Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 18 (29.4.1926)
- Date
- 1926-04-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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-Frankfurt a. M., den Derlsraeli afljj Ein Centraloraan für das orfftodoxe Judenfam h ■ f V nntt Qüfmvmm In (TI7/tlni II I m Begründet von Dr. Lehmann tn Mainz. Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Vierteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 13 Fr.; Belgien 13 Fr.; Holland 2 fl.; Italien 20 Lire; Jugoslawien 70 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien 200 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowaket 25 Kronen; Ungarn 50000 Kronen; Dänemark 5 Kronen; Norwegen 5 Kronen; Schweden 3.50 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 40 Goldpf. für die siebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 30 Pf. Die 75 mm breite Reklamezeile: letzte Tertseite 1.60 Mk., vorletzte Tertseite 2.— Mk.; Chiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Inserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Franks a. M., Gr. Eschenheimer Straße 23, Tel. Hansa 6812 sow. durch sämtl. Annoncen-Erped. des In- und Auslands. Alleinige Inseratenann. für Franks. Geschäftsanzeigen: Jul. Schmidt, Langestratze 7, H. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19802. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79605. — Postsparkassenamt Budapest Nr. 18424. — Postscheckkonto Warichau Nr. 190757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIII 7254 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24869 — Böhmische Unionbanr in Prag — Banca Marmarosch Blank & Co. in Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Zur Frage des rituellen Schächtens. Von Rabb. Dr Daniel Kink, ZZcrl'in-Wilmersdorf. *) Gelegentlich des Abdruckes der Eingabe des Münchener Tierschutzvereines das jüdisch-rituelle Schächten betreffend in Nr. 81 der Münchener Neuesten Nachrichten, begrüßen Sie es, daß diesmal diese ernste Sache aus dem Dunstkreise rein rassenmähiger Instinkte sowie der Engherzigkeit des religiösen Antagonismus herausgehoben worden ist. Im Hinblicke darauf darf ich hoffen, daß auch der nachfolgende Beitrag zur Klärung dieser Frage in den Spalten Ihrer geschätzten Zeitung Raum finden wird. Schon durch die bloße Aufrollung von Fragen, die sein Religionswesen betreffen, in breitester LWsntljWöif Mt öa§ SuDontum fiep in emo mißliche ■Oage gebrüngt. Der Religion einer Minderheit gegenüber bedeutet die Mobilisierung der öffentlichen Meinung in jedem Falle eine der schwersten Waffen. Die ins Treffen geführten Tatsachen laufen aber wesentlich aus mißbräuchliche Begleiterscheinungen hinaus, die beim Schächten anzutreffen sind, treffen jedoch den Akt als solchen überhaupt nicht. Es ist im allgemeinen nicht üblich, die Oeffentlichkeit gegenüber Einrichtungen der Religion aufzurufen, es sei denn, daß die zuständigen verantwortlichen Organe nicht Macht genug haben oder überhaupt nicht willens sind, die eingerissenen Mißstände abzustellen. Behufs Klärung der Frage selbst sind zwei Gesichtspunkte streng auseinander zu halten: der physiologische-psychologische und der religiöse. Was den ersteren Gesichtspunkt anbelangt, so ist es überall offenkundige Tendenz der Naturen, Len Zentralsitz des organischen Lebens möglichst verborgen zu halten und vor vernichtenden Eingriffen von außen her zu schützen. Die Hirnmasse bildet aber neben dem Herzen ein derartiges Zentralorgan des Lebens. Weil erstere an die äußerste Peripherie des Körpers verlegt erscheint, ist ihr in dem massiven Bau der Schädeldecke -eine besondere sichere Schutzwehr verliehen worden. In dem Gehirne selbst laufen wiederum .zwei Systeme von Nerven, das sympathische und motorische zusammen, die von da aus in einem äußerst weiten fein verzweigten Netze sich über Len ganzen Organismus ausbreiten. Trotz mam *) Dt! ANiKSl wfls für pik ,,Münchener Neuesten Nachrichten" bestimmt, die aber die Aufnahme verweigert haben. I nigfacher Uebergänge wirken diese Systeme unabhängig voneinander und dies in entgegengesetzter Richtung. Das eine System leitet die Reize, die von außen kommen, nach dem Zentralsitze hin, das andere wieder setzt die dort ausgespeicherten Energien in Reize um, die Bewegungen der Glieder auslösen. Da die Energien an diesem Sitze ihre höchste Spannung erreichen, löst naturgemäß jeder störende