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Der Israelit · 1928-06-07 · Heft 23 (7.6.1928) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 23 (7.6.1928)
Date
1928-06-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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-7. Juni 1928 Frankfurt a. AI., den 19/ siwan 6688 kin Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Nr. 23 Abonnement ab Januar ISA: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Bterrelahrpretse (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Stretfband-Berandes) Deutsch-Lsterreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 88 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 8; Holland 8 fl.; Italien ab 1.1.38.18 Lire; Jugoslawien 88 Din.; Litauen 7.8V Lit.; Rumänien ab 1. 7. 87.18V Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloto. Schweiz 8 Fr. Tschecho-Slowakei 88 Kronen: Ungarn Pengö 6 ab 1.Juli 1837; Dänemark 3.60 Krön.;Norwegen3.8V Krön.; Schweden 88V Krön. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnersläi Nonpareille-Zeile Die 78 n»m breit« gw. durch sämtl. Annoncen _ eschäftsanz.: Jul. Schmidt, Inserate 40 Goldpf. für die stebengespaltene ' " amtlienanzelge« nur 80 Pf. - - - - ä— Mk.; laufende« Vorbehalt. Jnser'atenannabme durch de« Rechnetgrabenstrabe 7, Tel. Hansa 8848 ed. des In- und Auslands. Alleinige Jnferatenann. für Franks, angestr. 7, ll, Tel. Hansa 4841. Platzvorschr. ohne Verbindlicht. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto \ Warschau Nr. 190787. — Postscheckamt ZürichNr. Vin 7! Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins 1» Agram. — Der cankfurt (Main) Nr. 19803. — Außerdem an: 4 — Inkasso-Bank Rotterdam G Gerichtsstand für alle enamt Budcrveft Nr. 18484. — Postscheckkonto _in Prag — Banca Marmarosch Blank & Co. i» Zahlungsvrrpfltchtungen ist Frankfurt a. M. Die Mrtfchaflsprobleme und die deutsche Zudenheik. (Unter spezieller Berücksichtigung des Sabbats) Eine Umfrage an unfere Leser. Die Nachkriegszeit hat im Wirtschaftsleben ein starkes Anwachsen der Uebermacht des Großkapitalismus und in Verbindung damit eine Vertrustung ganzer Industrien gebracht. An dieser Entwicklung sind die Juden nur wenig beteiligt, und wo sie von ihr berührt werden, da gehören sie zu den Schaden Erleidenden, denn im Großkapitalismus dominieren vielfach Persönlichkeiten antisemitischer Einstellung. Jedenfalls zeigt die wirtschaftliche Situation der deutschen Judenheit gegen die Vorkriegszeit bedeutende Aenderungen. Wir bitten unsere Leser, Erfahrungen, die sie bei den Veränderungen im Wirtschaftsleben gemacht haben, in kurzen, sachlichen Ausführungen uns zum Abdruck mitzuteilen. Es wäre auch auf die Frage einzugehen, was speziell in der Branche des Schreibers die Ju- Kderi zur Erleichterung ihrer wirtschaftlichen Lage tun könnten, welche Möglichkeiten für Angestellte, d i'e den Sabbat beobachten, vorhanden sind und wie sich diese Möglichkeiten vermehren ließen. Wir beabsichtigen, eine gleiche Umfrage später an unsere Leser in anderen Ländern zu richten. Abdruck der Einsendungen und etwaige Kürzungen behalten wir uns vor. Redaktion des „Israelit". Die Speisegesehe. Die diesjährige Tagung des Vereins zur Förderung ritueller Speisehäuser in Frankfurt a. M. gestaltete sich zu einer machtvollen Kundgebung für die altgeheiligten Speisegesetze des Judentums überhaupt. Das kam im Refergt des Herrn Oberrabbiners Dr. Carlebach aus Altona zuni kraftvollen Ausdruck. Redner begrüßte zunächst die erschienenen Damen: die jüdische Küche sei geheiligte Domäne der Frau. Nur im absoluten Vertrauen auf ihre Gewissenhaftigkeit ist das jüdische Haus möglich und denkbar. Dadurch allein schon ist die Rolle des jüdischen Weibes vor der Verflachung, vor einer bloß dienenden Stellung gegenüber dem Manne bewahrt: Der jüdische Mann muß sein Weib achten, denn nur wen man als sittliche Persönlichkeit achtet, kann Vertrauen in höchsten