Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1925)
- Date
- 1925-12-17
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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IHäffcr ficpausgcgcBcn von 6er fflndesogganifofion dec Mgudos-3i$goef iw Veutfeklaad H* Jahrgang Frankfurt a. 2TL, \7. Dezember 1925/30. Aislew 5686 Nummer 25 Die Beschlüsse des Völkerbundes. Der Völterbund-Rat Hai in seiner soeben in Genf abgehaltenen Sitzung den Bericht der Mandatkom Mission über Palästina einstimmig nud angeblich debattelos genehmigt und bamit auch dem Votum der Mandatkommission zu Gunsten der durch „Agudas Jisroel" unterstützten unabhängigen Orthodoxie Erez IisroeIs Rechtskraft verliehen. Wir geben im folgenden zunächst den von der Jüdischen Telegraphen-Ageniur verbreiteten Bericht über diese Beschlüssse wieder: Genf, 10. Dezember. Der Völkerbundsrat und die palästinensische Gemeindeordnung — Begünstigung des Aguda-Standpunktes. lEßie der I. T. A.-Vertreter erfährt, besteht bei der Palästina-Regierung die Neigung, den Wünschen der Agudas Jisroel betreffend eine Modifizierung der palästinensischen Gemeindeordnung im Sinne einer Nichteinmischung in das religiöse Leben der orthodoxen jüdischen Gemeinschaft in Palästina entgegenzukommen. Der Grund für dieses Entgegenkommen ist der, daß der Völkerbundsrat in Fragen der Religion stets die Meinung der religiösen Partei bevorzugt. Die Kreise des 'Völkerbundsrats haben auch schon bekundet, daß sie den Aguda-Wünschen günstig gegenüberstehen. Die Modifizierung der Gemeindeordnung wird selbstverständlich mit Zustimmung -der Zionistischen Organisation geschehen. Der ausführlichere Bericht lautet: Genf, 10. Dezember. Wie schon mitgeteilt, hat der Völkerbundsrat den ihm non der Ständigen Mandatskommission des Völkerbunds unterbreiteten Palästina-Bericht ohne Debatte zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um den Bericht, den die Mandatskommission während ihrer siebenten Session vom 19. bis 30. Oktober d. I. in Genf in Anwesenheit des Vertreters der britischen Regierung Ormsby-Gore zusammengestellt hat. Dem Bericht lag die Mitteilung der britischen Regierung über die Verwaltung Palästinas und Transjordaniens im Jahre 1924 zu Grunde. Zu Beginn des Berichtes erinnert die Mandatskommission an die grundlegenden und wertvollen Berichte des früheren Oberkommissars für Palästina, Sir Herbert Samuel, über die Verwaltungstätigkeit in den Jahren 1920 bis 1925. Es wird wieder einmal darauf hingewiesen, daß die Verwaltung Palästinas ein Problem für sich bildet, indem die Mandatarmacht verpflichtet ist, die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner des Landes ohne Unterschied von Rasse und Religion zu schützen, gleichzeitig aber solche politischen, administrativen und wirtschaftlichen Bedingungen im Lande zu schaffen, daß die Errichtung eines Nationalheims für das jüdische Volk gesichert werde. In dem Bericht heißt es dann weiter: Die Kommission, hat die ihr von der Mandatarmacht unterbreiteten Gesichtspunkte über die Beziehungen zwischen den verschiedenen Rassen- und Religionsgruppierungen im'Palästina eingehend geprüft; sie kennt die Ursachen der bestehenden Schwierigkeiten und bedauert es, daß gewisse Elemente unter der Bevölkerung nicht anerkennen wollen, daß die Mandatskommission über die Wahrung der im Mandat niedergelegten Prinzipien wacht und daß diese Prinzipien die einzige Richtschnur für die ökonomische und politische Entwicklung des Landes bilden. Die Kommission nimmt mit Freuden zur Kenntnis, daß sich die politische Agitation vermindert hat und daß allmählich ein Kontakt zwischen Personen