Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1925)
- Date
- 1925-02-12
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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ß-eausgegehen non der £gndesorganifafion der flgudas-Jisroel in Seutfefifand U- ZahrganI Frankfurt a. AI., den \2. ^ebruar \ty25 / s8. Sd?a?at 5685 Nummer 4 -P' dev Konferenz dev Takastina-Lentpale Hev Agudas Hsvoek, IvanKsuvt a. M. SamsLa g, den 20, Schwat (14. Februar) ’" ü - ends 8 U h r , Empfang der auswärtigen Delegierten und' Gaste bei dem Vorstandsmitglied der Palästina-Centrale, HerrnIulius Holländer, Bockenheimer Anlage 5. © o n n t a g , den 21. Schwat (15. Februar) v ormittags 9 Uhr im Dolksbildungsheim, Eschenheimer Anlage 40/41, Saal Nr. 2* Beginn der Tagung. Schluß der DormittagsmittagssitzunglUhr. Beginn der Nachmittagssitzung 7V2 Uhr. Im Anschlüsse daran findet um 8 Uhr ein Essen statt, zu dem die Palästina- Centrale alle auswärtigen Delegierten ins Hotel Ullmann-Ries, Bethmannstraße 52 einlädt. .. Montag, den 22. Schwat (16. Februar) Beginn der Sitzung vormittags 9 Uhr im Dolksbildungsheim im Saal Nr. 2. Schluß um 1 Uhr, Fortsetzung nachmittags 3 Uhr im . Volksbildungsheim Saal Nr. 2, Schluß um 6 Uhr. Abends 8 Uhr finden in.der Liederhälle, Langestraße 24 Referate der Herren Rabbinen Dr> Klein - Nürnberg und Lau- Marschau statt. An die -Vorträge schließt sich eine Lichtbildervorsührung aus Palöftina mit begleitendem Text von Herrn Heller- Nürnberg an. Tagesordnung dev Konferenz. 1. Begrüßung. 2. Wahl der Büros. 3. Tätigkeitsbericht der allweltlichen Palästina- Centrale und. der einzelnen Landesorganifationen. 4. Ausbau des Talmud-Tbora Schulwesens der Agudas Iisroel in Erez Iisroel und dessen Sicherung durch den Keren Erez Iisroel. 5. Das wirtschaftliche Ausbau- Programm der Agudas Iisroel in Erez Iisroel. . 6. Migration. Ausbildung der Aulim in Erez Iisroel und der Diaspora. 7. Wirtschasisdelegation der Palästina-Centrale nach Erez Iisroel. AMTrerkarten Agudiften fiufiitifftiiiiiiifiimiititftiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii sind ah Donnerstag Nachmittag im Büro der Palästina-Centrale §voße Lfekenkeimevstv. 23. 2 $tee& erhältlich. ®a(äf(ina-Gcnfra(c dev Agudas Jisvoet, Fvankfnvl a. M. Eschenheimer Anlage 31 mm VN. *1j^j.#»iuwj fff 1TU11U i J J iTJuXK^ Gerechtigkeit. Von Dr. Isaac Breuer in Frankfurt a. 7N. Wir veröffentlichen im folgenden das siebzehnte und neunzehnte Kapitel aus der diese Woche bei I. K a u f f m a n n in . Frankfurt a. M. erscheinenden neuen Schrift des Verfassers: „Das jüdische To.tionalheim". Auf die politische Bedeutung des Werkes, das in Kürze auch in hebräischer und englischer Uebersetzung erscheinen wird, kommen wir noch eingehend zurück. 17. Was verlangt die thoratreue Nation? Sie verlangt Gerechtigkeit. Sonst nichts. Die thoratreue Nation wird den Spuren der Zionistenführer Nicht folgen. Sie wird nicht die Zwangsgewalt des' mehr oder minder unwissenden Staats nach zionistischem Vorbild erschleichen, um die Gewissen derer zu kränken, die Gott und der Thora den Gehorsam verweigern. Wäre der palästinensische Staat bereits der jüdische Staat und die Zwangsgewalt dieses Staats die Zwangsgewalt Gottes und der Thora, so wäre freilich für Empörertum gegen Gottes und der Thora Herrschaft innerhalb des Gottesstaates kein Raum. Der Gott Jisraels ist nicht tolerant, so wenig der Gott der Natur es ist. Der Gott Jisraels ist ein sein ausschließliches Recht fordernder Gott. Also nennt Er sich selbst in Seiner Thora. Noch aber ist Palästina nicht jüdisch. Der palästinensische, der judäo-arabische Staat kann tolerant sein. Muß tolerant sein. Nur Gott darf selbst die Gewissen zwingen. Niemand sonst. Die thoratreue Nation faselt dem Staat nicht, gleicht den Zionistenführern, die Märe vor, daß die Juden des Erdballs, daß die Juden Palästinas insgesamt einig sind in der Auffassung ihres Verhältnisses zu Gott und zu Gottes Thora. Sie begeht nicht die verwerfliche Jmmoralität, eine solche Einigkeit zu fingieren, um zu einer organisatorischen Gewalteinheit zu gelangen. Sie will keinen Mißbrauch der palästinensischen Staatsgewalt treiben. Sie will Gerechtigkeit. Sie ist wahrhaftig keine Gegnerin der Einheit. Aber diese Einheit darf nicht die Einheit der Gewalt, sondern darf nur die Einheit freier sieberzeugung sein. Alles andere wäre Rückfall in finstere Barbarei, Der Staat mag für seine staatlichen Zwecke zwingen. Das ist sein Recht. Nur wer, als Anarchist, den Staat als solchen nicht will, kann ihm dies Recht streitig machen. Hält er sich bei Ausübung seines Zwangsrechts innerhalb der jedem