Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 69 (1928)
- Issue
- Heft 7 (16.2.1928)
- Date
- 1928-02-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2450495-2450501--74703-2532189- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 2 Nr. 7 Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat März! Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag des Israelit G.m.b.H., Frankfurt a.M. Der heutigen Nummer des „Israelit" liegt Heft 4 der Jüdischen Jugendblätter bei. Sabbatheiligung und Wirtschaftsleben. Ein Plan. In diesen Blättern sind in den letzten Wochen zahlreiche Artikel erschienen, die sich . mit der Lage der gesetzestreuen Angestelltenschaft befaßten. Ich will jetzt nicht eingehen auf die erhobenen Anklagen gegen die Arbeitnehmer, gegen die Arbeitgeber, und schließlich gegen die Stellenvermittlungen, sondern ich möchte kurz aufzeichnen, was meines Erachtens auf Grund der langjährigen Erfahrungen, die ich als Leiter der Stellenvermittlungszentrale der Agudas Jisroel Jugendorganisation sammeln konnte, zu geschehen hätte: 1. Schaffung einer über ganz Deutschland sich erstreckenden Zentralorganisation, die in allen wichtigen jüdischen Zentren eigene Büros und an jedem anderen Platze eine Agentur zu unterhalten hat. Mitglieder dieser Organisation: Verbände, Gemeinden, Firmen, Einzelpersonen (Angestellte sind innerhalb der Zentralorganisation besonders zu organisieren). Der Israelit _, 2. Aufgabenkreis des Verbandes: a) Stellenvermittlung, b) Berufsberatung, c) Berufsausbildung, d) sonstige Angestelltenfürsorge, e) Vertretung dev Interessen der sabbathaltenden Angestelltenschaft und Arbeitgeber vor den Behörden, f) Propagierung der Sabbatidee. 3. E r l ä u t e r u n g e n z um Auf g ab e nkreis: -- a) Stell e n Vermittlung: - Bisherige Mängel: Nur mittlere und kleine Firmen haben sich der bestehenden Stellenvermittlungen bedient. Große Firmen und solche, die besseres Personal suchten, haben ihre Vakanzen durch die Zeitungen ausgeschrieben. Folge: einerseits hat sich besseres Personal nie bei den StellenVermittlungen gemeldet, andererseits wurden die durch die Zeitungen ausgeschriebenen Stellen in der Regel — da im Inserat nicht angegeben wurde „Sabbat frei" — durch nichtorthodoxe oder gar nichtjüdische Bewerber besetzt. Handwerkerstellen aus Mangel an Berufsausbildungsstätten kaum nachgewiesen. Abhilfe: 1. Jede. Mitgliedsfirma ist statutarisch zu verpflichten, ihre Vakanzen der Stellenvermittlung zu melden. , 2. Die Rabbinate und Gemeinden haben darauf hinzuwirken, daß in den ihnen unterstellten Betrieben Juden — sei es als Angestellte, Handwerker oder Arbeiter -— eingestellt werden. 3. Gemeinden und deren Institutionen, Verbände und Vereine sind anzuhalten, daß sie vorzugsweise nur solchen Betrieben Aufträge er-i teilen, die nicht nur Propaganda dafür machen, daß die Allgemeinheit verpflichtet sei, ihnen als Juden Aufträge zu übertragen, sondern die selbst ihrerseits sich ihren Verpflichtungen den sabbathaltenden Angestellten gegenüber bewußt sind. 4. Die auf vorgeschilderte Weise gewonnenen Vakanzen sind in weitestem Maße — natürlich ohne Firmenangabe — der Oeffentlichkeit bekanntzugeben (Presse, Anschläge in den Synagogen usw.) b) Berufsberatung. 1. Jeder Stellenvermittlung ist eine Berufsberatungsstelle (B. S.) anzugliedern. Aufgabe der Berufsberatungsstelle wird es fein, die, speziellen Verhältnisse — wie sie sich durch die immer mehr ausbreitende Vertrustung Deutschlands für den gesetzestreuen Juden ergeben — zu prüfen und in der Beratung zu verwerten. 