Eingriff dort den stärksten Schmerz aus. Zieht man diese Momente in Betracht, so ergibt sich, daß bei der Kompliziertheit des hier vorliegenden Problemes und bei der Unmöglichkeit, die beiden Zentralsitze des Lebens — Herz und Hirn — zu gleicher Zeit zu treffen, eine einwandfreie und endgültige Lösung für den menschlichen Geist hier überhaupt nicht möglich ist. Wie in so vielen anderen Fällen muß er sich auch hier varntt üefGjciöcri) aimtrykimö ön? Sfitfjng? m treffen. Bei der Hinrichtung von Mördern ist es im Interesse aller Kulturstaaten gelegen, den nun einmal unausweichlichen Akt so schonend wie möglich vor sich gehen zu lassen. In jedem Kulturstaate geht es dabei auf andere Weise her und jeder glaubt dennoch, das humanste Verfahren zu treffen. Merkwürdig ist es jedoch, daß noch in keinem Staate man hierbei auf den Gedanken verfiel, den Tod durch Zertrümmerung der Schädeldecke und die hierdurch verursachte Verletzung des Gehirns herbeizuführen. Abgesehen von dem Grauen, das der Vorgang an sich aufweist, ist es bei ihm auf eine Lähmung des Ursitzes der motorischen Nerven abgesehen. In seiner Folge bricht das Tier allerdings wehrlos zusammen. Das System des Sympathicus bleibt hiervon jedoch unberührt — ganz zu schweigen von dem anderen Hauptsitze des Lebens — dem Herzen. Wir find hierbei auf Analogien von unserem eigenen Körper angewiesen. Nun ist der Fall sehr gut denkbar, daß ein Mensch, an allen Gliedern gelähmt daliegt und dennoch bei jedem ihm zugefügten Stich sich innerlich in Schmerzen windet, ohne imstande zu sein, ihn in entsprechenden Bewegungen der Glieder zu äußern. Daß eirr Tier nach kunstgerechter Durchführung der Schächtung noch minutenlang gehen konnte, scheint ausgeschlossen; das mag in gewissen FAlen beobachtet worden fein, wo eine Schächtung behufs Gewinnung tendenziöser Ergebnisse nachgeahmt worden ist. Nach Zerstöruyg, selbst vollständiger Wir v?n Mststnschast noch ungleich schwerwiegenbere Tatsachen feststellt. „Tiere ohne Großhirn stehen selbständig und mit Erhaltung des Gleichgewichtes, bewegen sich mit Vermeidung von Hindernissen, werden unruhig infolge von Nahrungsmangel, fressen das dargereichte Futter, wehren störende Eingriffe ab durch Beißen, Wegwischen usw." (Ebbinghaus, Grundzüge der Psychologie, 4. Auflage, 1 Bd., S. 141, Leipzig 1919.) Wenn man aber sich gar noch soweit vergaß, um in unserem Falle Vorgänge dieser Art zum Gegenstände von kinomatographischen Vorführungen zu machen, so erinnert das schon mehr an spanische Tiergefechte. Ueber die hier zugrunde liegenden Absichten kann man schwerlich im Zweifel sein. Die religiöse Seite der Frage anlangend, so kann ein sachliches Urteil nur bei richtiger Würdigung aller in Betracht kommenden Momente zustande kommen. Im allgemeinen gibt es in allen MliWnon in HoDro unD iioDuna errferjoinungen, bie aus bem inneren Zusammenhänge gelöst, dem Außenstehenden, der sie lediglich mit dem Blicke streift, befremdlich und in deren Folge je nach gefühlsmäßiger Einstellung und Temperament anstößig, ja nicht selten widerwärtig erscheinen. Als derartige Aeußerungen antagonistischer Einstellung kennzeichnen sich von selbst die ins Treffen geführten Behauptungen zahlreicher deutscher Schlachthofsdirektoren. Sie scheiden daher bei Beurteilung dieser Frage auch dann aus, wenn deren Zahl um ein beträchtliches noch vermehrt werden könnte. Alle Religionen als Veranstaltungen zur sittlichen Erziehung ihrer Bekennerschaft müssen aber für sich das Recht in Anspruch nehmen — wenn anders ihrer Wirksamkeit nicht Hemmungen widerfahren sollen, denen sie erliegen müßten — daß die Oeffentlichkeit nur aus der Kenntnis ihres gesamten Lehrsystems heraus zu einer kritischen Beurteilung aufgerufen werde. In diesem Falle kommen für das Judentum noch die beiden folgenden Momente hinzu. Während der vielen Jahrhunderte, in welchen die Juden in Deutschland lediglich unter Schutzrecht wohnten, wurde nachweislich jeder ihrer Niederlassungen auch ein Ansiedlungsrecht für einen Kultusbeamten verliehen, der den Schächtakt vorzunehmen hatte. Das Zugeständnis der Gleichberechtigung erfolgte nirgends über Nacht. In dem Verlaufe von überaus langwierigen Kämpfen fehlte es an Zumutungen nicht, die Juden sollten in dem Verzicht aus gewisse Einrichtungen ihrer Religion ein Entgelt für die der lnstsp' aber regelmäßig zurüllgewiesen Wollte bas Judentum für den Eintritt in den Stand poli-