Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1927)
- Date
- 1927-09-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 35 / Der Israelit 1 September 1927 Die Tagung des geseheskreuen preußischen Gemelndeverbundes. Am Sonntag und Montag nächster Woche treten die Delegierten der dem Halberstädter Verbände ungehörigen gesetzestreuen Gemeinden zu einer außerordentlichen Verbandstagung MMMlsi OH EWWll LktzklWüM M Preußischen Judenheit Stellung zu nehmen haben wird. Der wesentlichste und mit Recht an die Spitze gestellte Punkt der Tagesordnung ist die Beratung und Beschlußfassung über den vom Ausschuß vorgelegten Entwurf eines Gesetzes b etre||enb die jüöij'c^en Gemeinden Preußens. Referent P Rechtsanwalt Dr. Marcus Birnbaum in Berlin, der an der Ausarbeitung des Entwurfes in hervorragendem Maße beteiligt war. Wir haben den Entwurf in seinem Wortlaut bereits im Juni unsren Lesern unterbreitet unb in einer erläuternden 5Dar|teI= Hing auch Die weMMMen Punkte yermlsgeyoben, m denen sich der Entwurf von demjenigen des Berliner Verbandes unterscheidet. Von beiden Seiten sind bereits Kommissionen ernannt, die in gemeinsamer Aussprache prüfen sollen, ob es möglich sein wird, sich zur Vorlage bei der Negiernn^ au| einen einheitlichen Entwurf zu einigen . Zunächst gilt es jedoch, dem gesetzestreuen Entwurf die legale Zustimmung der eigenen Verbandsverfammlung zu sichern und damit die Grundlage für die Verhandlungen auch von der gefetzestreuen Seite zu schaffen, sowie es der Berliner Verband mit feinem Entwurfs bsrmtß im WüWp W3ö M Verde Entwürfe stimmen darin überein, daß sie grundsätzlich nur diejenigen Rechtsbeziehungen der jüdischen Gemeinden regeln wollen, an denen der Staat unmittelbar interessiert ist?.v, LLMtt u 8öß m%mm WstZkMlVkll Gründen Mitwirken muß. Die Entwürfe stellen also keineswegs Verfassungsurkunden der jüdischen „Religionsgemeinschaft" oder „Religionsgemeinschaften" dar. Trotzdem spiegelt sich der Gegensatz der Weltanschauung, der die beiden Verbände voneinander trennt, unb dsr Wsrnsch hm HälbeHäbter Derbänb geschnsfen hat, auch in den Entwürfen wider und zwar vornehmlich an zwei Punkten: m der inneren Gliederung des Gesetzes und in den Bestimmungen über die Gemeinde v er b ä n d e. Der Berliner Verband und sein Gesetz kennen kM Srunöö MS WssWSltttttZZZeMLlnschäften, die sich aus Gründen geschichtlicher Kontinuität „Synagogengemeinden" nennen, religiös und dogmatisch aber keinerlei bestimmte Färbung tragen. AllskümmuRg imö DgWjzil puipi als bestimmende Tatsachen, um eine größere oder kleinere Anzahl Individuen zwangsweise zu einer Gemeinschaft zusammenzuschließen, deren geistiger Inhalt dann naturgemäß ausschließlich von dem souveränen Willen der Gemeindeglieder % b?y IMmrrMLrrr $v stimmt wird. Wenn nun dieser souveräne Wille irgendwo-und-wann mit dem Thoragesetz in Widerspruch gerät, durch religionswidrige Reformen den historischen Zusammenhang zerreißt und dadurch automatisch die an der Thoratreue festhaltenben «Siammesgenaj'j'en gur (Brricfjtitncj einer eigenen, dem'gescylrhlllchen BerennMis des jüdischen Volkes entsprechenden Gemeinschaft zwingt — dann sieht der Berliner Entwurf dennoch unentwegt die taggeborene Willkürgemeinde, die nur auf Rasse und Territorium aufgebaut ist, als bis e t g e n t t i c£> e , bie Regel »©emeinbe an und verweist die TreugedNedenen.für die Sicherung ihrer dreitausend Jahre älteren Rechtsansprüche aus den Weg des persönlichen Austritts, in einen fernen Winkel ihres Paragraphengebäudes. Auf diese Weise heftet man den „Verharrenden", den