Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1926)
- Date
- 1926-10-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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8. ©Bober 1926 Frankfurt a. M., den |B[ll Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum (((ö| L III Begründet von Dr. Lekmiann tn Mainz. \\ 1 I Begründet von Dr. Ledmann ta Mainz. Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Vierteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1. Juli Hrankreich und Belgien 25 Fr.; Holland 2 fl.; Italien 20 Lire; Jugoslawien 55 Din.; itauen 7.50 Lit.; Rumänien 200 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 5 Fr.; Tfchecho-Slowakei 25Kronen; Ungarn 60000 Kronen; Dänemark. 6 Kronen; Norwegen 6 Kronen; Schweden 3.50 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 40 Goldvf. für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 30Pf. 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Vlll 7254 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24869 — Böhmische Unionbank in Prag - Banca Llarmaroseli Blank & Cojn Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. - Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Eine Wendung zum Guten. Von Rabb. 3. horovicz aus Jerusalem. Frankfurt a. M., 3. 9kt. Von nicht zu unterschätzender symptomatischer Bedeutung ist eine Kundgebung, die der Präsident der großen Budapester Gemeinde, Dr. Alexander Lederer, in dem offiziösen jüdischen Organ „CgysnlLssg" neulich veröfhat' es in dieser Kundgebung — „daß wir nicht einmal den Versuch unternehmen werden, eine einseitige, gewaltsame Abänderung oder Außerkraftsetzung der rechtsgültigen Verfassung der Orthodoxie. herbeizuführen. Wir, ebenso wie die Führer unserer orthodoxen Brüder, halten das friedliche, auf gegenseitigem Verständnis beruhende N e b e n e i n a n d e r w i r k e n als die einzige heilsame, den gegebenen Verhältnissen entsprechende Grundlage. Schließlich betone ich noch, daß ich zu den gegenwärtigen, hervorragenden Führern der Orthodoxie, zu ihren hochwürdigen Nabbinen, bezw. zu ihren weltlichen Vorstehern, mit den Fäden wärmster Sympathie und Hochschätzung mich verbunden fühle. Wir werden es nicht gestatten, daß diese brüderlichen Beziehungen durch irgendwelche Mißverständnisse geschwächt oder in Verwirrung gebracht werden." Diese Manifestation des Präsidenten der .zweitgrößten Kultusgemeinde Europas, läßt meljv a^rtert^ als es im ersten Augenblicke d^n Anschein km nnv verMni weil über Me Grenzen Ungarns, allüberall, wo es jüdische Parteienlämpfe gibt, — und wo gibt es deren nicht — mit historischem Sinn erfaßt zu werden. Auch die redaktionelle Einleitung dieser Manifestation verdient erhöhte Aufmerksamkeit. „Seit Jahren" — so heißt es in dieser Einleitung — „treten auch wir ein für die Politik des Friedens und der Verständigung mit der Orthodoxie. Wir stehen im Dienste jener Politik, welche sich bemüht, das durch das mühevolle Walten und durch den gemeinsamen guten Willen der Führer in beiden Lagern erzielte wahre, brüderliche 'Nebeneinanderwirken zu befestigen." Wie haben sich doch die Zeiten geändert! Von wann datiert diese Wendung? Vor nahezu 60 Jahren haben Orthodoxie und Reform im ungarischen Judentum ihre Kräfte gemessen. Bald nach der Emanzipation hat der berühmte ungarische jüdische Kongreß stattgefunden, mit der bestimmten Aufgabe, für das jüdische konfessionelle Gemeinschaftsleben eine autonome Verfassung zu schaffen. Es war ein förmliches jüdisches Parlament, von der Kultusregierung mit vorheriger Genehmigung des Königs einberufen und mit allen Attributen einer legislativen Körperschaft ausgestattet. Auch in der. äußeren Aufmachung imposanter als die Delegiertenversammlung von Palästina. Die Deputierten bezogen sogar Landesdiäten wie die Ab- : g&BsMaiBH Ui MichMM. EvsfM muvSs üs? Kongreß mit einer feierlichen Begrüßungsrede des damaligen hochsinnigen Kultusministers Baron Josef Eötvös. Als aber der Organisationsentwurf auf den Tisch des Hauses gelegt wurde, haben die Vertreter der Orhtodoxie — es waren die hervorragendsten rabbinifchen und weltlichen Kapazitäten, die das ungarische Judentum hatte — den schriftlichen Antrag eingereicht, daß in einem Grundparagraphen die Autorität des Thoragesetzes auf Basis des Schulchan Aruch für das Gemeindeleben anerkannt werde. Das hat der Kongreß abgelehnt. Ueber die Motive dieser Ablehnung brauchen wir uns nicht weiter aufzuhalten. , Es find dieselben, die noch heutzutage von den Gegnern einer thoratreuen Gemeindeverfassung bei ähnlichen Anlässen ins Treffen geführt werden. Die orthodoxen Mitglieder des Kongresses verließen hierauf den Sitzungssaal, bis auf einige wenige, die glaubten, noch etwas retten zu können. Auch diese erlebten bald die peinlichsten Enttäuschungen. Mit Hilfe einer ]p<l!: i>5 ier verhindert, daß im jüdischen Parlament vom jüdischen Religionsgesetz bezw. vom Schulchan Aruch gesprochen werde. Dr. Israel Hildesheimer ton sprach nur noch einmal „von dem Objekt, welches man in diesem Haufe nicht mit Namen nennen darf." Indessen erlangte das Kongreßstatut doch die königliche Sanktion und hatte drei volle Jahre absolute Rechtskraft. Die Herren der neuen jüdischen Verfassung ergriffen die Macht, bemächtigten sich der Gemeinden und sind — gestrauchelt. Nach langem Ringen hat der ungarische Reichstag die Petitionen der orthodoxen Gemeinden vollauf gewürdigt. Auch die Orthodoxen erhielten eine mit königlicher Sanktion versehene orthodoxe Gemeindeverfassung. Die Kämpfe, die zwischen Orthodoxen und Neologen nachher einsetzten, sind so beschämend, daß ein jüdischer Historiker nur mit schmerzlichster Wehmut und tiefstem Widerwillen gewisse Einzelheiten wird registrieren können. Ueber vier Jahrzehnte hat die Landeszentrale der Kongreßgemeinden bei jeder neuen Kultusregierung um die Aufhebung der orthodoxen Autonomie, die im orthodoxen Organisationsstatut verankert war, bezw. um die Einberufung eines neuen einheitlichen Kongresses petitioniert. Einheitliches Judentum, einheitliche Autonomie, waren die Schlagworte, mit deren Hilfe man eine gewaltsame „Unifikation" er- ZllÜlWN wüllkL. Nach lakMN IjMNgM MID UM glückseligen Kämpfen, die dem GesamtjudenLum in Ungarn unberechenbaren Schaden und unsägliches seelisches Leid zugefügt hatten, gelangten die führenden Männer zur Erkenntnis — es war nach Beendigung des Weltkrieges —, daß das nicht so weiter gehen könne. Sie sagten sich, wenn das agrefsive Verhalten der sogenannten Kongreßpartei und deren Führer — die im politischen und sozialen Leben Ungarns stets eine hervorragende Rolle gespielt haben — noch fortgesetzt würde, so würden nach den zeitgeschichtlichen Ereignissen zu urteilen, nur noch die Judenfeinde an diesem. Bruderzwist sich ergötzen. Vor mehreren Jahren wurde der denkwürdige Wechsel in diesem Verhältnis auch offiziell angebahnt. Im Lande herrschte düstere Trianonstimmung, die auf den Juden um so schwerer lastete, als das unterirdische Tosen des sogenannten „neuen Kurses" bereits deutlich ver.nehmbar war. Die Notabilitäten der beiden Organisationen Vereinbarkeit eine gemeinsame k&onferens, xxrrx s!H JU>eJr Unl!?g?n in sngstfs MstU' sur auszusprechen. In einer ersten gemeinsamen Beratung haben die im Kampfe gegen die Orthodoxie ergrauten Führer feierlich erklärt, daß sie den Jahrzehnte lang geführten „Unifikationskampf" endgültig aufgeben. Sie sehen nun ein, daß es ein Unglück für die ungarische Gesamtjudenheit war, die besten Kräfte in einem ungerechten Kampfe gegen die Orthodoxie zu verzehren. Von nun an wollen sie die Verfassung der orthodoxen Gemeinden in ungeschmälerter Rechtskraft auch ihrerseits respektieren und nichts unternehmen, was an diesem Rechtszustand einseitig rütteln könnte. In jener denkwürdigen Konferenz wurde mit der Politik selbstherrlicher Machtgelüste, gegenseitiger Bekämpfung und heilloser Kräftezersplitterung endgültig gebrochen. Seither finden sich die beiderseitigen Führer in gemeinsamen Beratungen zusammen, so oft es sich um praktische Interessen nach außen, insbesondere gegenüber den Regierungsbehörden handelt. Die