Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1926)
- Date
- 1926-03-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 10 Seite 5 4. März 1926 Aufsätze ihre richtige Würdigung erfahren. Sie macht es verständlich, wenn früher unter Duldung und nicht ohne .Mitwirkung dieser Konservativen Zustände herrschten, an die man den Mäßstab' gesetzestreuer Zielbewußtheit nicht ohne Enttäuschung anlegen kann. Es ist noch nicht allzulange her, daß u. a. Schechita und Hafchgacha stark zu beanstanden waren, und es bedurfte erst emsiger Kleinarbeit der aus dem Randgebiet zugezogenen gesetzestreuen Elemente, um das Notwendigste durchzusühren. Unter Mitwirkung der Gemeindekonservativen ist die praktische und ideelle Gleichberechtigung beider „Richtungen" früher eingeführt und ins neue Statut übernommen worden. Nicht nur, daß der Vorstand das Gutachten beider Rabbiner, des konservativen und des neölogen bei vorkömmen- Len Schaalos einholen — darf, ist vom Zwang zur Berücksichtigung des halachisch angemessenen keine Rede. Der konservative und Richtlinienrabbiner bilden gemeinsam ein Räbbinat. Die dadurch dokumentierte Einheit der Gemeinde bildet den. Stolz der Gemeindekonservativen. Daß Schechita und Mikwa z. B. dem neologen Rabbiner statutarisch mit unterstehen, ein Schauchet nur nach einem Nissosaun durch ihn anstellungsreif ist, stört die Herren herzlich henig. Mußte sich doch der konservative Rabbiner im Interesse jener zweiheiligen Einigkeit bei seiner Anstellung verpflichten. Nicht einmal theoretisch im Sinne des Austrittsgedankens sich zu äußern. Nimmt es nach all dem Wunder, wenn wir unter diesen Herren Konservativen —bei aller Achtung vor manch sonstigen persönlichen Qualitäten — solche antreffen, die in der Frage der Unteraufsichtstellung des jüdischen Krankenhauses zuerst gegen diesen Gedanken, der doch gewiß zu den konservativen Forderungen gehören müßte, oppornierten, und als der Beschluß, die rituelle Wirtschaftsführung unter Aufsicht der Gemeinde zu stellen, gegen ihren Willsn zum Teil selbst von Liberalen angenommen wurde, ihn mit der Niederlegung ihrer Aemter beantworteten — allerdings auf nicht lange Zeit. Daß gegen die Drucklegung traditionswidriger Gebettexte auf Kosten ökk Wlllkillhs Pon öiejer Seite nicht protestiert wurde, büß noch houle öle Schließung ö«s Heis sculorrr arn Zchabbos nicht durchgeführt ist, daß endlich — man soll es nicht brauchen, aber auch nicht für möglich halten — die Kewuro in altem jüdischen Sinne ohne jede formelle und gemeindebehördliche Erschwerung noch nicht gegeben ist, setzt nach dem bisher Geschilderten den Leser nicht mehr in Erstaunen. Wie selbst die Gegnerschaft gegen die jüdische Schule besonders bei einem dieser Herren zu überwinden war und noch ist, im ausfälligen Gegensatz zu der tatkräftigen Unterstützung seitens der Zionisten dieser Institution gegenüber, ist schon häufig an dieser Stelle vermerkt worden. Erst gewisse, nach der Neuwahl entstandene Ereignisse scheinen zu einer Selbstbesinnung zu führen, wenn auch zunächst bei einem bedeutungslosen Punkte. Es handelt sich um die Besetzung des dritten Vorsitzenden in der Gemeindeverwaltung, einen Posten, dem selbst nach Ansicht der Konservativen eine andere Bedeutung als die eines Prestigekitzels kaum jemals zukommen kann.. Dieser wichtige Posten wurde entgegen jeder Abrede von einem zweifellos dafür durch sachliche Eignung qualifizierten Zionisten besetzt, indem die Liberalen pochend auf ihr Stärkeverhältnis von 13 : 8 auch den zweiten einem der ihrigen reservierten. Darob jetzt große, in den Zeitungen sich spaltenlang entladende Aufregung bei den Gemeindekonservativen, die einer wertvolleren Aufgabe würdig wäre. Die Konservativen haben nun ihre Sensation und fühlen sich tödlich beleidigt. Es regt sich die verletzte Ehre des gemeindekonservativen Bewußtseins bei diesem Kowedpunkte, der sich doch eigentlich in Anbetracht der oben erwähnten versäumten Gelegenheiten recht dürftig .ausnimmt. ' ‘ Die Teilnahme eines agudistischen Vertreters wird den Konservativen nunmehr