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Der Israelit · 1927-06-23 · Heft 25 (23.6.1927) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 25 (23.6.1927)
Date
1927-06-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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68. Jahrgang. r «c a nr v 23. Juni 1927 Frankfurt a. Al., den - aistoarw Nr. 25 Ein Centraloroan für das orihodoxc Judentum ((uBB iKaI MMm QaIm. mmmmm Im Cfff 11 1 M Gegründet von Dr. Lehmarm in Mainz. Abonnement ab Januar 1934: Deutschland 1 Goldmark monatlichr Ausland: Bierteliahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Frankreich 35 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 5; Holland 8 fl.; Italien ab l. 7.87.15 Lire; Jugoslawien 55 Din.; Litauen 7.60 Lik.; Rumänien ab 1. 7. 27. 160 Lei; Polen 4 deutsche Goldmari z--rr- JEaftcsitxrs obe» Qioto- Scbtoei* 5 Fr, Tslbecho-Slowaket 35 Kronen; Ungarn s IIMMB» IflHDiQin D SlMkNj m«mn ffl ffi??*?": EinjMitvtvttt drMig GoMsemUge. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 40 > Goldvf. für die fiebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzetgen nur 90 Pf. Die 75 min breite Reklamezeile r letzte Textseite 1.80 Mk.. vorletzte Textseite 3.— Mk.; Chiffregebühr in Höbe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Inserataufträgen tarifm. Preiserhöhung iederz. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Franks, a. M., Gr. Eschenheimer Straße 33, Tel. Hansa 6843 skr-«tt- 9r«no«ecit-cEiöeb_ he« %tn«b Auslands. Alleinige Znseratenann. für Franks. umsm iiatttOaiigeffi!. j.n. m MlaWi ,(4^0 Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) «r. 18803. - Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 798V. — Postsparkassenamt Budapest Nr. 18434. — Postscheckkonto Warschau Nr. 190757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIII 7254 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34869 — Böhmische Nntonbank in Prag - Banca Marmarosch Blank & Co. in Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. An unsere Leser! Vielfachen Wünschen entsprechend werden wir vom 1. Juli ab — außerhalb Frankfurts — die Abonnementsgebühr nicht mehr vierteljährlich durch Nachnahme, sondern b u r b e « Briefträger mit l,oe Mart einziehen lassen. Die Post nimmt die Einziehung des kleinen Betrages für Juli im Laufe des Monats Juni vor, und wir bitten um prompte Zahlung, da wir für jede verweigerte Ein- ID|un9 eine Klr«sMP »«« 30 WMIWN on die Post zu entrichten haben. Auch diejenigen Abonnenten, die etwa die Nachnahme für April bis Juni nicht einlösten, wollen freundlich st den Juli-Betrag mit 1,06 Mark dem Briefträger bei Vorzeigung der Quittung zahle n, sofern sie auf regelmäßige Zustellung Wert ^egen. In Frankfurt erfolgt die Erhebung wie bisher vierteljährlich durch Quittung unserer Expedition. Frankfurt a. M.. 1. Juni 1927. Verlag des Israelit G. m. b. H. An unsere jugendlichen Leser. Von der Absicht geleitet, den Jungen und Jüngsten im Familienkreise unserer Leser eine besondere Freude zu bereiten und ihnen regelmäßig eine für die Bedürfnisse der Kindheit besonders geeignet- LHMsk zu mm, JmDon wir mit der Bundesleitung des „Esra" ein Abkommen dahin getroffen, daß vom 1. Juli ab das Organ des Esra, „Jüdische Jugendblätter" als Beilage zur Gesamtauflage des „Israelit" erscheint. Die ilussuMsttol? tonnen außcröem von Mitgliedern des Esra, die den „Israelit" nicht beziehen, gegen eine Abonnementsgebühr von 90 Pfg. wie bisher unmittelbar abonniert werden. Die Abonnenten des „Israelit" erhalten das Blatt gratis. Frankfurt a. M. Verlag des „Israelit" G. m.b. H. Der Kampf um die Schechita. Seitdem vor Jahresfrist der im tiefsten Smnüß gänzlich unvörslänMchk üttmmiingr Wechsel in der bayerischen Sozialdemokratie sich vollzog, der diese Partei der Gewissensfreiheit an die Seite der völkischen Antisemiten führte, verfolgt die jüdische Welt in atemloser Spannung das Ringen, das sich zunächst inBayern, öariiDor Waus aber jefit rn enner gangen NkW anderer Länder um die unversehrte Erhaltung der nv'NV nix» vollzieht. In Bayern selbst, wo die Regierung, offenbar weniger als das Parlament von Parteileidenschaft hingerissen, sehr wohl einsieht, daß der Antrag auf ausnahmslose Einführung