Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1927)
- Date
- 1927-06-02
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Veite 20 Nr. 22 Der Israelit .2 Juni 1927 der gründlichen Assimilierung für die Juden, sofern sie sich dort frei bewegen konnten. Bei einem „Sibiriak" konnte man nie erkennen, ob er Russe oder Jude war, das gleiche slawische ®e^A,!ie gleite [c[)arfe Epraije, Sie gleiten ungehobelten Manieren, genau auch die gleiche Kleidung. Dazu kam noch, daß sie zumeist die gleichen Familiennamen hatten, wie: Duknikow, Kosakow, Schyskin usw. Antisemitismus kannte man in Sibirien, in der Bevölkerung wenigstens nicht. Die Juden nahmen regen Inteil am (oktalen unD pfeih schaftlichen Leben. Deputationen und Delegationen waren stets aus Russen und Juden zu- »efroteetnre «r, »v, Y'iV sammengesetzt. Ungeachtet dieser äußeren Assimilation und des Umstandes, daß die sibirischen Juden kaum richtig hebräisch lesen konnten, hielten sie treu zu Gesetz und Religion. An Sabbat- und Feiertagen waren alle Geschäfte ausnahmslos geschloffen, selbst im letzten sibirischen Dorfe. Mit den Speisegesetzen nahmen skk & bmiib WM:, mm M m einem Dorfe gehn oder acht jüdische Familien, so hatten sie bald ein Bethaus, eine oder zwei Thorarollen, einen Schochet, eine Mikwoh. Zählte aber die Gemeinde schon 30 oder 40 Familien, so leistete sie sich auch einen Rabbiner, den man meist aus Litauen oder Polen herholte. Sc^orvucius rrrurdb in Sibirien als ^eili^tes Fest in echter Neinhell und Helligkeit gefeiert. Jedes jüdische Haus prangte in frischem Grün und Blumenschmuck. Ttzorarollen wurden unter Tanz und Gesang von Haus zu Haus getragen und überall gefeiert, als hätte man sie heute erst am Sinai erhalten. Einer der schönen Bräuche bestand darin, daß Die FMUM dis F 8 stb? 8 t 8 gu LH8WUML in der Form der Bunb estaseln buken und mit den hebräischen Anfangsbuchstaben der Zehngebote versahen. Eine solche „Schowuaus- Challe" steht im Mittelpunkt der Begebenheit, die hier erzählt werden soll. Zur damaligen Zeit herrschte in Westsibirien ein despotischer GeNeralgouverneur, namens Schmidt, der als grimmiger Antisemit be- 88si 8kll Mm MöMkk KSk: mm Äetti Jüdeti, der öhlle Wohnrecht sich nur für einige Stunden in dem Bereich dieses Despoten verirrte. Aber auch die Juden im glücklichen Besitze der- Wohnrechts hatten oft seinen Zorn und seinen Haß zu verspüren. Da iraaD 88 sich. Dal Dißfer kmrschsüchtW Generalgouverneur am ersten Schowuaustage auf einer Inspektionsreise durch die Provinz das Städtchen I ch i m im Tobolsker Kreise passierte. Einige Stunden vorher meldete ein Telegramm die Ankunft des hohen Herrn und sofort wurde eine Empfangsdeputation gebildet, die nach altem Brauch Dsu hohsu Gast vor Don lstaDttaron mit Brot und Saig empfangen sollte. Der Delegation gehörten zwei Christen und ein Jude an. Letzterer war ein Großkaufmann erster Gilde, namens Maxim Rikoleiwitfch Dechtjarow. Nur einige wenige Begnadigte erfreuten sich solcher Privilegien wie dieser Jude. Er lieferte auch Das festliche Brot zum Empfangs. Zur festgesetzten Stunde erschien der hohe Herr und wurde zuerst von der russischen Geistlichkeit begrüßt. Dann kamen die Behörden und darauf die Bürgerdeputation mit der großen „Eljalle^, in Ser 06rm Ser SimSeslafelti ttUl den hebräischen Anfangsbuchstaben der „Zehngebote" darauf, auf einem silbernen Tablett. Die Gesellschaft, insbesondere aber die Geistlichkeit, verfolgte gespannt das Mienenspiel im Gesichte des Gewaltigen, dessen Auge wie gebannt auf den hebräischen Buchstaben des Backmerfea WM. Dann map sich fein Unmine Luft. „Wie kommt, das," sagte er zum Kreischef gewendet, „daß russische Männer höchste Obrigkeit mit jüdischem Brote empfangen?" Der Kreischef verneigte sich und unterdrückte ein Lächeln. „5n ber ©epirtattort, QS^rgellertg, £>e^trtbet |tc^ ein Jude, Dechtjarow, und da die Juden heute gerade ihr Pfingstfest feiern, machte er sich eine Ehre daraus, das Festbrot zum Empfange zu bringen." Der Generalgouverneur bebte vor Zorn. „Wie kann es möglich sein, daß ein Jude den Familiennamen Dechtjarow führt?". ö«W «. „Genau so wie es möglich sein kann, daß ein russischer General den Namen Schmidt trägt, Exzellenz", lautete die Antwort des Juden in eiskalter Ruhe. Was sich jetzt ereignete, konnte keiner von denen, die dabei waren, richtig wiedergeben. Alle mären sie Der Meinung, Dag. er Den ZnDm g« Ort mb @teüe erschießen würde. Das tat er aber zum Glück nicht. Er donnerte ihm nur entgegen: „In vierundzwanzig Stunden hast 'du mit Familie den Rayon zu