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Der Israelit · 1926-02-18 · Heft 8 (18.2.1926) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 8 (18.2.1926)
Date
1926-02-18
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Sette 2 Nr. 5 Achduth?' Man muß schon etwas weit ausholen, will man das Wesen dieser Organisation begreifen. Das Leichtestfaßliche daran ist, daß ihre Gründer sich zusammensetzen erstens aus frommen Mitgliedern gemischter Gemeinden (mit Institutionen für Neologie und Orthodoxie), zweitens aus frommen Mitgliedern der zionistischen Organisation und, zum dritten, aus einigen Männern, die in Aufrichtigkeit und in der Reinheit goldener Hergen wunden, bie öeiben erstgenannten Kategorien mit der selbständigen Orthodoxie zu einer Einheit zusammenzuschließen. Wahrnehmbare Unterschiede zwischen all diesen gesetzestreuen Richtungen in der praktischen Lebensführung ihrer Anhänger gibt es kaum. Was sie trennt,, ist vielmehr ein tiefgehender Unterschied grundsätzlicher Art. 1. Als in seiner Sünden Maienblüte der Abfall vom Sinaigesetz alles zu tilgen beflissen war, was an Erfüllung der Thora grenzte, als das oon ©emetnbe roegen oerbanntj ber Gemoro-Schiur verboten und mit Polizeihilfe verfolgt, die Mikwaus gesperrt wurden, erreichte (1876) ein übrig gebliebenes thoratreues Häuflein, daß die landesgesetzliche Zwangszugehörig-, keit zu der Gemeinde in Preußen aufgehoben und dem treuen Teil die selbständige Gemeindebildung gestattet wurde. Da besannen sich die Gemeindedespoten und richteten angesichts des einfetzenden Austritts neben den Institutionen der Untreue auch Filialinstitutionen für die vermeintlich rückständigen Konservativen der Gemeinde ein, um moje aus MWisvsk zu ijaium. Wch Bisfern Zugeständnis der Reform entstand der erste Widerstreit zwischen denjenigen, die bei der Reform als Gemeindemitglieder verblieben, und denjenigen, die mit der Neologie eine religiöse Gemeinschaft nicht mehr ertrugen. Die in der Reformgemeinde verhörenden Gesetzestreuen wollten die alten Gememdebesitztümer (Krankenhaus, Friedhof, Wohlfahrtsstiftungen) nicht einfach dem Abfall überlassen, sondern sie.wollten innerhalb der Reformgemeinde für die Thora-Anerkennung kämpfen, unbekümmert um aussichtsreiche Nähe oder unabsehbare Ferne der Ziel-Erreichung. Die snfcsren rMWßll MWMkliö Ben mb Derer; Die im Uobermut ihre Macht mißbraucht hattsn und sich nur unter dem Druck des Austrittsgesetzes zu religiösen Zugeständnissen an die Orthodoxie verstanden; und sie, die anderen, schufen ihre Einheit in der eigenen orthodoxen Religionsgesellschaft. Die einen machten geltend, nun brauche man keine orthodoxe Sondergemeinde mehr; die anderen betonten, nun dürfe man nicht bei der Reform bleiben, wolle man sie nicht als religiös berechtigt anerkennen?) Den einen kam es nur auf den Gemeindefrieden an, den anderen mehr auf die Klärung des Gegensatzes. Die einen 1) Die Iugsndükgüttisatiott, Dezernat für Großstadtgruppen, sendet ihren Gruppen neuerdings über wichtige Aguda-Fragen regelmäßig Ausarbeitungen; die vorstehende mag auch einem weiteren Aguda-Kreise lesenswert sein. 2) Das Halachische an den beiden Anschauungen zu erörtern, ist nicht Sache des Referats. Informieren darüber kann man sich aus S. R. H. Gesammelte Schriften, Bd. lV, S. 316, S. 516 und S. 344, sowie aus der Diskussion vor-? Rabbiner Dr. Unna-Mannheim iDlätter 1924 Nr. 9, 10, 1) mit Rabbiner Dr. Breuer- Äschaffenburg, den Aufsätzen oon Gabija ben Pesisa in- Isrealit Nr. 30, 31, 32, 46, 50 und Rabbiner Dr. ATcttt, fSipredjfaxrl ^sraelit 1024 Sft r. 28, 20, 30r 4T. D 61.3 s! a e 1 r t _ " B lki-t e r_. - setzten die Einheit über