Konservativen, nach bewährten JNethaben ben ÜDtabet bes „Separatist mus", des Sektiererischen an und sonnt sich selber in dem falschen Schimmer der Legitimität und der geschichtlichen Würde. I Der Halberstädter Entwurf will diesem wenig würdigem Spiel, soweit es möglich ist, ein Ende machen. ES sssSkchj m SZpllP^ln «üsf es g«el vor dem Gesetze des Staates völlig gleichberechtigte Arten von Iuden-Gemeinschaften gibt und nennt sie nach ihrer eigentlichen ratio essen di: Territorialgemeinden und BekkNNtniZgemkinßkil. M SIMM fimDen ihr kvnstrtutlves Element m der Gemeinsamkeit des Wohnortes, die letzteren in der des Bekenntnisses. Damit soll natürlich ebensowenig gesagt sein, daß nicht auch Territorialgemeinden ein einheitliches religiöses Bekenntnis verkörpern können, töte baß etwa Bekennlnt^g?m?!ud?n ^udsn verschiedener politischer Bezirke umfassen müßten. Aher gerade die Möglichkeit der Ausnahme (Territorialgemeinde ohne einheitliches Bekenntnis, Bekenntnisgemeinde ohne einheitliches Territorium) ist entscheidend für den innersten Charakter eines körpersHäfstichkN GkdÜdkSi Dem Grundgedanken entsprechend, will darum der Halberstädter Entwurf die Bildung r e - Seidenu. Garn-Handelsges. m. b. H. 47 Bleidenstrafle 47 (früher: Grosse Eschenheimerstrasse 3) SPEZIALHAUS in Näh« und Slick-Seiden HandarbeSis-Garnen jeder Art — - ■—1 - ■—'■; " .v-' ligiös einheitlicher Bekenntnisgemein den durchaus loslösen von demnegativen R'echt des Individuums auf Befreiung von einem religionswidrigen Steuerzwang. Dieses Recht ist ein elementares Gewisiensrecht und darf und soll andererseits vor jeder mißbräuch- Wm DanDDafinno MMfluO) Mchüyt würden. Aber neben diesem Recht des Individuums muß auch die Gruppe dort, wo die religiöse Entwicklung es erfordert und zuläßt, die Möglichkeit besitzen, eine Bekenntnissem k i n D t ohne taitfinn mlllvwußW aiMMilW ltche Austrrttserklärungen zu errichten, um dann, ganz nach ihrem Gewissen und nach der Gestaltung der Dinge in der Territorialgemeinde ihre Beziehungen zu dieser zu regeln. Wir erwarten, daß auch die Gemeindeorthodoxie die Tragweite dieser Bestimmungen für ihre ZtkllUllg M der TerrLorilllgMmndö Mm: nen und würdigen wird. Weite Kreise der überzeugt Liberalen dürften den Formulierungen des Halberstädter Entwurfes-sicherlich ebenfalls zustimmen, denn in dem Augenblicke, in dem es den zionistischen Bestrebungen gelänge, bie heutigen Stjrtagogengememhkn mehr und mehr dem Ideal der D o l r°sgemeinden zu nähern, könnte auch für liberale Juden das Bedürfnis nach religiös irgendwie festgelegten Bekenntnisgemeinden aktuell werden. DLk siMtlichz FMsHsttt, Uz «ü; der Reichsoerfaffung aufgebaute neue Gemeindegesetzgebung, über das Judengesetz von 1847 hinaus, bringt, ist die Möglichkeit der Zusammenfassung der Einzelgemeinden zu h ö h e r e n B e rbänden öffentlichen Rechtes. Dieser Zusamntenschluh würbe, wenn et einheitlich kk f ©rünb Der viellaus endjährlgen Tradition des jüdischen Volk es erfolgen könnte, die jüdische Religionsgemeinschaft Preußens darstellen. Die religiöse Zerklüftung der modernen Judenheit läßt eine solche Einheit ohne schlimmste Ge^äk-rbnn^ ber intellektuellen Wahrhaftigkeit und der Gewissensfreiheit nicht zu; es wird also eine organisierte „jüdische Religionsgemeinschaft" in Preußen bis auf weiteres Gott und Mensch. Eine Elul-Betrachtung. OST N'NN Q’73n „Ganz sollst Du sein mit Gott Deinem Gotte". -(v'-vsiV riVis) In vi8ssm Sage unmcg Wolvenadscvnmes geben zwei unserer Midraschweifen eine auf den ersten Blick rätselhafte Erklärung. „Ganz