die Möglichkeit geben, zu zeigen, ob sie einer klaren kompromißlosen Einstellung bei der Vertretung der gesetzestreuen. Belange fähig sind. Ihr Ziel wird es sein müssen, sich unerschrocken einzusetzen für einen Ausbau der Gemeindeverfassung in einem Sinne, der den Liberalen läßt, was sie für sich beanspruchen, den Gesetzestreuen im übrigen aber den Glauben der Souveränität der Tauroh auch im Gemeindeleben zum Bewußtsein führt. Und wenn jene aus falsch gelenktem Ehrgeiz zutage getretene Entrüstung und Fehdeansage an die mit den Zionisten nur scheinbar geeinten Liberalen ob jenes verloren gegangenen dritten Vorsitzenpostens — horribile dictu— einen Strich unter die bisherige Politik und den Beginn einer aufrechten gefetzestreuen bedeutet, die nicht mehr an der Liebäugele! mit ■ _ D e > J^ s^ r a e l i t den Liberalen krankt, soll man die Entrüstung nicht nur belächeln, man wird sie auch verstehen und — verzeihen. Das Schächten im Verfaffungsausschuß. Berlin, 3. März. Im Verfassungsausschuß des Landtags verlangten Dr. Glaser und Drerler (V. Bl.) von der Staatsregierung Anordnungen, daß 1. das Schächten von Schlachttieren nicht mehr zugelassen, 2. das Schlachtvieh wie vor dem Kriege durch Erschießen getötet werden soll. Begründer des Antrages waren Abg. Dr. Glaser (V. Bl.) und Abg. Dr. Lent (Deutschnat.). Abg. Hrldenbrand (B. Vp.) sprach sich gegen den Antrag aus. Es sei nicht zu verkennen, daß Grausamkeiten Vorkommen können; aber besonders die orthodoren Juden halten daran fest, daß sie nur das Fleisch von geschächteten Tieren verzehren dürfen. Abg. Weber (KPD) sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Wenn man den Hebel an die Beseitigung von Kulturgreueln ansetzen wolle, so sollte man in erster Linie die Todesstrafe abschafsen. (Zuruf: Rußland!) Der Vertreter der Staatsregierung erklärte, daß dem Antrag auf Erlaß von Anordnungen, wonach das Schächten nicht zugelassen werde, schon aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden könne. Was die Tötung des Schlachtviehes durch Erschießen betreffe, so lägen die Verhältnisse auf dem Lande so verschieden, daß eine allgemeine Äorschrift hierüber wohl kaum am Platze wäre. In. den größeren Städten gehe man bereits zur Tötung der Tiere mit der Schußmaske über. Nach dem Religionsgesetz sei es den Israeliten verboten,, anderes als geschächtetes Fleisch zu genießen. Nach der Verfassung müsse dje ungestörte Religionsausübung innerhalb der Schranken des Gesetzes gewährleistet sein. lieber die Frage, ob das Schächten eine Tierquälerei im Sinne der Gesetzesvorschriften und völlig zu vermeiden ser, gingen die Meinungen der Sachverständigen auseinander. Sehr viele Gutachten, auch solche aus neuerer Zeit, gingen dahin, daß das Schächten als STobesari für Ue S-hläMkSkg lUÖjt MMMk stl ölf eine andere Tötungsart, vorausgesetzt, daß bei Öen Vorbereitungen dazu alle unnötigen Quälereien vermieden werden. In letzterer Beziehung seien in Bayern schon längst eingehende Weisungen ergangen. Verfehlungen auf diesem Gebiete müßten von den Aussichtsorganen in den Schlachthöfen abgestellt werden. Ein völliges Schächtverbot würde keine wirtschaftlichen Vorteile bringen, würde aber von den Israeliten als eine Verletzung ihres religiösen Empfindens betrachtet werden. Die Frage der Kontingentierung des Schächtens, wie sie in München schon eingeführt sei, werde weiter verfolgt werden. Das Staatsministerium könne den Wünschen der Antragsteller auf Erlaß von entsprechenden Vorschriften nicht nähertreten. Mitberichterstatter Abg. Dr. S ch a r n ä g l (B. Vp.) sprach sich gegen den Antrag aus, mit dem Hinweis, daß es sich tatsächlich um eine rituelle Vorschrift für die jüdische Religionsgemeinschaft handle und daß man auch dieser Minderheit gegenüber die Gewissensfreiheit gewährleisten müsse. Der Mitberichterstatter stellte den Antrag, die Staatsregierung wolle Anordnungen veranlassen, daß das Schächten nach der Zahl der jüdischen Bevölkerung kontingentiert wird. In der Abstimmung wurde der Antrag Dr. Glasers abgelehnt und zwar in