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Der Israelit · 1924-11-20 · Heft 47 (20.11.1924) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 47 (20.11.1924)
Date
1924-11-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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65. Jahrgang. Frankfurt a. M., den ^r. 4- Der Israeli Ein Centralorgan ISr das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann kn Mainz. •MIMI' Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Bterteljahrpretse (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Ver» kandes) Deutfch-Lsterretch: 80000 Kronen; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich i5 Fr.; Belgien 15 Fr.: Holland 2 fl.; Italien 20 Lire; Jugoslawien 70 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien 200 Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 6 Zloty; Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 25 Kronen: Ungarn 90000Kronen; Dänemark 5 Kronen; Norwegen 5 Kronen; Schweden 8.50 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Goldpfennige, für Stellensuchende 20 Goldpf., für die fiebengespaltene Nonpareille-Zeile. Die 75 mm breite Reklamezeile r letzte Textseite 1.20 Mk., vorletzte Textseite 2.— Ml.; Thtffregebühr in Höhe eines doppelten Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnseratauftragen tarifm. Preiserhöhung jederzeit Vorbehalten. Jnseratenannahme durch den Berlag des Israelit G. m. b. Frankfurt a. M., Gr. Eschenheimer Straße 28, Tel. Hansa 5842 sowie durch sämtl. Annoncen-Exped. des In-und Auslands Alleinige Jnseratenannahme für Frankfurter Geschäftsanzeigen: J«U Schmidt, Langeftratze 7, ll. Platzvorschriften ohne Berbindljchkeit. Zahlungen Nr. VM 733 . . _ direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19802. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79803 — Postsparkassenamt Budapest Nr. 18424 — Postscheckamt Zürich Ir, VIII7234 — Inkasso-Bank Rotterdam - Postscheckamt Amsterdam — Böhmische Nntonbank in Prag — Banen Marmarosch, Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. SchSnsles Varmizwo Geschenk: X* X' •X DIB PSALMEN 1 Übersetzt und erläutert von Rabb. S.R. Hirsch In ff. Letnwandband Mk. 10.— Borzugsausgübe in Salbleder aufButtenpapier gedr. Mk. 20.— X. fr i ■X X- •X •x Zu beziehen -durch alle Buchhandlungen. X' X' ... ■■ .. ■ fr Die Wirksamkeit despreutzischenLandesverbandes gesetzestreuer Synagogen- Gemeinden. Von Rabbiner Dr. 2. Auerbach in Halberstadl. Der gesetzestreue Gemeindeverband hat den ihm angeschlossenen Synagogengemeinden den nachfolgenden Bericht erstattet, der auch für die breite Oeffentlichkeit Interesse bieten dürfte: 1. Beantragte Einstellung von Staatsmitteln in den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft. Kunst und Volksbildung. Während im vorjährigen Haushalt (für 1923) auf Grund der mit der Staatsregierung gepflogenen Verhandlungen eine Summe von 6 800 000 Papiermark bereitgestellt war, ist im diesjährigen Haushalt eine Einstellung in den Haushaltsentwurf seitens der Regierung nicht erfolgt. Freilich war die Bereitstellung im Jahre 1923 mit der Aufschrift versehen: „Für Zwecke der geistlichen Versorgung leistungsunfähiger Synagogengemeinden unter Ausschluß einer rechtlichen Verpflichtung des Staates" und an gewisse Bedingungen geknüpft. Auch in diesem ^ahre hat bei den wiederum von den Vertretern beider Landesverbände geführten Verhandlungen das Ministerium für Wissenschaft usw. den Antrag, abermals einen angemessenen Staatszuschuß bereitzustellen, seinerseits für begründet anerkannt und auch beim Finanzminister vertreten. Dieser aber glaubte mit Rücksicht auf die Geldknappheit für das laufende Jahr eine Verpflichtung des Staates nicht übernehmen zu dürfen. Wir haben uns dabei nicht beruhigt.. In einer ausführlichen Eingabe an den Landtag haben wir auf die Ungerechtigkeit einer differenziellen Behandlung der verschiedenen Religionsgesellschaften des Landes mit der Wirkung der völligen Versagung von Staatsmitteln für Synagogengemeinden hingewiesen. Wir haben auf das hohe Maß von Verantwortung die Aufmerksamkeit gelenkt, welche der Landtag tragen würde, wenn er angesichts der katastrophalen Lage vieler Synagogengemeinden diesen Staatsmittel vorenthalten würde. Unser Berliner Vertreter hat außerdem mit den Führern aller Fraktionen des Landtags und und insbesondere den Mitgliedern des Hauptausschusses