Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1928-02-16 · Heft 7 (16.2.1928) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
69 (1928)
Issue
Heft 7 (16.2.1928)
Date
1928-02-16
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450495-2450501--74714-2532200
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Samson Raphael Hirsch über die Ergebnisse der Bevölkerungsstatistik in Frankfurt. Wir haben vor kurzem (siehe Nr. 2 dieses Jahrgangs), nach einem interessanten Artikel von Prof. Dr. H a n a u e r, über die Ergebnisse der Volkszählung von 1925 hinsichtlich der jüdischen Bevölkerung unserer Stadt berichtet. Hierbei ist die.überraschende Feststellung gemacht worden, daß entgegen den früheren Erfahrungen, zurzeit die Gesamtsterblichkeit der Juden in Frankfurt größer ist als diejenige der Gesamtbevölkerung. Sie beträgt im Jahre 1925: 13,6 gegen 10,9 der Gesamtbevölkerung. Das ungünstige Ergebnis ist ausschließlich auf die mittleren und höheren Lebensalter zurückzuführen, da die Säuglingssterblichkeit bei den Juden nur 4,4 gegen 9,1. der Gesamtbevölkerung beträgt. Positive Anhaltspunkte über die Ursache der auffallenden Erscheinung weiß auch Prof. Hanauer nicht zu geben, denn das Ueberwiegen der höheren Altersklassen in der Schichtung der jüdischen Bevölkerung ist natürlich keine ausreichende Erklärung. In diesem Zusammenhänge mag es nun interessieren, aus dem zweiten Jahrgang' (1855/56) der von S.a m s o n Raphael Hirsch herausgegebenen Monatsschrift „Jeschurun" eine offenbar der Feder des Herausgebers entstammende Darlegung wiederzugeben,, die sich mit dem Problem der günstigeren Sterblichkeitsziffer bei den Juden beschäftigt. Der Frankfurter Arzt, Dr.de N e u f v i l l e, hatte damals eine außerordentlich interessante Arbeit über „Lebensdauer und Todesursache nebst vergleichender Statistik der christlichen und israelitischen Bevölkerung" veröffentlicht, die im „Jeschurun" eingehend besprochen wird. Damals war festgestellt worden, daß die mittlere Lebensdauer der israelitischen Bevölkerung 48 Jahre 9 Mcmate betrug gegenüber der mittleren Lebensdauer der allgemeinen Bevölkerung von 37 Jahren 7 Monaten. Dr. de Neufville führt den Unterschied der Ziffer im wesentlichen auf die Vermögensverhältnisse, Berufszweige und die mäßigere Lebensweise der Juden zurück. Rabbiner Hirsch - fügt dieser Feststellung hinzu: „Gleichwohl glauben wir uns noch nach einem anderen Faktor für die Tatsache der günstigeren Sterblichkeitsverhältnisse der Juden Umsehen zu müssen- Denn — wenn auch vielleicht nicht in einem solchen Grade — die geringere Sterblichkeit der Juden ist auch unter bei weitem ungünstigeren Vermögensverhältnissen beobachtet worden und hat sich im großen Ganzen so auffallend herausgestellt, daß sie in dunkeln Zeiten fanatischen Wahnes diese Gunst der Sterblichkeitszahlen mit dem Jammer der Brunnenvergiftungsverfolgungen bezahlen mußten. Wir glauben aber diesen belebenden, Leben schützenden und Leben erhaltenden Faktor in dem das ganze Leben r^e g e l n d e n Relig i o n s g e s e tz der Juden Hu erblicken. Wohl sind wir weit entfernt, irgendwie Sanitätsrucksichten auch nur da anzuerkennen, wo sie unmittelbar die Regelung der leiblichsten Beziehungen der Nahrung und des geschlechtlichen Lebens zum Gegenstände haben. Zu entschieden sprechen sie auch da ausdrücklich eth ische Reinheit als ihren Zweck, ethische Vollkommenheit als Folgen ihrer Nichtachtung aus, zu entschieden widerspricht eine nähere Vertrautheit mit den Detailbestimmungen dieser Gesetze einer jeden Erklärung aus Sanitätszwecken, als daß wir nicht eine jede solche Annahme als irrig zurückweisen möchten. Allein es kann gleichwohl nicht fehlen, daß diese das Geschlechtsleben und die Nahrung aus ethischen Rücksichten regelnden Gesetze sekundär auch von entschieden heilsamer Wirkung für die leibliche Gesundheit und die Lebensdauer ihrer Beobachter sein müssen. Denn ein Gesetz, mit welchem der Schöpfer des Menschen selbst das ganze leiblich-geistige Leben des- - selben regelnd bestimmt, dem Menschen, nicht!nur dem schon gewordenen, sondern dem erst werdenden, schon in seinem Keime prophylaktisch begegnet und ihn sodann auf allen Entwicklungsstadien seines leiblich-geistigen Daseins vorsorg' lich begleitet; ein solches Gesetz aus den Händen des Menschen schöpfers selbst, wenn es auch in erster Linie zunächst die ethische Gesundheit erzielt, ist sicherlich so durch und durch auch der leiblichen Natur des Menschen, ihren Anforderungen und Entwicklungsgesetzen gemäß, daß es in zweiter Linie sicherlich auch für die leibliche Gesundheit sich als ein „Baum des Lebens" bewähren muß. Und wenn auch das zeitgenössische Geschlecht in Beobachtung dieses göttlichen Lebensgesetzes vielfach schwankend. geworden, und eine jüdisch-religiöse Lebensstatistik des heutigen Geschlechtes wenig -erfreuliche Ziffern