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Der Israelit · 1925-06-25 · Heft 26 (25.6.1925) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 26 (25.6.1925)
Date
1925-06-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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WMM-MMMW Frankfurt a. M., den 25. Juni 1925 3. Tammus 5685 Nr 36 66. Jahrgang WU)ss kiii Centralorgan IQr das orthodoxe Jadenlom »llöW i vJBBBSl III Begründet von Dr. Ledmann in Mainz. l\\ ä Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Januar 1984: Deutschland 1 Goldmart,monatlich; Ausland: Viertel» Schweiz 6 Fr.; Tfchecho-Slowatei L8 Kronen; Ungar« 80000 Kronen; Dänemark 8 Krone«; Norwegen 8 Kronen; Schweden 8.86 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 46 Goldpf. für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 30 Pf. Die/8 mm breite Reklamezeile: letzte Textseire 1.60 Mt., vorletzte Textsette 3.— Mt.; Chiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jeder;. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch de« Verlag des Israelit D.m. b. 0., Franks, a. M., Gr. Eschenheimer Straße W. Tel. Hansa 8848 sow. durch sämtl. Annoncen-Erved. des In» und Auslands. Alleinige Ivseratenann. für Franks. Teschäftsanzeigen: Jul. Schmidt, Langestraße 7, II. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen direkt an den Verlag aaf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19803. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79608 - Postsparkassenamt Budapest Nr. 18484 — Postscheckkonto Warschau Nr 190787. - Postscheckamt Zürich Nr. VIII7334 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr.34889 —Böhmische Unionbank in Prag -Bane» Marmarosch- Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Sinmafiges außevovdentt. Dovzugsangcbof für ßbonnenfen des „Israelit" Dank dem opferwilligen Entgegenkommen eines Verehrers S. R. Kirschs, der die weite Verbreitung seiner Werke fördern möchte, sind wir in der Lage, von dem bei uns erschienenen klassischen Werk Die ^fafmen Übersetzt und erläutert von 5amson Napkaet Hivjek In gediegenem Ganzleinenband auf holzfreien: Vapier 747 Seiten. Großoktav Ladenpreis Mk. 10.— 500 Sdcempfare in der Zeit vom 18. Juni bis 15, Juli zum K a fB e n Ereis, affo zu 011km 5«— den Abonnenten des „Israelit" anzubieten Bezugsbedingungen: 1. Die Bestellung und Bezahlung hat innerhalb der angegebenen Zeit zu erfolgen; nach dem 18. Juli tritt auch für Israelit-Abonnenten der Ladenpreis wieder in Kraft. 2. Gleichzeitig mit der Bestellung ist die Gebühr von Mk. 5.- zuzüglich 80 Pfg. Porto auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 57 *33 zu überweisen, oder es erfolgt Lieferung unter Nachnahme; Postabonnenten wollen sich durch Borlegen der Postquittung legitimieren. 3. Die Lieferung kann auch durch Vermittlung einer Buchhandlung erfolgen; doch muß der Name des Abonnenten uns direkt genannt und bei Postabonnenten die Postquittung uns eingesandt werden. 4. Sollten mehr als die zur Verfügung stehenden 300 Exemplare bestellt werden, so werden Rabbiner, Lehrer, Kultusbeamte bevorzugt; im übrigen entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. 8. Zulässig ist auch die Bezahlung der Gebühr in zwei Raten am 18./6. und 18./7. Lieferung erfolgt nach Zahlung der Restrate. Frankfurt a. 2TT., 15. Juni 1925. Gr. Eschenhetmerstr. 23. ßermon Derfags>$lftfiengefeftfcftaff Postscheckkonto 57 233. O Die Sabbat-Idee im Mittelpunkte der Weltanschauung. I. Von Rabb. Dr. Ansbacher in Stuttgart. Von allen Vorschriften unserer Thauroh hakdauschoh wird wohl keiner einzigen so durchgreifende und alles überragende Bedeutung zugeschrieben wie der göttlichen Institution des Schabbos, von dem es heißt: „Wer ihn anerkennt, der erkennt damit die gesamte Thauroh an, wer ihn leugnet, der leugnet damit die ganze Thauroh." Warum dies wohl? Auch die Tatsache, daß dieses Gesetz seine zweifache Begründung hat, einmal als wVX“>2 nws;»1? “DT zur ewigen Einprägung der Wahrheit von der göttlichen rr>wx“in - Schöpfung, ein andermal D'nx» nx-»^ -dt in seiner geschichtlichen und — damit verbunden — sozialen Bedeutung, „damit dein Knecht und deine Magd ruhe gleich dir" (5. B. M. 5,14), auch dies begründet nicht erschöpfend seine überwiegende Bedeutung, denn es gibt auch andere Institutionen des Gesetzes, die mehrfach begründet werden. Es dürfte wohl nicht zuviel gesagt sein mit der Behauptung, daß keine Idee für die sittliche Erziehung des nach Vollkommenheit strebenden Menschen — und dies istgleich - bedeutend mit dem Begriffnes I e h u d i — so unentbehrlich, so vielfach sich auswirikend fei, als die Idee des rau?' Sechs Tage arbeiten, und am siebenten freiwillig die Hand ruhen lassen, weil es der göttliche Gesetzgeber so will — der Gedanke der Einschränkung, der Verzichtleistung, des Sichbescheidens und Fügens unter ein höheres Gesetz — diese Sabbatidee ist der rote Faden, der nicht nur durch das ganze jüdische, durch das allgemeine Sittengesetz, sondern durch die gesamte Weltanschauung eines höherstrebenden Menschen zieht. Das Maaser - und Zedokoh-Gesetz, die Nachlese, die Ecke des Feldes dem Armen und Fremden zu überlassen, was ist es anderes als die Uebertragung des Schabbos-Gedankens, der Sicheinschränkung zu Gunsten eines Anderen, auf das B e s i tz l e b e n. Die Speisegesetze in allen ihren Verzweigungen, sind sie etwas anderes als die Anwendung der Sabbatidee auf das G e - nutz leben? Von R. Meir wird erzählt, daß er es versuchte, seinen abtrünnig gewordenen Lehrer Elisa b. Abujah zurückzugewinnen. bis

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