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Der Israelit · 1926-01-01 · Heft 1 (1.1.1926) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 1 (1.1.1926)
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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©eile 4 Nr. 1 De r Ja übrigen jüdischen Leben eher als Linksliberale wie ab. Konservative angesprochen werden können. Man wird mir zwar entgegnen und sagen, zwei der Herren sind Zionisten, die sind aber mit orthodoxen Stimmen gewählt worden, da die Zionisten eigene Kandidaten nicht öurchbringen können, und zählen sich beide zu konservativen Fraktion. Das eine wirklich orthodoxe Ooerratsmitglied scheut sich aber, öffentlich hervorzutreten und so einem Kiddusch haschem zu dienen und ein Führer zu sein. Es ist geradezu beschämend, daß sich der Oberrat um die Verhältnisse in den Landgemeinden überhaupt nicht kümmert und nicht weiß, wie traurig und trostlos es in den Gemeinden bestellt ist. Wurde mir doch dieser Tcr^e er^äl,lt, da^ irr einer Gemeinde bei 12 (Sefortm sämtliche schon seit fahren pofrck feien, ater bennacn daraus ständig gelaient wird und daß sogar bei einem Sefer ein Stück in Fingergröße herausgeschniiten sei, aber dennoch auch aus diesem Sefer gelaient wurde. Das geniert aber große Geister nicht, denn die Seforim wurden in ihrem posulen Zustande weiterbenutzt, bis jetzt envlich eine besondere Seite drei Seforim durch einen zuverlässigen Sauser repariert und durcbgesehen werden. Die Mikwoaus sind vermodert und derartig vernachlässigt, daß in fast den meisten Gemeinden eine Benützung unmöglich ist. In einer anderen Gemeinde schächtet der Schauchet bei einem christlichen Metzger und zieht dann von dannen, ohne sich ums Porschen zu kümmern, das dem djrijiiidjfen 2Jte||ger überladen wird. In wieder einer anderen.Gemeinde hat der 'Schanchet gef^ächietz k" sich aber nicht weiter darum, was dann mit dem Fleisch geschieht und das Resultat ist, daß der betr. christliche Metzger aus Verwechslung das Fleisch eines „geschlagenen Tieres" als koscher verkauft, bis Ncb der Fall aufklurt. So ließen sich bald von jeder Gemeinde diese Beispiele vermehren. Von Religionsunterricht gar nicht zu reden, die Stunden zählen nach Minuten. Hat fsi'- der Oberrat jemals diese Zustände in höchsteigener Person und in allernächster Nähe in den einzelnen Gemeinde angesehen? Muß dem orthodoxen Oberratsmitglied und dem orthodoxen Konferenzrabbiner nicht das Gewissen schlagen, sich nick,t mehr um diese jüdischen Dinge gekümmert zu haben, wenn sich derartige Zustände vermehren? Und wie steht es mit der Synode? Als Vertreter der Orthodoxie werden vom „Verein zpr Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums" Leute au*"2stellt, die sich in Nichts von den linksliberalen Kandidaten der anderen Seite unterscheiden und die sich einander gleichen, wie ein Ei dem anderen. Wiederholter Widerspruch gegen diese Art der Orthodoxie verhallte llützlös. Wöttigsk märe mfltr, man m offenDar rem Gefühl dafür, mehr auf Qualität als auf Quantität zu sehen. Hätte man einige wenige streng orthodoxe, im Feuer der Thauro und Jiro gereifte Männer, manckes wäre besser und manches würde mehr geleistet werden können. So muß das geringe Interesse, das noch vorhanden, durch solche Verhältnisse die Wenigen stumpf machen, nachdem ihrem Appell kein Gehör geschenkt und nur ein verwachsenes und verschwommenes Programm zur Durchführung gelangte. Woran krankt eigentlich das badische Judentum? Einzig und