Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1927)
- Date
- 1927-11-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seu« 10 Nr 45 Der Israelit 10. November 1927 miteiriMößr rgD^n, zur Mgrüuduug [girier neuen Tagungen, „wir wollen nicht die 146S, nach Vertreibung der Juden aus bem Dornviertel, gewiß zu Unrecht errichteten Ghettomauern einreißen. Die Juden haben sich an das kleine eigene Leben gewöhnt und rverden selber nicht sobald dafür zu haben sein, die Gasse um ihre Schul und ihren Friedhof herum zu verlassen, auch sollen Bürger und Zünfte nicht unnütz gegen uns und den Rat aufgebracht werden. Aber ungerecht und darurn zu'ft reichen ist das Gesetz, welches den Juden verwehrt, Handel und Gewerbe außer Leih- und Trödlergeschäften zu betreiben. Mit den Leihgeschäften, zu denen wir gezwungen werden beschwören wir immer von neuem den Haß der Bürger herauf." Und Oppenheirn deutete mit £>nn Singer aus eine §«twng in Wn «den Wien die in seinem neuen Schriftstück ganz anderen Wortlaut hatte. „Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Juden," sprach Oppenheim weiter, „gereicht MS, aOsr auch Dir NllDt zum graßin MHM Wenn sich vom Palmsonntag bis nach Ostern kein Jude in der Stadt zeigen darf, so leiden darunter die Bürger, die in ihren Feiertagseinkäufen be hindert sind. Es ist eine große Beschämung für uns, daß zwei Juden auf der Straße in der Stadt nicht nebeneinander gehen, öei Desiüch keiten oder beim Einzug hoher Herrschaften sich nicht zeigen dürfen, als wären ihre Worte Fluci und Verrat und ihr Anblick verderblich. Anfonf: wollen wir an Sonntagen und christlichen Feier iagen gern Die Tore Der ®a{fe versch/ossen has ten, schon um des eigenen Schutzes willen. Das Judenabzeichen an den Kleidern, das wenn auch nicht de facto getragen, noch immer zu Recht besteht und zu jeder Zeit von übelwol lender Behörde rvieder erndesührj rverden kann ist eine direkte Aufforderung an den Pöbel, uns anzugreifen und zu beschimpfen. Dieses Judenabzeichen wird rpit einer klaren königlichen Bestimmung aufH'ehobe n." Ahron Oppenheim wies dabei auf bestimmte Stellen der alten Akte hin und verglich'ste Mt seinem Schriftstücke, und Graf von Trausam machte Notizen am Rande der alten Bestimmungen. (Fortsetzung folgt.) Eine Liebesirrung und ihre rechtlichen Auswirkungen. Aus alten Rechtsgutachten fT^fchuwausj.) 8» ürMlii l ifi; W MH1 8M: rach (CHSWSUs Joir), aus b£Mn wir unseren Lesern schon manches interessante Kulturbild unterbreitet haben, finden wir (Nr, 231) auch nachstehend ausgesührten Rechtsfall, dem ganz'Merkwürdige Tatsachen zu Grunde liegen. Wir wöllen"wieder wörtlich dem Rablbi folgen, der in klassischer fitita mb libmbwr Klarheit in MM lichtvollen hebräischen Stile den Tatbestand gibt und daran seine Rechtsentfcheidung auf Grund talmudischer Rechtsgrundsätze aufbaut. \ Ein (jüdisches) Mädchen war bei eitlem noch jugendlichen Hausherrn, der reich. -unb begütert unb darum zismlrH lsirhtWiz zu zMtzruL Uttsmu rufZ^t war, bedienftet. Ein Verkehr des Mädchens bleibt nicht ohne Folgen. Alle Welt beschuldigt den Hausherrn der Vaterschaft; auch das Mädchen stellt solche Behauptung auf und erhobt Klage auf Entschädigung bei dem Landesgerichte gegen seinen Hausherrn. Dieser wurde um eine bedeutende Geldsumme von der Landesbehör^e gestraft; er erreichte aber, Daß Das §8!