seinem ersten Teil gegen die Stimmen der Völkischen, Nationalsozialisten und des Bauernbundes, in seinem zweiten Teil gegen die völkischen und nationalsozialistischen Stimmen. Der Antrag Dr. S ch a r n a g l s wurde einstimmig a n g e - n o m m e n. Tagung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus. Köln, 26. Februar. Der Verein zur Abwehr des Antisemitismus hält feine diesjährige Haupttagung in Köln ab. Der Verein, dessen Vorsitzende Reichsminister a. D. Dr. Ing. Gothein und Reichskanzler a. D. Const. Fehrenbach M. d. R. sind, hat seine Organisation wieder über ganz Deutschland ausgedehnt. Im Rahmen der Tagung werden auf meinem Vortragsabend der Universitätsprofessor Geh. Konsistorialrat D^.Otto. Bäumgarten aus Kiel über „Die völkische Bewegung, geschichtlich und grundsätzlich be-, trachtet" und Kaplan Josef Tl>ome am Münster zu Bonn über „Christentum.,W^WM(nstisfnus" sprechen. Ueber den Verlaus der Tagung werden wir berichten. - Gründung eines fantoralen. Archivs. Rü rnberg, 25. Februar. Der Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Kantoren- Verbandes hat beschlossen, ein Archiv für das Kantorat zu schaffen. Er bittet nicht nur die Kollegenschaft und die Verwandten und Freunde verstorbener Kantoren, sondern alle jüdischen Kreise, dieses bedeutungsvolle Unternehmen nach Kräften zu unterstützen und ihm im Interesse des Judentums gütigst folgende einschlägigen Objekte überlassen zu wollen: 1. Gedruckte, litographierte oder handschriftliche synagogale Kompositionen für alle Gottesdienste und kantoralen Amtshandlungen.' 2. Allgemeine oder lokale traditionelle Gesänge (Nigunim.) " 3. Kantoral-wiffenschaftliche Bücher, Aufsätze nud Abhandlungen. 4. Biographien, Briefe und Bilder berühmter Meister. 5. Grammophonplatten, welche gottesdienstliche Gesänge ' hervorragender"" "Kantoren und' Synagogenchöre mustergültig wiedergeben. Das Archiv wird zunächst in Nürnberg seinen Sitz haben und später an den Ort verbracht werden, in welchem eine Lehranstalt ersteht, die auch die Kantoren ausbilden soll. Gegebenenfalls könnten die Sammlungen einem zentral gelegenen jüdischen Museum in Deutschland als kantorale Abteilung angegliedert werden. Wie hem auch fei, das zusammenkommende, in historischer, kultureller und künstlerischer Beziehung voraussichtlich sehr wertvolle Material bleibt Gemeingut des deutschen Judentums, und wird den heranzubildenden Kasttoren für eine er-: fprießliche Berufstätigkeit iA-- .und außerhalb des Gotteshauses, sowie der kantoralen Wissenschaft ganz außerordentliche Dienste leisten. Sendungen (Auslagen für Porto, Versand- und andere Spesen, werden auf Wunsch gerne ersetzt) erbeten an Oberkantor Theodor Fraenkel, Nürnberg, Neuegasse 12. i>cc Äotrrcfpoubenjen siehe Seite 13.) Briefkasten. Leser Ben Jakob. Hier in Deutschland werden diese Ausgaben auch in frommen Häusern ohne Bedenken benutzt. Wie es damit in Ungarn und Galizien steht, wissen wir nicht. F. H. in Fr. Das Rätsel kam, nachdem die Purimnummer sertiggestellt war. B. O. in L. Setzen Sie sich.mit der hiesigen Firma A. Trepp. Steinweg 10, in Verbindung. N. L. in Heidelberg. Für landwirtschaftliche Ausbildung wird sich auf dem Lehrgute Falkengesätz im Odenwalde Gelegenheit bieten. AusoUbüngsstätten der A. I. für Elektrotechnik sind uns nicht bekannt. L. in E. Die Barmizwo ist am snixn yntn raw* N. K i. in B. Die Barmizwo ist am 5. 3uni *]V nbtf 'B.. M. N. in S. Betrag eingegangen. Danzig. Wir finden es in der Tat ganz unerhört, daß Herr Rabbiner Z. die vputn rv»xn»= Gelder am Sabbatabend vor Megilloh einsammeln ließ, wobei doch mit Sicherheit angenommen werden mutz, daß die Herren das Geld am mv mit in die Synagoge genommen haben. Familiennachrichten. Barmizwo: Leo, Sohn des Herrn Maier Trepp, Mainz, Hindenbmgstraße 15. 'S na® ■HlpB* Goldene Hochzeit: Am 7. März feiern die Eheleute Elias Stern und Frau Rofetta geborene Grünewald, früher in Rummelsheim, jetzt Plonheim in voller Rüstigkeit das seltene Fest der goldenen Hochzeit. 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