allein nur an seiner Prinzipienlosigkeit. Man kann nicht orthodox sein und gleichzeitig den Liberalen überall Konzessionen machen. Die MWtnisse m Mannheim haken kis ^kittgkeit im Lande völlig gelähmt und einen schärferen Wind nicht aufkommen lassen. Auch hier zeigt sich wiederum vas lebende Beispiel, daß nur auf dem Boden der selbständigen Orthodoxie ein jüdisches Gemeinwesen erblühen und gedeihen kann und so der Orthodoxie die Möglichkeit der Ausbreitung und Entfaltung bietet, während andererseits jede Blüte und Knospe absterben und verdorren muß. da ihr Licht und Luft zum Leben nicht gegeben. Wenn es besser werden soll, so kann dies nur dann geschehen, wenn unerschrockene, in Jiroh erglühte > immer noch mehr zu verlangen, trotz des reichlich Dargebotenen vor Anderen mehr oder weniger streng zu tadeln und zu kritisieren? Gewiß nicht, denn es ist nicht gerecht. Und wenn man soweit gehen sollte, eine religiöse Gemeinschaft mit einem liberalen Juden abzulehnen, dann ist man auch logisch dazu verpflichtet, eine Beihilfe für seine religiösen Einrichtungen ebenfalls abzulehnen, weil diese ja ebenso als a’xns d->a als unreines Wasser erscheinen muß. Die jüdischen Gemeinden in Baden sind seit fast 120 Jahren zu einer religiösen Gemeinschaft vereinigt, und einer der Hauptzwecke dieser Gemeinschaft besteht in der Unterstützung der bedürftigen Landgemeinden zur Erfüllung ihrer religiösen Bedürfnisse, Die hierfür nötigen , bebeuiettben Geibrnliie! tberbe« gunt grollen Telle oan i wenigen größeren Gemeinde aufgebracht und diese sind religiös-liberal gerichtet. Der gemeinnützigen Aufgabe der Landesgemeinschaft wird ein erheblicher Teil des für die eigenen Zwecke erforderlichen Steuerbedarfs gewidmet, nicht bloß ^»-sondern oft mehr als die Hälfte. Wenn nun ein Liberaler zum Gedeihen konservativer Einrichtungen freiwillig (?? Red.) eine derartige Leistung vollbringt, dann ist demgegenüber nur eines möglich, entweder Ablehnung oder Annahme mit dankbarere Anerkennung und evtl, der freundlichen Bitte um Gewährung durchaus notwendiger Miettel, einer Bitte, die in einer nicht verletzenden und herabsetzenden Form auszusprechen Eine Ablehnung sebes ^nfchusies mürbe einen fälligen Zusammenbruch dieser vielen Gemeinden bedeuten und keine noch so große Anstrengung konservativer Verbände oder ^amilien könnte diese Gemeinden aufrecht erhalten. Vor die Wahl gestellt, ob hier das religiöse Leben ohne genügende Hilfe verkümmern oder mit dieser Hilfe sich erhalten soll, wird jede ruhig-klar denkende, auf dem Boden der Wirklichkeit stehende Gemeinde sich für das Letztere entscheiden Dazu aber kommt, daß jene Ablehnung gleichbedeutend mit dem Ausscheiden aus den religiösen Landesverbände wäre, und es ist gewiß, daß die meisten der badischen Gemeinden aus dem Gefühle der geschichtlichen Verbundenheit und des heimatlichen Zusammenbanges davon nichts wissen wollen. Wenn sie aber die Erhaltung ihrer Verbindung mit der israelitischen Landesgemeinschaft begehren, dann ist es für sie und jeden Andern allein richtig, Wünsche zunäcksi den zuständigen Organen dieser Gemeinschaft (Bezirksrabbinat — Oberrat — Synode) nacheinander zu unterbreiten, und falls sie hier keine Befriedigung finden, sich durch Zuschüsse von Gesinnungsfreunden nach Möglichkeit zu helfen, nicht aocr Durtu MnlM MlMMn Diejenigen m Pin? gen und herabzusetzen, die sich mit bestem Willen opfer-! freudig gezeigt haben. Ein solches Verhalten erscheint angemessen, selbst I wenn für die gesetzestreuen