Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 10 (4.3.1926)
- Date
- 1926-03-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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67, Jahrgang. Frankfurt a. M., den SaXlm- - ■ Nr. 10 Ein Centralorgan Ifir das orthodoxe Judentum Begründe! von Dr. Lehmann in Mainz. BiMIIH'A'Hlfi Abonnement ab Januar 1884: Deutschland 1 Toldmar! monatltch; Ausland: Viertel» tahrpretse (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Strctfband-Ber» sandes) Deutsch-Ssterretch: Schillings.-; Amertra 1 Dollar; England 4 w.; Frankreich 18 Fr.; Belgien 18 Fr.: Holland 8 fl.; Italien 80 Lire; Jugoslawien 70 Din.; Litauen 7.80 Ltt.; Rumänien LOO Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowalei 88 Kronen; Ungarn 80000Krone»; Dänemark 8Kronen; Norwegen 8 Kronen; Schweden 8.80 Krone«. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Jsra, ltt erscheint jeden Donnerstag. I -ierate 10 Toldpf. für die stedenges; altene Nonpareille Zeile. Slbonnenten zahlen bei Stell-ngesuchen und Familienanzeigen nur 8« Pf. Die^ mm breite Reklamezeile: letzte Te-is-tte 1.60 Mk., vorletzte Textsette 8.— Mk.; Ehissregebühr in Höbe eines dopp. Fernbrie,portos. Rabatt nach Tarif. Bet laufende» Jnserataufträgeu tarifm. Preiserhöhung t " ' ' " " ' " Verlag des Israelit ®.«. b. “ "—“ ‘ gm. durch fämtl. Annoncen-6—-------- efchästsan,eigen: Jnl. Schmidt» Langestraße 7, ll. Platzvorschriften ohne Berbindlichke ingen direkt an den Verlag aus Postscheckkonto Fr .nkfurt lMatn) Nr. 18808. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Sir. 78806 — >J<ofifparfajfenamt Budapest Nr. 18484 - Postscheckkonto -Zürich Nr. VTII7354 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 84889 — Böhmische Unionbank in Prag — N->n-- Marmarn*ch Bio-*' & Co ♦» Warschau Nr 180787. - Postscheckamt__ -- Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. . Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Franksurt a. M. GememdepolM .in Preußen und Bayern.') Von einem norddeutschen Rabbiner. II. In einem früheren Artikel, der in Nr. 5 des „Israelit" erschienen war, wurde versucht, den Unterschied zwischen den gemeindepolitischen Verhältnissen in Preußen und Bayern klar zu machen. In Preußen eine beschämende Zurücksetzung der religiösen Führer, doppelt beschämend, wenn der Vergleich zwischen ihnen und der Stellung der Geistlichen der christlichen Konfessionen gezogen wird. In Bayern dagegen eine Respektierung der religiösen Autorität und der Rabbiner, ihr Urteil maßgebend für alle Entscheidungen in Gemeinde und Gemeindeverband. Auf Grund dieser Gegenüberstellung könnte man es begreifen (wenn man es auch bedauert), daß selbst ein großer Teil der Gesetzestreuen, zufrieden mit den bestehenden Verhältnissen in dem bayrischen Gemeindeverband, mit den Neologen zusammenarbeitet. Dennoch wissen wir, daß viele uns Nahestehende die Gefahr für die Zukunft, ja Schäden in der Gegenwart -erkennen, welche in solcher Zusammenarbeit liegen. Die folgenden Ausführungen sollen sich jedoch nicht wieder mit der Vergleichung preußischer und bayrischer Verhältnisse befassen. Ihre Aufgabe sei es vielmehr, die Notwendigkeit der Existenz des Preußischen Landesverbands gesetzestreuer Synagogengemeinden und darüber hinaus des Bundes .gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands klar zu legen. Wir nehmen vorweg, ^daß wir es immer für unlogisch und falsch empfunden haben, wenn man unseren Verband als „separatistisch" bezeichnet, womit in genjtffen Kreisen ein Vorwurf der Enghergigieit ober ber Jntölei-ättZ Schützen MMN soll. Die gemeindepolitische Einstellung, welche einen Teil der orthodoxen Juden einer Stadt oft *) Der Einfachheit wegen wird in folgenden Ausführungen immer nur der Preußische Landesverband gesetzestreuer Synagogen-Gemeinden zitiert, weil dieser zur Zeit mehr im Blick der Oeffentlichbeit steht als der Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden D.utschlands. Dennoch betonm'wir ausdrücklich. daß alle folgenden Bemerkungen in gleicher Weife für beide Verbände^gelten. aus schwerem Gewissenszwang veranlaßt, den jüdischen Gemeinden ihres Ortes den Rücken zu wenden, weil sie glaubten, der Einrichtung oder Förderung von nicht pi 'S bv geführten Institutionen innerhalb der Stammgemeinde durch ihre Steuer oder selbst durch ihre persönliche Zugehörigkeit zur Gemeinde