Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 44 (28.10.1926)
- Date
- 1926-10-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seile 2 Nr. 44 Wyf Wochenrundschau. Der Austritt aus der Synagogengemeinde im kommenden preußischen Judengesetz. Der ZöklikM Gsmsinßsvsr'ßZnZ (Preußischer Landesverband) hat bereits vor längerer Zeit eine Kommission eingesetzt, die sich mit den Problemen des von der Regierung vorbereiteten nuen preußischen Judengesetzes beschäftigen und aus die Gestaltung des Gesetzes Einfluß nehmen soll. Wie aus Presie-Aeußerungen hervorgeht, ist es das Hauptbestreben der Kommission, den AustrittausdenSynagogengemeinden ohne gleichzeitiges Ausscheiden aus dem Judentum künftig unmöglich zu machen. Heute ist die Rechtslage folgende: Das preußische Austrittsgesetz von 1876 ist seit 1920 aufgehoben und durch einen Paragraphen des allgemeinen Kirchenaustrittsgesetzes von 1920 ersetzt, wonach der Austritt aus der Synagogengemeinde dem Austritt aus der evangelischen oder katholischen Landeskirche gleichsteht. So wie jemand mit rein bürgerlicher Wirkung ohne jede Bekundung über seine religiösen Gesinnungen aus der Kirche austreten, dabei aber sein evangelisches oder katholisches Neligronsbckcnn^nis ß?!ökßaltcn kann, so vermag er logischer Weise (da es eine jüdische Landesfynaaoge nicht gibt) aus dem einzigen vorhandenen konfessionellen Rechtsgebilde der Juden, der Synagogengemeinde auszuscheiden, obgleich er (oder vielleicht grade weil er) Jude bleiben will. Es wäre ein nach der Verfassung geradezu undenkbarer Gewissenszwang, einen Juden, dem die Zugehörigkeit zu seiner territorialen Synagogengemeinde und ihre finanzielle Förderung als ein religiöses Unrecht erscheint, vor die Wahl zu stellen, entweder diese ihm religiös verbotene Handlung fortgesetzt zu vollziehen oder das lügenhafte Bekenntnis eines Ausscheidens aus dem historischen Judentum (eine jüdisch-kirchliche R e ch t s Organisation gibt es ja nicht) abzulegen. Die Leiter des Verbandes sollten also diese ihre mittelalterlichen Gelüste (cujius regio eius religio) rechtzeitig unterdrücken, denn sie werden Fremd unö heimisch Von Rabbiner Dr, Wilyakslü tn Karlsruhe. Im herben Schmerz um den Verlust seiner geliebten Sarah, ermannt sich Abraham, um von den Söhnen Cheths. in deren Mitte er wohnt, ein Stückchen Erde zu erbitten, die den teuren Leichnam decken soll. „Fremd und heimisch bin ich bei Euch", so leitet er seine Bitte ein und umgrenzt mit diesen Worten sein Verhältnis zu ihnen. Eurem Glauben, Euren Sitten stehe ich fremd gegenüber, in Allem was Ihr Gutes. Edles übt. bin heimisch ich bei Euch; na ■>nn i2in arrwenn Ihr mir wohlwollend entgegenkommt, so bemerken erläuternd unsere Weisen dazu, so bleibe ich der Fremdling, der nicht aus sein Recht pocht, wenn nicht, erhebe ich als heimisch Anspruch draus, denn mir und meinen Kindern ward dies Land verheißen. Wollt Ihr, dies, dünkt es uns, bedeuten diese Worte auch, mit Wohlwollen gewinnen mich für Euch und Eure Lehre, so bleibe fremd ich Euch, wo nicht, so fühl' ich heimisch mich bei Euch, denn dann, wenn Ihr mich meinem Gotte dienen lasset, gibt Er dies Land mir, das er mir verheißen. Zur Lehre sind diese Worte für Israel geworden. wie es mit diesem Boden, den Gott verheißen und gegeben hat, verfahren soll. „Nicht unbegrenzt werde verkauft das Land, denn mein ist das Land, Der Ä s r a e t i l damit bei der Regierung und vor allem dem Parlamente gegenüber, sobald die Orthodoxie sich ihrer Haut wehrt, kein Glück haben. Dabei wollen wir durchaus nicht verkennen, daß das heute (d. h. feit 1 920) vorhandene unkontrollierte Austrittsrecht seine schweren Gefahren für den Bestand mancher Zwerggemeinde in sich birgt und dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Wer aus Geiz, Egoismus oder persönlicher Abneigung gegen den ons sich seiner Steuerpflicht entziehen will, verdient gewiß keine Begünstigung durch den Gesetzgeber. Allein es gibt.Mittel und Wege genug, um solchem Mkßßpällch LörHubeugen, ohne!