Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1926)
- Date
- 1926-07-15
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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«an» mm ums w Gemeiüve und Gemelnschast. Zur Erinnerung an den 28. Juli 1876. Am 28. Juli kehrt zum fünfzigsten Male der Tag wieder, an dem das Preußische Austrittsgssstz bsm orihoboxsu Äubsüturn in disssrn Lande - i „ > '7.. « < <> > m FrelyeU unD SelbftanDiglett brachte, an Dem oie -reine Idee der G o t t hör i g k e i t d e r j ü d i - scheu K e h i l l a über den historischen Gewissenszwang der anfänglich neölogen, später neolog-orthodoxen Volksgemeinde triumphierte., Wir möchten aus diesem Anlaß aus dem reichen Aktenmäterial, das jene Zeit bewegter Kämpfe den Nachfahren hinterlassen hat, ein interessantes Schriftstück veröffentlichen als. Spiegelbild des versöhnlichen, nur auf die Rettung des Prinzips gsrichisisn Gsisiss, in hem dis, Frankfurter Religwnsgefellschaft i-ieje Äämpje Es ist ein nach Inkrafttreten des Austritts- . g es etz es vom Vorstand der Israelitischen Religionsgesellschaft an denjenigen der Israelitischen Gemeinde gerichtetes Schreiben vom 6. November 1876. Das Schreiben lautete: Frankfurt a. M., den 6, November 1876. An löblichen Vorstand der Israelitischen Gemeinde, j Sanier. Jtti Besitze Ihrer geschätzten Züschrift vom 25. o. M. haben wir Ihnen, vor Allem für die Erörterung unserer Anträge und für die uns gemachten Vorschläge unseren Dank auszüsprechen. In einer baulichen Erweiterung des Kompostellsaäles und in der Errichtung einer rituellen Badeanstalt vermögen wir.jedoch eine Beseitigung unserer religiösen Bedenken nicht zu finden: solche gelten vielmehr dem Reformgottesdienste in der Hauptsynggoge der Gemeinde, durch wel- <^eri rDtcfjiixge ©fäüt>'erts£e{)reit »erttetni töerbett, sowie der Den gleichen PrinMien gewebten Kanzel ünd der Schule der Gemeinde. Unsere religiöse Ueberzeugung" gestattet uns nicht, durch fernere freiwillige Gemeindeangehörigkeit die Mitverantwortlichkeit hierfür zu tragen. Nach den jetzt gültigen gesetzlichen Bestimmungen kann solche durch den uns Proponierten Nachlaß eines dem Verhältnisse des Aufwands für den Kultus und den Religionsunterricht der Schule entsprechenden Teils unserer Steuer nicht von uns abgelehnt werden. Durü^ eine Unterlassung des 'Austritts würben wir geradezu eine Billigung jener Verneinungen aussprechen. . . Wenn wir demnach, bei aller Bereitwilligkeit, Ihnen entgegenzukommen, die uns vorgeschlagene Grundlage einer Vereinigung nicht anzunehmen imstande find, so wollen wir doch nicht verfehlen, unsere schon früher gestellten Anträge näher zu entwickeln und zu begründen, in der Hoffnung, daß solche dadurch als eine nicht zu verwerfende Basis einer Unterhandlung befunden werden mögen. Wir geben uns dieser Hoffnung um so mehr hin, als die Ablehnung Ihrem geehrten Schreiben zufolge weniger Ihrem Willen, als fv^ruellerr Bedenk^ ^ut^ruit^eu ist. Wir vermögen Den Frieden zwischen unseren Glaubensgeilossen nicht von der Mitgliedschaft der Gemeinde abhängig zu erachten. Wir haben eine viel zu Hohe Idee von der dahier herrschenden Aufklärung, als daß wir durch unseren Austritt den Frieden und die Eintracht für gefährdet anseben sollten. Wohl aber halten wir es wünschenswert. daß ein ideelles Band zwischen unseren Glaubensgenossen erhalten bleibe, und hierin ftimmer. mir »ollfommen mit Sonett üBerettt. Mefes Welle Band finden wir jedoch in Der gemeinsamen Beteiligung an humanitären Zwecken. Die Herstellung oder vielmehr Aufrechterhaltüng dieses ideellen Bandes ist der Zweck unserer Vorschläge. Solche laufen jedoch nicht darauf hinaus, Uns, wie löblicher Vorstand anzunehmen scheint, 'materielle Vorteile zu sichern, die wir auf ändere Weise nicht erlangen könnten. Alle erforderlichen kultuellen Anstalten besit^erx wir Vollstärrdi^ xtrtb ctitjsreicfjettb irt ber Neligwnsgesellschafl; wir haben sogar Deren Mitbenützung den Gemeindemitgliedern ebenso wie jedem Fremden gestattet, ohne ihnen lästigere oder andere Bedingungen vorzuschreiben als unseren eigenen Mitgliedern. Die humanitären Anstalten der Gemeinde beschränken sich unseres Wissens auf Hospital und Friedhof. Das erstere vermögen wir ebenfalls zu entbehren, da die Georgine Sara von Rothschildsche Stiftung uns auf Verlangen alles dasjenige leisten wird, was das Gemernbehospitai ben (Bemeinbemiigliebern leistet. Ein von Teilen des Herrn Jaren PS: E. von Rothschild für dasselbe errichteter Reubau, welcher mit allen für diesen Zweck entsprechenden Einrichtungen versehen ist, soll