Landgemeinden nicht recht gesorgt wird. Ist aber hier die Fürsorge mangelhaft? Wer die Verhältnisse genauer kennt und ohne Vorurteil würdigt, der kann nicht anders urteilen, als daß alles Mögliche geschieht, um dort die alt-religionsgesetzlichen Einrichtungen in Wirksamkeit zu erhalten.. Als z. B. in einer Gemeinde nur ein einziges Schulkind war. und die Gemeinde selbst sich gannz gleichgiltig zeigte, hat der Oberrat nicht früher geruht, als bis dieses Kind von einem entfernt moDnenDen — NeligionZlehier regelmäßig Neu Ugionsunterridjt empfing, obgleich dieses verhältnismäßig größere Opfer erfordert. Für die Fortbildung der Religionslehrer wird in zweimal jährlich stattfindenden Bezirkskonferenzen gesorgt, sowie durch jährliche Fortbildungskurse, welche unter Leitung eines anerkannt gesetzestreuen Rabbiners stehen und ,an denen Mischna und Talmud einen erheblichen Anteil haben Ist das nicht mw? Nie wird der althergebrachte Ritus des Gottesdienstes durch Einwirkung von außen angetastet, ja auf Wunsch sogar gefördert, indem z. V. die Ausbildung von Ij. Sanitär dazu und hat er doch ferner in vielen Fällen bewiesen, daß er ohne Rücksicht auf die Partei nach rein sachliche« Gründen entscheidet. Er wird sicherlich hierin dem Wunsche des Bezirkes Nachkommen, wenn dieser den gesamten Aufwand übernimmt. Es ist ferner unrichtig, »daß die religiösen Gemeinden von Versassungswegen gezwungen sind, einem liberalen Bezirksrabbiner unterstellt zu sein", denn sie haben diesen Rabbiner selbst gewählt und der Oberrat hat ihn nur bestätigt und ernannt, nie wird er ihnen gegen ihren Willen aufgezwungen. Es laufen auch nicht über feine religiöse Aufsicht begründete Klagen ein und zwar deshalb nicht, weil der badische Bezirksrabbiner nicht versucht, liberale Ideen in konservativen Gemeinden zur Durchführung zu bringen, fanden diefe Gemeinten naJj Ihrer Eigenart (ebeg und sich ^NtsattkN läßt. Er fördert auch konservative Einrichtungen, weil es ihm darum zu tun ist, positives jüdisches Leben zu nähren, wo er es auch findet. Denn höher als sein persönliches Bekenntnis steht ihm das Wohl der jüdischen Gesamtheit, das Wohl des Judentums, und er sieht auch den vix-n m> wo ihm Vieles nicht zusagt, und sucht diese Flamme auf dem Gottesaltare zu erhalten. Leidet unter einem solchen Verfahren wirklich die konservative Idee, und leidet sie nicht, wenn gesetzestreues Leben durch das Geld liberaler Juden erhalten wird? ' Oder sollten sämtliche konservativen Landgemeinden nur konservativen Rabbinern unterstellt werden, wobei die erheblichen ~ ' rum die liberalen Sjaupt^emeinben tragen hätten» Cs ist also nicht wahr, daß in Baden „gesetzestreues Judentum kontrolliert wird durch Liberalismus", d. h. liberalen Geist, sondern wahr ist es, daß man es nach seinem Wesen und Wollen sich organisch ausleben läßt und ihm die nötigen Kräfte einflößt, auch da, wo man für sich allein anders empfindet. Die wirklichen Verhältnisse lassen keine andere Lösung zu, und daß diese Lösung dem gesetzeenstreuen Leben nicht geschadet hat, weiß der Einheimische- und wir sehen gerne einer statistischen Untersuchung darüber entgegen. Dieses Leben erduldet keinen Zwang und leidet keine Not, weil der religiös Liberale so liberal denkt, ihm selbstlos seinen Beistand zu gewähren. Das ist die Wahrheit, rückhaltlos aber nicht rücksichtslos ausgesprochen. Anstatt mit scharfer Schneidigkeit einen haltlosen Kampf zu führen, erscheint es würdiger, durch die Tat zu bewähren das herrliche Abrahamwort „Es fei doch kein Streit zwischen mir und dir, zwischen meinen und deinen Hirten, denn wir sind ja Verwandte." Bezirksrabbiner Dr. G r z y m i s ch , Bruchsal. . . - , .w|vym yc|aiucii, uiuciii ij. L>. ole AUSvuoung von Männer unabhängig vom Mannheimer Verein zur Privatleuten zu Vorbetern an den hohen Festen betrie- Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums ' lben und durch Zuschüsse unterstützt wird. Man nenne uns doch Fälle, in denen ein liberaler Bezirksrabbiner eine konservative Gemeinde in religiös-freiem Sinne zu beeinflussen pflegt. Wohl aber ist es erst jüngst geschehen, daß ein solcher Rabbiner bei einer Konferenz die Lehrer seines Bezirkes dringend ersuchte, den Werktag-Gottesdienst neu einzuführen und zu erhalten, und ihnen hierfür praktische Ratschläge gab. Und ebenso hat es sich zugetragen, daß ein „liberaler" Vezirksrabbiner in einer ronförvaiwM (BßmßinDß mißDßrfjnli aus Diß ffiißößrßoD stsllung der rvi?» der Gemeinde-Vadeanstült gedrungen hat, während die Gemeinde sich nicht rührte, daß ein „liberaler" Bezirksrabbiner, als eine andere Landgemeinde ihn bat, zuzustimen, daß eine solche ni?« nach den Anweisungen eines streng-gesetzestreuen Rabbiners hergestellt-werde, ohne weiteres dazu die Erlaubnis gab und sich nicht empfindlich auf sein Recht, hier' allein zu ent- 1 scheiden, zurückzog, weil er nicht die religiösen Gefühle der Beteiligten veletzen wollte. Ebenso wird in der nv'NV mit jeder angebrachten Sorgfalt verfahren und Klagen über Verstöße gegen halachische Vorschriften berücksichtigt Auch hier verlangen wir Beweise des Gegenteils, wenn dieses Gegenteil behauptet werden sollte. Es ist durchaus nichts Widerfiniges, daß in der Religionskonferenz des Oberrates über halachische Fraget? auch nicht gesetzestreue Rabbiner mitreden, denn sie haben die Vorkenntnisse und den ernsten Willen, diese Fragen für konservative Gemeinden, und wo es sonst gewünscht wird, auf halachischem Wege zu entscheiden. Und warum sollte der „Synodalausschuß — trotz einer nichtkonservativen Mehrheit — nicht darüber beschließen dürfen, ob ein liOrtDoDoro «Dinar wiener mm mim fall, M er koch als ißeriretsr Der MmMschass, wM)ö M Mstsn zum größeren Teile tragen soll, das Recht und Pflicht Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums zusammenscharren und sich geloben, selbst die Sache in die Hand zu nehmen und eine Organisatioen zu schaffen, die in ernster Arbeit bereit ist, helfend den Landgemeinden beizustehen und Hand anzulegen an der Besserung der Verhältnisse. P l o n i A l m o n i. II. Die jüdischen Landgemeinden Badens. Die religiösen Zustände in den jüdischen Landgemelnben Badens sltib itt ötSsSß LMMst MM MßkMWl erörtert worden, aber diese Beurteilung wird den gegebenen Tatsachen durchaus nicht gerecht. Den Gesetzestreuen muß reine Gerechtigkeit, unvoreingenommene Prüfung der wirklich vorliegenden Verhältnisse eine der wichtigsten Forderungen unserer rnn sein. Nur auf diesem Gotteswege -wnn rpm :v2?wi npns nw» "n -pn ist das rechte Leben und das Gottesland zu gewinnen. Was aber verlangt hier die Gerechtigkeit? Zunächst eine bessere Behandlung dieser Frage und Klage. Jeder Gesetzestreue hat das Recht, nach seiner religiösen Ueberzeugung zu leben, er hat aber nicht das Recht, hart zu verlangen, daß ihm Andere dazu die Mittel geben. Allenfalls könnte er das in gewissen Grenzen von einem Gesinnungsgenossen erwarten, weil es eine bedeutende mxn ist, rcT» zu sein, der Gesamtheit zu ihrem Besten zu dienen. Aus