Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1928-02-23 · Heft 8 (23.2.1928) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 8 (23.2.1928)
Date
1928-02-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2450495-2450502--74729-2532216
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Der Israelit Nr. 8 Seite 7 23. Februar 1928 _- ■ t heiten an und überlaßt es der Oeffentlichkeit zu urteilen, wer die Schuld und Verantwortung für die Lahmlegung d«rVerwaltungsarbeiten .in der Warschauer Kehilla trägt. - - Eine Organisation für Schächtfchuh der Warschauer Jüdischen Gemeinde. Warschau, 15. Februar. Zur Abwehr der Propaganda, der Schächtgegner in Polen, die bereits den Erfolg hatte, daß dem Warschauer Stadtrat eine Vorlage über Verbot der rituellen Schlichtung vorliegt, hat sich die Verwaltung der jüdischen Gemeinde Warschaus an . die großen jüdischen Gemeinden, Autoritäten, Gelehrten und Sachverständigen des Auslandes mit der Bitte gewendet, ihr das gesamte im Jntersse des Schächtschutzes gesammelte Material zur Verfügung zu stellen. Ein großer Teil des Materials ist bereits in Warschau eingetrosfen und der Schächtkommission des Warschauer Stadtrates unterbreitet worden. Die Gemeindeverwaltung beschloß eine in englischer Sprache erscheinende Broschüre, die die Urteile der hervorragendsten Mediziner, Umversitätsprofessoren und Sachverständigen im Beterinärwesen über die rituelle Schlichtung enthält, in polnischer Sprache herauszugeben. (J.T. A.) Utigatn. Die Wahlbewegung in der neologen israelitischen Religionsgemeinde. Budapest, 14. Februar. Am 26. Februar findet bekanntlich in der neologen israelitischen Religionsgemeinde die Urwahl statt, die aus dieser hervorgehende neue Repräsentanz wird dann das Präsidium, die Borsteherschaft und den Ausschuß zu wählen haben. Die vom Abg. Paul Sandor und anderen Parlamentariern geführte „Neue und kradktionstreue Gemeindepartei" kandidiert als Gemeindepräsidenten den Hofrat Aladar Kasiab. Unter dem Vorsitz von Abg. Dr. Ernst Brody versammelten sich etwa 1500 Parteimitglieder, von denen Oberhausmitglied Dr. Samuel Glücksthal eine großangelegte Rede hielt und ausführte, daß die neue Partei die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Forderungen der ungarischen- Judenheit geltend machen und aus religiösem Gebiete den größten Konservativismus oerkünden werde. Amerika. Rumänien und Amerika. Newyork, 20. Januar. Im Sen a t des Staates Newyork wurde über eine Resolution verhandelt, in der der Kongreß der Vereinigten Staaten aufgefordert wird, gegen die Unterdrückung und Mißhandlung der jüdischen Bevölkerung und anderer religiöser Minderheiten in Rumänien zu protestieren und, wenn keine Besserung Eintritt, die Beziehungen zur rumänischen Regierung abzubrechen.' Die Resolution wurde von Senator Bernard Downing, dem Führer der Senatsminorität, vorgeschlagen. In der Resolution wird zum Schluß gesagt, das rumänische Volk sei durch diese Handlungen zu einer „geächteten unter den Nationen" gestempelt. Senator Downing wünschte sofortige Erledigung der Resolution. Präsident Senator Knight wünschte aber «ine normale Behandlung; auf seinen Antrag wurde die Resolution dem Juristischen Komitee zur Begutachtung überwiesen. Der Vorsitzende der Union rumänischer Juden in Amerika, Herr Leö W o l f s o n, gibt im Zusammenhang mit dem Briefchechsel zwischen dem rumänischen Gesandten Gretzianu und dem jüdischen Kongreßmitglied Sivovitch (bekanntlich hat Gretzianu Herrn Sirovitch gebeten, seine im Kongreß vorgeschlagene Protestresolution gegen die antijüdischen Greuel in Rumänien zurückzuziehen, da die rumänische Regierung entschlossen sei, weitere Ausschreitungen um jeden Preis zu verhindern) eine Erklärung ab, die die Entschuldigung der rumänischen Regierung, daß'' sie durch die Ereignisse überrascht worden sei und keine Zeit hatte, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, nicht gelten zu lassen. Dr. Stephen S. W is e, der Präsident des Amerikanisch-Jüdischen Kongresses, schHeht sich im Namen, des Kongresses dieser Erklärung an. Palüstina Rückgang der Arbeitslosigkeit in Palästina. Jerusalem, 7. Februar. . Im Verlauf des Monats Januar haben 965 jüdische Arbeitslose in verschiedenen Teilen des Landes Beschäftigung gefunden, unter ihnen 325 bei der Aufsorstungsarbeit, 495 beim Straßenbau und 130 in den alten jüdischen Kolonien. 