrachistischen Austrittlers" unterbleiben und nur hingewiesen werden, daß Aron Barth in seinem „Orthodoxie und Zionismus" zu dieser Frage (auf Seite 42) ausführlich Stellung nimmt.) Hierfür'ist nach der Ägüdosatzung nur eine Dystanz zuständig: der betreffende „Rabbinische L y n d e srat ". Und da P. K. die Verhältnisse in Deutschland als Schulbeispiel herangezogen hat, wäre eine Entscheidung des deutschen r ab binischen Rates der A. I. vonnöten. Nur durch diesen könnte und müßte die Frage geklärt werden, ob Organisationen von Gemeindeorthodoxen wie etwa Achduth und Jüdisch-Konservative Vereinigung sich im prinzipiellen Gegensatz zur A. I. befinden, wobei ausdrücklich bemerkt fei, daß es bei Inkrafttreten der Agudosatzung Organisationen von Gemeindeorthodoxen bei uns nicht gab. Denn während die Misrachiorgänisation eine internationale Gemeinschaft ist, die vielleicht nach überterritorialen Gesichtspunkten beurteilt werden muß, find die Verhältnisse der deutschen Gemeindeorthodoxie ganz zweifellos nur unter Kenntnis und Würdigung der Entwicklung des jüdischen Gemeindelebens in Deutschland zu verstehen und zu beurteilen. 'liemoencfef «A q u cf a- Oft at*fe en * Srfiäifflfefi in allen Ortsgruppen. IV. P. K. stellt fest, daß ein wesentlicher Teil der Führer der Gemeindeorthodoxie „den Austritt als ein Verbrechen am jüdischen Volkskörpex erachtete und geißelte, viel mehr als etwa den Abfall vom Religionsgefetz". Und er konstatiert an anderer Stelle: „Es ist schon an dem, daß man den absoluten Souveränitätsgedanken der Thora als eine Art Sünde gegen den Geist des Judentums begreift..." Es kann und wird nicht die Aufgabe agudistischer Instanzen sein, sich mit solchen „Entartungen" zu beschäftigen bezw. die Agudo vor dem Eindringen solcher „Führer" und Anschauungen in ihre Kreise zu schützen. Denn, wem die Thorasouveränität Sünde gegen den Geist des Judentums bedeutet, der strebt zur Agudas Jisroel nichthin, die das durch die Thora konstituierte kennt. Wenn wir in Deutschland von einer Gemeindeorthodoxie sprechen, deren Führer und Menschen wir in der Agudas Jisroel sehen, auch und ebenso in ihren zentralen Instanzen sehen möchten, dann meinen wir eine Gemeindeorthodoxie, die Bämbergers geistiges Erbe verwaltet, jenes Erbe, wonach nur nichtunter allen Umstanden de? Austritt geboten, Nichtaustritt Mutwille war. (S. R. Hirsch Ges. Schriften lV. Seite 538—39.) Diese Erben Bämbergers wollen wir in der A. I. in breiter Masse sehen, daß sie gemeinsam Seite an Seite, in brüderlicher Liebe und gegenseitigem Verstehen und Würdigen, mit den Erben Hirschs für das große E r b e d e r n V n p apsh eintreten, die durch Moses uns befohlene Thora durch die Zeiten tragen. W. S. I. Agudas Jisroel und Kehilla. , v/"""'1 . In Nr. 30 des Jerusalemer agudistischen Organes „Kol Jisroel" veröffentlicht Herr Ch. Eiß-Zürich, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Agudas Jisroel, einen bedeutsamen Artikel über das Verhältnis der sogen. Austrittsgemeinden zur Agudas Jisroel. Das Beispiel der ungarischen und deutschen selbständigen Orthodoxie werde zurzeit' N Erez Jisroel nachgeahmt und es sei nur eine Frage der Zeit, daß auch die polnischen Gesinnungsgenossen zur Bildung von Austrittsgemeinden schreiten werden. Während die Entstehung der ungarischen und deutschen Austrittsgemeinden einer Zeit entstamme, in der es einen Zionismus und eine Agudas Jisroel noch nicht gab, in der das Bewußtsein von der Existenz einer Weltjudengemeinschast und der Verbundenheit jedes Einzelnen mit ihr nur innerlich gefühlt und gewußt, aber nicht nach außen hin organisatorisch zum Ausdruck gebracht wurde, sehen sich die in der Gegenwart entstehenden Austrittsgemeinden vor eine ganz neue Situation gestellt. Bisher konnte und kann es Vorkommen, daß in den Austrittsgemeinden zionistische und misrachistische Mitglieder die innere Geschlossenheit der Gemeinde in prinzipiellen Fragen, die das Wesen der Weltjudengemeinschaft und das Verhältnis der Kehilla zu ihr berühren, ganz empfindlich stören. Denn es bestand ja zur Zeit der Entstehung dieser Gemeinden keine Veranlassung, die Kehilla auf ein bestimmtes weltpolitisches Programm — wie wir es der Kürze halber nennen wollen — statutarisch festzulegen. In Zukunft aber müsse das anders werden. Es ginge nicht an, die Pforten der Austrittsgemeinden auch denen zu öffnen, die auf Grund ihrer weltpolitischen Anschauung, sei es als Zionisten oder Misrachisten, nicht in sie hineingehören. Zwischen Kehilla und Aguda sei programmatisch kein Unterschied. Uebex einer Austrittsgemeinde schwebe der Name und der Geist der Agudas Jisroel. Kehilla und Aguda müssen statutarisch miteinander verbunden werden. Eine statutarische Festlegung der Kehilla auf die Aguda, eine organische Einordnung der Kehilla in die Aguda werde zwangsläufig zur Fernhaltung aller wesensfremden Elemente und damit zum Frieden führen und eine Hannonische Entwicklung'der Kehilla ermöglichen. Am Schlüsse seines Artikels betont Herr Eiß, daß er die Richtigkeit seiner Forderung dahingestellt sein lasse; sie möge besprochen und geklärt

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