des jogertarmfen „VetäubungsZtvangSs" d. h. auf Verbot der rituellen Schechita einen verfassungswidrigen Eingriff in die Gewissensfreiheit darstellt, ist es bisher zu einer Vorlage des bereits ausgearbeiteten Gesetzes an den Landtag nicht gekommen.' Man, rechnet auf Seiten der Regierung mit der Möglichkeit, daß es inzwischen den Bemühungen der jüdischen Instanzen gelittgTii etrt SSeläufcimgsüer^aljren ausfindig ZU machen, das auf chemischem Wege ober in ähnlicher Weise ohne Verletzung der Hirnhaut das zu schlachtende Tier bewußtlos macht und damit das rituelle Schächten unter Berücksichtigung des „Betäubungszwanges" ermöglichen soll. Ob es gelingt, ein derartiges Vetäubungsvers-chren gu sriidätt, ist im hüchstüN MaDö Möst felhast. Die technischen Schwierigkeiten sind, wie die bisherigen Versuche gezeigt haben, enorm groß und nicht nur halachische Bedenken spielen bei manchen dieser Verfahren mit, sondern vor allen Dingen auch die schwere Besorgnis, daß äurch sink K?ng?ssi^n dieser Art dem St^ächtversahrsn gegenüber Dem Kopfschlag ober dem Erschießen ein moralischer Makel aufgedrückt wird, der ein Hohn auf die wissenschaftliche Wahrheit und zugleich ein unverantwortlicher vVn ist. Nichtsdestoweniger wird man damit einverstanden sein müssen, daß die Versuche fortgesetzt und damit Vorkehrungen für den Fall getroffen wer- Den, Daß cs Der MkMsMn Aufklärungsarbeit nicht gelingen Werbe, Der Dünnen Geister Des Vorurteils und der mehr, oder minder wohlmeinenden Blindheit der Schächtgegner Herr zu werden. Inzwischen ist, wie unseren Lesern aus der vorigen Nummer bekannt, auf dem in Darmstadt stattgehabten Delegiertentag des Verbandes deutscher Tierschutzvereine zum ersten Mal von dieser bisher neutral gebliebenen Körperschaft ein Äntr^ra angenommen Wdtzden, döl? sich direkt gegen das Schächten wendet. Angesichts der symptomatischen Wichtigkeit dieses Beschlusses geben wir zunächst im Anschluß an den Bericht der vorigen Nummer eine ausführliche §«v?Mw3'8 öes MiüflJ filf' DöMlMUIWIl. Der Antrag, den allgemeinen Betäubungszwang für Schlachttiere vor den gesetzgebenden Körperschaften aller deutschen Bundesstaaten zu fordern, war von den drei Vereinen Düsseldorf, Hilchenbach und München gestellt. Er fei? «m Mtöll VzvhMMngütlW zur Wim tung gestellt werden. Bereits am ersten Verhandlungstag gab vor Eintritt in die Tagesordnung Oberregierungsrat Einhauser aus München die Anregung, die Versammlung möge dem am gleichen Tage auf dem Schlachthofe TtottfinDcnDtn SWHtkn kMktMsu gung wurde von zahlreichen Delegierten sHerren und Damen) stattgegeben, wobei von schachtgegnerischer Seite die Reflexbewegungen nach der Schlichtung als mit vollem Bewußtsein erfolgende dem Laien dargestellt wurden. Als Beweis für das noch vorhandene Bewußtsein sollte der Cornealreflex gelten, obwohl dessen Belanglosigkeit für Die Mgk dcd BtniuBtlElni usn mMMichsten Autoritäten längst f e st g e st e l l t ist. Zu der Verhandlung am 10. Sunt, also dem zweiten Verhandlungstage, war von schächtgegnerischer Seite eine besonders große Zahl von Streitkräften aufgeboten worden. Vor Beginn der Bejpred^urtg rourbe den jüdischen Vertretern von Der gegnerischen Sette privatim nahegelegl, {«$ mit dem Verzicht auf jegliche Erörterung einverstanden zu erklären, da an dem Ergebnis der Annahme der Anträge durch eine große Mehrheit doch nichts geändert werden würde. Dieser Verzicht wurde mit der Begründung, er würde eine WlichtlMWung Darstkllcu, llbgclcDM. Btt der Verhandlung wurde von Setten der Begründer der Anträge hervorgehoben, sie richteten sich nicht gegen das Schächten, das weiter bestehen solle, jedoch nur nach vorangegangener „Betäubung". Der Vertreter des deutschen Tierschutzvereins in Berlin, Pfarrer Hecker, forderte für jede Religion, also auch für die jüdische, ZsL llnbMngis NM am Du Dnur Feststellung, was das Rellgronsgefetz fordere Uttd was nicht. Wohl aber fei das 'Gebot der Menschlichkeit ein überkonfessionelles, dem jede Religion sich beugen solle, insbesondere müßten zeremonielle Vorschriften denen der Sittlichkeit weichen. Rabbiner Dr. Esra Munk aus Berlin erklärte, auch vom Standpunkt der jüdischen Reli- Qion Toi Dia MmslMlMst eine funDamsmal?

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