575 dieser Arbeiter stammen aus Tel Awiw, die übrigen aus Haifa, Afule und Tiberias. Bei der Ausbesserung der Chaussee Jerusalem—Jericho sind IW Arbeiter tätig. Ein interessanter Sabbath-Prozetz. T e l - A w i w, 9, Februar. Vor dem hiesigen Bezirksgericht als Berufungsinstanz spielte sich gestern ein interessanter Prozeß ab, der eine große Zahl orthodoxer Juden, an ihrer Spitze Herrn Oberrabbiner Aronsohn, als Zuhörer herbeigelockt hatte. Ein hiesiger jüdischer Einwohner, Ältschüler, war vom städtischen Gericht von Tel Awiw wegen Uebertretung der kommunalen Sabbath-Verordnung, die das Offenhalten von Läden am Sabbath den jüdischen Einwohnern verbietet, mit einer Geldstrafe von 2 Pfund belegt worden, wogegen der Beklagte Berufung einlegte. Die Stadtbehörde von Tel Awiw wurde vom Staatsanwalt und dem Advokaten Cliasch aus Jerusalem vertreten. Der Anwalt des Berufungsklägers, Dr. Kohn, beantragt«, die ganze Sabbath-Verordnung von 1926 als ungültig zu erklären, obgleich sie vom Oberkommissar bestätigt worden sei. Das Gesetz widerspreche dem Artikel 15 des Palästina-Mandates insofern, als es die Gewisfensfreihei t beeinträchtige und außerdem, im Widerspruch -zum Mandat, einen Unterschied mache zwischen den verschiedenen Einwohnern Erez Jisroels, da es nur auf Juden, nicht aber aus Christen und Mohammedaner Anwendung finde. Der-Vorsitzende des aus drei Mitgliedern bestehenden Gerichtshofes ließ sofort erkennen, daß er die Berufung für berechtigt und das Gesetz für ungültig halte. Nach kurzer Beratung verkündete er die Entscheidung, daß das Urteil des städtischen Gerichts aufzuheben fei. Die Mehrheit des Gerichtes halte die ganze Sabbath-Verordnung für ungültig aus den vom Berufungskläger entwickelten Gründen. Einer der Richter erkenne zwar die Gültigkeit an, betrachte aber den Angeklagten nicht als seiner Schuld überführt. Der StaasanwM wird gegen diese Entscheidung Berufung an den obersten Gerichtshof einlegen. Im Anschluß an den Prozeß hat Oberrabbiner Aron fohn einen Aufruf an di« jüdische Bevölkerung erlassen, worin er seinem Schmerze über den begangenen CB?n Ausdruck verleiht und zu einer um so gewissenhafteren Beobachtung des Sabbaths auffordert. Austrittsbewegung und Oberrabbinat. Jerusalem, 8. Februar. Das Rätselraten um Oberrabbiner Kuk ist in vollem Gang. Aus hen Kreisen der Adaß Jisroel Hacharedis wurde die Mittelung veröffentlicht, daß - Oberrabbiner Kuk es abgelehnt habe, dem Wunsche des Waad Leumi auf Abstattung einer Dankvisite für das Gesetz bei der Regierung zu entsprechen, vielmehr habe Herr Oberrabbiner Kuk erklärt, daß das Gesetz in seiner jetzigen Fassung feine Anerkennung nicht finden könne. Dem enffprach auch die angeblich von Oberrabbiner Kuk genehmigte Veröffentlichung des früheren Jffurs gegen die Wahlbeteiligung beim Waad Leumi. Andererseits bringt der „Doar Hajom" nunmehr einanscheinend offiziöse Erklärung, wonach die beiden Oberrabbrnen Kuk und Meier durchaus für die einheitliche Kenesies Israel' wären und nur noch einige kleine Äenderungen in dem Gesetze wünschten. Bisher sollen acht- bis zehntausend Austrittserklärungen'abgegeben seim Doch erhält sich das Gerücht, daß dite in den Händen der Adaß Jisroel Hacharedis befindlichen zweitausend Austrittserklärungen