2. Die Berufsberatungsstelle hat ihre'Tätigkeit nicht nur auf Einzelberatung zu beschränken,' 16. Februar li*28 sondern durch Vorträge (z.. K _$fr Wernschaft und Schülern) und Artikel aÄf KM vernünftige, den Zeitverhältnissen erüsPrechende Berufswahl hinzuarbeiten.' c) Berufsausbildung. 1. Wichtigste Ausgabe der B. S.> da nur dann deren Erfolg verbürgt ist> Schaffung von Ausbildungsstätten.; , 2. Mangel an Lehrstellen im Handwerk, sowohl für die männliche wie für die /weibliche Jugend, Weil gesetzestreue Handwerkerbetriebe in der Regel Zwergbetriebe sind oder wenn nicht, aus Furcht vor spaterer Konkurrenz Einstellungen nichtjüdischer Kräfte vorziehen, und weil noch größere Abneigung als im Händel und Industrie in nichtjüdischen Handwerkerbetrieben besteht, jüdisches Personal. einzusMM. ' Diesex Mangel kann, nur durch Errichtung von Lehrwerkstätten (Wiener Muster) behoben werden. Es wird Sache der Gemeinden fein, die hierzu notwendigen Mittel bereitzustellen. 3: Förderung der das Handwerk Ergreifenden durch Schaffung von Freilogis- und Koststellen (insbesondere wichtig in Großstädten). 4. Beschaffung von Arbeitsgerät für Lehrlinge und Gesellen und sich selbständigmachende Handwerker (bestehende Institutionen mit diesem speziellen Aufgabenkreis sind tunlichst der B. S. anzugliedern). 5. Einrichtung von Kursen^zur Förderung der weiteren Berufsausbildung iür Kaufleute. 6. Einwirkung auf die Arbeitgeber, daß sie insbesondere das jüngere Personal anhalten bzw. ihm die Teilnahme an den Kursen zu 5 gestatten. d) Sonstige A n g e st e l l t e n f ü r s o r g e. 1. Arbeitslosenversicherung. Der Vorschlag, die durch die Inflation zerstörte Versicherungskasse wieder zu errichten, ist nicht gangbar. Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich arbeitslosenversichert; jedoch müssen zwei Lücken ausgefüllt werden: a) nicht versicherte ausländische Angestellte, b) Angestellte, die infolge Weigerung eine vom Arbeitsamte nachgewiesene Stelle mit Sabbatarbeit anzunehmen, ihrer Arbeitslosenunterstützung verlustig gingeni Hier müssen die jüdischen Gemeinden eingreifen und ihren Mitgliedern insbesondere den unter b) Betroffenen die Unterstützung weiterzahlen. Ueberhaupt müssen die Gemeinden belehrt werden, daß man den doch in der Regel unverschuldet arbeitslos Gewordenen nicht zum Almosenempfänger stempeln darf, sondern ihm automatisch hilft (Arbeitslosenunterstützung, Erlaß der Steuern, Ermöglichung des Bezuges billiger ritueller Lebensmittel), wenn die Stellenvermittlung seine Arbeitslosigkeit mitteilt. Von Rabbiner Dr. Felix Kanker in Zwttkau (Mahren). Don König David erzählt die Heilige Schrift (2. B. Samuel, Kap. 24. 1—18), daß er die Söhne Israels und Judas zählte (ohne — wie der Talmud dazu bemerkt — den halben Schekel einzuheben), worauf unmittelbar die göttliche Strafe folgte. Ist es schon an und für sich schwer verständlich, daß König David ein Gebot der Thora übertreten habe, umso unverständlicher ist scheinbar die Erklärung dieim Talmud (Berachot 62b) über das mehr als sonderbare Vorgehen Davids enthalten ist. Als David (zu Saul) sprach: „. . . wenn Gott dich verleitet hat, gegen mich vorzugehen . . .“ (1. B. Samuel. Kap, 2, 19), da sprach der Herr-. „Du stellst mich so dar, als ob ich jemanden zu einer schlechten Tat verleite; deshalb sollst du straucheln und etwas begehen, dessen Verbot selbst kleine Schulkinder wissen." 