>en aus x? l l giösen Gründen erfolgenden Austritt zu erschweren. Will man nicht zu den in 44jähriger Praxis glänzend bewährten Formulierungen des Austrittsgesetzes von 1876 zurückkehren — wo sind Makowers Kassandrarufe und Unglücksprophetieen von 1876 geblieben? —, so lassen sich andere, das Gewissen nicht belastende Verwendungsmöglichkeiten für die Steuern der Austretenden finden, die dem Austritt jeden finanziellen Reiz nehmen und somit die Reinheit der Motive gewährleisten. Die Orthodoxie wird gerne daran Mitarbeiten, jeden Mißbrauch auszuschließen und ihren geschworenen Gegnern die guten Ausreden zur Vernichtung der schwer errungenen religiösen Gewissensfreiheit in Preußen zu nehmen. Die „Wettrolle des Judentums" Mit der „Weltrolle des Judentums" begründet der im Dienste des Hasses in Unehren er* graute ^ammep^J sjfsH skkllkll DkMllMllllW seUMg gegen verdients jüdische Persönlichkeiten, vorab Max M. Marburg in Hamburg, was ihm in vierter Instanz eine Gefängnisstrafe von vier Monaten ernbrachte. Nach der Höhe der Strafe haben wir nicht ausgeschaut, sie interessiert uns kaum. Mehr interessiert uns die Frage: Ist mit diesem-Urteil endlich auch das Ammenmärchen von der internationalen jüdischen Hochfinanz und von der jüdischen Weltleitung aus der Welt geschafft? Rufen wir uns noch einmal die Vorgeschichte dieses Prozesses in Erinnerung. In diversen Hammer-Artikeln wurde der Chef des Hamburger Hauses Marburg, Herr Max M. Marburg, „der heimliche Kaiser" genannt, der Deutschland verraten und in den Abgrund gestürzt hätte. Bezeichnend für den ehrenwerten antisemitischen Volkstribun ist es, daß, obwohl er bei der ersten Gerichtsverhandlung alles zurückgenommen und wie ein reuiger Sünder demütig Abbitte geleistet hatte, sich kurz darauf alle Andenn fremd und heimisch seid Ihr bei Mir. (III. B. M. 23. 23) Seid Ihr, spricht Gott, entfremdet Eurem Glauben, bleibt Ihr im Lande fremd, seid heimisch Ihr im Glauben Eures Gottes, so dürft Ihr auch im Lande heimisch bleiben. Schicksalsworte wurden diese Worte für Israel, Davids Mund hat betend sie gesprochen: „Höre, ^tger, mein debet, Mgkll imllk MM Tyr, m msmet Tinnc swivMk NllM, bMll Tremu Otn icD* Det Dü. OetmifcQ wie alle Väter." (Psalm 36, 13). Wann darf das Flehen auf Erbörung hoffen, wann schweigt Gott nicht, wenn Träne rinnt vom Antlitz? wenn fremd ich bin aus Erden, weil ich bei Dir bin. wenn heimisch ich bei Dir wie alle meine Väter. Losungsworte sinds, durch die einst Abrabam bezeichnet hat die Stellung zu den Völkern, mahnend künden sie, daß Gott allein ist Herr des Landes, Schicksalsworte, flehend unter Tränen ausgesprochen. Israels Geschichte und Geschicke sind der Widerhall geworden dieser Worte. Solange es Abrahams Worte beherzigt hat, solange es dem Glauben und den Lehren der es umgebenden Völker fremd geblieben ist, so lange hat im Lande heimisch sein es dürfen, weil heimisch es gewesen in der Lehre Gottes, weil es bewußt sich gewesen, daß Gottes ist das Land und es ihm nur geliehen ist aus Gottes Hand. Doch als es dies verkannt, als es dem Glauben sich entfremdet hat. als nicht mehr zu den Völkern es gesprochen, -ja ->zin 12151 DK' wenn Ihr mit Wohlwollen mich gewinnen wollt für Eure Lehre, zu Euren Sitten mich verführen wollt, ich bleibe stemd trotz aller Lockung Euch, da hat dem Lande fremd es werden müssen, zum Wanderstabe hat es greisen müssen zum langen schmerzensvollen Leidensweg 28. Oktober 192b; griffe in verstärktem Maße im „Hammer" wiederholten. Eine vom Schöffengericht im vorigen Jahre auf Grund dieser zweiten Verleumdungs-- auflage über Fritsch verhängte