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Der Israelit · 1927-06-30 · Heft 26 (30.6.1927) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 26 (30.6.1927)
Date
1927-06-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sfüf i?u« SS Der Israelit 30, Juni 1927 Der Hamburger Konflikt. Wir haben in der vorigen Nummer unseres Blattes über einen gegenwärtig in Hamburg ttivs^sri lüsrrtstrr^skvrtflikl berricf^iei^ der für die Verfassung der jüdischen Gemeinden im allgemeinen von prinzipieller Bedeutung ist, und der daher die Aufmerksamkeit der orthodoxen Gesamtheit verdient. Man war gewöhnt, die Hamburger Gemeindeverfassung als eine in gewissem Sinne ideale Lösung Dir DgfonDoren lSlWiMgköitM ünzusshan. in die das jüdische Gemeindeleben seit 150 Jahren durch den liberalen Treubruch gegenüber der bis dahin unbestrittenen Verpflichtungskrast des Thoragesetzes geraten ist. Während überall sonst den Gesetzestreuen innerhalb der Großgemeinden erst auf dem Umwege über die Gründung selbstsMDiM AuMjttLganraikMst, sm rücksichten gegen diese, allmählich Zugeständnisse gemacht und ein mehr oder minder großes Maß von Gleichberechtigung eingeräumt wurde, hat man in Hamburg von vornherein eine Art „Trennung von Staat und Kirche" innerhalb der WimiM DukWsllh^ Da? zizzMH;n QU»uin£e den religiösen Charakter ganz genommen und sie zu einem Verwaltungsmechanismus ausgehöhlt, der in gleicher Liebe „Kultusverbände" verschiedener religiöser Richtung vom radikalen „Tempelverband" bis zum orthodoxen „Synagogenverband" umfaßt. lichen Regelung!n ben Augen der gesetzestreuen Welt innerhalb und außerhalb Hamburgs von jeher in viel günstigerem Lichte erscheinen als sie es für den tiefer Blickenden verdiente: einmal der zufällige Umstand, daß der Rabbiner des orthodoxen Synagogenverbandes auf Grund alter historischer GegöÜöllhültöll „Titel" Obervabbjner führt, die Geistlichen des Tempelverbandes aber sich mit dem epitheton Omans „Prediger" zu begnügen pflegen und zweitens die von jeher unbestrittene, ausschließlich orthodoxe Führung der T a l m u d - T h o r a - R e a l s ch u l e mit ihren in der ganzen Welt anerkannten trefflichen pädaggZlsHstt Und religröskn ErgcebungZersolgen: Durch den ersteren Umstand entstand der falsche Schein, als besitze Me Hamburger Gemeinde ein für die Wahrung des Thoragesetzes auf der ganzen Linie verantwortliches gesetzestreues Rabbinat; der zweite verschleierte die Kompetenz der siMMien EMökliDa aus Um Gztzütt Cr° ziehungswesens. Allein, es konnte nicht ausbleiben, daß die verhängnisvolle innere Unwahrheit des kunstvollen Hamburger Verfassungsgebäudes, die jedem Einige gelungene Gleichnisse. (Fortsetzung.) Bon Rabbiner Dr. Felix Sanier in Zwlttau (Mähren). Ein besonderer Trick. In einem Abteil eines Eifenbahnzuges befanden sich einst zwei Herren, die beide dem Kaufmanns« stände angehörten. Einer derselben war Inhaber einer grotzen bedeutenden Firma, die rveit und breit 016080 Oj?l? Musterhaften EhrUchhell Usch R?dlichKTist wie auch wegen ihrer Leistungsfähigkeit sich des besten Rufes erfreute. Der andere hingegen war Vertreter eines kleinen, minder bedeutenden Geschäftshauses, in dessen Diensten er seit Jahren als Reisender stand. Aus der langen Fahrt kamen sie allmählich ins Gespräch miteinander und nach gegenseitiger Vorstellung begann der greifende sein Ge- WlMtalont ZU sntsslts». E? zeigte dem Zuhader dtt srstzstt Und reellen Firma unaufgefordert seine Musterkollektion und bat und beschwor ihn, ihn mit seinem Vertrauen zu beehren und ihm einen, wenn auch kleinen und unbedeutenden Auftrag zu geben. Der reiche Großkaufmann weigerte sich anfangs hartnäckig, mit einer solch kleinen und unbedeutenden Firma in Verbindung zu treten und gab verschiedene Gründe für seine Weigerung an. Doch an prinzipielles Denken gewöhnten Beurteiler ja theoretisch immer klar sein mußte, auch in der Praxis des Gemeindelebens früher oder später deutlich in die Erscheinung