verschiedener Religionsgemeinschaften bei der Lösung der Probleme des täglichen Lebens sich herausgebildet; es sei zu hoffen, daß diese Zusammenarbeit schon in nächster Zukunft, insbesondere in den Angelegenheiten der Stadt- und Distriktsverwaltungen in Erscheinung treten wird. Die Kommission nahm mit Genugtuung die Ansicht des beglaubigten britischen Vertreters zur Kenntnis, daß nach dem Inkrafttreten des Bürgerschaftsgesetzes die bürgerlichen Gefühle der einzelnen Bevölkerungskreise Palästinas eine Verstäärkung erfahren werden. Die Kommission nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß sich sowohl die jüdische wie die arabische Bevölkerung vermehrt hat und im Lande keinerlei Arbeitslosigkeit herrscht. - Es sei evident, daß diese günstige Erscheinung für die Gegenwart, insbesondere was das jüdische Element betrifft, in hohem Maße auf das Einfließen auswärtiger Kapitalien zurückzuführen ist. Es ist aber zu hoffen, daß wenn auch der Kapitalzufluß von außen aufhören sollte, die günstige Entwicklung dennoch andauern wird. Mit Genugtuung ist zu konstatieren, daß die Administration der Regelung der jüdischen Einwan¬ War ist und was leistet der „Keren Hajijckuiv?" Keren Hajischuw für Erez jisroel. Keren Hajischuw von Erez jisroel im Geiste der Thora und Tradition, Geren iftatnchiito ift bcr €re* <yUJl|UfUW ^isroelfond, dessen Gelder lt. Statut nur für solche Siedlungen verwandt werden dürfen, welche auf der Grundlage des Thoragesetzes errichtet und geführt werden. Keren Hajischuw lonie „Mach an eh Jisroel". in Emek Iesreel ermöglicht. Keren Hajischuw w eilten die Errichtung billiger und solider Heimstätten in Erez Jisroel gefördert. Keren Hajischuw -m die erste Unterkunft mittelloser Einwanderer errichtet. Keren Hajischuw f>atJ.n.^cufa!em im!i ® * '; m Tel Avw eine von mehreren Hunderten täglich frequentierte rituelle Arbeiterküche eingerichtet. Keren Hajischuw Erez Jisroel Arbeits- und Verdienstmöglichkeit geschaffen. Keren Haj-schuw <£ Bauarbeiter ausbilden lasten. Keren Hajischuw Sicdlerschule in Emek s)esreel begonnen. Keren Hajischuw -m- Beratung von Emigranten in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten eingerichtet. Keren Hajischuw Boden in Erez Jisroel für agudistische Aolonisationszwecke ermöglicht. Keren Hajischuw weitere Boöenkäufe tätigen — dem Strom der orthodoxen Einwanderer durch Arbeit Verdienstmöglichkeit verschaffen — Industrie und Handwerk im alten und neuen Iischuw fördern — die agudistische Arbeiterorganisation ausbauen — Lehrfarmen und Lehrwerkstätten für Aulim und Handwerker auch in Thuzoh Loorez einrichten. Unterstützt den Aufbau des heiligen Landes im Geiste der Thora. Palä$tina>Zenfralt Ärr Kguäaz Jisroel Frankfurt am Main Postscheckkonto Frankfurt a. M., No. 53 900. derung die gebührende Aufmerksamkeit widmet, so daß Palästina in die Lage versetzt worden ist, die zahlreichen einströmenden Einwanderer aufzusaugen und jeder eine passende Beschäftigung findet. Die Kommission versteht die Ursachen, die einer schnelleren Ansiedlung der Einwanderer auf dem Lande im Wege stehen, und bemerkt, daß die Mandatarmacht gemäß Artikel 6 des Mandats bereit ist, jedem Gesuch eines Ansiedlers um Ueberrverfung von brachliegenden Ländereien zwecks Kultivierung, oder jedem Gesuch im Namen von Ansiedlern, die ernsteste Aufmerksamkeit zu widmen, insoweit die Rechte anderer Teile der Bevölkerung dadurch nicht verletzt werden. Die Kommission wünscht von der Mandatarmacht eine genaue Information über die Fortschritte in der Planierung des Landes als notwendige Vorbereitung für die Verteilung von Staatsländereien, sowie eine