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Der Israelit · 1925-01-15 · Heft 3 (15.1.1925) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 3 (15.1.1925)
Date
1925-01-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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66. Jahrgang. Frankfurt a. M., den 15. Januar 1925 19 Teweth 5685 Nr. 3 Oer Israeli flQ(]]\ Ein Centralorgan fOr du orthodoxe Judentum //(ö| L /#/ Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Ul i Abonnement ab Januar 1824: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Bierkeljahrpreife (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Lfterretch: 80000 Kronen; Amerika l Dollar; England 4 sh.; Frankreich IS Fr.; Belgien 15 Fr.: Hollands fl.; Italien 80 Lire; Jugoslawien 70 Din.; Litauen 7.80 Ltt.; Rumänien 200 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 8 Zloty; Schweiz 6 Fr.; Tschecho-SIowakei 25 Kronen; Ungarn 70000Kronen; Dänemark 5 Kronen; Norwegen 5 Kronen; Schweden 3.80 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Goldpfenntge, für Stellensuchende 80 Goldpf., für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Die 75 mm breite Reklamezeile: letzte Textseite 1.20 Mk., vorletzte Texrseite 2.— Mk.; Thtffregebühr in Höhe eines doppelten Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Inserataufträgentarifm. Preiserhöhung jederzeit Vorbehalten. Jnseratenannahm ). m. b. tz., Frankfurt a. M.. Gr. Eschenheimer Straße Ime durch den Verlag des Israelit 28, Tel. Hansa 5312 sowie durch kämt!. Annoncen-Erped. des In-und Auslands Alleinige Inferatenannaüme für Frankfurter Gefchäftsanzeigen: Jul. Schmidt, Langestratze 7, II. Platzvorschriften ohne Bervindlichkeit. Badlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 18802. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 78M5 - Pottsparkassenamt Budapest Nr. 18121 — Postscheckkonto Warschau Nr 190757. - Postscheckamt Zürich Nr. VllI 7234 —Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24 889 — Böhmische Nnionbant in Prag — Banca Marmarosch Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankorretns in Agram. t« Dn die Jugendgruppen der ..Agudas Jisroel in allen Ländern und alle lern- und Jugendvereine soeben ist in vornehmer Ausstattung erschienen: o^n psn Iso von Sloßßificr Jsracf fllcir Hakoken In Raäln Das klassische Werk, das tm Dsten in vielen Hunderttausenden von Exemplaren verbreitet ist, und das hinsichtlich der halachischen Bearbeitung moralischer Probleme eine gewaltige geistige Neuschöpfung darstellt, erscheint hier zum ersten Male in einer des Inhalts würdigen Ausstattung. Es sollte keine Agudas Iisroel-Iugendgruppe versäumen, zum Studium dieses Werkes, das aus die Lebensgestaltung jedes jungen Menschen von höchstem Einflüsse werden kann, regelmäßige 5chiurim einzurichten. Um dies zu erleichtern, liefern wir bei Abnahme von 10 ötück zum ermäßigten Preise von Alk. 4.50 (Ladenpreis Mk. 6.—) und gewähren dem Leiter des Schiurs ein Freiexemplar» soweit der. für diese Zwecke zurückgelegte Vorrat von 5°/0 der Gesamtauflage reicht. Zeichnungs listen sind bei uns, sowie bei der Agudas Zisroel-Zugendorgan.sation in Aöln/Rhein, Händelstraße 19 erhältlich. Frankfurt a. Al.» Tewes 5685. ßcrmon, Verlags., «ft. - S* Frauenmoden. •"['in«» 121 rvnsr -p nxi' «*?i (V B M .23, 15.) Man kann wahrlich nicht behaupten, daß die jüdische Ueberlieferung und das jüdische Religionsgesetz Anmut und Schönheit der Frau gering bewerteten oder ihnen gar, wozu doch starke Tendenzen in manchem anderen Kulturkreise schon vorhanden waren, als Ausgeburten des Satanas die Anerkennung^ schutzberechtigier Rechtsgüter verweigerten. Im Gegenteil. Aus Halacha und Agada, Geschichte und Recht, Dichtung und begeisterter Rede tönen uns eine reiche Fülle von Stimmen entgegen, die die Schönheit des Weibes als höchste Gottesgabe preisen und aus dieser positiven Wertung auch die entsprechenden ethischen und rechtlichen Konsequenzen ziehen. Selbst die kleinen künstlichen Mittel, deren auch b«iw' nm schon vor Jahrhunderten und Jahrtausenden zur Steigerung ihrer natürlichen Reize sich zu bedienen pflegten, finden die liebevolle Beachtung des Gesetzes, das dem Hausierhandel besondere Verkehrsrechte einräumt, j'ü'Eon iii'V '12 ^xiM ni22^ V'IL» — damit Israels Töchter ihrer — Toilettemittel nicht entbehrten. Allein darin gerade erweisen sich das göttliche Gesetz und die darauf aufgebauten Anordnungen seiner Interpreten in ihrer unvergleichbaren Wahrheitstiese, daß sie allem menschlichen Streben den genau umgrenzten Bezirk seines berechtigte^ Sichauslebens anweisen, den Kreis genau umschreiben, innerhalb dessen menschliches Doppelwesen, das Sein der Sinnlichkeit und des Geistes, harmonisch sich entfalten und bei dessen Ueberschreiten unvermeidlich die "Ni'2v". recht eigentlich die „Ueberschreitung". d. h. die Sünde, beginnt. Rur aus Sinnenschein und geistigem Gehalt entsteht Schönheit. Aber wo ist die Grenze, jenseits deren die von allem Sinnestrieb befreite Schönheitsfreude in die Sphäre des triebhaft Sinnlichen herabsinkt, herabzusinken beginnt, wo ist die Linie, an'der Licht und Schatten sich mischen und der Seele die Fähigkeit schwindet, f'2 ninvb.i«»iv zu scheiden? Nur die unbestechliche Wahrheitsliebe der überlieferten Weisheit vermag hier dem Juden Wegweiser zu sein, auf einem Gebiete» das der konventionell gesicherten gesellschaftlichen Heuchelei der Modernen von jeher die reichste Gelegenheit zur Entfaltung geboten hat. 1

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