Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 42 (21.10.1927)
- Date
- 1927-10-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 42 Frankfurt a. M., den Mouvement ab Januar 1984: Deutschland l Goldmark monatlich; Auslumdr Äierteljahrpreise (entsprechend dem deutsche» Inlandspreis zuzüglich Kosten des Stretfband-Ber» Mkikil DMW^stkrrkMr SMllnia Br-; Stnrertto 1 Donar; instand » w; «s i. amt deutsche» Inlandspreis zuzüglich Kosten des Stretfband-3 Fianrrttrtz w Fr.'. Ättglvn av 1. r. sr.»««» s» so««nv » n.; m *, r, sr. ie sU,- 3?9^ flawien 88 Din.; Litauen 7.80 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 27. IS0 Lei; Polen 4 deutsch«Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty. Schweiz 8 Fr. Lschecho-Slomaket 88 Kronen : Ungarn Pengö 6 ab 1. Juli 1827; Dänemark 3.60 Krön.; Norwegen 3.60 «ron.; Schweden 8L0 «ron. Einzelnummer dreibtg Goldpfennige. . Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 4V Goldvf. für die fiebengespaltene Nonpareille-Zeile. Monnenten zahlen bei Stellengesuchen und Famtlienanzeigen nur 80 Pf. Dt« 75 mm Mette Stetlameseile: teile Stextfette 1.80 Me., »octcfeie Sm{ette 9.— Mk.; Qi$~3Mte k uh Liürr im.ßtmMmMm. Mmtt um TM. m isumm Z«seratausir8gen taäsm. DretsöchShung p». »ükbehatt. JMralmMllayllle vurch VM Verlag des Israelit G. m. b. Franks, a. SH.. Gr. Eschenheimer Straße B, Tel. Hansa 8848 sow. durch sämtl. Annoncen-Erved. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Gesch'äftsanz.: Jul. Schmidt^Langestr. 7, II, Tel. Hansa 4841. Platzvorschr. ohne Verbindlich!. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19802. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 78Ü06. — Postsparkaffenamt Budapest Nr. 18424. — . War, chau Str. 180787. — PaftscheSaart Zärtch Str. 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Akibas, das Wichtigere sei das Lernen, gesiegt zu haben. Aber die Begründung war in Wahrheit eine Anerkennung Lös Primates der lat. „Größer ist bas Auölumi denn es führt zum Tun". Die Bevorzugung des Lernens bedeutet nicht fein absolutes Uebergewicht, sondern nur feine praktisch größere Notwendigkeit. Grundsätzlich betrachten die Weisen Äsraels nicht das Forschen als das Wesentliche^ sondern die Tal. In welchem Verhältnis steht aber die Tat zur Gesinnung? Man könnte versucht sein, ihr auch hier den Vorrang zuzusprechen. Gilt doch im allgemeinen der halachische Grundsatz: „Die Gültig- Mt her teflglofsn Handlung ist der bewußten Absicht, durch sie! ein Religionsgebot zu erfüllen". Aber dieser Satz, will durchaus nicht die Gesinnung als unwesentlich bezeichnen. Er will nur die Gültigkeit der einzelnen IniMl-Mg UMWöUM MSchM vvll drp -MllWU Absicht, sie w jedem einzelnen Falls auszuführen. Die selbstverständliche Voraussetzung, ist, daß die Gesamtheit allen Handelns des Juden Gott zugewandt ist. Die scheinbar unbewußte Handlung gliedert sich von selbst dem großen Gottesoimfl frei ganzen Lebens ein. Die Teflllm sind ein Ausdruck dieses Strebens zu Gott, selbst wenn sie im Einzelsalle scheinbar nur gewohnheitsgernäß angelegt wurden. Natürlich ist das Erstrebenswerte, bei jeder Handlung mit Bewußtsein die Gottesnähe zu suchen, nur kann das Fehlen des klaren Wollens in der Einzelhandlung durch das Gesamtstreben zu Gott und den allgemeinen Willen, seine Gebote zu erfüllen, ersetzt werden. Wo solche Einstellung des gesarnten Wollens — wenn im Augenblick auch unbewußt — nicht vorhanden ist, da ist das mechanische Tun wesenlos. Grundsätzlich ist die Gesinnung das Entscheidende im religiösen Tun. Das Gleiche gilt auch für die Sünde. Hier ist allerdings scharf zu unterscheiden zwischen Ahndung durch einen menschlichen Richter und zwischen der sittlichen Bewertung. Der menschliche Richter hat die schwere Pflicht, die strafbare Handlung gu »Mm, M stk m Bewußtsein geschehen, so darf sie nicht straflos bleiben, auch wenn sie sittlich hochstehenden Erwägungen entsprang. Andererseits kann der Mensch als Richter nicht für die schlechte Gesinnung strafen, wenn