Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 4 (21.1.1926)
- Date
- 1926-01-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a. M., dien , 21. Januar 1626 6. Lchebat 5686 Nr. 4 Öß| Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum | mmamJJJJ Dcgmiwcl von kkMSM m Msws- _ y Hbonnement ab Januar 1884: Deutschland 1 ToWmark monatlich; Ausland: Viertel« " ' Stnifbaud-Ver» Frankreich _ Litauen 7.60~8tt.; Rümänien^LOÜ Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Qlotqt Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowakei 86 Kronen; Ungar« 6V00V Kronen; Dänemark 8 Krone»; Norwegen 8 Kronen; Schweden 8.60 Krauen. Einzelnummer dreißig Goldvkennige Der Ä»ru lit rrschenn leoe» Lonnersrag. Inserate LO Goldpf. für die stedengespaltene Nonpareille <jetle. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familtenanzeigen nur 8V Pf. Die K mm breite Reklamezeile: letzte Tertsette 1.80 Ml., vorletzte Terrfette 8.— Ml.; Thtffregebühr in Höhe eines dopp. Ferubrtesportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Jnferataufttägeu tariftu Preiserhöhung tederz. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch de« Verlag des Israelit D. m. b. tz.. Franks, a. R., Gr. Eschenheimer Straße 83, Tel. Hansa 8818 Sw. durch sämtl. Annoncen-Erped. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. el<b8ft<-:an,eigen- Sul. Schmidt, Sangeftraße 7. ll. Platzvorschriften obne BerblndN^ke Zahlungen dtrr^ an den Perlstans Postscheckkonto Frankfurt (Main) «r lvüidt. - Außerdem an: Postsparkasse Wien »tt.7U»S- Post,parkassenamt Budapest Nr. 18181 - Postscheckkonto Warschau Nr 1kü787. - Postscheckamt Zürich Nr. VUI7884 — AnkaNo-Bank Rotterdam - Posts«be<kamt Amsterdam Nr.3««W — «ödmis«» Unimban'«- Braa - «»n^, Manmrwh b»j-v * CoJn Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram — Der Gerichtsstand für alle aüs Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M.; Der heutigen Nummer liegt Bogen 2 x - der Buchbeilage für unsere Leser: ■ 9 s | Narnbam, ksilchoth Deoth S in der Uebersetzung S « von Bernhard Jacobson ■ I bei. 5 v j Die palästinensische Gemeindeverfassung vor dem Völkerbund. Das Protokoll der Oktober-Sitzung der Mandat-Kommission, in der über die Eingaben der aschkenasischen Gemeinde zu Jerusalem und der Aguda entschieden wurde, liegt nun endlich vor, nachdem inzwischen im Dez e m b e r die Kommissionsbeschlüsse die Billigung Der letzten Instanz, des Völkerbund-R a t e s, gefunden haben. Da das Protokoll zahlreiche interessante Momente enthält und eigentlich erst die 'Tragweite der knapp formulierten End-Beschlüsse erkennen läßt, geben wir es im folgenden in möglichst genauer Übertragung wieder: „In der 14. Sitzung der Mandatskommission referierte zunächst Ormsby-Gore über den Gegenstand. 'Er erklärte, es fei ein Statut ausgearbeitet, nach welchem der Oberkommissar das Recht hätte, ein Regulativ für die -Organisation der religiösen Gemeinden in Erez Israel .zu erlassen. In einzelnen Punkten sind aber die Verhandlungen mit dem Oberkommissar noch Im Gange, so daß -zur Stunde die britische Regierung eine definitive Formulierung noch nicht in der Hand hat. In Verbindung mit dieser Frage begegnete die Mandatsmacht einigen Schwierigkeiten. Es empfiehlt sich, ein allgemeines System für die religiösen Gemeinden zu schaffen, das aber in die religiösen Rechte der Gemeinwesen nicht eingreift. Die Organisation der religiösen Gemeinden muß so sein, baß jede von ihnen ihre internen religiösen Fragen wie auf dem Gebiete der Verehelichung, Ehescheidung, Erbrecht usw. in ihrem Sinne lösen kann. Soweit dies die Juden betrifft, herrschte die Absicht vor, daß auch das jüdische