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Der Israelit · 1928-02-23 · Heft 8 (23.2.1928) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 8 (23.2.1928)
Date
1928-02-23
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 Nr. 8 Der Israelit 23. Februar 1928 in Frankfurt in weitem Bogen aus dem Wege weis für das absolute Vertrauen, das man dieser Fa- Hauses in so hohem Maße bereichert hat, hat mit der . _ - . . /Ä mtftö miftifA KtA akA X^rAtr ‘ (T}AW(tAMJt«i.«.MA SwI^r Of..c<!.V.„ » . . i Hgtng. Den anderen, Mosche Meier Kamenker, hatte er einmal in Posen gesehen, ihm auch einen Brief nach Frankfurt mitgegeben, er war ihm aber ansonst völlig unbekannt. Welche Geschäfte ihn hierher nach dem weiten Osten führten und ob er direkt von Frankfurt komme, forschte Arje Löb. Natürlich, berichtete Grünhut, komme er von Frankfurt und habe sein Weib gesehen, Die ihm Grüße aufgetragen. Sie härme sich ab im Warten auf ihn. Auch von seinem Schwiegervater, Rabbi Schmue Schotten, habe er mancherlei Auftrag und erst gar Rabbi Naftali Hakohen. Dieser habe ihn zur Reise veranlaßt, ja gezwun gen, hergeschickt. Und was die Geschäfte und Aufträge anbelangt, so könne nicht mir nichts, dir nichts, im Stehen und auf einem Fuße darüber gesprochen werden. Schwerwiegende Fragen, Dinge von gewaltiger Bedeutung . Schade, daß er die Schriften, Empfehlungen Pläne und Entwürfe nicht gerade zur Hand habe sie lägen noch im Ranzen zutiefst unter den Reiseutensilien. So ganz von ungefähr war das Zusammentreffen nicht. Sie suchten Arje Löb, erfuhren, mit welchem Wagentransporte er von Wilna abgefahren sei und wußten, daß er hier in der Herberge am Scheidewege für eine Nacht Halt machen mußte. (Fortsetzung folgt.) Die Bedeutung der JumMe des Hosjuden Aaron Abraham Beer Zum Iahrzeit am 2 0. Schemat Dargestellt nach den Akten des Staatsarchivs Aurich u Hannover. Von Jos. Heymann, Frankfurt a. M. (Urenkel des Beer) (Schluß.) Wertvolle Ergänzungen zu diesem Generalprivileg sind nach dem Generaltseleitsbrief des letzten Fürsten Carl Edzard vom 12. Juni 1734 tzu entnehmen. Auch hier steht wieder der Hof u de AaronAbraham Beer und sein Sohn Abraham Beer an erster Stelle. In diesem Geleitsbrief heißt es u. a.: ' a) über die Stellung des Hofjuden. Wir geruhen in Gnaden, dem gealteten Hofjuden Aaron Abraham Beer seinen jüngsten Sohn Abraham Beer als Hofjude, Parnaß, Rabbi und Richter zu adjungieren und nach seinem erfolgten Todesfall zu substituieren unter Direktion des Vaters. Die sämtliche Judenschaft im Lande, außer in Emden, soll ihn als ihren Vorgesetzten Parnaß, Rabbi und Richter erkennen, respektieren un^ der Billigkeit nach Gehorsam leisten b) Ueber die Jurisdiktion desselben (Judengericht). Der Rabbi soll mit Zuziehung zmeier jüdischer Männer, die zwischen den Juden vorfallenden Streitigkeiten über jüdische Zeremonien, wie auch in e r st e r I n - st a n z in bürgerlichen oder Zivilsachen, und insonderheit injurien, nicht aber kriminal- und peinlichen Sachen nach jüdischer Ordnung schlichten, auch die Mutwilligen und Widerspenstigen nach Befinden in eine, Geldstrafe (Brüche) verurteilen oder gar in den Bann tun mögen, jedoch, daß von den diktierten Brüchen zwei Drittel unfehlbar an unsre Ober-Rentei eingeliefert, ein Drittel aber den Armen der Juden zum Besten verbleiben solle. Der Hofjude hat das Protokoll einzusenden, daß der Anteil vom fürstlichen Rechnungsamt kontrolliert wird. c) Spezialgeleit gibt es