treten mußte. WM MökikZ m jem lleskveven. DlS KgMUM? Mkfässüttg kranki an zwei organischen Nebeln. Sie stellt zunächst die organisierte Gesetzestreue und die organisierte Gefetzesleugnung als völlig gleichwertig und gleichberechtigt nebeneinander. und erhebt die verwaltungsmäßige und finanzielle Fördsrung b e t b er', einander van reclstswegen auZfästiestender Prinzipien zur höchr sten Aufgabe der religiös-neutralen „Gemeinde". Sie bricht alsdann mit dieser Neutralität und überträgt die Fürsorge für gewisse rituelle Institutionen (nv'nw, mp» und ms») „in Uebereinstimmung mit den Vorschriften des Religionsgefe^es (Schulchan 2lruc^" e i n e in Kultusr»^- band. unv' zwar, da ja der anders,. der liberale Tempelverband dafür wenig Interesse hat, dem orthodoxen Synagogenverband. Aber die Verfassung hat mit dieser Rettung von nv'M7 und mp» für das Gesetz zugleich die altbetjerrji^enbe Gültigkeit des setzes osfensichMch zu Grabe getragen und für den ganzen weiten Bezirk jüdischen Gemeindelebens, der sich nicht umnv'nw' mpa und ML» bewegt, die Gleichberechtigung der Neologie mit der Orthodoxie, der Willkür mit der Treue anerkannt. Denn die Kultusverbände sind (§ 9) in Bezug auf „religiöse Akte" vollständig unabhängig und gleichberechtigt; mag dsr Tempelprediger die nV'» und das „Proselyten- Tauchbad", den „Scheidebrief" und die „Kaufehe" noch so entschieden als Ueberbleibsel einer überwundenen Kulturepoche verwerfen und durch zeremoniale Akte, die seinem geläuterten Geschinacks in höherem Grade eniJ|)re^er.j gu er= {eßkn bemüht fein — Die Gemeinde hat satzungsgemäß kein Recht und keine Möglichkeit, zwischen der Legitimation des „Oberrabbiners" und des „Tempelpredigers" zu unterscheiden — wohlgemerkt, soweit nicht nv'NV '«iip» und nix» in Betracht kommen. Sie läßt die Sonne ihrer administrativen Gunst über Gerechte und rechte scheinen und deckt sich in den schicksalsschwersten Fragen des jüdischen Familienlebens, dort, wo im Hintergründe die rwi'»i mm-w rarn J'i N'2 lauern, seelenruhig mit dem „Zeugnis eines der Kultusverbände", des Tempelverbandes sowohl mis des Synagogenuerbanöes. Daß eine solche Regelung, die aus der einen Seite der neutralen „Gemeinde" die schwerwiegendsten religiösen Fragen, die des Personenstandes — wer ist Jude, wer nicht? —, das Religiöseste vom Religiösen, das ganze Erziehungswesen überantwortet und diese selbe Gemeinde zugleich unter der Ausrede der Neutralität von jeglicher r e l i g i o n s - gsfstzlt^st7 ^oniroHe e rrc a rt g i * datz eine so unmögliche Regelung nicht schon längst zu den schwersten Katastrophen geführt hat, liegt mehr an dem guten Willen der Menschen als an der Güte der Institution. Nun ist der unausbleibliche Konflikt dennoch gekommen und zwar an der empfindlichsten Mkökr BßFt; wo DiC MMM DtS $ 11 JO ü I M stüttdeS Und der Erziehung einander schneiden und gebieterisch nach einer Entscheidung minn 'fl nicht nach der Willkür einer Verwaltungsbehörde verlangen. Ein Kind, für dessen jüdische Abstammung oder dessen Aufnahme ins Judentum nichts weiter vorliegt als das pi 'fl bv min unMlW „Zeugnis Des TMMmrüllliDM". soll am nnfrVlntervidji einer orthodoxen Schule teilnehmen. Die Gemeindeverwaltung beruft sich auf die Verfassung vom 8. Dezember 1924, die dem Tempelverband die gleiche religiöse Glaub- WÜNDl^ßll Wie dem ^rjnagögenver" band, die Schulleitungbezw.derOberr a b b i n e r des Synagogenverbandes dagegen auf das Religionsgesetz. Eine reinliche Lösung dieses Konfliktes wäre denkbar nur durch die Ausdehnung des § 10 der Gemeindeverfassung. her aus bem Ge- ^«ml^vmplex ber 2hvra unSfürluf) mj?a 'ntrnw und NIL» herausnimmt und dem Schulchan Aruch unterwirft, auf die gesamte B e r w a l - tungs-, Erziehungs- und Wohlfahrtstätigkeit der Gemeinde. Wir begreifen, daß sich die Hamburger Liberalen zu einem solchen Zugeständnis, obgleich es der einfachsten Logik entspräche. Mlht ün HandZ umdrehen entschließen können. Umsoweniger