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Der Israelit · 1925-05-07 · Heft 19 (7.5.1925) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 19 (7.5.1925)
Date
1925-05-07
Page
– (sequence 15)
Language
German
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ficpflusflcgc&en von der fowdesocganifafion dec flgudas-Jiscoef In DeuffdUand JJ. Jahrgang 1 Frankfurt a. £Ttv 7. ITTat J925 / J3. 3lar 6685 Nummer JO Die Existenzberechtigung der A. I. I. O. Zur Frage des Zusammenschlusses von Orts- < und Jugendgruppen. Von Dr. Richard Schwarz in Köln. ' Die von Gottfried Goldschmidt angeregte Frage der Zusammenlegung von Orts- und Iügendgruppen ist schon seit langer Zeit Gegenstand der Diskussion, zwischen dem Vorortsvorstäntz,der Agudas Jisroel Landesorganisation (Gruppenverband, G. V.) und dem Organisationsvorstand (O. V.) der Jugendorganisation. Es sei vorweg bemerkt, daß es sich hierbei Nicht um Kompetenzstreitigkeiten, um Machtgelüste, der beiderseitigen Vorortsvorstände handelt. Im Gegenteil, es haben von vornherein sowohl der G. V. als auch der O. V. erklärt, daß sie auf jeglichen „Machtzuwachs" verzichten, und bei einer Verschmelzung von Orts- und Jugendgrüppen die Leitung dieser neuen Organisation nicht übernehmen können. Daher kann diese Frage auch von den unmittelbar Beteiligten sine ira ed studie betrachtet werden. Aus den Goldschmidtschen Ausführungen lassen sich zwei große Gesichtspunkte herausfchälen, aus denen er den Zusammenschluß der Ortsünd Jugendgruppen für wünschenswert hält. Zunächst die rein praktische Erwägung, daß Orts- und Jugendgruppen nicht ohne für beide Teile schädliche Reibungen nebeneinander arbeiten (oder nicht arbeiten), dann die prinzipielle. Auffassung, daß die Jugendorganisation als solche „heutzutage keinerlei Sonderziele, und somit keine Existenzberechtigung" mehr habe. Die Frage der Existenzberechtigung der Jugendorganisation ist wohl die primäre; denn verneint man sie, dann erübrigt es sich, zu untersuchen, ob die Orts- und Jugendgruppen getrennt nebeneinander bestehen können oder nicht. Hat die Organisation als solche keine Daseinsberechtigung, dann sind ihre einzelnen Gruppen entbehrlich, Mögen sie auch als lokale Vereine ein blühendes -Leben' aufweisen. Prüft man aber die Frage näher, so wird Man wohl zu dem Ergebnis kommen müssen, daß die LandesörgaNisätion eher überflüssig oder aber entbehrlich ist, als die Jugendorganisation. Man darf nämlich die Daseinsberechtigung einer Organisation nicht nach der Arbeit, die sie l e i st e t, beurteilen, sondern nur danach, welche Ideale sie zu verwirklichen, welche Aufgaben sie zu erfüllen hätte. Gewiß, ein Teil der Tätigkeit der Jugendorganisation fällt nicht in ihren Arbeitsbereich, und sie vergeudet, wie Goldfchmidt mit Recht hervorhebt, kostbare Zeit und wertvolle Kräfte, in der Korge für Aufgaben, die eiggenllich von anderen Organisationen zweckmäßiger und besser gelöst werden könnten. So gehört z. B. die Erteilung von Religionsunterricht in den Landgemeinden ebenso wenig in ihren Aufgabenbereich, wie die Beschaffung von Mazzaus und Arbä-Minim, die sie sich hat angelegen sein lassen. (Anm. ES wäre sehr zweckmäßig, wenn diese und ähnliche Fragen der praktischen Arbeit der Jugendorganisation vor deren Bundestag in der Presse geklärt würden.) Jedoch dieferhalb ihre Daseinsberechtigung zu verneinen, wäre ebenso töricht, wie wenn man die Notwendigkeit der Agudas Jisroel-Weltürgänisation etwa deshalb bestreiten wollte, weil sw sich auch um Angelegenheiten kümmert, die nicht in ihren eigentlichen Tätigkeitsbereich