Strafe von drei Monaten Gefängnis hob die Berufungsinstanz später auf und verwandelte sie in eine Geldstrafe von tausend Mark, eine Milde, die in Verbindung mit ihrer Begründung („Wahrung berechtigter Interessen"), allenthalben . scharfe Kritik hervorrief. Ohne Zutun des Klägers nahm nun das hanseatische Oberlandesgericht als Revisionsinstanz die Sache in die Hand und verwies den Prozeß an bte Hamburger <Sira^6ammer des Hunß geeichtes gur nochmaligen Verhandlung. Es stellte sich bei der Verhandlung wiederum heraus, daß kein einziger Punkt der Fritfchen Anklagen für M. Marburg zutreffen kann, da er an den Verhandlungen, die das Mißfallen des „Hammers" erregt haben, gar nicht beteiligt war. Wie in den Vorinstanzen sucht sich Fritsch damit herauszureden, daß er Max M. Marburg mit seinem Bruder Dr. Fritz Marburg in Amerika verwechselt hatte. Er sucht aber jetzt das Gericht für sich zu stimmen durch Schilderung seiner persönlichen Mißgeschicke. Uebrigens sieht er jetzt ein, daß es neben der jüdischen Hochfinanz noch eine andere, eine internationale gebe, die Schuld an seinen eigenen Verlusten wie an Deutschlands Untergang sei. Herr Max M. Marburg konnte bei der Vernehmung nur wiederholen, daß die Familie nachweislich ihre Ansässigkeit in Deutschland seit mindestens 400 Jahren hat und daß das Haus Marburg an allen Lasten und Sorgen des Reiches, zumal fflaDrenö Ms SBilltitUfc*, Ireulldj tragen hat. Cs sei eine Legende, daß er der reichste Mann Europas oder auch nur Deutschlands sei. Sein Vermögen habe sich nach dem Kriege verkleinert und sei weit geringer als das anderer Großindustriellen. Er habe sich stets gegen den Versailler Vertrag ausgesprochen. Alle über ihn verbreiteten Lügen grenzen an Irrsinn. So beispielsweise eine auch vom „Daily Expreß" übernommene Behauptung des „Hammer", Marburg wollte die Räumung der Rheinlande durch die Engländer hintertreiben, ebenso daß er den Reichskanzler Wirth gestürzt und Cuno an seine Stelle gesetzt hätte. Er habe im Gegenteil stets vermieden, eine politische Rolle zu spielen. Wahnwitz sei es, von der Existenz einer außerstaatlichen jüdischen Obergewalt zu sprechen, in deren Dienst und Auftrag Marburg zum Schaden des Deutschen Reiches gehandelt haben könnte. Um dieser Feststellungen Marburgs wegen könnte man sich beinahe mit dem Prozesse und sogar mit seinem Urheber aussöhnen. Er müßte doch durch Völker und durch Länder; weil nicht es heimisch war wie alle seine Väter bei seinem Gott, in seines Gottes Lehre hat Gott das Land den Völkern zugeeignet. In jedem Land sind diese Worte Schicksalsworte worden. Ist es dem Glauben feines Wirtsvolks fremd geblieben, hat Gott im Land' es beimisch werden lassen. Doch ist es hsiruisch u«b vertraut ji$rooröoit im Glsußsrr am« ©Dli läflAir durch der Äöllrer dkN Ruf: „Hinaus", und Frenrbenrecht hat fremd es werden lassen. So lange bleibt es fremd, fern seinem Land, bis wiederum die Worte Losungsworte ihm geworden. Nicht unbegrenzt hat Gott das Land den Feinden seines Volkes preisgegeben. Er gibt es seinem Volk, sobald es wieder heimisch dort, wo alle seine Väter beimisch sind gewesen, bei seinem Gott, in seines Gottes Lehre, sobald es wieder sprechen kann mit Davids Worten: Höre Ewiger mein Gebet, meinem Flehen neige Dein Ohr. zu meiner Träne schweige nicht, benn stemd bin ich, bei Dir, heimisch wie alle meine Väter". Berg, Acker, Heim. (Nach Abarbanel). Von A. tz. i Zur Prophezeiung des Jesaja (II3). daß dereinst, viele Völker „zum Berge des Allgütigen, zum Hause des Gottes Jakobs" hinausstreben werden, bringt die Peßikta das Gleichnis von einem Könige, der drei Freunde hat und einen Palast erbauen will. Der erste von ihnen, den er heranholt, ruft aus: „Von altersher erinnere ich mich an jenen Berg", der zweite: „Von altersher erinnere ich mich an jenen