verständlich wird aber der jüdischen Welt der ganz unzeitgemäße Starrsinn sein, mit dem man hier die brutale Macht des Geldes zur Ausübung eines offenbaren GewWMWMM ggf m BFtDßDßE MlMMil benutzen will. Man war bereit, die orthodoxe Mädchenschule auf den Gemeinde-Etat zu übernehmen und ihr dabei den orthodoxen Charakter unter Verantwortlichkeit des Oberrabbiners zu sichern. MWH M M m MMMIMM in einem praktisch für die Gemeinde gewiß unwichtigen Punkte anders entscheidet wie die aus der Rot geborene Gemeindesatzung, und.das genügt, um der orthodoxen Schule nicht nur die Existenzsicherung, sondern sogar das der routinierte Reisende liest nicht locker, er jpKMjj fflBlfll IHtD bis sich j?n« StttTctjloBi bei ihm eine ganz Kieme und unbedeutende Bestellung zu machen. Darüber schien der Vertreter höchst beglückt; immer wieder zog er die Bestellung des GrotzKausmanns hervor und las sie mit unverhohlener Freude und großem Entzücken. Als der reiche Firmeninhaber den Abteil verließ, trat auf den Reifenden ein älterer, würdiger Herr, der Zeuge dieser sonderbaren Unterhandlung war, zu und bat ihn, ihm den Grund seiner scheinbar unbegründeten Freude MD llrßM GMMMNa Lös? am«! ftlchen lächerlich geringen Erfolg zu erklären. So viel Mühe und Anstrengung, so viel Beredsamkeit und Zungenfertigkeit wegen eines solch unbedeutenden Auftrages! Lächelnd erwiderte der Gefragte: „Der Erfolg wird sich bald zeigen. Auf die Höhe der Bestellung kommt es durchaus nicht an; maßgebend für mich ist m TMMk, dqb eine fllllv arom mmä «ich Ml Mellt AllNiag vssh«. Dtss ist für mich und mein Haus die beste Empfehlung und der Erfolg Kann unmöglich ausbleiben". Darin besteht auch der besondere Trick des jnn. Unsere Weisen lehren m’ mn» 13»» 7113. d. h. ie höher einer inbezug aus nun und »'»V steht, desto mehr bemüht sich der V1.11L'. «r I« p IMS MUMMS Dkk MnDg ähnlich sielst, desto großer seine Mühe und Ansttengung, ihn wenigstens zum Scheine zu einer ll'ny zu veranlassen, um sich dann bei andern direkt auf ihn berufen zu können. Ein scheinbarer &2M VlV'rt. ein etwas verspäteter Besuch des Gotteshauses. eine unbedachte Aeußerung über einen },i2» rc. — dies alles fällt bei einem ^113 mehr ins Gewicht wie bei jedem andern und erleichtert dem ix' S)%*1 Me Qllbeit bei denen, die nicht die nStige rngmm? mn MMN,!N Sfgfin. TbIhb BMMllllZL Künste zu ivemen. Daher <111 ^yuyi So sind sie, die Frommen .... Bei einem reichen Bauern in einem entlegenen Dorfe des ehemaligen russischen Reiches drangen des Nachts Gendarmen ein und erhoben gegen ihn die Beschuldigung, daß er falsche Banknoten besike. Der Bauer, auss heftigste erschrocken, beteuerte seine 1Lns<chrrld ttttb ^etgfe i^Ttert das gange pRf siH ln {einem Besitze befand und das keine Spur einer Fälschung aufwies. Die Gendarmen erklärten aber, dieses Geld, das eine stattliche Summe, das ganze Vermögen des Bauers, repräsentierte, mit Beschlag belegen und der Vorgesetzten Behörde in der benachbarten Kreisstadt abliefern zu müssen. Sie stellten ihm zu diesem Behufs eine Bestätigung aus und eiätAst iffirt, «irrt folgenden Eage nigung bei der bezeichneten Behörde in der Kreisstadt vorstellig zu werden, wo ihm sein Geld, falls es echt fei, anstandslos zurückerstattet werden solle. Als der Bauer am folgenden Tage bei der bezeichneten Behörde erschien, stellte es^sich zu seinem Entsetzen heraus, daß er einer Betrügerbande zum Ovfer gefallen fei. Es tag gegen ihn niemals Der- 00?, SS «uskari KMäMeöda-men zu \\m beordert und es wurde der Behörde kein verdächtiges und beschlagnahmtes Geld abgeMrt. Woraus der Dauer meint: „Nie im Leben wäre es mir in den Sinn gekommen, daß Gendarmen, die Hüter des Gesetzes und der öffentlichen Moral und der staatlichen Ordnung, solch abgefeimte Schwindler und Betrüger sein könnten". »Torf erwiderte ihm der Beamte, „gerade aus Deinem Falle mm NL18 BMI® erfeDoi, Mimr Minna nnn

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