Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1927)
- Date
- 1927-10-10
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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MtQM m. IQ bi? si?aifrt 18 SitU« m sondern auch um Ausländer mit deutscher Muttersprache. Warum diesen Kindern die Segnungen der deutschen Kultur voremhalten? In einigen Ländern, z. B. in Bayern und Sachsen besteht die Schulpflicht — wenigstens bezüglich der Grundschule — auch für die Kinder ber in Siefen Ländern anfäffigen Ausländer, und eine jo{cff-e gesetzliche Vesilrnrnnng möglich, we{{ nach n'kel 10 Ziffer 2 der Reichsverfassung das Reich das Recht hat, Grundsätze auch für die Schulpflicht der Ausländer aufzustellen. Da das Reich bisher davon keinen Gebrauch gemacht hat, haben nach Art. 10 der Reichsverfassung die Länder das Recht zur Gesetzgebung. Sie CnlllMung Der WiMn 2MMM in Mutzen. ab sie sich in aufstsigönder aber fällender Linie bewegen wird, hängt in Anbetracht der Schichtung der jüdischen Bevölkerung von dem Gepräge ab, den dieser Artikel 1 des Schulpflichtgesetzes erhalten wird. Mit Genugtuung können wir feststellen, daß wie in allen anderen Abschnitten, so auch in den Bestimmungen ilfior DM MiQwnßuntmßt Dig WWs MkssHnls Dök evangelischen und katholischen uneingeschränkt gleichgestellt wird. In den Gemeinschaftsschulen und Bekenntnisschulen ist für Bekenntnisminderheiten Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach einzurichten, wenn durchschnittlich mindestens 12 Kinder des betreffenden Minderheitsbekenntniffes in der Schule vorhanden sind, die am Misionguntenlrt NlnshmM. . Die Lehrpläne, Lehr- und Lernbücher für den Religionsunterricht werden im Einvernehmen mit der Religionsgesellschaft erlassen. Auch bei der Festsetzung der Zahl der diesem Unterricht zur Verfügung stehenden Wochenstunden wirkt die Religionsgesellschaft mit. Nicht die Reli^ions^erneinschast, jon&ern der Schulverbarid trägt Die Kosten Dieses gesönDenen NeligiDNSllnterrilhles. Falls in einer Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule wegen zu geringer Schülerzahl Religionsunterricht nicht erteilt wird, sind auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zur Ermöglichung eines privaten Religionsunterrichtes Schulräume nebst Heizung und Beleuchtung unentgelt- Iid) DerkilMMn. Genau fa wie dev evangÄischs Pfaeese, dev kathvlifche Pfarrer wird der Rabbiner in die örtlichen Schulverwaltungskörper, d. h. also in die Schuldeputationen und Schulvorstände ausgenommen. Aus Vorschlag der betreffenden Religionsgemeinschaft beruft die Schulaufsichtsbehörde ihren Vertreter. . Wenn man Nuancen in der Entrüstung gegen den wtss, f&nn mäsi sagen, daß § 16, der von der Einsichtnahme in den Religionsunterricht handelt, m i t den schärfsten, Einspruch hervorgerufen-hat. In den Ausführungen, daß der Staat zur Einsichtnahme in den Religionsunterricht im Schulwesen erfahrene Beauftragte, die. von der Reli^ivns^ejel^chaft t>arjje|d^ajjen werden fcejtelttj öaj^ den obersten Stellen der Religionsgesellschaften Gelegenheit zu geben ist, sich davon zu überzeugen, ob der Religionsunterricht mit den Grundsätzen der Religionsgesellschaft wird, sieht man die Aufhebung der