Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1925)
- Date
- 1925-10-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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(£2. Oktober 1925 Nr. 43 tkaveheschwan 5986 Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. B»14JUlM41fl Abonnement ab Januar ISA-: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Mertel, iahrprelfe (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Etreifband-Ver» sandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6.-; Amerika I Dollar; England 4 sh.; Frankreich 18 Fr.; Belgien 18 Fr.; Hollands fl.; Stallen S0 Lire; Jugoslawien 70 Dt«.; Litauen 7.80 Lit.,- Rumänien 800 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 8 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowakei 88 Kronen: Ungarn 60000Krone«; Dänemark 8 Kronen; Norwegen 6 Kronen; Schweden 8.80 Krone». Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erschein« Nonpareille-ZeUe. Die 76 mm breite l__ __..... -- -„-- —. Thiffregebühr tu Höbe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufende» Inferataufträgeu tartfm. Preiserhöhung jeder-. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch deu »erlag des Israelit ®. m. b. 0., Franks, a. M.. Br. Eschenheimer Straße 8». Tel. Hansa 88« sow. durch sämtl. Annoncen-Erved. des In- und Auslands. Alletntge Inseratenann. für Franks, m-schäftsan,eigen: Sul. Schmidt. Langestraße 7, n. Platzvorschrtkten ohne Berbindiichkest. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt lMatn) Nr. 188US. — Ängerdeu. an. PoNIparlaste «tvleu Stk. 7»606 - PoMparkassenanl Budapest Nr 18484 — Postscheckkonto Warschau Nr 180787. - Postscheckamt Zürich Nr. VmMl-Inkasso-Bank Rotterdam - PoMcheckamt Amsterdam Nr^'-----.— --- _ Postscheckamt Amsterdam Nr. 84 RS — Böhmische Unionbank in Prag - o-m-, marwmoseb si-um & Co. t« Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Landgemeinden. Don %*. II. Badisches. Es war schon vor längerer Zeit unsere Absicht, die derzeitigen Verhältnisse der israelitischen Religionsgemeinschaft Badens zu erörtern. Inzwischen ist das Thema „Landgemeinden" von verschiedenen Seiten angeschnitten worden. (Der Artikel „Ein zwiefacher Notschrei vom Lande" — Nr. 34 des „Israelit" — der sowohl das Religionsunterrichtsproblem, als auch das nicht minder wichtige Gebiet der nv'nv? behandelt, trifft natürlich auch für Baden zu, mindestens was angeht.) Wir sind nun in unserer Absicht bestärkt worden durch die in unserem ersten Aufsatz erwähnten Ausführungen aus Baden. Wir müssen freilich gestehen, erleichtert scheint die Erörterung nicht zu sein, weder durch denjenigen, der die ganzen Fragen teilweise mit gemeindepolitischen Problemen belastet und auch da und dort etwas kratz aufträgt, noch durch die Erwiderung des „Vereins zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden", dessen Vorstand u. E. vollständig ungerechterweise aus den scharfen Ausführungen jenes Artikelschreibers den Schlutz zieht, datz es ihm nicht um die Besserung der Zustände, sondern nur um die Erzielung einer agitatorisch-demagogischen Wirkung zu tun ist. Es ist schlimm, wenn von verschiedenen Seiten, deren Ziel das gleiche zu sein scheint, das Sachliche zu Gunsten des sehr unwesentlichen Persönlichen in den Hintergrund gestellt wird. Wir glauben, datz jenem ersten — nennen wir ihn mit seiner vorläufigen Bezeichnung: nnm — sehr wohl die Besserung der Zustände dringend am Herzen liegt, datz er aber Fragen des praktischen religiösen Lebens mit Fragen prinzipieller Art in nicht sehr glücklicher Weise vermengt hat, ja wir gehen sogar soweit, anzunehmen, datz trotz der Erwähnung der Religio ns gesellschaft in Karlsruhe auch er von einem Anschlutz an diese noch lange nicht die Schaffung idealer Zustände in den badischen Landgemeinden erwartet. Wir sind andererseits der Meinung, datz der „Verein zur Wahrung usw.", der ja den orthodoxen Mitgliedern in Oberral und Synode nicht fernsteht, wohl berechtigt ist, auf verschiedene wesentliche Fortschritte bei der Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums hinzuweisen. Freilich mutz man sagen, datz die Arbeit des Vereins selbst in den letzten Jahren und Monaten nirgends sichtbar geworden ist — wenn man von der Sprechsaalerwiderung in Nr. 32 des „Israelit" etwas absieht . . . Soll man sagen, datz