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Der Israelit · 1928-07-26 · Heft 30 (26.7.1928) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 30 (26.7.1928)
Date
1928-07-26
Page
– (sequence 1)
Language
German
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26. Juli 1928 Skr. 30 Frankfurt a. 2TI., den ». Aw 5688 Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Januar 1831: Deutschland 1 Toldmark monatlich; Ausland: Vierteltahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6«—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 5: Holland 3 st.; Italien ab 1.1.38.18 Lire; Jugoslawien 88 Din.; Litauen 7.80 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 37. 180 Lei; Polen 1 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty. Schweiz 5 Fr. Tfchecho-Slowakei 88 Kronen: Ungar« Pengö 8 ab 1.Juli 1937; Dänemark 3.60 Krön.; Norwegen3.80 Krön.; Schweden 3.80 Krön. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 10 Goldpf. für die fiebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 30 Pf. Die >8 mm breite Reklamezeile: letzte Textfeite 1.60 Mk., vorletzte Textseite 3.— Mk.; Ehiffregebühr in Höbe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufende« JNserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jede«. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch de» Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. M., Rechneigrabenstratze 7, Tel. Hansa 6813 sow. durch sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: J«l. Schmidt, Langestr. 7, ll, Tel. Hansa 4611. Platzvorichr. ohne Verbindlicht. Zahlungen direkt an denMerlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19803. — Warschau Nr. 190737. —Postscheckamt Zürich Nr. Vlll 7251 — Inkasso-Bank Rotterdam Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle Die verbände und das preußische Judengesetz. Ein Jahr etwa ist es her, daß wir an dieser Stelle eingehend über die Entwürfe zu einem neuen preußischen Gemeindegesetz berichteten, die von den beiden in Preußen bestehenden Landesverbänden ausgearbeitet, _ mm den beiderseitigen Delegiertenversammlungen genehmigt und zur Einreichung bei der Regierung vorbereitet worden waren. Wir schlossen unsere Ausführungen damals mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß nunmehr Vertreter der beiden Landesverbände zusammenkommen würden, um die Entwürfe zu vergleichen und die Herstellung eines gemeinsamen Entwurfes zu beraten. Sollte dieser Versuch nicht gelingen, so müsse man sich damit begnügen, beide Entwürfe dem Ministerium, dem die Ausarbeitung des Gesetzes schließlich obliegt, als Material zu übergeben. In der Tat ist der Versuch einer Einigung von beiden Seiten in wiederholten gemeinsamen Beratungen beider Verbände unternommen worden. Dabei stellte es sich heraus, daß nicht nur die Liberalen, die von vornherein den Wünschen des Halberstädter Verbandes auf Erleichterung : der Bildung von Bekenntnisgemeinden wohlwollend gegenüberstanden, * verständigungsbereit wareit, sondern daß auch die Volkspartei, die sich anfänglich ganz hinter ihren nationalen Doktrinarismus verschanzte, allmählich Konzession en^W^chen Wneigt schien. Roch in einer am-15. Juli siattgehabten Sitzung der beiden Verbände trat dieser Verständigungswille von beiden Seiten, auch von seiten des volksparteilichen Vertreters, zutage. Um so überraschender mußte es wirken, daß der Berliner Landesverband ein oder zwei Tage nach der letzten gemeinsamen Beratung seinen Entwurf plötzlich d e m M in isterium ein - g e r.e i ch t h a t, worauf der gleiche Schritt natürlich auch von seiten des Halberstädter Verbandes erfolgen mußte. Damit ist nun das Ringen der innerhalb der preußischen Judenheit vorhandenen Weltanschauungen um einen ihren Grundsätzen entsprechenden gesetzgeberischen Rahmen des Gemeindelebens offiziell eröffnet, und auch die Presse kann sich der Verpflichtung nicht entziehen, die Oeffentlichkeit über die entscheidenden Fragen, UM die der Kampf geht, aufzuklären. ^'^?