sauen. Niemand würde die Aguda deswegen für überflüssig erklären. Wohl aber würde es das Recht und die Pflicht der Kritik fein, die Leitung auf ihre Fehler aufmerksam zu machen. Die Aufgabe der Jugendorganisation liegt in der Hauptsache auf erzieherischem Gebiet. Will die Gesamt-Aguda den Zusammenschluß der jüdischen Nation auf thoratreuer Grundlage, dann ist-die A. I. I. O. diejenige agudistische Organisation, die ihrer Zusammensetzung nach (sie umfaßt die schulentwachsene Jugend) einzig und allein die Erreichung des Zieles fördern kann. Denn wenn je der jüdischen Nation und ihrem Gesetz Abtrünnige ertstehen, dann droht die Gefahr, aus den Kreisen der Jugend, und wenn andererseits eine Vermehrung derjenigen, die die Verpflichtungskraft des Thoragesetzes anerkennen, zu erwarten ist, so ist auf Zuwachs nur aus den Kreisen der Jugend zu rechnen. Die jugendliche Seele ist viel weicher abgestimmt, gerät weit eher in Schwingungen als die des nüchternen, fast nur mit dem Verstand arbeitenden Baal-Habajis und ist daher auch Einflüssen jeglicher Art viel leichter zugänglich. Nicht immer vermögen Schule und Elternhaus das Kind soweit durchzubilden, daß es, auf sich selbst angewiesen, allein den von der Thora vorgezeichneten Weg zu schreiten vermag. Nicht immer auch vermag der „gesetzestreu" erzogene junge Mann, wenn er auf die Universität, ms Geschäft kommt, sich den «religiösen Strömungen zu entziehen. Hier einzugreifen, ist Pflicht der Jugendgruppen, wie ähnlich schon der Esra bei der schulpflichtigen Jugend Schule und Elternhaus ergänzen soll. Die Gruppe hat ihre Mitglieder mit allen Tages- und Zeitfragen vertraut zu machen und hat ihnen den richtigen Weg durch all die Wirrnisse und Strömungen der Zeit zu weisen, hat ihnen Gelegenheit zur Vervollkommnung auf jedem Gebiet zu geben. Schon allein durch ihre Existenz ermöglicht sie den Zusammenschluß Gleichgesinnter. Nicht zuletzt auch hat sie ihr Augenmerk aus Gewinnung neuer Mitglieder zu richten, die bisher der Idee der Agudas Jisroel fernstanden. Entsprechend ist es Aufgabe der Orgänisationsleitung, die gesamte gesetzestreue Jugend organisatorisch zu erfassen, neue Gruppen zu gründen, bestehende zu erhalten, sie zu beraten, ihnen gegebenenfalls ihre Aufgaben vorzuschreiben und ihnen durch Anregungen auf allen Gebieten immer wieder neuen Impuls zu geben. Diese oder ähnliche Aufgaben vermögen dagegen die Ortsgruppe und die Landesorganifativn nicht aufzuweisen. Erfreut sich das Mitglied der Jugendgruppe bei Diskussionen über irgendwelche Fragen, dann hat der Ortsgrüppler (wenigstens — um Goldfchmidt gerecht werden — soweit er nicht Mitglied der Jugendgruppe ist) hierfür höchstens ein verständnisinniges Lächeln und dünkt sich hoch erhaben über die von der Jugend behandelten Probleme. Man kann auch tatsächlich behaupten, daß in den meisten Fällen der Agudist, der von der Jugendzur Ortsgruppe überwechselt, hierdurch dokumentiert, daß er eine feste politische Anschauung, eine bestimmte Einstellung gegenüber den jüdischen Problemen gewonnen hat, oder wenigstens gewonnen zu haben glaubt. Aus diesen Baalebatim, die fürderhin nur noch geringes Interesse für die Agudas Jisroel haben. Und deren Interesse auch durch die idealste Leitung nicht zu beleben ist, rekrutieren sich zu 95 Prozent oder mehr die Ortsgruppen. Für sie aber sind gerade die Ortsgruppen überflüssig, da bei ihnen ein Gesinnungswechsel höchst selten ist und gegebenenfalls durch die Ortsgruppe nicht verhindert würde. Aus denselben Gründen kommt die Gewinnung neuer Mitglieder für die Ortsgruppen nicht in