staatlichen Schulhoheit, die erneute Auslieferung.der Volksschule an die kirchlichen Mächte und trotz der gegenteiligen SS£i«img m iit MtWn BWnSunz tu WrwM. führung der geistlichen Schulaufsicht. Wenn auch bei uns nicht überall das im Interesse der heiligen Sache notwendige Vertrauensverhältnis zwischen den zur Einsichtnahme Beauftragten und den Beaufsichtigten besteht, so liegt hier (oft auf beiden Seiten) eine fatsche Auffassung der Einsichtnahme vor, UND ich möchte' jedem der zur Einsichtnahme vorgcfchlagen wird, empfehlen, die goldenen Worte. zu beherzigen, die Herr Ministerialdirektor Kästner im Zentralinstitut zu einer Tagung versammelter Schulräte gesprochen hat: „Vergessen Sie niemals, was es für Sie bedeutet, KinDm UND Lehrern für Ihre geiMe MtMSlung: für ihr Lsbsn etwas fein zu Surfen. Stellen Sie sich als Schulbeamte niemals über das Leben, sondern stellen Sie sich als menschlich fühlender, Leben suchender, Leben anerkennender und Leben weckender Schulpfleger mitten in das Leben hinein. Wer je mit dem Gefühl der tiefen und beglückenden maßt DUZ Wir ernfüen muiwm in einer melkenden Schulklasse überwacht. Stunden des Erfassens und Verstehens unter jungen Menschenkindern erlebt hat, der weiß, warum das Amt des Schulrats, wenn es so angefaßt wird, Kern und Stern aller Schulverwaltungsarbeit ist. Es handelt sich nur darum, ob in leinem mir $en 8?h5?rn $if Führer und Berater, mit den" Kindern als Freund Derdundenfein ein mit" Worten nicht zu beschreibendes, eigentlich nur dem Dichter faßbares Etwas einer nie ruhenden, immer suchenden und opfernden Liebe lebt. Dieses Etwas ist für feine Arbeit alles. Wenn es fehlt, ist er nur der Beamte, der er vfeijgH fein grüß, aber memalz vog Herren feig darf. Wenn es'ieBt, ist sr HanMlör Mensch. Unsere Schule hat, unter menschlich nicht derart lebendigen Schulbeamten gelegentlich ebenso gelitten, wie sie unter ungenügenden Lehrern leiden muß. Sie braucht den Schulaufsichtsbeamten, der Leben zu würdigen und zu wecken weiß, und der außer den leider überall vorkommendm MilhiwiDriglettkn. Denen er fMvmstMDM mit ftitef gebotenen Strenge nachgehen mutz, von Amts wegen in der Schule nur verfolgt: die Gedankenträgheit und die Herzensfaulheit. Die Aufgabe der Schulaufsichtsbeamten ist die Wege unserer Schule, die Forderung unserer Volksbildung in ihren wesentlichsten Grundlagen und ihren: weitereff Zielen- W NM JEPiii f ArmMluW mm im Aussichtswege zu kontrollierender Kenntnisse und Fertigwo es vor allem darum geht, Kräfte zu wecken und ketten, sondern die eingestellt sind auf Bildung von Menschen zu gemeinsamer Arbeit am gemeinsamen Werk unseres Volkes." (Schluß folgt.) Me mir Hebräisch lehren müssen. Von Lehrer H. Umkower in Spangenberg. (Schluß.) Das Einzige, was der heutige hebräische Unterricht als Errungenschaft zu buchen hat, ist in dem Gebrauch der Lautiermethode, an Stelle der bis dahin, und ,itn Ojl$H Ü&licken föüchsiä^erinecho^e gw |e{jen. Ändes auch hier versagte bei uns alle schöpferische Kunst und beschränkte sich lediglich auf eine rein mechanische Entlehnung dessen, was im deutschen Unterrichte üblich ist. Das aber ward chm zum Verhängnisse, denn die hebräische Sprache ist nun einmal aus einem