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Der Israelit · 1925-06-25 · Heft 26 (25.6.1925) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 26 (25.6.1925)
Date
1925-06-25
Page
– (sequence 17)
Language
German
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::: -r ■ - v::-’-, ri :, fi^ojftgfflffi^n von dev fondesocganifaüon dev flgudas-Jispoef in Veutfekland N- Jahrgang Frankfurt a. TN., 25. Dum s925 / 5. Tammus 5685 Nummer ^3 . Das Frauemvahlrecht;. in den jüdischen Körperschaften. Litte kulturhistöriM Betrachtung vom jüdischen Standpunkt aus. Den Dr. med. I Wässer in Mona. Der preußische Landesverband jüdischer Gemeinden tritt zusammen, ohne daß die berufenen deutschen Vertretungen der eigentlichen geistigen Führer der Judenheit, der Rabbiner, zu einer der grundlegenden Fragen der Zusammensetzung einer so einflußreichen Körperschaft Stellung genommen haben, ob das passive und aktive Wahlrecht der Frauen sich mit Gesetz und Geist des Judentums verträgt. Unter dem Einfluß der alles mit sich reißenden demokratischen Welle nach dem großen Umsturz wurde entsprechend der ungehinderten Teilnahme der Frauen an den Arbeiten der staatlichen und städtischen Körperschaften, das aktive und passive Wahlrecht der Frauen auch für den L. V. j. G. für seine provisorischen Statuten „selbstverständlich" festgesetzt. Und bei den Wahlen wurde dementsprechend mit ganz wenigen Ausnahmen verfahren. Und so werden in der ersten Session des L. V. eine Reihe hervorragender Frauen mitzuraten und zutaten haben. Dieser Umstand darf aber die Oefsentlichkeit nicht zurückhalten, die prinzipielle Frage des Frauenwahlrechts zu klären, was jetzt um so leichter ist, als die Massensuggestion der ersten Nachkriegszeit glücklicherweise aufgehört hat, wirksam zu sein. Es ist bekannt, daß die Vertretungen der palästinensischen, tschecho-slovakischen und holländischen Rabbiner erklärt haben, daß die Frauen in die Verwaltungen jüdischer Gemeinden nach jüdischen Gesetze nicht wählbar sind; um so weniger in Gesamtvertretungen, wenn diese auf die Gesetzgebung einen Einfluß ausüben können Ebenso urteilt, soweit bekannt geworden ist, die bei weitem überwiegende Zahl der gesetzestreuen Rabbiner Deutschlands. Die für die Entscheidung wichtigen Quellen sind in den Arbeiten von Hoffmann und b"mb Oberrabbiner Ritter, Rotterdam, welche sich in Wohlgemuths „Jefchurun" befinden, bearbeitet. Auch Hoffmann, dessen Urteil wegen seiner überragenden Persönlichkeit und abgeklärten Weisheit besonders wichtig ist, kommt zu einem Verdikt der passiven Wählbarkeit dre Frau. Es kann dem Verfasser als Nichtfachmann nicht beikommen, die talmudischen Quellen in ihrer Beweiskraft werten zu wollen. Als maßgebend erscheint jedoch die Bestimmung des von den Modernen sonst so hoch geschätzten Maimonides in den Königsgesetzen, daß jede Art „Meßimus", das heißt von der Oefsentlichkeit auferlegtes Amt für die Frauen nicht in Betracht komme. Diese Entscheidung ist von keiner Seite jemals angefochten worden, so oft auch sonst Maimonides-Entscheidungen in Zweifel gezogen worden sind. Infolgedessen wird diese Entscheidung vom Schulchan Aruch übernommen und auf die '2iv die Vorsteher der Kehillo, übertragen. Diese hatten vor der Emanzipation weitgehende, unter Umständen sogar . Halsrechte. Wenn nun huch die Verwaltung der modernen jüdischen Gemeinde so weit reichende Machtbefugnis nicht hat, so erscheint doch ihr Recht, Steuer einzutreiben, über Zugehörigkeit zum Judentum zu entscheiden, ihre