für Einheiratende (mit gleichzeitigem Heirats konsens) und Selbständigmachung am Platze, vermittelt durch die Hand des Hofjuden gegen 6 Taler Gebühr. d) Betteljuden " sind nur mit Ausweis des Hofjuden als Einsammler wohltätiger Kollekten geduldet, sonst bei Strafe des Staupenschlagens ausgeschlossen. Daß der Fürst dieser Familie Beer ein unbegrenztes Vertrauen schenkte, bedarf wohl keiner Betonung, ihre Vermittlung in Darlehenssachen nahm man besonders gerne in Anspruch. Im Jahre 1710 gehen Beschwerden bei dem Fürsten seitens der Krämergilde erst allgemein, dann gegen den Hofjuden Aaron Abrahams Beer ein. Der Fürst weist aber jedesmal die Beschwerdeführer ab. Der kluge und hochgebildete Beer bringt als Argument vor, „daß - in Ostfriesland die mit Geleit versehenen Juden und in specie in dieser Stadt Aurich in unvordenklicher Possession des freien Handels und Wandels sich jederzeit befunden haben." Dieses treffende Argument erweist sich als durchschlagend. Aus einem Schutzbrief, der 1740 dem Hoffaktor Leoi Beer vom damaligen Fürsten Earl Elzard ausgestellt wurde, ist zu entnehmen, daß Beer den ehrenden Auftrag erhielt, für die fürstliche Familie einen Kasten Silbergeschirr nach Aurich zu bringen. Wieder ein Bemilie schenkte. Natürlich wußte die Familie auch dieses Vertrauen in vollstem Maße zu würdigen. Nach dem Erlöschen des ostfriesischen Fürstenhauses — also auch nachdem Friedrich der Große Ostfriesland seinem Staat eingesügt hatte — blieb die Institution des Landesparnaß bestehen. Das Amt vererbte sich von dem Vater auf den Sohn. Dieser Jsaac, Sohn des obengenannten Abraham Beer war der letzte Landparnatz und Landrabbiner in Aurich, und wurde im Jahre 1777 von der preußischen Regierung eingesetzt. Besonders bewegte Zeiten hatte dieser Landrabbiner miterlebt, war doch während seiner Amtszeit Ostfriesland, einmal (1807) holländisch, während der Kontinentalsperre französisch und schließlich wieder preußisch. Als Ostfriesland zu Holland gekommen war, wurden die Juden Ostfrieslands dem jüdischen Konsistorium in Amsterdam unterstellt. Dadurch wurde Jsaac Beer von der holländischen Regierung pen sioniert. Sein Amt als Rabbiner von Aurich versah er dennoch weiter. Seine Pension betrug 500 Gulden von der holländischen Regierung. Bald folgte der holländi scheu Regierung die französische. Die . Gelder jedoch waren immer von den ostfriesischen Gemeinden aufzubringen Infolge der Kriegswirren, besonders aber infolge der Kontinentalsperre, war der blühende Handel der Stadt Emden stark mitgenommen worden. Die wirtschaftliche Lage der kleineren Bezirksgemeinde hatte sich dadurch stark verschlechtert, ja viele Gemeinden waren durch die politischen Verhältnisse in eine furchtbare Notlage versetzt worden. Der Landesrabbiner Isaak Beer hatte daher einen Kampf um seine Pension auszufechten; die verarmten Gemeinden suchten sich von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Pensionsgelder frei zu machen, während Jsaac Beer seine Rechte geltend machte und mit Hilfe der Regierung seine rückständige Pension eintreiben mußte. Weitere Einzelheiten über diesen Kampf sind im „Israelit" 1909 Nr. 46 und 48 an Hand der Akten (gez. Des. 104II 4 B Aurich Eenerälia Nr. 3 des Staatsarchivs Hannover) durch Abraham. Löb dargestellt worden. ‘ Welche wirtschaftliche Notlage damals in einigen Gemeinden geherrscht hüben muß, erhellt aus einem Bericht wonach z. B. in Norden zwei Drittel der dortigen Fa- Aiilien ganz