ganz anders gearteten @ufje geformt als die xms ■getäu|i^e Wwtfffr?, Ein ihr treten LautcrscheinunFcn wie >«iv,mvn prn und bp .mvn nhs Uebergang von Vokal in Konsonant in den Lauten, und eine ganze Reihe anderer Eigenheiten auf, für die es in der deutschen Sprache kein Gegenstück gibt. Vor allem aber die Betonung! iV» npa usw. und wer kennt nicht die Irrungen alle, die hier gar nicht gebucht werden können; sie sind gaMM wff M Mftz 8M NKK: Ml treten Lame aus, Die gelesen, aller nicht WschrMen werden. Alle diese Eigenheiten, die für das Lautieren einen nicht zu bewältigenden Stein des Anstoßes bilden, versteht aber Dr. Fink auf eine so verblüffend einfache Weise, weil aus dem eingeborenen Genius der Sprache schöpfend, zur Lösung zu bringen. Der glück- 11^1 llütjte'lviy &tle ijol-räische Sprache ^p^pren nach einem ihr zu Grunde liegenden einheitlichen Gesetz gestaltet, macht es ihm möglich, Sprache und Schrift Zug um Zug zur Darstellung zu bringen. Infolgedessen ist es durchaus nicht nötig, daß der deutsche Schüler vorerst die hebräische Sprache in dem Maße wie seine Muttersprache beherrsche. (Es ist oon mir schon mie-ke-r^ofl daraus ^in^eroiesep roorhen^ Dr, Fink Den ganzen inneren Aufbau der hebräischen Sprache mit ein paar ganz einfachen, jedem Kinde leicht begreiflichen Sprachgesetzen meistert. Ich kann und werde es nie begreifen, wie unsere Lehrer es mit ihrem Gewissen vernur"auf das^ri'stlich? Schulwesen?ftndern^^ichn embaren können, diese Errungenschaften unserer Jugend Wesse lag ihm auch das Wohl all seiner Untertanen in Spannung zu setzen, durch das HineiNitragen eines fremden urrd darum störenden Elementen unmöglich gemacht. Ist aber die Zeit dafür da und reif, dann wird das gleiche Element in wenigen Stunden, wie bereits gezeigt, fpelenb gum Egen Vefitz, AfM stM Mir emcr, wann gelangen unser« Kinder im DAherigtzn Unterrichte in den Besitz derartig fundierter,, von Leben und Verständnis getragener Kenntnisse? Und des Ferneren. denke man erst, wie sich der weitere Fortschritt auf solcher Grundlage bei stets neu geweckter Kraft und Entfaltung gestaltet? Wie ist SS angesichts solcher bis- W MMWgn MößlichkMtm ju fs müj -ich auch immer und immer wieder fragen, daß zahlreiche Kollegen nach wie vor vor ihrem Gewissen verantworten können, die ihr anvertraute Jugend den mühsalsvollen Holzweg des üblichen Schlendrians zu führen, der den Geist verödet, das Judentum in seinen Quellen ihnen als Asrrbilb zeigt. Fürstabt Heinrich von Bebra und die jüdischen Schulen im Hochstift Fulda. Von 5. Freudenberger in Flieden. Siner Der HklgflM füvfffi&m LchrMfrMLtLrLü Enb-e des 18. Jahrhunderts war unstreitig der Fürstabt Heinrich von Bebra im Hochsttft Fulda. Wohl wenig Fürsten seiner Zeit bekundeten ein so warmes Herz für die Schuljugend wie dieser geistig hochstrebende Kirchenfürst. Ueber die 5&epmmumj der Schule s^rschss sich fgfgcnDeriN'lltzen ous: „@Qfunö&T MmscheMManll, gründliche Erkenntnis Gottes und der Religion, nützliche Kenntnisse und Wissenschaften, richttge Begriffe der Standespflichten und gute Sitten sind die Dinge, zu denen die Jugend geführt werden muß." Zur Hebung der Volksschulen seines Hochstifts erließ ver Fürfmb-r WMgsNLnm- Me Den