Möglichkeit bei den Staatsbehörden fiir ödet gegen Zulassung ausländischer JudD zu wirken usw: groß genug, um die Forderung des Schulchan Äaruch für die Eignung zum Gemeindeamt auch in der Jetztzeit gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Diesen Standpunkt teilt die bei weitem überwiegende Mehrheit, wie mir scheint, der Rabbinen aller Welt, soweit sie auf dem Boden des Schulchan Aruch stehen. Jnbetreff des aktiven Wahlrechtes der Frau jedoch schweigen naturgemäß die alten Quellen jüdischen Gesetzes und jüdischer Sitte. Denn das organisierte demokratische Wahlsystem ist ja eine Errungenschaft der Neuzeit und eine Urwahl war im ganzen Altertum unbekannt. So konnte denn auch die Möglichkeit, daß eine Frau wählen sollte, niemals zur Diskussion gestellt werden. Die von mancher Seite herangezogenen Stellen im talmudischen Schrifttum und logischen Schlüsse konnten daher u. a. Hoffmann b"j nicht genügen, um aus ihnen ein formales Verdikt über das aktive Wahlrecht zu begründen. Mit vollem Recht aber gewann er es nicht über sich, die Rabbinen durch einen Hetter zu binden. Denn die Halacha ist ja nicht nur eine peinlich die Gesetzesquellen sichtende und nach ihnen formal bestimmende Disziplin, sondern sie „durchschreitet" auch mit starkem Schritt die Wogen des in allen Zeiten wechselnden Lebens und seiner Bedingungen, um diese im Sinne der Thora zu meistern. Oberrabbiner Dr. Lerner in Altona hat das aktive Wahlrecht 0er Frauen für verboten erklärt. Wenn wir versuchen, im Sinne der Thora uns über den Beruf und die Stellung der Frau Klarheit zu verschaffen, so dürfen wir, die wir vom Ewigkeitscharakter einer göttlichen Lehre überzeugt sind, von vornherein als sicher annehmen, daß. die Thora mit der Natur eins i]t, stammen sie doch aus derselben Quelle. Jnbetreff der Stellung des Weibes aber stimmt sogar die Auffassung fast aller Völker mit der der Thora im wesentlichen überein. Die Thora wendet sich von vornherein mit ihren Forderungen im Wesentlichen an die Männer. Mose soll sich 70 Männer wählen, um seine Last zu erleichtern. Im Kriege gegen Nichtkanaaniter werden Frauen und Kinder geschont (gerade wie bei anderen Völkern). Moabiterinnen werden zur Ehe zugelassen. Der Berufskreis der Frau als Gehilfin umfaßt das „Zelt", das „Haus", Spinnrad, Weinberg und Feld. Im Rat mit den Aeltesten des Landes fitzt ihr Gatte. Dieser Beschränkung der Tätigkeit der Frau entspricht ihre Natur, welche schon körperlich innerliche Tätigkeit bevorzugt. Das Weib trägt lange Zeit die Zukunft in sich und bedarf hierfür und für ihre damit zusammenhängende Organtätigkeit ihrer Kräfte und genießt die entsprechende Schonung. Der Aufzucht des wachsenden Menschen, seinem Schütze im häuslichen Kreise, der Nahrungsbereitung und dem Herde gilt ihre Tätigkeit: hier thront sie in königlicher Würde. Der Mann hat die Kraft und die Organe zum Schaffen der Nahrung, zum Bauen des Hauses, zum Schutze seiner Familie Und Habe und daher zum Kampfe und zum Ausbau staatlicher Gebilde. Körper und Charakter weisen ihn zum Wirken nach Außen. Wenn also allüberall die Frau von der äußeren Tätigkeit für den Staat ausgeschlossen wurde, so entspricht das ihrer innersten Natur und ist nicht die Folge einer brutalen Unterdrückung durch. den stärkeren Mann, (wie die Frauenrechtlerinnen es vielfach behaupten). Und es ist selbstverftändlich, daß. Ire. gesamte seelische Anlage ihrer Aufgabe angepaßt ist. Dasewig Weibliche ergänzt harmomsch Vas männliche Wesen, ist aber mit Nichten