aufzustellen hätte, zu welchem das günstige Prozent der leiblichen Lebensstatistik in Parallele treten könnte — so vergessen wir nicht, daß ein Lebensregime, Jahrtausende herab, Geschlechter hindurch mit jüdischer Gewisfenhaftigkeit und unverbrüchlicher Hingabe gepflegt, in seinen heilsamen Wirkungen sich auch noch an dem Geschlechte bewähren wird, das von seinen Ahnen das Dasein, aber nicht das Leben geerbt haben will. Kein sterblicher Geist berechnet die Ziffer, wie viel mit seinem Geiste, seiner Kraft, seiner Sittlichkeit, seiner Menschlichkeit, seinem barmherzig-weichen Herzen, wie viel auch für das günstige Prozent der Lebensdauer das heutige jüdische Geschlecht noch von dem Marke und der Gesetzestreue der Väter zehrt. Ob unsere Enkel sich eines gleichen Erbteils von uns erfreuen werden? Ob — wenn der . Abfall vom göttlichen Lebensgesetz der Juden, was Gott verhüten wolle, so progressiv fortschritte, — nach einigen Generationen die jüdische Lebensstatistik dann auch noch so günstige Resultate aufzuweisen haben wird, Das — wird die Nachwelt registrieren. mm Die Woche. Das Gemeindegefeh im Landtag. Der Gesetzentwurf über die Anerkennung der Synagogengemeinde „Israelitische Reltgionsgesell schüft" als Körperschaft des öffentlichen Rechtes hat nunmehr, nachdem der Staatsrat fein Gutachten abgegeben hatte, die weiteren Stationen des Kultusministeriums, des Ministeriums des Innern, des Justizministeriums und des Staatsministeriums passiert und ist dem Landtag zugegangen. Der Staatsrat, dem keine beschließende, sondern nur begutachtende Funktionen zustehen, hatte gewünscht, daß in den Artikel 1 der nunmehr öffentlich rechtlich zu sanktionierenden Satzung, lautend: „Das Grundgesetz der JZWelitischen Religionsgesellschaft Kehilath Jeschurun ist das''alte jüdische Reltgionsgesetz, wie es in Thora, Talmud und rabbinischen Codices, Schulchan Aruch überliefert ist: die in ihnen enthaltenen Bestimmungen sino ihr die höchste Autorität", vor dem Worte „Autorität das Wort „religiöse" eingeschaltet werde, offenbar um die Staatsautorität zu wahren. Außerdem wollte der Staatsrat in das Gesetz selber einen Satz eingefügt sehen, lautend: „Satzungsgemäße Bestimmungen, die nicht in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführt sind, sind ohne Wirkung." Das Staatsminifterium ist dem Hutachten des Staatsrats nicht beigetreten und begründet.dies wie folgt: „1. Der vom Staatsrat zu § 1 geforderte Zusatz würde in der vorliegenden Fassung entgegen Artikel 137 der Reichsoerfassung Satzungsänderungen ausschließen. Mit einem die Freiheit hierzu wahrenden Vorbehalt würde er vielleicht unschädlich, jedenfalls aber überflüssig sein. 2. Die Einschaltung des Wortes „religiöse" vor dem Wort „Autorität" in Artikel 1 der Satzung würde den Sinn des in Betracht kommenden Satzteils nicht verändern. Sie könnte aber nur durch eigenen Beschluß derReligionsgesellschaft bewirkt werden. Ob die Religionsgesellschaft hierzu bereit sein wird, ist angesichts der von jeher bei ihr in Geltung gewesenen Bestimmung des Art. 34 Satz 1 zweifelhaft. Jedenfalls würden die Verhandlungen hierüber das Zustandekoynnen des Gesetzes unnötig verzögern." Obgleich die beiden Aenderungswünsche des Staatsrats sachlich von sehr geringer Bedeutung sind, wäre es doch im Interesse einer beschleunigten Erledigung der Vorlage überaus wünschenswert, daß der Landtag sich die Vorlage des Staatsministeriums nunmehr ohne weitere Aenderung zu eigen machte. Die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrerBeamten fordern diese Rücksicht, nachdem mit der Verhandlung über reine Formalien Jahre hingegangen sind. Neue Friedhöfe. Nach langwierigen, über Jahre sich erstreckenden Verhandlungen der beiden hiesigen jüdischen Gemeinden mit der Stadt Frankfurt läßt sich nunmehr Sicheres über die künftige Gestaltung des jüdischen Friedhofswesens endlich sagen. Bei der Israelitischen Gemeinde werden die Hochbauarbeiten an dem neuen Friedhof binnen kurzem beginnen. Der neue Friedhof umfaßt 10 Hektar und grenzt an die nördliche Mauer des städtischen Hauptfriedhofes, gegenüber dem ehemaligen Bezirkskommando nach der Friedberger Warte zu. Dort wird auch in unmittelbarer Nachbarschaft des Friedhofs der Israelitischen Gemeinde der künftige Friedhof der Israelitischen Religionsgesellschaft gelegen sein. Beide Gemeindenochatten ursprünglich Gelände an der Hamburger Landstraße erworben, mußten aber infolge Der anderweitigen Pläne ■ der Stadt Frankfurt sich mit dieser auf dem Wege des Tauschverfahrens über eine Verlegung nach der Friedberger Warte einigen. Jubiläumsfeier der Unterrichlsanstalten der Israelitischen Religionsgefellschaft. Stimmbegabte ehemalige Schüler unserer Schule, die gewillt sind, an einem für die akademische Feier zu bildenden Chore mitzuwirken, werden um mündliche

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.