Betracht. ' Ebenso fallen der Landesorganisation als solche nur sekundäre Aufgaben zu, da die großen Klallarbeiten, wie auch die Vergangenheit gezeigt hat, von den anderen Organisationen (Gemeindeverbände, Freie Vereinigung) bewältigt werden, und die Aguda nur dort einzuspringen hat, wo jene versagen. Die einzige positive und allerdings nicht hoch genug zu veranschlagende Aufgabe der. Landesorganisation, die sie aber schon allein zur Existenz berechtigt, scheint mir darin zu liegen, daß sie (in verringertem Maße auch die Jugendorganisation) die finanziellen Mittel für die Gesamtleitung zur Verfügung zu stellen hat, und durch die Anzahl ihrer Mitglieder dieser die moralische Berechtigung und den nötigen Rückhalt für ihr Auftreten gibt. So erforedrlich mithin beide Organisationen sind, so wenig wünschenswert ist, um kurz aus die praktischen Bedenken einzugehen, ihre Verbindung. Sie wird schädlich wirken, sowohl für die Orts-, als auch für die Jugendgruppen und für keinen Teil irgendwelche Vorteile bringen. Die Mitglieder der ehemaligen Ortsgruppen werden für die Jugendgruppen in jeder Beziehung ein Hemmschuh sein. Die aus ihren Kreisen hervorgegangenen Mitglieder des neuen Vorstandes werden naturgemäß nicht immer das nötige Verständnis für die Bestrebungen der Jugend finden, sie in ihrem Arbeitseifer hindern und so das eben erst wieder begonnene Aufbauwerk der ehemaligen Jugendgruppen vernichten. Die aus diesen Kreisen hervorgegangenen Mitglieder des Vorstandes werden andererseits Zeit und Energie nutzlos auf die Heranziehung der ehemaligen Ortsgrüppler zur positiven Arbeit verwenden, ohne bei ihnen besondere Gegenliebe zu finden, zumal sie den arroganten ^endlichen Eindringlingen in jeder Beziehung Mißtrauen entgegenbringen werden. Solange „der Greis, der sich nicht zu helfen weiß" im Vorstand der Ortsgruppe sitzt, stiftet er wenig Schaden; denn dort ist nichts oder wenig zu verderben, aber in der neuen Gruppe kann er durch feine vorsichtige, immer abwägende Betrachtungsweise nur hemmend und picht fördernd wirken. Aber auch für die Ortsgruppe hat die Verbindung ihre Schattenseiten. Die Jugendgruppe darf sich mancherlei erlauben, was die Ortsgruppe sich nicht leisten kann, und was bei Verschmelzung der beiden Gruppen das Konto^der Ortsgruppe unnötig belasten würde. So können z. V. Jugend und Alter in der Beurteilung der Politik der Gefamtleitung differieren, und die Anschauung der Jugend kann auch in Presseartikeln ihren Niederschlag finden, ohne daß dadurch das Ansehen der Gesamt-Aguda geschädigt oder deren Disziplin gelockert würde, während ein Mitglied der Landesorganisation manchmal eine auch berechtigte Kritik aus Gründen der Disziplin unterdrücken muß. Auch dürsten durch die Verbindung der beiderseitigen Organisationen keinerlei Kräfte gespart werden. Es wird sich doch in der Praxis bald zeigen, daß die vereinigte Gruppe bald eine Abteilung für die Jugend und eine für die ehemaligen Ortsgrüppler einrichtet, beide wählen sich ihre Vertrauensleute oder Obmänner, und wenn früher die Jugendgruppe 5 und die Ortsgruppe 3 Vorstandsmitglieder hatte, dann wird zu dieser Zahl nach der Vereinigung noch eine Anzahl Vertrauensleute hinzukommen, zumal die Mitglieder der ehemaligen Ortsgruppe nicht darauf verzichten werden, im Vorstand vertreten zu sein. Materiell wird sich die bisherige Jugendorganisation nach der Ehe mit der Landesorganisation — wenigstens an der ihr bisher durch diese gewordene Unterstützung gemessen — in keiner Weise besser stehen. Und wie endlich

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