'ui -st'VÄv '2«v 'b unp jvo» m Er (David) ließ Israel zählen ohne Schekel, worauf die in Parschath Schekalim angedrohte Strafe unmittelbar erfolgte. Daß David Israel ohne halben Schekel zählen ließ, war demnach eine Strafe für die, Sünde. die er dadurch begännen hat, daß er den Allmächtigen gleichsam Verführer nannte. Nun aber gilt ein alter Grundsatz, daß die Strafe Gottes ausnahmslos ma *7123 mn Matz für Matz erfolgt. Es entsteht-somit die Frage: In welchem Zusammenhänge und Verhältnis stand die Strafe Davids zu der von ihm begangenen Sünde, und ferner, wie konnte der König David Israel tatsächlich ohne halben Schekel zählen, ein Verbot, das -den kleinsten Schulkindern" bekannt und geläufig ist? Von einem litauischen Vm hörte ich darauffolgende Erklärung im Namen eines großen russischen Gaons. Der Zahlenwert von bw ist gleich dem von tpai, beide betragen nämlich die Summe von 430. Jeder Mensch mutz sich als zur Hälfte schuldig, zur Hälfte verdienstvoll betrachten: fabT ’xm 3"n >xn) dies wird ihn von jeder Sünde zurückhälten und zur Beobachtung und gewissenhaften Erfüllung selbst des kleinsten Gebotes anspornen und aneisern. Für die „Hälfte schuldig" hat er nun als Sühne einen kalben Schekel zu entrichten als „Käufer naffcho". Nach dieser Prämisse entsteht, allerdings scheinbar, eine andere Frage: Wozu braucht man überhaupt den halben Schekel zu entrichten? Ein Kauftnann, der dieselbe Summe Aktiva und die gleiche Summe Passiva hat, ist weder aktiv noch passiv zu nennen. DmN beide Summen heben einander auf. Wenn also der Mensch zur Hälfte schuldig und zur Hälfte verdienstvoll ist. so sollte man ihn weder als das eine, noch als das andere betrachten — wozu also der halbe Schekel., als „Sühne seiner Seele" für die erstaenüntitö Hälfte? Allein dieser Einwand ist nicht stichhaltig, denn die beiden „Hälften" erweisen sich bei näherer Betrachtung eben als nicht gleich und können infolge dessen einander weder ergänzen, noch eine die andere gänzlich aufheben. Denn ein alter Grundsatz lautet: „Wer* eine Läuterung anfirebt, der erhält hiezu Unterstützung, und wer sich auf den Weg der Verunreinigung begibt, findet offene Türen". - rwv^> nnn inin inuV nnn f'nnis- Demnach ist die Hälfte, die aus Verdienst besteht, auch der -Hilfe Gottes zu verdanken (und nicht ausschließlich als das Verdienst des Menschen zu betrachten) während die Hälfte „schuldig" ausschließlich Menschenwerk ist. Nimmt man aber an, daß man „min Haschomajim" unter Umständen dem Menschen auch zu einer Sünde verhilst, dann freilich haben die beiden Hälften vor einander keinen Vorzug mehr, dann heben sie einander auf und machen die Entrichtung des halben Schekel für die „Hälfte schuldig" (als „Sühne seiner Seele") »sa, nss überflüssig. Dies ist auch der SiNn der zitierten Talmudstelle, in Berachot 62 b. David sprach zu Sau! „ . . . wenn Gott, dich verleitet hat, mich zu hassen und zu verfolgen . . .", als ob Gott feine Mithilfe dem Menschen zur Sünde ebenso -verleihen würde, wie zu einer frommen Tat (Mizwah), dann, d h. von diesem Standpunkte ausgehend, haben die beiden Hälften voreinander keinen Vorzug mehr und die Entrichtung des halben Schekel erscheint nach dieser Voraussetzung gänzlich überflüssig. In dem Ausspruch: „wenn Gott dich verleitet hat, gegen mich vöchugehen", bestand die Sünde Davids und diese Sünde führte logischer- und konsequenterweise zu der zweiten: daß er Israel ohne halben Schekel zählen M. DeNn das ist der Fluch der Sünde, daß sie eine zweite nach sich zieht, wie der Setzen der „Mizwah", daß sie stets andere „Mizwoth" zur Folge hat.