Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 49 (8.12.1927)
- Date
- 1927-12-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2446951-2450442-2450491--74510-2531988- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
* . . yvt s 8 ^c5cm^er Frankfurt cr. Äl., den u.n\süvohm Nr. 49 SSoniltindlt «H Hqiutar iiiäl; ^«ut|<^laiU> i!ßollm-u.l Öl 11 Sl'88Dl llfillßll lavrprris» (entsprechend der» deutschen Inlandspreis zuzüglich Küsten des EtreisbemdtPekr sandes) Deutsch-Österreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Velga 8; Holland 3 fl.;Italien ab l. 7.27.18 Lire; Jugoslawien H6 Din.; Litauen 7.60 Sit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 180 Set; Polen 4 deutsche Golden arl «um Tageskurs oder 7 Zlotu. Schweiz 8 Fr. Tschecho-Sloroakei 28 Kronen; Ungarn Pengö 8 ab I.Juli 1927: Dänemark 3.80 Krön.; Norwegen3.60 Krön.; Schweden 3.60'Krön. ^n^elnummer Yrettzig (Soldpfenntge. _■ M Maki» mmi liBin sni???*? *° öte Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen vri Ttellengesnchen und TamM«n«ngelgsu nur oriPs. Die 76 mm breite Rettamezeile r letzte Textsette 1.60 Mk., vorletzte Textfeite L— Mr.; Thiffreaebühr in Höhe eines dopv. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnferataufträgen tarifm. Preiserhöhung iederz. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch den Berlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. M., Rechnetgrabenstratze 7, Tel. Hansa 6842 sow. durch sämtl. Annoncen-Erped. des In- und Auslands. Alleinige Jnferarenann. für Franks. SawggBt. 7, il, Tel. Hansa 4641. Plagoorichr. ohne Verbindliche. direkt an den Berlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Jlt. 19802. Warschau Nr. 190757. — Postscheckamt Zürich Nr. Vlll 7251 — Jnkaflo-Bank Rotterdam Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle Reue vevemsame Feststellungen über die Schechika. (Schluß.) - ..Dem obigen Gutachten, fährt Prof. Dr. Bbüßest \&vk, füge ich zur Klarstellung Dar tatsächlichen Verhältnisse noch nachstehende Ausführungen an. In dem Bestreben, während des Krieges das Blut der Schlachttiere restlos der menschlichen Gnährullg znsnhran zu rönnen; Ul Dur® Die unsachgemäße behördliche Zulassung der sog. Schlundzange — durch deren Anlegen man das Regurtieren von Futtermassen aus dem durchschnittenen Schlunde und deren Beimischung zum Bluts M Dan Durch Schächlschmlt getöteten Litt ren glaubte verhindern zu können —, das sog. Schächten der Schlachttiere eine über das zur Versorgung der strenggläubigen Juden mit Fleisch erforderliche S0la^ weit hinausgehende. fast allgemeine Verbreitung gefunden. Sit Der irrigen Meinung, daß bei den durch Verblutenlassen durch den Schächtschnitt getöteten Tieren die Ausblutung und somit die Haltbarkeit des Fleisches besser |ei als bei den vorher durch Kopfschlag oder mit einem Kugel- oder Bolzenschußüpparai betäubten Tieren, gingen viele Schlächter zu der ersteren Schlachtart über. Es kann somit nicht wundernehmen, daß an einzelnen Schlachthöfen Difi zu 60 Prozent Der SchlachlMre vhue vorherige Betäubung durch Verblutenlässen durch den Schächtschnitt getötet werden. Dieses , sog. wilde Schächten durch Schlächtergesellen ist ein Unfug und auch mit Qualen und unnötigen Schmerlen ~|ür das Schlachttier verbunden. Es ist daher begreiflich und durchaus zu begrüßen, daß die Tierschutzvereine nunmehr die gesetzliche Vorschrift der Betäubung der Schlachttiere vor der Blutentziehung fordern. Es ist aber lMvkMWkch pW DWS f?8, Schächten n ich t mit dem rituellen Schächten gleichzuachten und zu beurteilen ist. Während das „'wilde Schächten" durch die Gewerbetreibenden meist ohne Beachtung eines sorgsamem schonenDen NieDerlegens geschikhi UND ö!e äußere Haut, die einzelnen Halsmuskeln, die großen Blutgefäße und Nervenstämme, der Schlund und die Luftröhre mit dem mit der ganzen Faust umfaßten kurzen, meist sArNgKU TMMMM MM Msttzm im* somit in wechselnder Schnittrichtung unter Druck und Z i e h e n durchschnitten werden, hat der jüdische Kultusbeamte das Niederlegen der rituell zu WWM« Tiers gsmütz von bchörviilPll Vorschriften zu überwachen und schneidet den durch Stellen des Kopfes auf die Hörner gestreckten Hals mit dem langen, schartenlosen, haarscharfen Schächtmesser in dem Bruchsal! einer ©afunDa mit 3 ruschen Zügen Bkm Msetzen und Druck auf das Messer bis auf die Wirbelsäule