Information über die anzuwendenden Methoden der Regierung bei der Bereitstellung dieser Ländereien, zu erhalten. Nach Schluß der allgemeinen Betrachtung geht der Bericht zu den folgenden speziellen Feststellungen über: Landsrage: Die Kommission nimmt die Zusage zur Kenntnis, daß ihr ein von Sir Ernest Dowson ausgearbeiteter Plan systematischer Landbesiedlung übermittelt werden wird. Einwanderung: Die Kommission würdigt die im Bericht 1924 gegebene ausführliche Information über die in das Land gekommenen Einwanderer, wünscht aber ergänzende Informationen Glaubensfreiheit: Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß laut der Versicherung des beglaubigten britischen Vertreters im Zusammenhang mit der Beschwerde der aschkenasischen Gemeinde betreffend die Interpretation des Artikels 2 die Mandatarmacht nicht die Absicht habe, die Religions- oder Gewissensfreiheit irgendeiner Gemeinde anzutasten. Militär: Die Kommission erfährt mit Genugtuung, daß die friedlichen Verhältnisse in Palästina es der Mandatarmacht ermöglicht haben, eine nur beschränkte bewaffnete Macht im Lande zu unterhalten. Arbeit: Die Kommission wünscht eine nähere Information über die Arbeitsbedingungen in Palästina zu erhalten. Angesichts des Wachstums der Industrie betrachtet sie die bisherige Information als nicht erschöpfend und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß auf gesetzgeberischem und administrativem Wege Maßnahmen für den Schutz der Arbeiter und für die Kontrolle der Kinderarbeit ergriffen werden würden. Erziehungswesen: Die erschöpfende Information über Erziehungswesen in Palästina wird mit Dank zur Kenntnis genommen. Die Kommission hofft, daß die Regierung nach Besserung der Finanzlage des Landes in die Lage kommen wird, größere Beträge für das Dorfschulwesen in arabischen Gemeinden aufzubringen und auch dem jüdischen Schulwesen in Anbetracht der stets zunehmenden Zahl der Schulkinder eine mehr grundlegende Unterstützung zu gewähren. Die Kommission würde die Eröffnung einer Landwirtschaftsschule für die Arabaer begrüßen. Oeffentliche Gesundheit: Die Kommission anerkennt, daß, wie die Statisten beweisen, sich die gesundheitlichen Bedingungen der Bevölkerung verbessert haben. Sie würdigt die ganz besonders wichtige Arbeit der medizinischen Organisation Hadassah, die über ihr engeres Gebiet hinaus allen Teilen der Bevölkerung auch in sozialer Hinsicht dient. Ueber die zukünftige Rechtslage der jüdischreligiösen Gemeinde heißt es: Mit Bezug auf die Regelung der Rechtslage der jüdischen religiösen Gemeinden in Palästina nimmt die Kommission die Erklärung der Mandatsmacht zur Kenntnis, daß sie bereit sei, den Wünschen der Aschkenasim-Gemeinde nach vollkommener Freiheit in religiösen Belangen in weitestem Sinne entgegenzukommen. Unter Hinweis' auf Artikel 2 und 15 des Palästina-Mandats nimmt die Kommission die Erklärung des bevollmächtigten britischen Vertreters zur Kenntnis, daß die Mandatsmacht nicht beabsichtigt, sich in das religiöse Leben der" verschiedenen Gruppen der Bevölkerung in irgend einer Weise einzumischen. Nach der Meinung der Kommission verpflichten die Bestimmungen des Mandats die Mandatsmacht keineswegs, bloß eine einzige jüdische Religionsgemeinschaft in Palästina anzuerkennen. Die Kommission hegt das Vertrauen, daß ein alle Teile befriedigendes Arrangement gefunden werden wird; sie wird der weiteren Entwicklung volle Aufmerksamkeit widmen. Der eigene Bericht, den sich die zionistische Rundschau aus Genf erstatten läßt, lautet wie folgt: „Die Kommission ersucht die Mandatarmacht, die palästinensischen Behörden zu beauftragen, daß sie die