eben dieser Verein und die Orthodoxie Badens, die in vergangenen Iahren wohl ihren Mann gestellt hat und auch bei der Neuordnung der Verhältnisse Erfolge errungen hat, sich nun, gesättigt fühlt? Fast möchten wir es glauben. Und doch wäre dies ein verhängnisvoller Fehler. Ganz abgesehen von den vielen Einzelfragen, die ja vom ersten Artikelschreiber mit Recht aufgeworfen worden sind, und abgesehen von den von ihm berührten Mitzständen — die er u. E. unbedingt an Hand zahlreicher Beispiele hätte darlegen können und sollen —, drängen sich eine Reihe prinzipieller Probleme auf, die u. E. in der Stunde erfolgreicher Neuordnung seinerzeit zu kurz gekommen, übersehen, mindestens ad acta gelegt worden sind. Es ist Zeit, sich Gedanken über sie zu machen, zumal ja 1926 eine Synode Zusammentritt, die wichtige Fragen prinzipieller Art (Gemeindeverfassung z. B.) zu behandeln haben wird. Die israelitische Religionsgemeinschaft Badens ist eine Einheitsg emeinschaft. Ohne uns zu der leider so viel umstrittenen Idee solcher Gemeinschaften in Bezug auf „Einheit" und „Trennung" zu äutzern, können wir wohl sagen, datz diese badische Einheitsgemeinschaft sich vergleichen lätzt — mutatis fnutandis — mit der Einheitsgemeinde. Wenn in dieser Einheitsgemeinde zwar einerseits die liberale Richtung die ihr notwendig erscheinenden Bedürfnisse geregelt sieht, so sieht andererseits — ohne je mit dieser Regelung ganz froh zu sein — das gesetzestreue Judentum, datz seine Belange durchaus gewahrt sind, datz der Einzelne, wie die Gemeinschaft weiß: die für mein Privatleben, die für unser Gemeinschaftsleben notwendigen Einrichtungen sind geschaffen, werden gefördert. Wie ist es in unserer Einheilsgemeinschaft? Datz wir Verwaltungsbehörden haben, deren Mitglieder recht verschieden religiös eingestellt sind — nun, es ginge noch hin, wenn eben in dieses Ressort nur verwaltungstechnische Probleme gehörten. Aber wir haben u. a. eine „Religionskonferenz", d. h. ein Gremium dreier Rabbiner, verschiedener Richtungen, denen immer wieder religionsgesetzliche Fragen die bei Gemeinden und Vezirksrabbinaten noch strittig bleiben, zur Entscheidung vorgelegt werden. Selbst wenn jedwede Majorisierung vermieden und die Besprechung vorliegender Fragen noch so friedlich vorgenommen wird, ist es nicht ein Unding, datz der orthodoxe Raw gezwungen ist, mit dem liberalen Rabbiner (heute kann es der, morgen jener sein) zusammenzusitzen — zur Erörterung halachischer Fragen? Ist es nicht ein Unding, datz durch Majori.'ätsbeschlutzfassung eines liberal-mittelparteilich-orthodoxen Gremiums (Synodalausschutz) abgestimmt wird über die Nichtwiederbesehung eines orthodoxen Rabbinats? Ist es nicht paradox, datz die religiösen Gemeinden von Verfassungswegen gezwungen sind, einem liberalen Bezirksrabbiner unterstellt zu sein, wobei sich ergibt, datz alle religiösen Einrichtungen dieser Gemeinde nv'mr?, Religionsunterricht, alle Kulthandlungen entweder unmittelbar dem liberalen Rabbiner unterstellt sind, oder datz er eben sein „placet“ dazu geben mutz, wenn eine Gemeinde oder der Einzelne ihm aus religionsgesetzlichen Gründen kein Vertrauen entgegenbringen kann und gezwungen ist, eine religionsgesetzliche Entscheidung von anderer Seite einzuholen? Man wird erwidern, in der Praxis sei älles nicht so schlimm, es spiele sich all dies in so friedlichen Formen ab, datz eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse nicht erwünscht, nicht nötig sei. Die Antwort wird lauten müssen: Nicht darf die Praxis immer und in allem das Vorrecht beanspruchen vor dem Prinzip, vor der Idee. Und diese ist es, die hier in jedem Fall leidet. Denn wenn wir uns etwa mit der Praxis abfinden, etwa mit Ungestüm die Forderung vertreten, datz der — liberale Lehrer seinen Dienst anders versehe, als bisher, datz er seinen Religionsunterricht intensiver erteile, datz der — liberale Vezirksrabbiner die ntwiff, die des Schochet strenger kontrolliere, sich um die Gemeinden mehr kümmere als bisher — was erreichen wir denn damit: Gesetz estre ues Judentum, kontrolliert durch Liberalismus! Das ist und wäre — man möge uns die vielleicht schlagwortartige, den wirklichen Verhältnissen nicht in allem und jedem gerecht werdende Formulierung verzeihen — das Bild der derzeitigen israelitischen Religions-Einheitsgemeinschaft' in Baden . . .