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Der Israelit · 1926-01-14 · Heft 3 (14.1.1926) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 3 (14.1.1926)
Date
1926-01-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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14. Januar 1926 Frankfurt a. M>, den ^.T-b-thb««» Nr. Oer Israeli! Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Januar 1981: Deutschland 1 «oldmarl mouatttch; Ausland: Mertel» tahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Etrtifdand-Ber» sandes) Deutsch-Sfterreich: Schilling 8.-; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 18 Fr.; Belgien 18 Fr.: Holland 8 fl.; Italien 80 Lire; Jugoslawien 7V Diu.; Litauen 7.80 Lit.; Rumänien 80V Lei; Polen 4 deutsche Goldmarl zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Elowakei 85 Kronen: Ungarn 60000Kronen; Dänemark 8Krone«; Norwegen 8 Krone«; Schweden 8.50 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der J»ra lit erscheint sevea Donnerstag. Inserate 40 Goldpf. für die stebengespaltene RonpareMe-Zeile. Abonnenten zahle« bet Stellengesuche« und Familienanzeigen nur 80 Pf. Die 78 mm breite Rrklamezeile: letzte Textfette 1.80 Mk., vorletzte Texrsette 8.— Mk.; Thtffregebühr in Höhe eine» dopp. Fernbrtefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufende» Snserataufträgen tartfm. Preiserhöhung ledern. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch de» »erlag des Israelit G.m. b. 0., Franks, a. M-, Gr. Eschenheimer S trage 88, Tel. Hansa 8818 8ito. durch sämtl. Annoncen-Exved. des In« und Auslands. Alleinige Jnfrratenann. für Franks, eschäftsanzeigen: Tu». Schmidt» SangestraSe 7, n. Platzvorschrifte« ohne Berbtndttchke". dlreki an den «erlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 10808. — «utzerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 78S08 - «ottsparkassenamt Budapest Nr. 18484 - Postscheckkonto »Larschau Nr ll0767. - Postscheckamt Zürich Nr. VM78A — Jnkalln-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 81809 — BSbmisch» Uns inbank Ht Prag — Bane» Marm»rn*<*h Blank & Co »« Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. - Der Gerichtsstandfür alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Die Gerechtigkeit ist auf dem Marfchet Von Lkaim Z. (Siß in Zürich. (Aus dem üevräischen Manuskript). Die vom Völkerbundsrat bestätigten Beschlüsse der Mandat-Kommission liegen nun in ihrem Wortlaut 'vor. Wenn man diese Beschlüsse liest, kann man sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß die Gerechtigkeit auf dem Marsche ist und ihrem Sieg entgegengeht. Nicht Agudas Jisroel ist es, die einen Sieg errungen und nicht die zionistische Organisation, die eine Niederlage erlitten hat, sondern Wahrheit und Recht sind es, die sich ihren Weg bahnen. Ich betone ausdrücklich'/ Wahrheit und Recht sind auf dem Marsche, denn die Freiheit ÜC5 ortöDDoren OiiDcntums in ©reo Simten Dem Lands der Vergangenheit und der Zukunft des jüdischen Volkes, ist noch immer nicht errungen, und noch gilt es, bis dahin einen weiten Weg zurückzulegen. Es ist ja außerordentlich schwierig, einem Nichtjuden die Bedeutung dieser Freiheit des orthodoxen Judentums gerade im heiligen Lande klarzumachen. Doppelt schwer, wenn diese nichtjüdischen Stellen berufen sein sollen, zu entscheiden zwischen Juden und Juden in Angelegenheiten, die das Innerste des Judentums berühren. . Wer nicht als Jude geboren und orzoKemist, Wckt .verwundert - äuf^'däs. seltsame Schauspiel, daß- Juden, deren ganzes Ziel es ist, als freies Volk auf eigenem Boden , zu leben, den Aufbau dieser Freiheit damit beginnen, daß sie ihre Brüder gewaltsam zu unterjochen sich bemühen, daß sie ihnen ein neues „G o l u $ d e i Jud e n" bereiten, wie Nathan Birnbaum diese traurige Erscheinung trefflich formuliert hat, daß Juden versuchen, die Grundlagen der jüdischen Vergangenheit niederzureißen, und andere Juden zwingen wollen, auf den Inbegriff ihres geistigen Daseins, auf ihre religiöse Ueberzeugung zu verzichten. Es bereitet moralische Pein, daß die Mandatarmacht auftreten muß als Schützerin der religiösen Freiheit des orthodoxen Judentums, daß sie ihre Bestätigung versagen mußte einem Gemeindegesetz, das von einer Gruppe von Leuten, die sich als Herren der Gesamtheit ailswerfen, und sich „Waad leumi"nennen,. vor-< Schließlich über ist die Maü^at- Kommission und sind die Delegierten des Völkerbundes zu der Erkenntnis gekommen, daß die Bestrebungen des „Waad leumi" der religiösen Freiheit widersprechen, und sie haben einstimmig beschlossen, den gerechten Forderungen des Waad Hair Aschkenasi Beachtung