üWrom'Falle"ist das verhWtnismatzig man von minder wichtigen Einzelheiten,,, absieht, im Gründe 7^!.? . i 1 : 1'! - ■ fj, ' iili; 7 nur um einen Punkt: um die Freiheit zur Aufrichtung wahrhafter jüdischer Kehilloth. Zwar sollte es auf den -ersten Blick scheinen, daß weltanschauliche Auseinandersetzungen bei der Schaffung eines Gesetzes außer Acht bleiben können, das ja im Sinne der Reichsverfassung dem Staate als Gesetzgeber gar keinen direkten Einfluß auf die inneren religiösen Probleme der jüdischen Gemeinschaft gestattet. Allein, dem ist nicht so. Der Staat kann sich der Verpflichtung nicht entziehen, Bestimmungen über die rechtlichen Vorauss e tzun gen für die Entst e h u n g undetwaige Veränderung ö f fentlich - rechtlicher Körperschaften, die s i ch d e r Z w a n g s g e w a l t des Staates für Steuerzwecke bediene n, zu treffen, und es liegt auf der Hand, daß mit der Entscheidung über diese Frage — wie entsteht und verändert sich eine jüdische Gemeinde? — in vielen Fällen auch die ganze Struktur und das geistige Wesen, der innere Aufbau des Gemeindelebens und die Freiheit der Gewissen, entscheidend bedingt werden. Das ist denn nun auch das Grundproblem, um dys es bei dem Kampfe zwischen den Verbänden geht. Der Halberstädter Entwurf geht von der Erkenntnis aus, daß die Entwicklung des jüdischen Gemeindelebens in Deutschland vor e i nte is ch w e r e n E n t s ch e i dungskris e stehhi -Äeußere, wirtschaftliche Momente, sowohl wie das geheimnisvolle Wachstum der Ideen, haben dazu geführt, daß m ä ch 1 i g e K r ä ft e am.Merke s in d , di e auf d i e Umw andlü n g der j ü dis ch e n Relig i o n s g e - mein den in Volksgemeinden hinw i r!k e n. DieIdee der Volksgemeipde — Zufammenfassung aller als Jude n g e b oren en Individuen ohn e R ü ck s i ch t a u f ihre religiöse W e l t - an schauung in ein e Kommune, die schlechtweg jeder religiösen Anschauung R e ch n u n g z u t r a g e n und di e mater iell en'litt el zu liefern hat — ist im Zeitalter des Nationalismus und des Zionismus in g e i st i g e r Hinsicht von ebenso verführerischer Kraft wie sie sich aus ff n a n z i et l e n Gründen des Beifalls sogar mancher ganz und gar nicht zionistischen Schichten der Judenheit erfreut. Der Gedanke de!r Volksgemeinde ist sogar, wenn man schärfer hinsieht,.eine logischeKonse- ^enzi'des-^Mr:istar rcrl^M a nM, derden., Zufall des Domizils, als ob es sich üm ein staatliches Gebilde!!handlezitM - einzitsön konstituiMn- — H i!. (.;; •:; j | iS; i; i!1 ' ((!■ ' - 1! den Moment eines seiner Bestimmung nach religiösen Gemeinwesens macht. Dennoch steht diese Entkonfessionalisierung der Gemeinde im schärfsten Widerspruch zur jüdischen Tradition, ja sogar zu jeder ihrer inneren Absolutheit bewußten lebendigen religiösen Ueberzeugung. Dem orthodoxen Juden verbietet schon sein religiöses Solidaritätsbewuhtsein, dem liberalen Bruder in dem Aufbau und der Erhaltung gesetzeswiüriger Institutionen zur Seite zu stehen oder auch nur schweigend Vorschub zu leisten. Aber weit hinaus üb er diese gewiss ensmäßig e n B e d e nken, die ja von der Gemeindeorthodoxie zurückgestellt werden, muß es die traditionstreue jüdische Gemeinschaft als ihre heiligste geschichtliche Pflicht betrachten, heute gegenüber dem Volksgemeindegedanken, der dem jüdischen Volke die Adelskrone seiner welthistorischen Aufgabe raubt, der alten urj irdischen B e k enntnisg emeind e Bahn zu brechen: jener alten Gemeinde, die das Thoragesetz allein als Prinzip der Gemeindebildung anerkennt und die es ablehnt, unter dem täuschenden Namen religiöser „Schattierungen", Weltanschauungen, die einander ausschließen, vom Chassidimstübel bis zur Sonntagsgemeinschaft, innerhalb desselben Gemeindeverbandes der Heranwachsenden Jugend zur Auswahl darzureichen. Der Halberstähter Entwurf denkt selbstverständlich nicht im entferntesten daran, irgend welchen Zwang in religiösen Dingen ausüben zu wollen oder gar durch den Staat ausüben zu lassen, über was er vom Staate verlangt und womit er durchzudringen hofft, ist die Forderung: kein Staatsm onopol für die Volksgemeinde, freie Bahn für die altjüdische Bekenntnisgemeinde ohne bürokratische Erschwerungen. Darüber wird noch manches Wort zu sagen sein. Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat August! Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. . Für verspätete Bestellungen rechnet die Post: einen Aufschlag von- 20. Pfg. Verlag des Israelit G.m.b.H., Frankfurt a.M. 1

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