demnächst seiner Bestimmung' übergeben werden und wird imstande sein, auch den weitgehendsten Ansprüchen zu genügen. Der Anspruch auf den Begräbnisplatz der Gemeinde bleibt uns mindestens so lange gesetzlich erhalten, als die Stadt keinen konfessionslosen Friedhof besitzt: und sie besitzt gegenwärtig Umm s8lHW, M KUH llflfm llMiMgung ein solcher nicht in Aussicht. Auch für den Fall, daß wir uns hierin täuschen sollten, und die Gemeinde wollte die Intoleranz begehen, uns den ihrigen zu verschließen, oder exorbitante Bedingungen zu stellen, eine Intoleranz, die dann dem humaneren Vorgehen der Christen Akonfessionellen gegenüber um so schwerer ins Gewicht fiele, würden wir die Kraft und die Mittel besitzen, selbständig einen eigenen Friedhof zu errichten. Durch die Errichtung eines solchen würde jedoch Ui tfvimiMs üUv 84« £80 ßinauLgöbshm unD die Scheidung eine weit schroffere werden. Eine solche Eventualität wäre daher von der Gemeinde so wenig wie von uns anzustreben. Die weiteren dahier bestehenden Wohltätigkeitsanstalten werden weder aus Gemeindemitteln erhalten, noch sind sie auf Gemeindemitglieder beschränkt. Das letztere ist wohl bei den „Krankenkassen" der Fall; da solche aber in keinem Zusammenhang mit der Gemeindeverwaltung stehen, so kommen auch sie nicht in Betracht. Der einfache Austritt würde demnach ohne irgend nennenswerte Nachteile für uns sein. SGSenn mir bertriöctj etrten puntf suchen, sv geschieht dies nur deshalb, um ein ideelles Band herzu stellen, und dieses Band finden wir, wie bereits bemerkt, in der Humanitären Wirksamkeit der Gemeinde. Die dieser Wirksamkeit gewidmeten Gemeindeanstalten, jetzt nur aus Hospital und Friedhof bestehend, könnten erforderlichenfalls vermehrt werden. Für die bestehenden sowie noch etwa zu-gründenden Anstalten dieser Art sind wir ünd unsere (Benpffen bereit, nach Verhältnis unserer bisherigen Steuer zur Üememtre, ja ü&er Stefes Verhältnis hinaus, beizütragen. Natürlich müßten wir uns auch das Mitbenutzungsrecht dieser Anstalten Vorbehalten, sowie daß solche auf religiöser Grundlage erhalten bleiben; denn sonst wäre es kein Zusammenwirken, unser Beitrag wäre vielmehr ein 'Geschenk, was keinesfalls der Würde der Gemeinde entspräche. Wenn Ihnen aber Ihre Berechtigung zweifelhaft erscheint, die, wie Sie sagen, nur für Gemeirtbemitglieber bestimmten Gsmsinbsanftalten auch NichimiiglieDern zu öffnen» fe Haöen wir darauf zu erwidern, daß dies jederzeit geschehen ist, nur mit dem Unterschiede, daß Nichtmitglieder in manchen Fällen mehr, in anderen auch weniger oder nichts zu zahlen hatten. Wohl aber erscheint uns Ihre Berechtigung zweifelhaft, ein Anerbieten, wie das unsere, so ohne Weiteres abzulehnen. Si^e wollen uns einen Teil unserer Beiträge Nachlassen; wir bringen Ihnen einen anderen Teil in bereitwilligster JVei^e entgegen, ttrtb Sie j©liiert Qfnftortb nebrnett, ihn anzunehmen, einer Form halber, Die wir aus den Ihnen entwickelten Gründen nicht umgehen können! Sie wollen Mitglieder schaffen, 'welche nicht die gleichen Pflichten haben, aber doch die gleichen Rechte genießen, und sollten nicht berechtigt sein, die eventuelle Mitbenützung einzelner Anstalten zu gestatten gegen einen ausreichenden Jahresbeitrag, und auf diese Weise eine Gemeinschaft, um die es uns allen zu tun ist, aufrecht zu erhalten! Sollte Ihr Bedenken gegen die Form in der Befürchtung liegen, daß unser formeller AüÄM öLtt'srMu mmmtemti? gliedern Nachahmung finden könnte,' welche nur finanzielle Zwecke im Auge haben, so geben wir Ihnen zu erwägen, daß unser Vorgehen keine völlige Lossagung bezweckt, von finanziellen Motiven frei ist und daher mit solchen Motiven nicht verwechselt werden kann. Nur die Ablehnung unserer. Vorschläge macht unseren Austritt zu einem vollständigen. Wir glauben, Ihnen den Nachweis geführt Stt haben, baH in unferett Vorschlägen nichts für Tie Unannehmbares (iegi; haß nnstr Austritt nur die Erklärung enthält, daß wir uns auch formell von Ihrem Kult.us und Ihrer Lehre, von Synagoge und Schule los sagen, nachdem dies tatsächlich schon längst geschehen. Durch unsere gleichzeitigen Anträge erklären wir aber, daß wir noch ein Band in Bezug auf alle diejenigen Angelegenheiten erhalten wollen, in welchen wir mit Ihnen ü b e r e i n st i m m e n; daß wir, wenn auch keinen Gemeindeverband,so doch ein G e - meinschaftsband mit Ihnen erhalten, und bctjj^ mir gtr btejerrt .^mecte jebes mti uttj’erer reitgiösen Ueberseügung verträgliche Entgegenkom-- men betätigen wollen. Wir haben Ihnen hierdurch die Hand gereicht; wir bitten Sie, dieselbe nicht zurückzu-