sollst Du mit Deinem Gotte sein", sagr der eine, „wie zwei Bretter, die man auseinanderlegt". ..Nein", bemerkt der andere, „wie die zwei Teile des Rahmens einer Bettstelle". Zwei QlaüQtüoMti Sreiier ömuffl man bloß {mfQüianBßiäuies«!, ssdüß zwischen beiden keine Luft mehr ist, um ihre völlige Unlösbarkeit, ihre vollendete Einheit hervorzubringen. Je stärker der Luftdruck von außen, desto fester haften sie zusammen. Die einzelnen Teile einer Bettstelle dagegen oder eines ähnlichen Möbelstückes hasten nur dann, wenn sie durch Drehstock und Meißel in mühsamer Arbeit für einander vorbereitet fllk ISPSJI Zapfen das genau auf den Millinmer angepatzle Loch, für jede Oeffnung das präzis zurecht geschnittene und gehobelte Einsaßstück vorhanden ist. Das Höchste verlangt hier das Gotteswort vom jüdischen Menschen: die Ganzheit der Eingabe an seinen «Pott; alo kvnne des MiM ksSdkklich Mil Gott wandeln, NM dem Mönchen Vs), dem Ausdruck der paritätischen Nebeneinanderordnung, wird der zu Gott strebende sterbliche Mensch neben seinen Schöpfer gestellt, höher gestellt noch als es mit dem Rufe: 'm D’pnn onm geschehen war. Da meint denn der eine der beutenden Lehrer^ &«fi &U ,«{{{»{« Erfüllung btefcr Forderung nur dem fv2vi dem von Geburt Begnadeten möglich sei. dem vielleicht, dessen Seele von Anfang an alle sinnlichen Widerstände und Unebenheiten überwunden hat, und der wie Mosche Rabbenu, hin» nhtt und n-nrr N'NN hn als Lichtbringer. WM ßcrrett von aller ErdenWwM. in fiteres &mns Dasein emtiai. Der solchergestalt Begnadete fliegt Gott gleichsam in die Arme — wie zwei spiegelalatte Holzflächen sich unlösbar vereinigen, so gehört er ganz seinem Gotte und je stärker draußen der Druck der sinnlichen Welt, desto inniger fühlt er sich eins mit seinem Schöpfer, lllßer trbsieiib rräht der zweite Fürchte nicht, meint er, daß der ringende, dem ewigen Kampfe mit seinem jha iL' bestimmte Durchschnittsmensch ausgeschlossen sei von dem Hochziele des n'nn £p»m Auch im Bilde der TiD der zwei Einsatzstücke eines Bettrahmens kann der Erziehungsprozeß des Menschen, der zur gänzlichen Hingabe an Gott führen soll, geschaut werden. So wie Mt w lame llkweitzeil und mMit QQüwüt und gehvbett wird, dis üllrs ineinander paßt — so laß'Dich die Schickungen nicht verdrießen, die der erziehende Meister in seiner N'VNL nnm*i Dir schickt, befchreite den Weg der mühsamen Selbsterziehung und meißle und bohre, hoble und aißrtfi Dem AiM m llas orotzß WMmodsll ds? Thora versenkt an Deittem sittlichen Wesen mit all seinem ungefügen Stoff, bis es wie die Väter nro«?*? nnmn, der Träger der Gottesherrlich' keit werden kann-. 'n ay n'rm ö’ön- Das ist der n'nn v'vn-Ruf, den der Elul alljährlich in den jüdischen Kreis trägt, der sich zuerst tn Mm mpw WKS, & »» Innenschau auf unser sittliches Sein auswirkt und der dann mit dem scheidenden Jomkippur seine Krönung und Vollendung finden soll. Kleines jeuilletyn. «Brot und Seele". Eine Replik von Kermann Goh« in Kamvurg. In ber letzten -Nummer SNWM Gi? im SImnBnMhn« ÄaMdislvcr Denker folgenden Gevanken: ..Derselbe Gott, von dem es heißt, daß Er bei der Schöpfung des Menschen in dessen Antlß von Seinem Geiste einhauchte und ihm so das Leben gab, desselben Weltenschöpfers Geist lebt, ob auch in taufendfälttg verminderter Abschattung, in diesem ganzen großen Kosmos und in jedem einzelnen, kleinsten seiner Teile". WgMM äflfiflft, bsß birst AmfützMg Mr coniraiicto In adjecto ist, indem gerade daraus, daß Gott durch .Einhauchen Seines Geistes" in den unbelebten, materiellen Menschenleib diesen erst be-