äDchen ausgewr'efen wurde, und weder es selber, noch der Knabe, den es geboren hatte, je wieder ins Land kommen durfte. Ferner erschien der Vater des Mädchens und forderte auch seinerseits durch das Landgericht eine Entschädigung für seine Tochter, und der »SIM AllWrr MW ihm taufcnö NkiiWiHkr llM zahlen. Nicht genug damit, traten auch die Gemeindevorsteher gegen den Armen auf, schmähten ihn und wollten Strafgelder von ihm. Er beteuerte ihnen aber unter bitteren Tränen seine Unschuld, indem er vor ihnen in feierlichster Form einen Schwur leistete, daß er nie und nimmer irgenh einen Anteil an Der Sache We mb öai tt gtnug gebüßt habe durch die falsche Beschuldigung und die zu Unrecht gezahlten Geldstrafen. Da ließen die Gemeindevorsteher von ihm ab. Der Junge wuchs heran und wurde ein kräftiger, arbeitstüchtiger Bursche. Seine Mutter hatte um die gattton ^Snujd^ung^ aupnecJ^t gu erhalten. den Namen des Vaters des Hausherrn gegeben; auf der „Mäppo", welche der Knabe, als er drei Jahre alt war, in „Schul" trug, wurde er als Sohn des Hausherrn bezeichnel unD, Anrmizmo amorben, aurbe er auch fs zur Thara üufgLruseu. Dör Junge wurde von einem reichen Manne im Nachbarlande in Dienst und später an Sohnesstatt angenommen. Nach .einigen Jahren starb die Frau dieses Mannes, und dieser nahm die Mutter des Jungen, weil sie eine stattliche und sehr kluge Person war, zur Frau und sie gebar ihm mit der Zeit Ml WW. mm EM fßinas MM fing Uv Ms«» an zu fasten, Askese zu treiben und wie ein Büßender sich zu quälen, o1)ne daß ein ^enftf/ den Grund davon wußte, denn er war als ein braver, rechtschaffener Mann von Jugend auf bekannt. Ms der Hausherr des in Rede stehenden früheren Mädchens starb, siel es dem Jungen, llkimm sWkkWn Mm) Ml eins Sfnförutfj auf Erbschaft zu machen, denn er durfte ja die Stadt nicht betreten, wäre auch glatt abgewiesen worden. Später starb auch der Adoptivvater des Jungen. Er legte aber vor feinem Verscheiden ein Geständnis ab des Inhalts, daß sein angeblicher Adoptiv- und Stiefsohn sein rechter Sohn sei. Er hätte in jener Zeit, als man gegen ben ehemaligen Wf erhob, als Bachur neben, dessen Haus gewohnt und habe sich dessen Magd, die jetzt seine Frau war, genähert und ihre Einwilligung gesunden, da er ihr durch Handschlag versprochen habe, sie zur Frau zu nehmen; nur müsse sie aussagen, daß ihr Kind vom Hausherrn el| varnit «s gegwungest fei, itzs efge großf umme zu bezahlen. Und nur weil der Hausherr es vorgezogen habe, der Behörde Tausende zu bezahlen, statt dem Mädchen einen Pfennig zu geben, habe er sein feierliches Heiratsversprechen gebrochen.' Darum habe er sich alle diese Bußübungen aufgelegt, wegen des Schimpfes und der Leiden, die den Hausherrn seiner fra mmm MM M rarn uw Äsrsktzllingkn gegen das Niddogebot und wegen des Bruches seines eidesstattlichen Versprechens. Darum habe er auch den Jungen als seinen Sohn und dessen Mutter zur Frau genommen. Seine Frau bestätigte alle seine Aussagen und fügte hinzu, daß sie niemals mit irgend jemand anbei em als ihrem Manne verkehrt habe. Nach einigen Jahren starb auch der junge Mann, nachdem er es durch Tüchtigkeit und Glück zu großem Reichtum gebracht hatte, und zwar, ohne Kinder zu hinterlassen. Soweit die Vorgeschichte der Rechtsfrage, die sich damit auftut, daß nun zweierlei Erben auftreten. Erstens die beiden Söhne des Vaters und der Mutter des „Jungen" und zweitens die Söhne des „ehemaligen Hausherrn", des Mst fßstm* Ulli Attspr-Uch Ällf die Mbchafr erheben. Darüber wird R. Joir Chajim Bacharach um die Entscheidung angegangen; aber auch in Bezug aus die Konsequenzen eherechtlicher, religionsgesetzlicher Natur wie Get, Chalizo, Jibbum. mm. MlslkWllng lautet fplflen&mnüiin: 1. daß der „Junge" auf die Erbschaft des „Hausherrn", des fälschlich „angegebenen Vaters" keinen Anpruch erhoben hat, war dem Gesetz entsprechend, denn er konnte durchaus kernen Anspruch auf Erbschaft erheben. Nach dem Rechte der Thora und des Talmuds inuß ein Vater fein fitnb als „sein Kind" anerkennen, Zämit es als ftlchäs Ir ilft stillt Vaterschaft ab leugnet, ist es nicht sein Kind. Da nun der „frühere Hausherr" die Vaterschaft am „Jungen" stets abgeleugnet hat, gilt dieser nicht als sein Sohn, ist also nicht erbberechtigt. Daß letzterem seine Mutter den Namen des „Hausherrn" als Zuname gegeben hat und dieser ihn zeitlebens geführt hat, hat keine rechtliche Bedeutuna, d« i>ie Mütter jjidit b^fu-at ist eine 93aterfcbaft 444«44Ulll) 4 41 4U UU4444444 11,44). 