sie sich nicht durch die Tat äußerte. — Der göttlichs Nilhlei Beurteilt afler QtraDe nt® Brr ®e* stnnung. Eine SjanbhmQ, bie äußerlich eine Sünde ist — und vielleicht sogar bestraft werden muß — kann vor Gottes Richterstuhl eine edle Tat sein. Der irdische Richter muß aber in erster Linie nach der Tat fragen. Die Uebertretung des Verbotes heischt Strafe. bas Unrecht Wtt Ansicht, in Kenntnis der Tragweite geschehen, so muß es geahndet werden.. Wohl soll der jüdische Richter alle Momente suchen, die den Freispruch bewirken können, aber er ist doch gezwungen, vor allem nach dem Lun des AngLklnWn p?u Spruch zu fällen. Strafbar wird für ihn die Gesinnung, wenn sie im Handeln sich äußerte. Er mag den ehrlosen Halunken verachten, mag ihm die Ahndung durch den Weltenrichter wünschen, strafen kann er nicht, wenn äußerlich die Grenze des ^tras^nrsn nisiri überschrittest llMbdä. Und WSi> dieses geschehen, muß er eine Sühne suchen, auch wenn er die Beweggründe achtet. Die Tatsache allein, daß es Fälle gibt, nt' denen der menschliche Richter den göttlichen Gesktzgebkli «mustj h.kll Gllsidfr Uschs ungestraft gu lassöü, wo diö irdische GerechtigkM ihn nicht erreichen kann, beweist ihre Gebundenheit und. Beschränktheit. Sie ist unvollkommen wie alles Menschliche, weil sie nicht die Gesinnung zu ihrem Maßstab nehmen kann. Anders der göttliche Richter. Ihm sind feine Schramm MM durch das Tun und auch nicht durch die Erreichbarkeit des Täters. Für ihn ist die Gesinnung maßgebend. Mag. der Mensch ein Todesverbrechen begangen haben und dem irdischen Richter verfallen sein, war der Beweggrund nicht verbrecherisch, oder hat der Mensch wirklich bereut, so findet er vor Gott Verzeihung. Die Entweihung des göttlichen Ruhetages kann *oom jüdischen Richter aufs schwerste bestraft werden . Gott aber nimmt den reumuüg üm?e^renbeti jÜüj GtÄkk UUf. ffiüü jedoch äußerlich jedes göttliche Gebot genau erfüllt, jede Uebertretung peinlichst vermeidet, Gott aber nicht als den Gesetzgeber anerkennt. die Verbindlichkeit des GottLKgLsstztL Nicht aus üas göttliche G e h e t tz z u r ü ck s ü h r t, ist ein 1812. ein Leugner. Die Kesiro, die Leugnung des göttlichen Ursprungs des Thoragesetzes, ist durch den irdischen Richter niÄ)t strafbar, solange sie sich in keiner Handlung äußert. Für das göttliche Aerichi geljorl aber die Kefiro zu dem Schlimmsten. Wer endgültig leugnet, daß die Thora das Gesetz des Weltenfchöpfers ist, verliert seinen Anteil am ewigen Leben. iS*!? Reue ^esül^nt werden; wo aber die Gesinnung fehlt, ist die Grundlage des religiösen Lebens unterhöhlt. Mag es in seinen äußerlichen Formen, scheinbar unverändert fortbestehen, wenn die Seele fehlt, die innerliche Ueberzeugung. durch jede religiöse Handlung sich döm göttlichen lschöpser und Erhalter alles Seins zu nähern, da wird das religiöse Tun zu einer toten Form ohne Leben und inneren Wert. Das wirklich Ausschlaggebende ist die religiöse Ueberzeugung, die Emuno. Der Glaube an Gott, den Schöpfer und Erhalter der Welt, ift die Grundlage alles Religiösen. Er wirkt sich aus in dem Streben nach der Gottesnähe. Alles Denken ist beseelt von dem Gedayken an Ihn, alles Fühlen und Wollen durch das Sehnen nach Ihm. Dieser Glaube ist nicht Frucht einer kühlen Ueberlegung, er ist innerem l Erlebnis, zu dem jede Generation die nächste nur wegweisend führen kann, daß sie durch selbständiges Erkennen und Erleben ihn sich zu eigen mache. Der Kern alles Religiösen ist innerliche Religiösität, die zum Wesen des Menfchen wurde, das in der Tiefe des Bewußtseins nie aufhörende Sehnen nach Gattr Lei uns Duden, dem Volke der göttlichen Ueberlieferung, das Gott zu Zeugen seines Walten^ in der Menschheitsgeschichte einsetzte, ist untrennbar mit dem Glauben an Gott der Glaube ay die Thora verbundem an öiL schriftliche Wie hie müudsich? wie sie uns seil mehr deM drei Jahrtausenden seit der sinattischen Gesetzesgebung zu eigen wurde und wir ihr. Die Auswirkung unseres Glaubens an die Thora ist die freudige Uebernahme der 1