verlassen!" Der Kreischef, der sich im Orte besser auskannte, nahm Dechtjarow lächelnd den Paß ab und brachte diesen dem Generalgouverneur in b!f ff MfsKW SSSi SSi MM des Generals verfärbte sich, als er im Paffe schwarz auf weiß den Vermerk las: „Dem Hebräer Dechtjarow, Großkaufmann erster Gilde, ist wegen besonderer Verdienste für den Staat von Kaiserlichen Gnaden das Recht erteilt worden, sich im ganzen russischen Reiche frei zu bemegert urtb ©e^d^äjfie gu treiben. Das $prxr>rleg unterliegt keiner Nachprüfung von Sellen der lokalen oder Provingialbehörden." Wenn nicht Krieg und Revolution eine Umwälzung alles Bestehenden in Sibirien herbeigeführt haben, dann wohnt der Jude Dechtjarow heute noch in Jchim, im Gouvernement Tobolfk in Sibirien. Der Generalgouverneur MrniDt DßrfieOt niettoicöL wenn er nach Ml, wie viele seinesgleichen aus dem alten Reglmente in Rußland, in Paris Kellner- oder Portierdienste. Lhacham Zwi. Zu dem Artikel „Wer war Chacham Zebi?" stellt uns der bekannte Gelehrte und EibenfchützifjBFffc Mi MÄirer 2 u norm lfmma, folgende Notizen aus seiner Sammelmappe zur Verfügung: Die Berichte Jcwob Emdens im isv find gefärbt und beeinflußt von der Liebe und Verehrung des Sohnes zu seinem großen Vater. Beispielsweise schreibt er Seite 13: Mein Bater hat alle NaMnaMeschäste nnD SenroinDo^ angelegenheiten ohne irgend eine Bezahlung oder Verdienst, versehen. Im Gemeindeprotokoll Seite 166 steht dagegen: Es ist beschlossen worden, dem Rabbi Hirsch in der Klaus die Aufsicht in der Talmud Thora zu übertragen, es soll prüfen und einteilen, wer gSölgNSt ist, »Sffl ßl8? OTB1 flD8P 81,98« ZU Ili*«!», erner, auch die trraVn zu kontrollieren und jeden Donnerstag die Schüler zu prüfen. Er bekommt dafür 200 Mark jährlich. Am 4. Schewat 1703 wird beschlössen, daß deri"2X in der Klaus Hirsch für 5 Jahre lang je 300 Mk. (100 Tater) bekomme. Dafür soll er aiT» Eruwin be- LussichtiZött. lldhdv diZ Disstemz zwischen Chnchani Zebi und R. Moses Rotenburg lautet der Bericht im Protokoll. Seite 142. Hebr. in Uebertragung: Nachdem wir vor einiger Zeit ausgenommen haben die 2 omm äniinn - Rabbi Hirsch und IRaBBi Sßo^es (SRolenEurg) in Sec im ®emeuiSebuch bezeichneten Form, und sich jetzt zugetragen hat, daß R. M. Rotenburg geschäftlich zu Grunde gegangen ist, finden sich in der Gemeinde einige, die da sagen, daß (nach Statut) Rabbi Moses R. nicht mehr Rabbiner bleiben darf. Jedoch nach R. Moses Angabe, wozu sich au® 2W j8 Dii Majorität Dir EMLMDs anschließt, ist R. M. durch on« unverschuldetes Unglück in Schwierigkeiten geraten und darf unter solchen Umständen wohl im Amte bleiben; zumal man doch dem R. Moses nichts Neues geben, sondern nur das Alte belassen will. Nachdem aber Rabbi Hirsch in dieser Angefegertbett Sßariet ist. förtrtie es ferrt, betfe er jeijt 0 5 1 I > I ' > D Mö den R. Moses R. verdrängen will — nsa 1QLV nun Dem steht wieder entgegen, daß es Rabbi Hirsch doch recht ist, wenn Rotenburg bleibt. Denn nach dem Rabbinsatsbrief des Hirsch muß man noch einen Rabbiner (zu ihm nehmen). Der aber mit ihm nicht verwandt sein darf, was auch berechtigt ist und Kahal will diese mpn mit?Mit Nun ist zu befürchten, wenn man einen anderen Rabbiner als den Rotenburg jetzt aufnehmen wird, es Streitigkeiten in der. Gemeinde gibt, und auch Ausgaben der Gemeinde entstehen. Daher beschließt der Vorstand, den Moses R. in seiner Ehre und infeinem Amt zu lassen, bis man n-re? von ö-i?inhp!?n wird, ob man nicht gegen den nnm f'1 und gegen das Statut gehandelt. Sollte das Gutachten lauten, R. Moses abzusetzen, dann pinv tu uh n^n sei es uns fern, dagegen zu handeln und die Statuten impn sollen rechtsgültig bleiben und wir werden trachten, Frieden in der Gemeinde zu halten, sowohl zwischen den ovo als auch . m bist" .. t „; -u Ferner soll öffentlich verkündet werden, wer es wagt, ein beleidigendes Wort oder Tat zu unternehmen gegen das Urteil öder gegen die Rabbiner, der soll bestraft werden. 25. Nissan .ii»'****'' ffilsis Püflki 1708. Unterschrieben: Mordecha! Cohn, Behrend Cohn, Juda Löb Halberstadt — Michael Mehlhausen, Joel Schuh (aus Frankfurt), Abraham Rotschild Bachrach. — Dieses waren auch Hamburger Vorsteher. Am 24. Siwan ist beschlossen worden, die 8»,8J zu mrschicken. — Berits 1700 ist fslgrrMs beschlossen worden: Seite 128. Mit Zustimmung n»2vn der Gemeinde erklärte der Vorstand, den Rabb. Moses Rotenburg ins Rabbinat aufzunehmen und ihm in der Teuerung alle Abgaben zu erlassen, — da er ohne ]nn wn ist — ihm daher für 5 Jahre von allen Abgaben zu befreien. y ^V:v