Gemeinwesen so geregelt wird, daß die kulturelle Entwicklung dieses Bevölkerungsteiles gesichert ist. Die Jüdische Gemeinde war bis jetzt in genügendem Maße Organ der Bevölkerung, um ein „Waad leumi" als Organ der Gemeinschaft mit dem Mandat zu betrauen, sich mit vielen jüdischen Fragen zu befassen, einschließlich gewisser Punkte auf dem Gebiete der Erziehung. Es zeigten sich aber starke Meinungsverschiedenheiten zwischen den Juden, die aktiv -mit der zionistischen Organisation arbeiten und dem Teil Der extremen Orthodoxie, der im stärksten Maße in Jerusalem vertreten ist. Die jüdische Gemeinde dieser Stadt setzt sich zusammen aus Sephardim und Aschkenasim. Innerhalb der Aschkenasim gibt es aber noch eine Gruppe von Frommen, deren Hingabe an die Religion an „gewisse Gemeinden im Christentum" erinnert. Diese Juden arbeiten nicht, sondern widmen sich ausschließlich dem- Talmudstudium und der peinlichsten Beachtung der Lehre Mosis. Sie tragen keine kurzen Röcke und lassen sich die Haare an den Schläfen nicht abschneiden. In der Hauptsache wird diese. Gruppe unterstützt von einem Teile der Frankfurter Juden, die sich ohne Unterlaß an der Polemik beteiligten. An der Spitze der Orthodoxen Gruppe in Jerusalem steht Rabbiner Sonnenfeld, der im Konflikte lebt mit dem Führer der anderen aschkenasischen Gruppe. Die entscheidende Majorität der Juden tritt für die Einheitsorganisation ein, allein die genannte aschkenasische Gruppe erhebt dagegen Einspruch. Den Hauptstreitpunkt bildet die Schechita. Soweit dieses die Mandatsmacht angeht, hat die aschkenasische Gemeinde in Jerusalem den Eindruck, daß die Regierung beabsichtigt, ihre Aufsicht über die Schechita zurückzuziehen. Referent hofft, daß eine Vereinbarung zwischen den verschieden gearteten Rabbinern innerhalb der jüdischen Bevölkerung zustande kommt. Der Gegenstand wird kompliziert durch die Tatsache, daß Juden außerhalb des Landes, zumeist in Frankfurt, an der Auseinandersetzung teilnehmen. Ziel des Gemeindegesetzes ist, den Gemeinden innerhalb der Gesetzesgrenzen Autonomie zu verleihen, d. h., daß die Gemeinden in der Lage find, religiöse Angelegenheiten wie Ehescheidungen, Eheschließungen, letztwillige Bestimmungen selbst zu regeln. Es erscheint unmöglich, daß in einem Lande zwei Gemeindeorganisationen getrennt nebeneinander bestehen sollen, da ein solcher Zustand nur Verwirrung anrichten muß. Es darf nur e i n e Kehilah geben, innerhalb deren noch eine Nebenorganisation gebildet werden kann, wenn die Notwendigkeit gegeben ist. Die aschkenasische Gruppe unter Führung des Rabbi Sonnenfeld strebt scheinbar zwei Kehilah- Organisationen an. Da aber die Mitgliederzahl dieser Gruppe ungefähr nur 1600 beträgt, während insgesamt Palästina 100 000 Juden zählt, so entbehrt die Forderung der Gruppe der Logik und ist praktisch undurchführbar. V a n R i e ß entnimmt aus diesem Kommentar, daß die Mandatsmacht sich sträubt, das Recht einer kleinen religiösen Gemeinschaft anzuerkennen, sich in voller Freiheit zu organisieren. Wie erflärt nun die Mandatsmacht den Paragraphen 2 des Mandates? Die aschkenasische Gruppe denkt gar nicht daran» sich, irgendwie mit Politik zu befassen, sie will sich nur als getrennte Gemeinde organisieren, um selbständig ihre religiösen Angelegenheiten zu ordnen, wie das auch in anderen Ländern üblich ist. Will sie etwa die Mandatsmacht daran hindern? Kann nicht eine Gemeinschaft eine freie Gemeinde zur. Ordnung ihrer religiösen Angelegenheiten nach Paragraph 2 des Mandats bilden? Offenbar hat die Forderung der Kehilah, deren Memorandum dem Völkerbunde vorliegt, den einzigen Sinn, daß.sie sich den Zionisten in religiösen