verarmt waren und die christliche Gemeinde zu Norden 100 Rtl. zum Unterhalte brotloser Juden beisteuerte. Selbst die sonst so reiche. Judengemeinde Aurich hatte eine Menge unvermögender brotloser Mitglieder zu unterhalten Trotz all dieser wirtschaftlichen Nöte und all der sonstigen Argumente sich von den Beiträgen zur Pension zu befreien, entschied vte Regierung stets zu Gunsten des ehemaligen Landrabbiners. Es heißt in dem letzten richterlichen Entscheid, daß weder die Gemeinde zu Aurich noch die übrigen Gemeinden in Ostfriesland von der Verpflichtung zur Versorgung des bejahrten Landrabbiners entbunden werden können. Sämtliche Gottesdienste der jüdischen Gejmeinde Aurich wurden bis zu der rm Jahre 1811 erfolgten Einweihung der neuerbaüten Synagoge im Hause der alten Parnaß- Familie Beer (heute die Lage des Kaufhauses Schürman, Wilhelmstr. 10) abgehalten. Ein Enkel des Beer ist mein Urgroßvater S a m u etl E a l m e r H e y m a n n, der in über 60jähriger Tätigkeit in müstergiltiger Weise das Amt eines Vorstehers der jüdischen Gemeinde in Aurich bekleidete. Gleichzeitig war er Bo'üeher für l-as geiamtc Armenwesen Catries* lands und den Armenverband. Das Gemeinde-Schul-Synagogenwesen in Aurich stand damals in höchster Blüte und >es gab zu jener Zeit keinen jüdischen Metzger in Aurich, der nicht Schabbos geschlossen hatte. , f ' In der Zeit 1641—47 fungierte als Landrabbiner kein Geringerer als Samson Raphael' Hirsch; 'ast jede Woche hatte Samuel Calmer Heymann persönliche Verhandlungen mit S. R. Hirsch über Fragen, die das Synagogen-, Schul- und Armen -Wesen angingen. Innige treue. Freundschaft verband. alsbald meinen Urgroßvater init S. R. H i r s ch und ich behalte mir vor, an anderer Stelle darzustellen, wie hier Vorteher und Landrabbiner verständnisvoll, unb mit Erfolg 'ür die heilige Institutionen des Gemeinwohls Hand in Hand arbeiteten. Samuel Calmer Heymann war bei Arm und Reich geschätzt, von Juden und Nichtjuden gleich geachtet, weil er ohne Rücksicht auf Person oder Stand nur im Interesse des Eefamtwohls seine erfolgreiche, segensreiche aufopfernde Tätigkeit enfaltete. Samuel E. Heymann ist der erste Jude Ostfrieslands, der in Würdigung seines selbstlosen Schaffens für Gemeinde- und Armen-Wesen 1873 den Kronenorden erhielt. Nach dem Tode o.es Jsaac Beer wurde das Landrabbinat von Aurich nach Emden verlegt, Welche inneren und äußeren Gründe dabei vorherrschten und welche Persönlichkeiten auf Beer folgten, behalte ich Mir vor an andrer Stelle ausführlicher an Hand der archivalen Quellen darzustellen. Ein Raschikommentar in zweiter Auflage. Die deutsche U Übersetzung des Ra sch iommentars von Rabbiner Dr. Selig Bamberger ist bei George Kramer, Hamburg, in zweiter.revidierter Auflage erschienen. Bamberger, der mit seinen Uebersetzung-en die religiöse Literatur des jüdischen Vorbereitung dieser zweiten Auflage wieder eine gute Tat vollbracht. Alles, was Rafchi zu Chumisch zu sagen hat, ist hier in einfachem populärem Deutsch wiedergegeben. Daraus, ist ein stattlicher Band von 542 Quartseiten, entsenden, der sich auch, ganz besonders zu Geschenkzwecken eignet. In einer Einleitung ist eine kurze Biographie Raschis gegeben und ein Bild seines Lechrens und Schaffens, Das schöne und nützliche Buch kann in jeder Beziehung empfohlen werden. Es ist beim Berlage, (elegant gebunden 9 Mk., broschiert 7 Mk.) zu beziehen. (Juden der Zutritt zur Höhle Machpelah untersagt.) Die Nachricht, der