alles, die anderen setzten die Wahrheitsbetonung über alles. Die einen dachten in. erster Reihe an die Judenheit, die andern mehr an das Judentum. Bei den einen überwog die Bruderliebe, bei den andern die Thoraliebe. — Seitdem heißen im Kampf des Tages die einen gemeindeorthodox, die andern separatistisch?) Die Anhänger der einen sind die Gemeindeorthodoxen, die andern bilden die orthodoxe Gemeinde. — Wie könnten die beiden Richtungen sich einen? Werden die Gemeinde-Orthostsss fr?mm üffifllftjnwpp verlassen und sie der Orgel und dem Frauenchor preisgeben wollen? Wird die orthodoxe Gemeinde ihre Selbständigkeit aufgeben und in die gemischte Gemeinde wieder übertreten können? Das eine ist so wenig zu erwarten, wie das zweite denkbar wäre. Die Einigung wird erst Elijohu bewirken. Doch eine Zwischenlösung gibt es: man lasse jeder Richtung ruhig ihren Weg frei. Man lasse die orthodoxe Gemeinde als Bollwerk für die Gemeinde-Orthodoxen unbehelligt; ja unterstütze sie. Denn solange die orthodoxe Gemeinde besteht, ist die Geixieixide-Ort^cidci^ie oor öec durch die Reform gesichert. Man lasse die Gemeinde-Orthodoxie sich innerhalb der Reform redlich weiter um Konzessionen an die Thoratreue mühen. Man lasse beide ihre geistigen Kämpfe auskämpfen und trete nur dafür ein, daß im Gefechtseifer persönliche Verunglimpfungen gemieden werden. — Und eine weitere, noch greifbarere, tatsächliche Einigung gibt es: die Orthodoxie hat über den Kreis ihrer Synagogengemeinde hinaus Organisationen, die der gesetzestreuen Gesamtheit zu dienen haben. Da ist die Wie MHiip; f® Bie MMGü lii °ril>°- doxen Judentums. Der Name hat einen guten Klang, und man horcht gern auf, wenn er genannt wird; erinnert sich, wie viel Heil sie gestiftet, denkt an die Zehntausende von Mazzos- Paketen, die sie nach den Kriegsschauplätzen sandte; denkt an all die Ritualien, für die sie sorgte, an die Mikwoaus, die sie baute, und an ihre kraftvolle Vertretung der Gesetzestreue vor Ministern und Parlamenten. Da entstand ferner Agudas Jisroel, um in der Welt zu werden, was die Freie Vereinigung im Deutschen Reich geworden war. 3)5 ^riisicrn^ Sec ffiurrS gejeije^lceuer Gemeinden und sammelte Gemeinden, wie die Freie Bereinigung und die Aguda die I ndiv i d u e n für Thoraliebe und Thoratreue zu sammeln verstanden haben. Das sind Schöpfungen der Orthodoxie. Sind sie der Gemeinde-Orthodoxie offen? . Jawohl, sie find es.' 2. Dr. Anton Nobel f. A., der verstorbene Rabbiner der gesetzestreuen Synagoge innerhalb der Frankfurter Reformgemeinde, ist bis an fein Lebensende Mitglied der Freien Vereinigung getuefert. Hiec ij'i die <£tmtrtg bec ge^etjesfeewen Judenheit Tatsache geworden.. Oder doch nicht? Muß nicht nach 8er Satzung der Vorsitzende der Freien Vereinigung der Rabbiner der Frankfurter orthodoxen Gemeinde sein? Warum nicht auch ein Gemeinde-Orthodoxer? Ist da nicht schon gleich der Separatismus hervorgekehrt, verletzend, abstoßend? Es scheint so auf den ersten Blick. Wer aber ruhig erwägt und dabei einmal der 3) Verfasser ist in einer orthodoxen Gemeinde geboren und erzogen, befleißigt sich indessen gerechter Würdigung der gegnerischen Richtung und benutzt deshalb hier itfvc 2:crTTitnoIogie( die ifjm yerfxMH MWcht, -18. Februar 1926 ' Orthodoxie gerecht werden will, kommt zu anderem Ergebnis. Soll die Freie Vereinigung im Gegensatz zur Neologie das Recht der Thora vertreten, dann muß an ihrer Spitze ein Mann stehen, dem der Thora Recht Überfalles geht, auch über den Frieden mit der abtrünnigen Brüderschaft. Der Gemeinde-Orthodoxe, der lieber mit der Neologie in der gemischten Gemeinde bleibt, der in dieser lieber den Abfall als