durch. Während des nun folgenden Verblutens aus den großen durchschnittenen Vlutgesäßstämmen, wobei das ausströmende Blut sich üßer Die WunWchm mW m# bine Schmer^- empfindung nicht aufkommen läßt, bleibt der Kopf fixiert. Bei objektiver Würdigung der verschiedenen Ausführungen des Halsschnittes wird jedermann, auch Der nicht chirurgisch ersWklik Laie, Mgmn müssen, daß das rohe, unter starkem Druck auf das kurze Messer mit schartiger Schneide mit Absetzen und daher durch verschiedene Schnitte erfolgende Durchschneiden des Halses beim ..willen Schächten,, nicht mst Dem raschen, sö Ml wie schmerzlosem Schächtschnitt identifiziert werden kann, wie in Verkennung der Sachlage fast allgemein geschieht. Und es ist zu bedauern, daß das preußische Oberverwaltungsgericht in Vertennung obiger Sachlage Durch ürlels vM 11. Januar 1901 entschieden, hat, daß ein bedingtes Schächtverbot, das sich auf das „wilde Schächten" bezieht, nicht zulässig sei. *) Was Die Schächter zu Dem MlZschnitt Bims vorherige Betäubung allein veranlaßt, ist die irrige Ansicht, daß die durch Halsschnitt getöteten im Vergleich zu den vorher betäubten Tieren besser ausbluten sollen. Durch eingehende Untersuchungen über die bei den verschiedenen Schlachtmethoden zu gewinnenden Blutmengen (Goltz, P. Falk, Hoch) sowie über das in der Muskulatur verbleibende Restblut (Kallner, Bon« gert) ist nachgewiesen, daß keineswegs die Aus- Dluluug Del Den b D n e b »r Hr i 9 s? Hi bung durch Halsschnttt geschlachteten Tieren eine bessere ist als bei den durch Blutentziehung nach vorausgegangener Betäubung getöteten Tieren, vielmehr sehr häufig eine schlechtere ist. Die Klärung für Diese Tatsache m Darin zu erDlillkm daß die alsbald nach dem Schächtschnitt auftretenden anämischen Krämpfe keinesfalls, wie *) Der imUrabdruck gewählte Ausdruck ..wildes Sdjädjteit" ist weiterhin. bö er mitz verständlich auch ällf Dai *Uium TchWm tzszsgm mordw ist. adgas ändert worden in „Halsschnttt ohne vorherige Betäubung". Kallner und Bongert hervorheben, geordnet unö in Bern Sinne srfsigsn, y«- °°n°s- »tut nach dem Herzen zu drücken und schneller zum Ausfließen zu bringen. Durch die heftigen tonisch-klonischen Erstickungskrämpfe werden das venöse Blut und auch die Lymphe am Abfluß behindert und durch die in Kontraktion befindlichen Muskeln abgeschnMen. Von dem nachteiligen Einfluß dieser Muskelkrämpfe auf den Lymphstrom kann man sich überzeugen, wenn nach eingetretener Totenstarre und dem Auskühlen des Tierkörpers dieser beim Großvieh in Viertel zerlegt wird. Man kann Dann öevDachlen, wie auö den durchschnittenen Lymphgefäßen klare Lymphe tropfenweise sich über die Schnittfläche der Rükkenmuskulatur ergießt. Der Schlächter faßt aber die Heller rote M uskel färbe der geschachteten Tiere als Zeichen einer ll e f \ t - ren Ausblutung auf. Diese Ansicht ist aber falsch, worauf mit allem Nachdruck hinzuw eisen ist. Ms mahr Mrata Ausschau Des Fleisches Der ohne Betäubung durch Halsschnttt getöteten Tiere ist lediglich dadurch begründet, daß zum Unterschied von vorher betäubten Schlachttieren, bei denen das Atemzentrum gelähmt ist und die dahsr w!s tot am SaDan liegen. De! Den geWchies ten Tieren die Atmung bestehen bleibt und mit zunehmender Verblutung an Ausdehnung der Atemzüge zunimmt. Die Muskulatur wird somit bis zum Eintritt des Todes mit ^"-haltigem, arteriellem, hellrotem Vtut versorgt unD sieht deshalb mehr hellrot aus. Bei den vorher betäubten Schlachttieren findet jedoch infolge Lähmung des Atemzentrums ein Gasaustausch in den Lungen, nicht mehr statt, und es gelangt in Dia Muskulatur Dnnkalratas, vanösas Mut, Das dem Fleisch ein mehr dunkelrotes Aussehen verleiht, was aber, wie die oben erwähnten.Versuche lehren, keinesfalls als ein Zeichen eines weniger vollkommenen Ausblutungszustandes aufzufassen ist, wie von Den cheweeDetreiDenDett Mi) ättH von nicht genügend informierten Tierärzten leider immer noch angenommen wird. Das rituelle Schächten der Juden ist eine auf biblischer. Vorschrift und Tradition beruhende religiöse Satzung, die zweifellos den Speisegesetzen der alten Aegypter durch Moses entlehnt worden ist. Wenn im mosaischen Speisekodex genauere Vorschriften über die Ausführung des Schlichtens —- mit Ausnahme ber zum Opfer bestimmten Tauben (vergl. 1. Moses 13 u. V. 8) — nicht enthalten sind, so kann doch aus dem Umstand,