nicht Stütze und Anerkennung verleihen zu dürfen: diese gemeindepolitische Einstellung, so meinen wir, ist weit verschieden von der Stellung der gesetzestreuen Verbände. Diese nehmen als Mitgliedergemeinden alle diejenigen Gemeinden auf, welche alle ihre Institutionen auf Grund des H führen, und schließen solche aus, welche andere Einrichtungen im Schoße ihrer Gemeinde bergen. Sie fragen nicht danach, welchen religiösen Standpunkt das einzelne Mitglied der Gemeinde einnimmt, ob die ganze Gemeinde, ihre Majorität oder eine Minorität, selbst gesetzestreu lebt. Sobald die Gemeinde als Ge - m e i n d e p r i n z i p den Schulchan Aruch anerkennt, ist sie willkommen. Ob nun ein Teil solcher Gemeinden sich gleichzeitig aus irgend welchen Erwägungen heraus auch einen anderen, oder für Preußen gesprochen, auch dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden, Berlin, anschließt, der Gemeinden jedes möglichen jüdischen Prinzipausdrucks umfassen will, von der gesetzestreuen bis zur religiös radikal negierenden, ist für unseren Verband nicht von primärer Bedeutung. Der gesetzestreue Verband will nach seinem Statut bei der Unklarheit des religiösen Standpunktes in anderen Verbänden die Klarheit des überlieferten und einzig richtigen Din-Standpunktes proklamieren, auf dem jüdische Gemeinden ausgebaut werden müssen. Darum, und das sei einmal ernst und kurz ausgesprochen, erscheint uns in erster Linie und auch ohne Rücksicht auf irgend welche praktischen Forderungen ein gesetzestreuer Gemeindeverband eine religiöse Lebensnotwendigkeit. Er ist eine Notwendigkeit auch für die weiten Kreise der Thoratreuen innerhalb der Großgememtzkll, welche SMch die Hng^L-igkeit ih^ Gemeinde zum religiösen Verband widerwillig in ihm einorganisiert sind. Diesen Thoratreuen soll gezeigt werden, daß es einen an Zahl der Gemeinden zwar kleineren, aber durch Anschauungsgleichheit seiner Mitglieder gefestigteren Verband gibt, bei dem sie die Vertretung und Stützung ihrer Anschauungen jederzeit finden können. Er ist eine Notwendigkeit für die vielen Kleingemeinden, die uns angefchloffen sind. Der größere Verband will nicht in die inneren Verhältnisse der einzelnen Gemeinden eingreifen, er will mit den ihm verfügbaren Mitteln den Kleingemeinden materielle Stütze geben. Der gesetzestreue Verband will dasselbe. Aber darüber hinaus hält er es für seine Pflicht, „zur Stärkung der traditionellen Gesinnung und ihrer Betätigung im Gemeindeleben, sowie zur Begründung und Unterstützung von Anstalten im Geiste der Ueberlieferung" auf die Gemeinden gleichzeitig ideell durch Ratschläge zu wirken. Es wird ihnen die Erhaltung von Mikwoaus ermöglicht, es werden ihnen zu billigen Preisen oder umsonst Seforim zur Verfügung gestellt und auch in anderer Weise die Einrichtung von onwp ermöglicht, und wir dürfen uns dabei der eifrigen Mitarbeiterschaft der Herren Rabbinen und Lehrer bedienen, welchen dafür herzlicher Dank gebührt. Er ist eine Notwendigkeit gegenüber der Öffentlichkeit, vor allem den Regierungen, welche vom Judentum, wie es in den großen Verbänden vertreten ist, sich überhaupt kein Bild machen können. (Aeußerungen dieser Art von maßgebender Stelle sind uns wiederholt bekannt geworden.) Gesetzestreue, denen schriftliche und mündliche Ueberlieferung etwas Heiliges bedeutet, im Bunde mit solchen, welche jede Bindung des religiösen Handelns als antiquiert ablehnen, welchen Religion Privatsache ist, und denen als zusammenfassendes Band der Judenheit nur die „Nation" gilt: alle diese treten zusammen als führende Männer in dem Verbände auf, welcher Gemeinden, d. h. vorläufig noch immer religiöse Gebilde umfassen will.. Eine religiöse Formel für diesen Verband läßt sich naturgemäß nicht finden, wie sie trotz der verschiedenen Richtungen selbst in der protestantischen Generalsynode, von der katholischen Kirche ganz zu schweigen, gefunden Wir können und dürfen nicht unsere Forderungen, welche aus heiliger Ueberzeugung von nns tBerben, »or hon Staatsbehörden durch solche Männer verfteftn sehen, welche Änderungen, nur um die Einheit des Judentums nach außen zu dokumentieren, vor der Regierung aussprechen, aber ohne die innere Ueberzeugungskraft, welche schon die Hälfte des Erfolges verbürgt. Wir haben die größte Hochschätzung für einen Teil der führenden Persönlichkeiten, vor allem im bayrischen Gemeindeverband, wie sie unsere