Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1925)
- Date
- 1925-07-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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ik. Jahrgang. Frankfurt a. TN., -sn 30. Juli 1925 9. Aw 5685 Nr. 31 jjj Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement jahrpreife (v sandes)DeuU ab Januar 1884: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Mertel» ' ' dem deutschen Jnla^>spreis Kosten des Streifband-Ver- Schilling 6.-; Amerika England 4 fh.; Frankreich 18 Fr..; .Belgien 18 Fr.; Holland3 fl.; Italien 8v Lire; Jugoslawien 70^>in.; Litauen 7.80 Lit.; Rumänien 266 Lei; Pole« 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 6 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowaket 38 Kronen: Ungarn 86666 Kronen; Dänemark 8 Krone»; Norwegen 8 Kronen; Schweden 8.60 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. . Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 4» GoWvf. für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bet Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 36 Pf. Die/ö mm breite Rettamezeile: letzte Textseite 1.86 AN., vorletzte Textsette 8.- Mk.; Thiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbrtefportos^ Rabatt nach Tarif. Bet laufende» Jnferataufträgen .. Verlag des Jsrw" Sw. durch fihntl.__________...._ . eschäftsanzeigen : Jul. Schmidt, Langestratze 7, U. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt lMain) Nr. 18863. - Auberdt« a«: Postsparkasse Wien Nr. 78868 - Poftsparkafsenamt Budapest Rr. 18434- Postscheckkonto Warschau Nr 186787. - Postscheckamt Zürich Nr. VM 7384 —Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34 889 — Böhmische Unionbank in Prag -Lanea Marmarosch- Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Der Darwinismus vor Gericht. Die Tagespresse speist seit zwei Wochen ihre Leser mit mehr Mer minder sensationellen Berichten Mer .einen Strafprozeß. der sich in D a y to n'/MMessee) .in Nordamerika zur Zeit vor dem;} Tribunal der. untersten Instanz. abspielt, und 'dem man den. geschmackvollen Namen „ A f f e u p r o z e tz gegeben hat. Der Gerichtshof sollte lediglich entscheiden, ob das in Tennessee geltende 'gesetzliche Verbot der Verbreitung der an Darwins Namen sich knüpfenden Abstammungslehre rechtsgültig ist oder nicht. Diese. anscheinend rein juristische Frage hat man drüben zu einer echt amerikanischen Sensation aufgebauscht, und es wird vor den Schranken des kleinen Amtsgerichts um die letzten Probleme der Weltanschauung gerungen. Das Urteil ist inzwischen gefällt, der angeklagte Schullehrer, der seinen Kindern irgend etwas über Darwin oder von Darwin vorgelesen hatte, zu Dollar 100.— Geldstrafe verurteilt worden. Da sich hier zwei mächtige Strömungen der öffentlichen Meinung Amerikas gegenüberstehn, die von dem ehemaligen Staatssekretär und Präsidentschaftskandidaten Bryan geführten Bivelglänbigen, uno die auf die Männer der Naturwissenschaft sich berufenden Freidenker-) so werden selbstverständlich die höheren Gerichtsinstanzen die grundsätzliche Frage zu klaren haben, ob die Einzelbauten in Amerika das Recht besitzen, auf dem Wege der Gesetzgebung naturwissenschaftliche Hypothesen und Weltanschauungen zu verbieten oder offiziell anzuerkennen. Auch das interessiert zunächst nur die Juristen. Frägt man aber, ob es vom Standpunkt des religiösen Glaubens rätlich ist, für ein solches Recht der Gesetzgebung einzutreten, dann ist diese Frage für jeden Menschen, der sich einigen Verständnisses für die Psychologie des religiösen Einzel- und Gemeinschaftslebens und für das Wesen der geistigen Entwicklung erfreut, natürlich entschieden. ' Gesetzgebung und Polizei werden niemals mntande sein, das Wachstum der Ideen, ihr ühen und Welken, ihre Wirksamkeit in den wen, den Herzen und dem Tatenleben der modernen Menschheit, zu beeinflussen — höchstens *0i’ttte ein Schildbürgerstreich wie der, eine naturpiwosophische Hypothese als staatsgefährlich zu verbieten, dieser Hypothese eine'* Zeit lang Volkstümlichkeit und weiteste Anerkennung verschaffen, auch wenn sie noch so wenig Wahrheitswert besitzt. Ganz anders ist natürlich die Frage zu beurteilen, ob es zulässig ist, daß die „Abstammungslehre" — zunächst versteht darunter jeder etwas anderes — in den Schulen als unbestreitbare wissenschaftliche Wahrheit gelehrt und zugleich das biblische Weltbild als damit unvereinbar