modernen Staat gesetzten Grenzen, respektiert er die staatsfreie Sphäre der Persönlichkeit, zieht im besonderen der palästiensische Staat die Sonderstellung weise in Betracht, die gerade in Palästina bei Trennung des „palästinensischen" vom „jüdischen" dem letzteren zukommt und überläßt er das „Jüdische" nach europäischem Vorbild der freien Gemeinschaftsbildung, unter selbstverständlicher Oberaufsicht des Staats, so ließe sich unschwer ein rein palästinensisch orientierter Entwurf ausarbeiten, der die Juden Palästinas zur Erfüllung rein palästinensischer Notwendigkeiten einheitlich zusammenfaßt. Alles hingegenwas nicht rein palästinensische Staatsnotwendigkeit ist, wäre der freien Gemeinschaftsbildung anheimzugeben. Cs würden alsdann ohne weiteres zwei Gemeinschaften entstehen: eine von Gott und der Thora beherrschte. Gemeinschaft und eine Gemeinschaft der Zionisten. Jeder käme alsdann zu seinem Recht: der Staat in der rein palästinensisch-staatlichen Zwangs- FisaiA ns^iö strv (nun '1n£ ischsiäüi - «nsIfiÖS j' 'rssirüchcholchd — Organisation, Gott und die Thora in der Gemeinschaft der thoratreuen Juden, die Zionisten in der republikanischen Gemeinschaft. Nicht der Zionismus, sondern die Gerechtigkeit hätte alsdann gesiegt. Die Gerechtigkeit aber ist das Fundament des Staats. Nicht der Zionismus. Die Unterscheidung zwischen „religiösem" und ^weltlichem" innerhalb des jüdischen Volkslebens ist nicht als zionistisches Dogma, das die Zionisten mit palästinensischer Staatsgewalt der jüdischen Nation aufzwingen wollen. Die jüdische Nation im Vollbesitz staatlicher Souveränität kennt überhaupt keine gottfreie Sphäre. Die jüdische Nation im Golus kennt nur den einen Unterschied, in dem gerade ihr Golus zum Ausdruck gelangt: sie kennt den Unterschied zwischen den Notwendigkeiten des mit dem Gottesstaat nicht identischen nchtjüdischen Staats und allen anderen Angelegenheiten. Mit anderen Worten: was nicht allgemein palästinensisch ist, das ist jüdisch. Jüdisch ist alles, was der palästinensische Staat nicht ausdrücklich als palästinensisch sich selber vorbehält. Alles Jüdische untersteht nach der Ueberlieferung der thoratreuen Nation der Herrschaft Gottes und der Thora. Untersteht nach der zionistischen Reformlehre der freigewordenen, der emanzipierten, der zionistischen Nation in vollendeter. Autonomie. Es können aber unmöglich Gott und die — zionistische Nation gleichzeitig Alleinherrschaft ausüben. . Im Palästinensischen sind die Juden Palästinas zu einigen. Im Jüdischen nicht. Noch ist die Mehrheit der palästinensischen Juden thoratreu. Ein Entwurf, der, dieser Tatsache Rechnung tragend, eine die Herrschaft Gottes und der Thora anerkennende Organisation der palästinensischen Juden schaffen wollte, müßte gleichwohl, nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit,. allen Juden die Möglichkeit offen lassen, aus religiösen Bedenken die Ortsgemeinde oder die Gesamtorganisation zu verlassen, und müßte den Ausscheidenden das Recht gewähren, sich selbst in Ort und Land, frei und unter staatlicher Anerkennung, gemäß ihren religiösen Idealen zu organisieren. Die palästinensischen Staatsnotwendigkeiten brauchten unter solch sorgsamer Wahrung der Gewissensfreiheit nicht zu leiden. Gerade hier zeigt sich der Wert der Scheidung zwischen -Jüdischem und Palästinensischem. Vorkehrung könnte getroffen werden, dak die palästinensischen Staatsnotwendigkeiten, die einen Gewissenszwang ja nicht involvieren, in Ort und Land gemeinsam und einheitlich . zur Verwirklichung gelangen. Mit anderen Worten: es ließe sich eine Kombination der beiden Wege denken, die von vornherein zur Wahl stattden. Eine solche Kombination würde die Einheit der palästinensischen Juden in allen palästinensischpolitischen und administrativen Angelegenheiten gegenüber dem palästinensischen Staat und gegenüber dem Arabertum durchaus wahren, hierin den palästinensischen Staat nicht anders erachtend als jeden anderer^ nichtjüdischen Staat, abgesehen davon, daß eben die Juden Palästinas als Staatsvolk anerkannt sind und daher ihrer Gesamtheit Funktionen im Staatsleben zukommen, wie sie in keinem anderen Staat in Betracht kommen; und eine solche Kombination würde gleichwohl in allen anderen, nicht rein politischen und administrativen, und ebendarum jüdischen Angelegenheiten die Gewissensfreiheit unbedingt gewährleisten und innerhalb des Judentums ' einem rein geistigen Auseinandersetzunsgrozeß Raum und Licht schaffen, der nicht gewaltsam unterdrückt werden kann, ohne zu den schlimmsten Explosionen zu führen: dem Auseinandersetzungsprozeß zwischen Gottes- und Thoratreue