zu schenken, ihm die Errichtung einer Schechita nach seinem Willen zu gestatten, ihn von der widerrechtlich auferlegten Mazzoth-Steuer und Schechita-Steuer zu befreien und ihm auch zu gestatten, den ihm zu Unrecht bestrittenen alten Namen weiterzuführen. Vor allem aber derjenige Beschluß der Mandat-Kommission, der ausdrücklich betont, daß das Mandat in keiner Weise zur Anerkennung nur einer einzigen offiziellen Religionsgemeinde nötigt, läßt ms fyoffen, ba$ bie WlanbaUStom* Mission, der Völkerbundsrat und insbesondere die Mandatarmacht auch hinsichtlich der künftigen Gesetzgebung erkennen werde, daß die Forderungen des religiösen Judentums sich keineswegs etwa in Schechita - und ft 3 g P t kf-U ngetegen^eifen cr|c^ö|jf e n. Konnte auch in diesen beiden letzteren Am gelegenheiten der momentane Druck beseitigt werden und wird auch in dieser Hinsicht sich das gesetzestreue Judentum nicht mehr dem Joche der Freidenker preisgegeben sehen, so sind wir doch noch weit davon entfernt, von einem Abschluß der politischen Arbeit und von einem unbedingten Siege der Wahrheit und des Rechtes sprechen zu können. Noch gilt es, zahlreiche grundlegende Probleme in Verbindung mit der sich allmählich vollziehenden Organisation des jüdischen Volkes im Lande seiner Väter zu lösen. Ich möchte mich darüber etwas eingehender äußern. Eine jüdische Nation ist nach der Auffassung des geschichtlichen, überlieferten Judentums undenkbar ohne die Herrschaft der jüdischen Religion. Die Gotteslehre drückt ihren Stempel dem gesamten Leben des jüdischen Volkes nach innen und außen auf. Nicht nur in der Synagoge, sondern auch im gesamten Gemeinschaftsleben hat das jüdische Volk als jüdisches Volk in seinem Leben dem sinaitischen Gesetz zu gehorchen. Die Thora beherrscht jeden Schritt und begleitet das jüdische Volk auf jedem Schritt. Sie ist es, die alle seine Wege ebnet und umgrenzt: Das jüdische Gesetz läßt sich nicht in die vier Ellen des Lehrhauses und der Synagoge bannen, sondern es schwebt über dem gesamten Leben des Volkes, so.daß die Einheit des jüdisches Kolkes eine r e l i g i öseEinheit ist, weil nur di e R eli g i o n den Inbegriff de s j üb t sch e n Nationalitätsgedankens bildet. Infolgedessen kann sich auch die Organisation des jüdischen Volkes auf dem Boden seiner Väter lediglich und ausschließlich auf den Grundlagen seiner Religion vollziehen, und sie kann nur Bestand haben, wenn und soweit die Thora den Leitstern bildet. Will sich das jüdische Volk in seinem heiligen Lande nichtsdestoweniger zu einem einheitlichen Körper organisieren und bei voller Religionsfreiheit mit unabhängigen religiösen Gemeinden samt allen religiösen Institutionen trotzdem eine nationale Organisation einheitlicher Natur Herstellen, so bedeutet das eine künstliche Scheidung zwischen unbedingt Zusammengehörigem, die Herstellung einer künstlichen Trennung im Leben des jüdischen Volkes zwischen Religion und Nationalität. Auf diese Weise entstehen die kompliziertesten Probleme, über deren Ernst das religiöse Judentum nicht schweigen kann. SMimll g, nur üTCfgf t r i k e l hinsichtlich der Geburten und Eheschließungen. Wir wissen, daß zu unserem Schmerze unter den Führern des nationalen Judentums eine große Zahl sich befindet, die in Mischehen leben. Was soll mit den Kindern geschehen, die aus diesen Mischehen geboren werden? Während das jüdische Gesetz sie aus Klal Jisroel ausschließt, das den Völkern abgelauschte areligiöse Nationaljudentum sie aber als Juden anerkennt, zu-welcher Nation werden sie nun in Wirklichkeit gerechnet? Können die orthodoxen Juden zugeben, daß die Kinder in die jüdische Matrikel eingetragen werden und daß dadurch die Reinheit der jüdischen Familie gefährdet wird? Wie ist es mit den Ehescheidungen? Nach jüdischem Rechte bleibt die durch ein bürgerliches Gericht von ihrem Mann geschiedene Ehefrau, solange sie nicht m empfangen hat, Ehefrau mit allen Konsequenzen, heiratet sie alsdann dennoch einen anderen Mann, so sind die Kinder nach jüdischem Recht Was soll aus dem Sabbat werden? Während das profane Nationaljudentum den Sabbat nur in der Form anerkennt, daß alle Versammlungen, Reisen und Schulausflüge auf Schabbos gelegt werden, wissen die orthodoxen Juden, daß es in der Thora heißt: „Gedenket des Sabbattages, ihn zu heilige n", so daß es für uns gilt, die Heiligkeit des Sabbat zu wahren, während die eigentliche Ruhe des Sabbats nur „für Ochs und Esel" vorgeschrieben ist. Ob wir nun also wollen oder nicht wollen, wir werden schon gezwungen sein, den engen Rahmen der Freiheit der Schechita und der Mazzoth,

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