bisher dem Waad Leumi noch nicht abgegeben worden sind, um erneute Verhandlungen möglich zu machen. Recht störend für die Beziehungen zwischen den beiden orthodoxen Gruppen ist der plötzlich ausgebrochene Schechtta-Streit, bei dem die vereinigte Metzgerzunft aus. wirtschaftlichen Gründen zu der Gchechtta des Waad Harr Aschkenasi überging, die darauf von dem Waad Hafchechita unter Leitung des Misrad Harabanuth geaffert wurde. Man kann sich vorstellen, daß dieser Schritt nicht unbeantwortet blieb: Inzwischen ist der Streit, der im wesentlichen um den Fleffchpreis ging, beigelegt. Bemerkenswert ist, daß der Ausschuß der vereinigten sephardischen Gemeinden, dessen Wünsche durch die von der Regierung an dem Gesetzentwurf vorgenommenen Aenderungen erfüllt schienen, nunmehr, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, mit aller Energie die völlige Abschaffung des Frauenwahlrechtes fordern. Es ist kaum anzunehmen, daß unter diesen Umständen, das Frauenwahlrecht aufrecht erhalten werden kann. Der Schechita-Konflikt. Jerusalem, 10. Februar. Der Konflikt in der Schechita führte zu einer Groteske, die als solche doch zu traurig ist. Da die Metzger sich mit dem offiziellen Schechitakomitee nicht einigen konnten, ließen sie ihr Vieh von den Schochtim des Waad hoir aschkenasi schlichten. Darauf erklärte das Rabbinat von Kuk kurzerhand das Fleifchaus der Schechita unter Aufsicht von Rabbi Sonne n f e l d a I s trefe. Die Aufregung in den Häusern, wo man kurz vor Sabbat hören mußte, daß diie für den Sabbat bereiteten Speisen miffamt dem Geschirr trefe seien, war unbeschreiblich. Erst die Gegenerklärung der orthodoxen Gemeinde im Namen des Rabbiners Sonnenfeld über die absolute ri tu gl le> Zuverlässigkeit des Fleisches und die Aufklärung über den rein politischen Charakter der oberrabbinatlichen Maßnahmen brachte Beruhigung, doch war damit der Knoten noch lange nicht entwirrt und viele waren in schweren Gewissenskonflikt gebracht. Inzwischen wurde, wie das afchkenasffch« Schechitakomitee mttteilt, der Konflikt mit den Metzgern beigelegt. Das Abkommen bedinge auch eine .Verbilligung des Fleisches. Koscherfleisch dürfen fortan nur Berufsmetzger verkaufen, die sich das ganze Jahr hindurch mit dem Verkauf solchen Fleisches befassen, aber keine gelegentlichen Metzger und keine Zwischenhändler. Der Preis des Koscherfleisches ist nun wesentlich reduziert. Die Preise werden vom Komitee im Einvernehmen mit den Stand des Viehmarktes, das es stets im Auge behält, festgesetzt. Sprechsaal. Aufsichtskosten und Gemeindeabgaben. Vom Vorstand des Deutsch-Israelitischen Synagogen- Verbandes zu Hamburg wird uns geschrieben: „Im Sprechsaal Ihrer. Nr. 6 haben Sie eine Notiz ausgenommen, welche besagt, daß die Aufstchtskosten und Gemeindeabgaben, die von den orthodoxen Gemeinden gefordert werden, die Produkt« von vornherein verteuern. Wir haben festgestellt, daß diese Mitteilung von einer Hamburger Firma, welche unter Aufsicht des Hamburger Oberrabinats die Konserven Herstellen läßt, gemacht wurde. Die nun dem Deutsch-Jsraelittschen Synagogen- Verband, Hamburg für das Jahr 1927 gezahlte Abgabe zuzüglich der Kosten für den vom Synagogen-Berband gestellten Schäumer, verursachen eine Verteuerung des Produktes um 2% Pfennig pro Kilo." Wochenkalender. v. 26 Febr. bis 3. Mär, 1888. / o. 4—11. Adar 5688. Samstag Febr 25 4 narui ncosn Sonntag 26 5 Montag 27 6 vienstag n ► - 7 Mittwoch 29 I8 Donnerstag s 1 9 Freitag 2 10 Samstag 3 11 msn ii2t twns Pension Agulnik, früher Kreuznach, ist nach Stuttgart, Königftr. 56, 1. St. ubergestedelt. Sie stehr unter Aufsicht des Herrn Rabbiner Dr. Ba mb erger, Stuttgart. Cs wird mit -großer Genugtuungbegrüßt, daß nun Reisenden in Stuttgart Gelegenheit zum ">v2 Essen gegeben ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.