die Unterstützung desjenigen aber, der eine abweichende religiöse Ueberzeugung hat, darf er keinen Anspruch erheben, und nimmt er sie dennoch an, dann soll er sie gerecht als das werten, was sie wirklich ist, als etwas n,;®^ was über das Maß des Anspruches hinausgeht, als ein Zeilsim Der Mw Des «ksitgegenkarnrnen-, tmlchSL aus Mm MM'MWllsen MmNllsamstrbrwuMsein. fließt. Ist man in einer solchen Lage berechtigt, > HI. OUipfUUä Uii MtWfe In 3Uen, Mit Interesse wurden die zwei Aufsätze über Bade« gelesen, insbesondere der letzte in Rr. 43 dieses Blattes, welcher sich durch Gediegenheit und Sachkenntnis auszeichnet. Es wäre ein Unrecht, den Lesern vorzuenthalten, daß es sich bei der Auflösung einer Bezirkssynagoge um G a i l i n g e n handelt. Dieselbe bezw. das Rabbinat bestand schon bevor eine Landessynagoge gebildet wurde. Man sollte es nicht für möglich halten, daß der Oberrat mit dem Synodalausschuß durch Stimmenmehrheit mit 8 gegen 6 Stimmen einfach die Aufhebung beschließen kann. Die, Gemeinden sind nach ihrer Einstellung. Einrichtung und Gesinnung ganz und gar kanser- BflÜB, söltzstBäßställbtl-A gibt es auch faiche 8In<jei>ar!ge darunter, welche sich außerhalb der Gemeinden nicht gerade religiös führen, aber trotzdem wollen selbst diese von einem liberalen Rabbiner dennoch nichts wissen und nichts hören. Wie kann man nun gut 500 Seelen gegen deren Ueberzeugung und Einverständnis einem neuen Rabbinat zuteilen, wo Konstanz doch dem alt überlieferten Judentum völlig sernsteht; noch nicht einmal eine Mikwoh ist vorhanden. Wohin soll man sich nun bei einer Schaaloh wenden? Cs ist ja keinem Orthodoxen mehr möglich, streng rituell etwas zu genießen. Wer beaufsichtigt die Schochtim? Es liegt hier ein krasser Widerspruch des Oberrats vor. Bei Pensionierung des Herrn Dr. Spitz wurde besonders anerkennend hervorgehoben, daß solcher die Aufsicht über die Schechitoh weiter ausüben will, er hat diefe Aufsicht jedoch inzwischen für Gailingen niedergelegt und verläßt den Ort sobald sich Gelegenheit bietet. Dem Oberrat hätte es eine Freude bereiten müssen, daß sich noch Gemeinden finden, welche das äußerst Mögliche leisten wollen, um ein frommes Rabbinat gvt erhalten, denn rnas märe Ijeute bas i5ü*bentum ahne Arthaba^le» Ale Parität märe noch nicht einmal gewahrt, wenn an dieser äußersten Ecke im Oberland und im Odenwald (Mosbach) ein frommes Rabbinat bestehen würde, denn das in Mannheim besteht nur durch die Moses Lemle-Stiftung. Somit ist dies das nächste religiöse Rabbinat, und es ist angesichts de Entfernung natürlich ausgeschlossen, daß solches in Betracht kommen könnte. / Mit Recht kann es ein großer Teil von Lesern dieses Blattes nicht verstehen, was den Perein zur Wahrung der Interessen der Orthodoxie in Böden veranlaßte, aus seiner Passivität herauszutreten und dem Oberrat sozusagen öffentlich einen Dank auszysprechen. Es würde ja zu weit führen, hier auseinander/zu setzen, daß durchaus keine Ursache vorliegt, das vom Oberrat Geleistete als ein besonderes Verdienst hervorzuheben. Uebrigens ist i diese Behörde, in welcher fünf Juristen, drei Akademiker und ein Bankier sitzen, ohne die Rabbiner recht gut in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Es wäre ja ein leichtes, die Gründe für die Aufhebung des Bezirksrabbinats Gailingen noch ausführlicher zu widerlegen, allein die zufammentretenüe Synode wird in dieser An- . MMiikMi nach aas Me MMUM üBort m sagen

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