dasselbe. Hierin liegt zum großen Teil der Reiz der Geschlechter aufeinander. Und somit ist die seelische Struktur des Weibes nicht geeignet für die Arbeit im Staate. Und überall in der Welt hat man die Frauen im Kriege geschont nicht nur aus Ritterlichkeit dem schwachen Geschlechts gegenüber, sondern weil man sie für die Staatsgeschäfte, also auch für den Krieg und seine Ursachen nicht für verantwortlich hielt. Dabei hat allerdings niemals jemand daran gezweifelt, daß die Frau in der Nähe schärfer sieht als der Mann, zumal wenn Liebe oder Haß ihren Blick schärft. Und diese Gefühlsmomente spielen bei der Frau eine größere Rolle als bei dem Mann. Man nennt daher die Denkart der Frau subjektiv. Und es entspricht der natürlichen Ausgabe der Frau, daß sie stärker im Bereich des Gefühlslebens bleibt als der Mann, weil sie nur mit geduldiger Liebe und von Liebe geweckter Scharfsichtigkeit ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden kann. Wenn ich somit die Leistung der Frau als für den häuslichen Kreis geschaffen angesehen haben will, so wird man mir nicht nur kulturelle Rückständigkeit, sondern auch Mangel an historischen Kenntnissen vorwerfen. Haben nicht, um das Letzte vorweg zu nehmen, schon in der Bibel Frauengestalten wie Eva, Sara, Rebekka, Mirjam, Deborath, Jsebel, Esther eine große Rolle gespielt? Standen nicht Deborah und Alexandra-Salome sogar öffentlich an der Spitze des jüdischen Staates!? Gemach! Es gibt in der Natur keine mathematischen Grade. Es beherrscht ihre Nüancierungen her fließende Uebergang und die Variation. Hierin besteht ihre Schönheit und ihre wechselvolle Fülle. Es wäre unnatürlich — und eine solche Behauptung strafte sich selbst durch ihre Lächerlichkeit — wenn nicht eine große Anzahl von klugen, bedeutenden und starken Frauen über den Kreis der engen Häuslichkeit hinaus gewirkt hätten und wirkten. Ebenso ist es klar, daß eine Unzahl von Männern nur einen kleinen Horizont und Wirkungskreis haben. Aber bis auf die beiden berühmten, schon genannten Ausnahmen, deren öffentliches Amt sich leicht durch die historischen Verhältnisse größter Not erklärt, (Und weist Deborah den schwachen Barak nicht auf die Abnormität hin? Ja, zeigt nicht ihr Siegesgesang starke Subjektivität!), haben die übrigen bedeutenden Frauen meistens im guten und schlechten Sinne durch ihre Männer gewirkt. Und ebenso haben dies in der ganzen Welt ungezählte Frauen getan. Bis auf wenige, die man als Mannweiber bezeichnet, haben sie aber durch die Liebe von Männern gewirkt, die ihnen in irgendeiner Art unterlegen waren. Das Genie bricht sich eben Bahn, ohne daß irgendwelche gesetzliche Wege ihm zu Gebote ständen. Aber gerade das sehr oft Unheilvolle eines solchen weiblichen Einflusses haben die Gesetzgebungen veranlaßt, die Frau von Aemtern auszuschließen. Aber, entgegnet man mir, kann man die enorme Entwicklung der Frau seit reichlich 100 Jahren leugnen? Haben wir nicht zahlreiche erstklassige Schriftstellerinnen, viele tüchtige und wissenschaftlich hochstehende Äerztinnen, weibliche Juristen, ein ungezähltes Heer von tüchtigen Frauen in den Büros und in fast allen Berufen? Hat im Kriege die Frau nicht auch in körperlich schweren Berufen „ihren Mann" gestellt, also dem Mann Gleichwertiges geleistet? Wir wollen einmal davon absehen, ob oäs .große Angebot von Frauen auf dem Arbeitsmarkt günstig gewirkt hat, ob nicht durchschnittlich die weibliche Arbeit wegen ihrer Billigkeit bevor-

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