4 4 I 4,y. .>4) 4...4 4.. . 4 i ..) .. i . ieslzustellM. 2. Aus ' den eben angeführten Gründen muß aber der „Junge" als Sohn des zweiten Mannes gelten, weil dieser ihn förmlich anerkannt hat; er beerbt also mit dessen zwei später geborenen Söhnen den ihn anerkannt baftmbm Mann mb wirb nach feinm TM m bielen mm zwei Brüdern beerbt. 3. Hingegen sind die Söhne des „Hausherren", welche Anspruch auf die Erbschaft des „Jungen" machen-, energisch abzuweisen' aus den unter 1. angeführten Gründen. Es ist ihnen auch ein Verweis zu geben dafür, iat m mit ihksm lMansmllS,Diö MW und Dm Ms ihres verstorbenen Vaters grohttch verletzen. Die Antwort R. Joir Chajims verbreitet sich außerdem über noch weitere Konsequenzen, die wir aber nicht mehr anführen wollen; sie .sind aber für den Kenner und auch für den deutschen Rechtsbeflissenen hoch interessant. (Es ist auch hier selbstverständlich, daß der Rabbi >ei feiern Punkte, iure ^as immer in ^Sr hata<^is<^M Literatur üblich und notwendig ist, die Quellen ansührt, auf welche er seine Entscheidungen stützt. M. K. t. M. Die Juden in Prag. Bilder aus ihrer tausendjährigen Geschichte. Festgabe der Loge Praga des Ordens V'nai V'rith zum Gedenktage ihres 25jähr. Bestandes. Prag 1927. Im Selbstverlag. Wie um alles wahrhaft Große, das mit feiner Er- 1 cheinung. weit in die Vergangenheit zurückreicht, sich ein grntzm KkM non MM fümbäm IMbwlißferun? gen vantt, so smd auch über die Anfänge der Geschichte der Juden in Prag mannigfache Nachrichten verbreitet, denen .man -ihr sagenhaftes Gepräge sogleich anmerkt. Und auch jene Angaben, die historischen Wert beanpruchen, sind abgesehen davon, daß sie dem Nichtforscher m sWl WWW «W Kki! W Ws SkMM Kombinationen fußen, von geringer Beweiskraft. Darum darf die Prager Bn>e-Brisloge es sich als ein großes Verdienst buchen, daß sie bekannte und anerkannt« Forftfjir zn ZonkimstnUm ützsx gilligs KMutsÄWz Psvir^eü aus der Geschichte der Prager Juden angeregt und so den Weg für eine künftige zusämmenfassende aufschlußreiche Gesamtdarstellung vorbereitet hat. — In dem ersten Aussatze: die Einwanderung der Juden in Böhmen weist Professor * Dr. Samuel Steinherz, dem die Leitung des ganzen Werkes übertragen mar, mit außer- §a^?eüütnis un^ wa!)rt>«st Wi^en^aftWer Akribie nach, daß die Einwanderung der Juden in Böhmen in die zweite Hälfte des 9. Jahrhunderts fällt und daß bereits im 10. Jahrhundert Juden aus dem Westen (aus Deutschland) und Juden aus dem Osten.- (aus Ungarn und dem byzantinischen Reiche sich in Prag zu einer MmkillUe Dtriinisten. Mm MMMr maro» wühl an dem damals schwunghaft betriebenen Sklavenhandel beteiligt, sie lebten aber auch wie die Juden in Deutschland und Frankreich vom Handel mit Edelmetallen und vom Geldwechsel und befanden sich bis zum Ausgange des 11. Jahrhunderts in glücklichen wirttchaftlichen Verhältnissen. Dokumente gur Feststellung i^res- Viectjt&pe* hällMffe HJäörenD Dicfer Qcit Mica wohl völlslllnvig, aber ihre Verfolgung tm Iahte 1096 sowie ihre Ausplünderung zwei Jahre spater, als sie ihre Heimat zu verlassen beabsichttgten, beweisen deutlich, daß sie im großen und ganzen rechtlos von der Gnade der Fürsten und der Stimmung ihrer Umgebung abhängig waren. — ,,M WiW GkMklOk W AUMW..des MMitif behandelt Dr. Anton Vlafchka mit gleicher Genauigkeit auf Grund des ihm zugänglichen Quellenmaterials. Die Altstädter Judengemeinde umfaßt in dieser Zeit fast alle Prager Juden, von denen nur wenige außerhalb des Ghettos (am Angezd und unterm Wyfchehrao) wohnen. In ihren Händen liegt der Geldhandel, sie unterstehen ü6r MrsArgkMll Des Königs, ötr min Das Mt tiat, Juden zu halten und nicht selten jüdische Schuldforderungen annulliert. Wenn auch ihr Leben geschützt war, so erschien ihrer christlichen Umgebung eine feindliche Stimmung gegen die Juden als selbstverständlich und in ihrer religiösen Auffassung vollbegründet. In den hin- und .