wiederholt mündliche Verhandlungen geführt. Es ist schließlich den Wünschen der beiden Landesverbände insofern Rechnung getragen worden, als der Hauptausschuß eine „Entschließung" angenommen hat, nach der den Synagogengemeinden Staatsmittel gemäß den für die Versorgung der beiden christlichen Konfessionen mit Staatsmitteln geltenden Grundsätzen zu bewilligen seien. Unsere Vertreter gaben sich noch nicht zufrieden, weil im Gegensatz zum Antrag der beiden Landesverbände die Nennung einer bestimmten Summe unterblieben war. Die praktische Bedeutung der Entschließung für die Synagogengemeinden muß hierdurch an'Bedeutung umsomehr verlieren, als die „Geistlichen" (im Sinne des Haushaltsrechts), deren Zahl der Höhe des Staatszuschusses zugrunde gelegt wird, bei den Synagogengemeinden in nicht nur absolut, sondern auch relativ weit geringerem Maße vorhanden sind-und vorhanden sein können als bei den christlichen Gemeinden. Ist darum der Beschluß des Hauptausschusses auch unzureichend, so ist doch immerhin die grundsätzliche Bedeutung der Tatsache, daß nicht nur unter den abnormen Wirtschaftsverhältnissen der Inflationszeit, sondern auch nach Einführung der Goldmark der Hauptausschuß einen Anspruch der Synagogengemeinden anerkannt hat, keineswegs zu unterschätzen. Der erste Schritt ist immerhin getan. Es bestand sogar eine gewisse Aussicht dafür, daß diese Entschließung bei den Lesungen im Plenum eine Verbesserung im Sinne des Antrages der beiden Landesverbände erfahren würde. Bekanntlich ist aber durch den Beschluß der Auflösung des Landtags dieser gezwungen gewesen, die Verhandlungen über sämtliche Haushaltsentwürfe der verschiedenen Ministerien in einem Hetztempo unter äußerster Beschränkung der Redezeit und der Abänderungsanträge zu erledigen. Verbleibt daher auch für das laufende Haushaltsjahr die „Entschließung" ohne tatsächliche Bedeutung, so darf für die künftige Zeit umso eher die Einstellung einer den Verhältnissen der Synagogengemeinden Rechnung tragenden Summe erwartet werden, als die gesetzmäßige Anerkennung der beiden Landesverbände, durch deren Vermittlung die Staatsgelder an die Synagogengemeinden gelangen werden, ihrer Erledigung bald nähergeführt werden soll. Man vergleiche hierzu die Mitteilung unter Nr. 4. 2. Abänderung des preußischen Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847. Um eine den Wünschen der jüdischen Bevölkerung gerecht werdende Abänderung des z. T. gegenstandslos gewordenen, z. T. veralteten Gesetzes von 1847 in die Wqge zu leiten, hat unser Berliner Vertreter mit der Regierung bereits einige Vorbesprechungen geführt. Es scheint noch verfrüht, mit weiteren Mitteilungen an die Oeffentlichkeit zu treten. Doch braucht nicht gesagt zu werden, daß die Teilnahme der weitesten jüdischen Oeffentlichkeit an den Vorarbeiten für einen der Staatsregierung zu empfehlenden Gesetzentwurf nicht wünschenswert nur, sondern durchaus erforderlich ist. Denn Wohl und Weh des preußischen Judentums, insbesondere die Sicherung der Pflege der überlieferten göttlichen Lehre und Vorschriften, werden im Geist und Wortlaut des neuen Gesetzes für lange Zeit verankert bleiben. Darum ergeht die dringliche Bitte an alle, insbesondere an gegenwärtige und frühere Mitglieder der Verwaltungskörperschaften von Synagogengemeinden und im gleichen Maße an die Herren Rabbiner und Lehrer, Anregungen zur Abänderung des bestehenden Gesetzes, einerlei ob sie grundsätzlicher Art sind oder Einzelheiten betreffen, zu unserer Kenntnis zu bringen. Auch wo positive Abänderungsvorschläge noch nicht gemacht werden können, sind wir für Einzelhinweise aus empfundene Lücken und Mängel des bestehenden Gesetzes sehr dankbar. Wir bitten jeden, den es angeht, dem großen Werke, das geschaffen werden muß, ein gebührendes Nachdenken alsbald zu widmen. 3. Abbaubestimmungen. Ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit bezog sich naturgemäß auf die durch die Abbaubestrebungen der Regierungen hervorgerufenen Wirkungen für Synagogengemeinden. Ganz besonders hart sind von der Abbaumaßregel diejenigen kleinen Synagogengemeinden betroffen, in denen der einzige Lehrer der jüdischen Zwergvolksschule zugleich der einzige Beamte ist, der!)ie hauptsächlichsten Kultus- und Lehraufgaben zu lösen hat. Sowohl von uns angeschlossenen als auch nicht angeschlossenen Synagogenge- 1

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