Moslemitische Oberste Rat. hatte den Entschluß gefaßt, von jetzt ab auch Nichtmoslemiten den Zutritt zur Höhle Machpelah,'in der nach der Bibel die Erzväter Abraham, Isaak, Jaakob, sowie, die - Erzmütter Sarah, Rebekka und Lea bestattet sind, zu gestatten hat sich nicht bestätigt. In den letzten Jahren hat nur ein einziger Jude, der frühere Oberkommissar Herbert Symuel, die Höhle besuchen dürfen. -Die Höhle liegt in Hebron, einer der öltesten fortdauernd bewohnten Städte der Welt, die jetzt 17 000 Einwohner zählt. Seit der Zerstörung des Tempels bis zum 15. Jahrhundert wohnten dort kerne Juden. Im 15. Jahrhundert hat Malkiel Aschkenasi in Hebron ein« Gemeinde begründet. Jetzt ist Hebron der Sitz der berühmten „Slobodkaer Jeschiwa"; die Stadt beherbergt eine ansehnliche jüdische Gemeinde. Ueber der Höhle Machpelah befindet sich eine Moschee, die von den Arabern aus einer im 12. Jahrhundert errichteten Kreuzfahrerkirche, St. Abraham genannt, umgewandelt worden ist. Benjamin von Tüdela schrieb, daß dort früher eine Synagoge war. Ueber den Gräbern von Abraham und Sarah sind zwei achteckige Kapellen errichtet. Diese Gräber sind nördlich des Gebäudes gelegen. Die Gräber von Isaak und Rebekka liegen innerhalb des Gebäudes, die von Jaakob und Lea im Norden des „Haram" benannten heiligen Gebietes, das Grab von Joseph, befindet sich innerhalb einer besonderen Umfriedung. Alle Gräber sind mit reichbestickten Decken und Teppichen bedeckt. Das „Haram"- Gebiet ist eines der drei Moslem-Heliigtümer erster Ordnung. - (Der Völkerbund soll über die Erbschaftssteuer eines verstorbenen jüdischen Millionärs entscheiden.) Zwischen Oesterreich und der Tschechoslowakei ist ein Rechtsstreit über die Erbschaftssteuer des in Wien verstorbenen jüdischen Millionärs Alois Schweiger entstanden. Die tschechoslowakische Finanzprokuratur steht auf dem Standpunkte, daß die Tschechoslowakei ein Recht auf die Einziehung der Erbschaftssteuer habe, da Schweiger den größten Teil seines Vermögens öffentlichen Zwecken uno armen Verwandten in Mähren hinterlassen hat. Die österreichischen Behörden behaupten, die Erbschaftssteuer gehöre Oesterreich, weil Schweiger in Wien gelebt und dort sein Testament aufgesetzt habe. Die beiden Staaten werden den Streitfall dem Völkerbund in Gens zur Entscheidung überlassen. Das von Schweiger, der ein Sonderling war und eine sehr bescheidene Lebenshaltung führte, hinttzrlassene Vermögen wird auf 20 Millionen Schilling geschätzt. Nirgends bessere Herde Nirgends größere Auswahl und doch billigste Preise bei E*HAGE&C? AM ESCHENHEIMER TOR 3. APARTE BELEUOTrUNGSKORPEi |X« -J250 M.75, Ä UCHTu KRAFT~flKLAGEN Bad Mergentheim. Sehr früh beginnt in diesem Jahre'die Saison! Schon haben sich eine ganze Anzahl von Kurgästen eingefunden, die morgens und nachmittags die Trinkhallen bevölkern und mit ihren Gläsern im Kurpark auf- und abpromenieren. Die Heilungsuchonden bevorzugen gern die stille Zeit des Vorfrühlings, um in der würzigen Luft in aller Ruhe ihrer Kur leben zu können. Das Bad rüstet sich energisch zum Empfang der .Gäste. Berautwortltch für den allgemeinen Teil und dasFeuilleto« S. Schach nowty, Frankfurt a. M.; Inseratei.B.: 8.Schach» aoroitz, ebenda. — Für die pädagogische Beilage: Lehrer L. Kaufmann in Sprendlingen (Kr. Offenbach). — Verlag Israelit", S.m.b.H., Frankfurt u. M>—Druck tzermo« Verlags» Atttengesellschaft, Frankfurt a. M.

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