VkMeö Der SWlen aufs genaueste DWutMNn. Als Kstchönsärst lag ihm natürlich in erster Linie die Hebung der christlichen Schüler feines Ländchens am Herzen. Doch erstreckt sich die Fürfogre des Fürstbischofs nicht vorzuenthalten. Es hat Zeiten gegeben, in welchen man liaj beim WsifHmkMü tuirm KrNkA" llier anvertraute. Heutigen Tages wird in Anbetracht des hohen Standes der wissenschaftlichen Zahlheilkunde. ohne Unterschied des Glaubens am Herzen. So war er liiich öioftrßör, m W im üfvp üi§mte der Israeliten feiner Länder zu heben. Zu diesem Zwecke erließ er am 20. Dezember 1784 auch eine Verordnung kein Mensch einen solchen Schritt mrt seinem Gewissen ^r fa jüdische Lehrschule seiner Residenz In derselben verelnbaren können. W« verlangen etwa nur die z verfügt er: „Bei der Einrichtung der christlichen Schulen Zahne unserer Kmder Sorgfalt und Schutz, ihre Seele kat auch für den Unterricht der jüdischen Kinder gesorgt aber Nicht oder nur emen aermgeren? Hinzu kommt morden müssen. Der Jude so llnicht mehr w-bezuvör von Dia UMWchW MMrW KMsk. WM ES r - . : :! - - - * - < - SS zum Ausgangspunke machend, werden die Kinder von ihm zur Erfmdung des Alphabets angeleiiet. Diese Erfindung wird ihnen zur Grundlage und Handhabe einer zweiten, noch folgenschwereren Erfindung — der der Schveibkunst. An einem zweiten Wort werden zwei NM üllll!ÄSWM 0üf bU glSitzS WO M5MN. Mt dieser Errungenschaft in der Hand versteht es Dr. Fink, au fden ersten drei Setten seiner Fibel die Seele unserer Kinder in sinniger methodischer Kunst ins Spiel zu setzen — das jeder Leser erleben sollte. Die Mnder wieder erleben hier ein gewaltiges Stück hebräischer Sprache unter immer neuen 'Kombinationen, eken dieser wenigen Elemente und besitzen gleichzeMg Die Kraft, ganze Sätze, deren Inhalt ganz in ihrem Gesichtskreise gekegen ist, frei zu bilden und schriftlich darzustellen. Eines bildet immer den Keim, aus dem das andere ganz aus sich selbst und von selbst hervorgetrieben wird. Ich wüßte nicht, wie einer >es unternehmen wollte, chm ein msrKSkZ fkinsinniMZ mtfMW Mki MAuÄimn oller ihn llarin gar noch zu uberbiöstn! Auf llstsem Wege eröffnet sich ganz von selbst die Gelegenheit, die Kinder zum Lesen unvokalisierter Schrift anzu'lettm. Diese wird schon in den ersten Stadien des Unterrichtes ergriffen und planmäßig fortgeführt. Haben die Mnder den ersten Teil des Elementarbuches durchgenommen, ms nm meinen nie mm SkMrlen mntimm am Aerlaufs v o n 6 M o n a te n geschieht, so können sie m einem gewissen Anfänge -einfache Sätze selbständig auf Hebräisch bilden, ihren grammatischen Aufbau klar erkennen und durchschauen, diese Stoffe korrekt und tadellos' zu Papier bringen und selbstredend auch ebenso korrekL und MdeUos tu yotMsieri-er und unvvtalisierrer Schüft Wu.' DÜ' "KiÜDÜü/ me mft WräW«n KÄinü nisten -in diesem Maße und van solcher Beschaffenheit und solchem Feingehalt ausgerüstet sind, bildft die Aneignung des Alphabets in Quadratschrift eiffe Kloinigkett, die in 3, höchstens 4 Stunden abgetan ist. Es ist dahef vollkommen nnversKndtrch, wre man dem sftnkschen Wemmillrllüche mii Mm Dvimuis« bsWgüm ftmn, es berücksichtige die Quadratschrist zu wenig. Denke ich gar noch an den Vorwurf