Belangen nicht unterordnen möchte. Ormsby-Gore erwidert: Es mag sein, daß die aschkenasische Gruppe dieses wünscht, sie hat es aber vor der Administration nicht klar ausgesprochen. Als Kehilah eichten sie einen eigenen Entwurf ein, der auf ganz ruderen Grundlagen beruht und vollkommen vorr den Anschauungen der Zionisten abweicht, die die entscheidende Majorität in der jüdischen Gemeinschaft des Landes bilden. Die englische Regierung ist weit davon entfernt, der aschkenasischen Gemeinde ihr religiöses Selbstrecht zu nehmen. Van Rieß fragt, ob dieses soviel bedeuten soll, als sei die in Betracht kommende aschkenasische Gemeinde nicht gehalten, sich den Zionisten in religiösen Abgelegenheiten zu fügen, was Ormsby-Gore bestätigt. Pereira di Andrade schlägt vor, die Diskussion über diesen Gegenstand zu vertagen, da ihm von zionistischer Seite die Mitteilung zugegangen ist, daß zur Zeit Verhandlungen zwischen verschiedenen Gruppen im Gange seien. Es scheint dieses eine interne religiöse Auseinandersetzung innerhalb der jüdischen Gemeinschaft zu sein, und es wird der Mandatskommission schwer fallen, da hineinzureden, abgesehen von der Zusicherung des religiösen Rechtes für alle religiösen Gruppen. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die angeblichen Verhandlungen keinen offiziellen Charakter haben. Ormsby-Gore teilt mit, daß der Oberkommissar Lord Plumer Weisung erhielt, die Frage der Organisation der jüdischen Gemeinschaft zu studieren und Anträge an die britische Regierung zu stellen. Er wurde überdies gebeten, nach Möglichkeit auf eine Verständigung zwischen den verschiedenen Parteien hinzuarbeiten. Die Regierung wartet den Ausgang der Verhandlungen zwischen den Juden Palästinas und den Frankfurter Juden ab. Die Mandatsmacht ist absolut bereit, der kleinen Gruppe das Recht der Gründung einer Kehilah in der Kehilah zur Wahrung ihrer religiösen Rechte zu erteilen. Aber die Regierung wird die Gründung zweier religiöser Gemeinden, die vollkommen getrennt, gehen, nicht erlauben. Der Vorsitzende meint, daß, soweit das religiöse Moment der Frage in Betracht kommt, er den Ansichten der aschkenasischen Gruppe zustimmen muß. Rach seiner Ansicht hätte die Mandatmacht mehr Verständnis für solche delikaten Fragen zeigen müssen. Die Mandatskommission hat über die Kernfrage zu entscheiden: Warum soll die aschkenasische Kehilah nicht gleiches Recht und gleiche Freiheit genießen wie die zionistische? Sie verlangt ja nicht, daß man ihr eine Herrschaft über andere Kreise zuspricht, sondern daß sie ihr bisheriges eigenes Leben, ahne Abhängigkeit von anderen Instanzen, führen darf. Ormsby-Gore antwortet: Die kleine afchkenasische Gemeinde gibt sich als die jüdische Kehilah in Palästina und begründet dieses damit, daß sie schon lange jor den Zionisten im Lande war. Die Administration würde recht gern Vorschläge der Kommission entgegennehmen. Man hat aber bisher nur die Ansichten der geringen Minorität in dieser Frage gehört, während die entscheidende Mehrheit der zionistischen Juden noch keine Gelegenheit hatte, sich vor der Mandatskommission zu äußern. Die Mandatsregierung erklärt, daß sie keinen Punkt des Mandats übertreten hat. Das religiöse Recht wird unbedingt sichergestellt werde;; in jedem Statut, oas angenommen wird. Der Vorsitzende bezweifelt, ob diese Erklärungen bei den Kommissionsmitgliedern den Eindruck befestigt haben, als^ würde deraschke na fischen Gemeinde i hx na ch Dem M andat zu stehende Recht zuörrännt werden. van Rieß erkennt'an, daß die britische Regierung nicht die Möglichkeit hatte, alle in der Denkschrift angeführten Uebel abzustellen. Die Regierung ist bereit, der 1