Gewissensangelegenheiten, in denen es keine Kontrolle gibt, verdienen. Die Speisegesetze sind neben dem Sabbat in der Gegenwart die Grundlagen der praktischen Religiosität. Gelingt es, sie dem in den Versuchungen des modernen Lebens ringenden Juden zu erhalten, so ist der Weg zum vollen Judentum frei: An diesen beiden Fragen, die die Sphinx der Moderne jedem jüdischen Menschen vorlegt, entscheidet sich in praxi unsre Zukunft. Daher darf es hier keine Parteiung geben. Redner betrachtet darin den Speiseverein als vorbildliche Gründung, der eine Parallele für den Sabbat an die Seite treten muß. In ideologischer Hinsicht mögen die Geister getrennte Bahnen gehen; in diesen beiden Fragen muß der consensus omnium mit hinreißender Macht zur Treue die Schwankenden zurückrufen. Die Versammlung in Frankfurt a. M., der Stadt der großen Reibungen in der Geschichte des Gegenwartsjudentums, zeugt durch ihre Zusammensetzung aus Rahbinen und Laien aus allen Lagern der Jereim, daß in dieser Frage eine Einheitsphalanx sich schützend und kämpfend zur Wacht des Gottesgesetzes zusammen findet. So solle die Versammlung wieder vor der Oeffentlichkeit für die Bedeutung der Speisegesetze Zeugnis und Rechnung legen. Diese Gesetze scheinen zunächst nur etwas A e u ß e r l i ch e s , was zum inneren Menschen in keinerlei Beziehung steht. Aber selbst als solche sind sie der Damm, der das Judentum gegen die Sturmfluten derGeschichte vor Wegspülung bewahrt hat. Diese Gesetze bedingen unser Golus, M'X srniK tmisr rtn^Ä trVn orw oren anao sie trennen und scheiden uns ab. Aber sie bilden auch die transportable Heimat, die ewig mitgeführte Eigenatmosphäre des jüdischen Seins. D i e S p e i s e g e s e tz e sind aber mehr als solche äußere Vehikel unsrer Erhaltung. Sie sind der Ausdruck der Hinaushebung unsres Naturlebens und unsrer phypschen Bedürfnisse über die materielle Sphäre, ins Gebiet des Geistigen hinein. Hier stoßen wir vor aus dem sinnlosen Kreislauf des Leiblichen in das immer lebendige, wachsende Reich der Idee, des Sittlichen, der Aufgabe. Daß wir niemals nur ein bloßes Stück Natur sind, daß wir keinen Dualismus des Lebens, keine Zerreißung unsres Daseins in ein Gebiet des Geistes und der Wahrheit, und in ein Gebiet des Ungeistes und der Gleichgültigkeit, ein Gebiet „des Satans", mit dem Wort der Tochterreligion, kennen und anerkennen, dessen höchste Ausprägung ist das jüdische Speisegesetz. In diesem Sinne sagt der Midrasch Koheleth: Einstens werde Gott den Ruf ausgeben: „jeder, der nicht das Fleisch des Schweines^ Ersticktes und Zerrissenes gegessen, der komme und nehme seinen Lohn!" Warum heißt das Tier des Verbots Ttn Wühlerich? Weil es solange wühlen wird, bis es die Krone denen zurückgibt, denen sie gebührt. VTon^ •’nan nnn ivv xip'naV rp,?5n,7 nivv. . - Es ist Schiboteth der Zukunftsmenschheit, der Uebermenschheit, daß sie die Weihe des Tisches und Herdes nicht entbehren kann. Esist die Sicherheit der reinsten Ausprägung sittlicher Menschenpersönlichkeit, daß die Lippe nicht mit Unreinem befleckt ist. Wer nichts vom Niedrigen genießt, trägt den Lohn und die Krone des Menschenwesens davon. Wohl steht solchen Gedankengängen die Gegenwart fern. Selbst die noachidischen Speisegebote, auf die das Christentum bis Tertullians Zeiten den größten Nachdruck legte, gelten denen nicht, die lebende Krebse in die Siedeglut werfen, und noch lebende Tiere in den Mund führen. Eine gewisse Stumpfheit und Blindheit kennzeichnet unsre Allgemeinkultur. Derartige Vergröberung des Feingefühls darf uns nicht behindern. Im Gegenteil! um so mehr müssen wir betonen: ohne unser Speisegesetz kein Judentum, keine jüdische Ethik, keine jüdische Adelspersönlichkeit. Um so treuer und exakter müssen wir zum Vorbild der Gesamtmenschheit die Würde des jüdischen Genusseslebens betonen, daß auch uns der Ruf dereinst mit gelte: kommt und nehmt euren Lohn.

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