berechtigte, ja. bevorzugte „Richtung" in der Praxis (natürlich nicht in der Gesinnung) in Kauf nimmt, als daß er «wstrete — Der MmkiMrOrllWW mutz zm geben, daß er mit diesen seinen gut und überzeugungstreu gewollten Einigkeitsbestrebungen, nicht geschaffen ist, an oberster Stelle zu stehen in einer im schroffsten Gegensatz zum Abfall wirkenden Vereinigung. Er will einigen, und die Freie Vereinigung m u ß das Trennende hervorheben. Er muß lavieren-und um seines großen Zieles willen da und dort nachgeben, und die Freie Vereinigung darf kein Schwanken und Nachgeben kennen. Ohne äußerste Konsequenz hätte sie keine Daseinsberechtigung. Aber zu ihr geh?s?u mwi ja mHBte Der DememDuDrijoDDp. Um so beruhigter kann er dann in seiner Gemeinde bleiben, um so beherzter kann er darin zum Besseren hinarbeiten. Er weiß, hinter ihm stehr geschlossen als Rückenstärkung die durch keinen Widerstreit, durch, keine Konzession geschwächte, an Zahl nicht große, doch an Macht unüberwindliche, immer sieghafte Orthodoxie. So kam es, daß die Freie Vereinigung die Gemeinde-Orthodoxie mitversorgte. Sie hat es bewußt so eingerichtet. Sie holte sich die Gemeinde-Orthodoxen in ihre Ausschüsse. lN ihre im Kriegs gsschcrffsclsrr Toch^!ergefellf^iasten unL mleb wohlüberlegt jeglichen Konflikt-Anlaß. Ja, sie hat vor einigen Jahren einem tonangeben Gemeinde-Orthodoxen das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden angeboten. 3. Ganz so hält es auch Agudas Jisroel; nur daß sie noch einen Schritt weiter im Entgegenkommen zur Einheit gehen kann. Die auf der Kenessio gedauloh beschlossene Verfassung läßt der deutschen Landesorganisation das Recht, in ihre oberste Leitung ebensogut Gemeinde-Orthodoxe zu wählen, wie Mitglieder der orthodoxen Gemetttbe. (Sie Bonn bas im ©egenja^ ^ur greieir B^imgung, weil Wer ber Lanbesorganiscmon der Nabbinische Landesrat steht, ohne dessen Entscheidung keine unmittelbar oder mittelbar religiöse Frage gelöst werden kann. Und well sie es kann, darum hat sie in ihrer Satzung keirierlei Unterschied zwischen den beiden Richtungen aufgestellt. Denn sie meidet jeden unnötigen Gegensatz, sie will Frieden und Einheit, wo immer es ohne Gefährdung von Ehre und Hoheit der Thora möglich ist. (In anderen Ländern sind die Grenzen enger gezogen; das wird Gegenstand eines anderen Referats und hat mit der Achduttz nichts AU tun.) 4. Zuletzt gehört noch der Bund gesetzestreuer Gemeinden zu den Schöpfungen der, deutschen Orthodoxie. Der' Bund umfaßt, wie sein Name, es sagt, gesetzestreue Gemeinden, mit Ausschluß also von Reformgemeinden und von solchen Ge^ meinden, die nebeneinander Institutionen der Thoratreue und des Abfalls unterhalten. Den Begriff „Austrittsgemeinde" kennt der Bund nicht. Er fragt nicht danach, es kümmert ihn nicht. Ist die Gemeinde gesetzestreu, so ist sie als Bundesmitglied willkommen. Ist sie es nicht, so kann sie nicht mirggnBrnmen merDen: Dabei lammt m Poslsclieck~Konien: Landesdirektorium des Keren Hatorab in Deutschland, Hamburg Nr. 24753 II Keren Hatorah-Kommissariat Leipzig Nr. 70147 (P. Sch. A. Leipzig) (P. Sch. A. Hamburg). II Keren Hatorah-Kommissariat Berlin, P. Sch. A. Berlin Nr. 12594 für Abraham Keren Hatorah-Kommissariat Frankfurt a. M. Nr, 41666 (P. Sch. A. Frankfurt a.M ' 11 Rzeszewrski.. ,,, ... . r / “V .i' -V: Keren Hatorah-Kommissariat Nürnberg Nr. 18440 (P. Sch.' A. Nürnberg) ’:l ’ '■ jj leeren Hatorah-Kommissariat Breslau, P. Sch. A. Breslau Nr. 60510 für IwairMöller Keren Hatorah-Kommissariat Köln Nr. 50131 (P. Sch. A. Köln) >'|I Keren Hatorah-Kommissariat'Hamburg P. Sch. A. Nr. 40 953 für Dr.* Julius. Baer

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