der kindlichen Seele vorenthalten oder geraubt werde. Aber dabei handelt es sich nicht mehr um eine Frage der Gesetzgebung, sondern um eine Entschließung der Sch u l v e r w a l t u n g; und hier wird der gesetzestreue Jude auf der Seite derjenigen stehen, die — im Einklang mit der ernsten Wissenschaft — die sogenannte „Entwicklungslehre" (nicht bloß die Darwinsche Selektionslehre, die ja wissenschaftlich längst ausgegeben ist) auch in den obersten Klassen der höheren Schulen vor Siebzehn- und Achtzehnjährigen höchstens als Gegenstand einer referierenden Darstellung, nimmermehr aber als feststehende Wahrheit zugelassen sehen möchten. Die „Entwicklungslehre" zeigt eben ein doppeltes Angesicht. Insofern sie — gewissermaßen statisch — das Bild des gesamten organischen Lebens in einer bei allem Reichtum der Formen nahezu geschlossenen aufsteigenden Ordnung aufweist, bleibt sie auf dem . Boden der Tatsachen und führt damit nur zur tieferen Erkenntnis der vom Anorganischen über Pflanzen und -Tierwelt zum Menschen emporsleigenden Schöpfungsgeschichte des Gotteswortes.*) In dem Augenblicke aber, in dem die Entwicklungslehre den verhängnisvollen- Schritt tut, und von der Enthüllung der lückenlosen Rangordnung der Organismen zur historisch - genetischen Erklärung dieses Aufstiegs, das heißt zu der Behauptung übergeht, daß faktisch jede höhere Gattung von Organismen aus der niederen hervorgegangen sei, wird sie zur Phantasie, zur historisch unbeweisbaren Hypothese ohne Wahrheitsgellung. Ihr steht als wissenschaftlich ebensowohl denkbare Hypothese die Lehre zur Seite, daß die durch Gottes Schöpferwillen bestimmte schöpferische Naturkraft nnp nwy1? nnnw in lückenloser Folge", nacheinander diese Stufenleiter der Organismen hervorbrachte. Wer angesichts der durch die Prozeßberichte hervorgerufenen Erörterungen, das Bedürfnis empfindet, sich über das Verhältnis der wissen- *) Siehe hierzu die wundervollen Ausführungen Malbims zu nwirnschaftlichen Deszendenztheorie zum Bibetwort in der Auffassung der jüdischen Ueberlieserung gründlicher zu orientieren, dem empfehlen wir das Studium der vor achtzehn Jahren in unsrem Blatte erschienenen Aufsatzleihe Dr. W o h l g e m u t h s *). Tiefer Schürfenden seien die Werke von Ahton Markus mit ihren aufschlußreichen Hinweisen auf die esoterischen Schriften Luzzattos und anderer Träger der jüdischen Ueberlieferung empfohlen. Es lohnt sich aber auch, unsrer Jugend die Schriften der besonnenen nichtjüdischen Forscherin die Hand zu geben, die teils aus rein objektiv wissenschaftlichen, teils aus apologetischen Erwägungen dem Ueberschwang der Evolutions- Phantasten — sie kamen zum Teil auch in D a y t o n zu Wort — entgegentreten und den Wert ihrer angeblichen Errungenschaften kritisch werten: F l e i s ch m a n n, H e r t w i g, Driesch, Reinte, Dennert, Hamann u. n. a. Zur allgemeinen Orientierung sei aus einer Spezialschrift des letztgenannten Gelehrten über die Abstammungslehre ein Teil des Schlnßkapitels hier wiedergegeben. Hamann schreibt: „Die Reste des Menschen, die bis heute auf uns gekommen sind, seien sie nun aus der Diluvialzeit oder aus der Pliozänzeit, sie zeigen uns Menschen, wie wir selbst sind, keine Affen. Ja. dieser Mensch aus dem Diluvium war im Besitz einer hochentwickelten Kultur, er glaubte an ein Fortleben des Geistes nach dem Tode, wie wir aus der Bestattung des Homo Monsteriensis schließen müssen. Durch eine vorurteilsfreie Forschung ist es jetzt unwiderleglich sestgestellt, daß dieser prähistorische Mensch im Besitze seiner rein menschlichen Gestalt war, und daß er, wie es Ranke schon wollte, der Ausgangspunkt einer weiteren Entwicklung gewesen ist, nicht aber die niedere Tierform. Das zeigt uns aber auch, wie wir uns den Weg denken können, den der Mensch bis zu seiner Menschwerdung genommen hat. Ausdrücklich stelle ich aber hier fest, daß für denjenigen, der nur die Tatsachen gelten lassen will, der Mensch mit einem Male da rft; das zeigen die Eolithsn, jene merkwürdigen Steinwerkzeuge aus der Tertiärzeit und die menschlichen Skelelireste aus der Diluvialzeit. Zwischen diesen tertiären Stemwede'gen des ku! ioieiten Menschen und den Chiroterienfähr'en klafft aber in der Paläontologie noch eine bedenkliche Lücke, *) Die Verträge des P. Erich Wasmann in Berlin. Von Dr Joseph W o h l g e in » t h, Frankfurt a. M. 1807. Verlag des Israelit Gm. b. H. Preis Mk. 1.— 1