^ern,o^end«n Käms»sen^ wie sie dcrmois wühlten,, schwankte auch Me politische'Lage der Juden, sie war „einem Körnlein zwischen zwei Mühlsteinen vergleichbar". Erst unter den Habsburgern begann für die Entwicklung der Lage der Jjiden in Böhmen und Prag eine aufsteigende Linie. Eine intevefsante Studie bietet der „hebräische Buchdruck in Prag im 16. Jahrhunbert", von Professor S. H. Lieben. Wir Erfahren hier, role hoch £>ie Iahen als Volk tzes Buches die ^utenbergsche Erfindung einschätzen und welch regen Anteil die Prager Juden an der Verwertung der neuen Kunst zur Verbreitung der jüdischen Literatur hatten. Die ersten Drücke besorgte Gerson ben Salomo hakohen im Vereine mit mehreren andern, während «vom Jahre 1526 aö iDia rum WW Dag 16. ZlchHunögM öi« Wmilie der Gersoniden mehrere Geschlechter hindurch die alleinigen „Druckherren" waren. Besonders großen Wert legten die Gersoniden auf den Buchschmuck, wofür die am Ende des ganzen Buches reproduzierten Abbildungen Zeugnis ablegen. Die beigegebenen Anmerkungen enthalten. auch wichtige literarische Nachweise. -— Einen (tjügen in 5?er Ur Frager ^«ben behandelt Dr. Käthe Spiegel in ihrer eingehenden umanAreichen Arbeit: Die Prager Juden zur Zeit de? 30jährigen Krieges. Wie sich das Wohnrecht der Juden in der böhmischen Hauptstadt immer mehr erweiterte, wie ihre Lebensweise war und sich ihre sozialen Verhältnisse gestalteten und auch ihre rechtliche Läge; alles das «!ft in WMlMkk M IMWM Silit Mffi Wrn srndsn r» her Albert auäf eine Skrzz-e über Wie Lebensschicksale der einflußreichsten Männer unter den Juden jener Zeit, des Jakob Bassewi, und des um das Talmudstudium so verdienten Rabbi Jomtow Liepmann halevi Heller. — Dr. I. Bergl schließt das.Mich würdig mit feiner Arösiti Dis AmMisMg ösr 3udM ans Prag tm Jahre 1711. Dieses Jahr brachte den Angriff der böhmischen Hauptstadt durch die Truppen Friedrichs des Großen. Obwohl die Juden an den zur Abwehr getroffenen Vorbereitungen vollsten -Anteil < hatten, so konnten sie es nicht verhindern, daß bei der ersten Be- Ja^ensia^j völlig unversehrt hsiieU. Bieser Umstand bot Anlaß zu dem Gerücht, die Juden stünden mit dem Feinde in geheimer Verbindung. Obwohl viele päteren Ereignisse jeden Einsichtigen von der Haltlosigkeit ener Behauptung hätten überzeugen müssen, hielt man nicht nur an ihr fest, — sondern man suchte nach immer neuen Verveisen gegen die Juden, und fand solche, weil man fie finWn wo Sie. Anschaulich werden UNS die verchiedenen Phasen der gog-en die Juden sich geltend machenden Stimmung unter der Bevölkerung dargestellt, und man kann sich da nicht des Eindrucks erwehren, daß auch in dieser Periode sich zeigte, wie schnell sich aus ganz geringfügigen Ursachen gegen uns die Feindseligät Mt in IMAN suW. AiMWnliAr WM mibm Nun die Ursachen des Ausweifutigsediktes und auch feine Durchführung dargestellt, und am Schluffe der Abhandlung erfahren wir, von welch einschneidender Bedeutung Kr Handel und Verkehr wie für die Einnahmen des Staates die Judenvertreibun-g war: zahlreiche Anmernngen ergänzen öier unö Da Den Der mrwotten Arbeit vorteilhaft unb geben Hinweise für wettere Stu- : bien, die hoffentlich bald wertere Darstellungen, aus der i Geschichte der Prager Juden ans Tageslicht fördern werden. _, _ Dr. M. L. fBexattitDOTtUd) f8t be» aOeenteitte» Seit txttb bac -Stettttteion ä SMSBßil DSNWtL M.! UXm t BiCf«8® nowitz. ebenda. — Für die pSdagogische Beilage' Lehrer 8. Kaufmann tu Tnrendlinge» (Kr. Offenbach). — B«lag .Israelit", lS.m.b.H., Frankfurt a. M. — Druck Sermon Lerlags» Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M.