mangelnder künstlerischer Ausstattung, so kann ich dem nur mit der Gegenfrage begegnen: werter keine Schmerzen? Meines Erachtens ist für die Kinder eben das Einfachste das Zuträglichste. ghien MsMllll Dum tünWMche WUUMgMim zu utolf&m, bjüpB noch fmn»r sich ZM finden. Die Herren Kollegen denken wohl — vielft-icht ihnen selbst unbewußt an die n>vn- Allein, wollte er bald von Anfang auch die Kenntnis der QuadraWrift vermitteln, so würdest die Kinder im Kchepseöyis -asich^ nicht' "MG Tag früher in der ni>sn lesest konnech eher später. Denn kl WM SSM m WkW FMKM Wsi M Hauslöhrsrn mft so großem Koflsnauswande, nicht mehr von herumziehenden, unbekannten, oft für den Staat gefährlichen Fremdlingen, nicht mehr ohne Aufsicht, nicht mehr bloß als Jude im hebräisch Lesen und Schreiben, sondern in einer öffentlichen Schule von geprüften Lehrern und nach der verbesserten Lehrart seiner Bestim- MMÜß fD imtöräpt WMn, Mß & MW sich nur dern Staate, in welchem er geschützt wird, nützlich sein kann." Gleichzeitig wurde Konsequenz des Konfessionsschulprinzips verfügt, daß die Judenschaft der Residenz eine öffentliche Schule unterhalte, die alle Judenkinder zu besuchen haben. Hauslehrer werden nicht mehr geduldet. An der Schule sollen zrnar Lehrer mirwivlr aus 230 dulden nebst zwei Klafter Buchenschertholz festgesetzt. Es war Wes wohl die erste Volksschule in unserem Hessenländchen, welcher im Laufe der Jahre infolge der Kurhessischen Schulverordnung vom Jahre 1823 die Gründung von ca. 80 jüdischen Volksschulen folgte. Infolge Rückgang der Ge- ^einven und der KindeMM?ÜsOMinSkn Mitz MD nW leider wieDer die jüdischen Schulen, M so vMl Segen im Hessenlande stifteten. Aber auch für die jüdischen Lehrer bricht der vorurteilslose, edelmütige Kirchenfürst eine Lanze. Ueber das Ansehen und die Stellung des jüdischen Lehrers sagt die Verordnung: „Die Juden sind kraft ihres Ge- Ffm MM, M MMlm vrnMz iin mm B88 für b>esondeve Ehren also immer den Gelehrten nach den jüdischen Gseetzen oder Gewohnheiten gebühren, diese sollen den Lehrern erwiesen, was für Ehrenfkufen jene' zu ersteigen berechtigt sind, sollen ihnen von allen in allen Orlen leingeräumt werden." Mit Rer^t urteilt ein bekannter Bchulrnann übler Diesen Crilatzs „Mas ist der GeM «mes LeMsi^ der in feinem „Nathan dem Weifen" den Bekenner feder Religion und Konfession zuruft: „Cs eifte jeder seiner unbestochenen, von Vorurteilen freien Liebe nach! Es strebe von euch jeder um die Wette-, die Kraft des Steines in feinem Ninsi-e an den Tasi kesien^ kommle dilefer Kraft MN Snnfimm, MN herMrher DerftätzNchWr, MN Wohltun, mit mnigster Ergebenheit in Gott zu Hilfe." In diesen vor «mderchalb Jahrhunderten erlassenen Verordnungen spricht sich' die echt tolerante Gesinnung eines streng chriWchen) aber edel Mlenden Herzens aud. Sie stehen ln striktem GlSgensatz zu dem unduldfsmen GkstahM Mkliknr MUWkr MÄMMMchkn» W ein Wohlgefallen darin finden. Me juüifchsst ' Schüler zu verhphnen und zu 'verspotten. ' ' Aber auch unsiere Mischen- Kreise düifften sich die goldenen Wgrte dieses! "Kirchenftixsten bezüglich der Schätzung unb' HürdHüstg ME Hehrer zu Herzen neh? men. Eine Gecheinye, 'M ihren HehE ehrt, ehrt sich wpft. ■' ‘ ' ‘