Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1924)
- Date
- 1924-11-13
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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i 13. November 1924 De 1 Israeli! Nr. 46 Beite 15 LS. Dem Lebensmittelhilfsfonds, gegründet 1891 durch die verstorbene Frau Hermann Tuck in London, die Summe von vierzig Pfund (Lst. 40) Sterling in liebendem Gedenken an -meinen verstorbenen Bruder Gustav Solomon Nathan. 24. Dem „Board of Guardians zur Unterstützung der Jüdischen Armen", gegründet 1659, in MiddKscr Street Bishopsgate, London, die Summe von fünfzig Pfund (Lst. 50) Sterling zum Andenken an meine lieben Brüder Gustav und Solomon Nathan, welche in Southport, England, bezw. in Pietermaritzburg, Südafrika, verstorben sind. 25. Der Jüdischen Kinderspeisungsgesellschäst in London, England, die Summe von zwanzig Guineas (Lst. 21) Sterling zum Andenken an meinen verstorbenen geliebten Bruder Samuel Solomon Nathan, der in Pietermaritzburg, wie bemerkt, verstorben ist. 26. Der Hebräischen Gemeinde in Old Durban die Summe von fünfzig Pfund (Lst. 50) Sterling zum Andenken an Albert Solomon Nathan und Samuel Solomon Nathan. 27. Dem Jüdischen Spital in Manchester, Lancashire, England, die Summe von dreihundert Pfund (Lst. 300) Sterling, aus welcher ich die Verwaltung ersuche und verpflichte, drei Betten zu dotieren, jedes im Werte von hundert Pfund (Lst. 100) Sterling zum Andenken an 1. meinen verstorbenen Bruder Gustav Solomon Nathan, 2. meinen ver- . storbenen Bruder Samuel Solomon Nathan und 3. meinen verstorbenen Bruder Mark Solomon Nathan, der m 'Manchester verstorben ist und begraben wurde. An dem Kopfende jeden Bettes soll eine Tafel befestigt oder angebracht werden, mit dem Namen etc. des Bruders, zu dessen Andenken ich dasselbe dotiert habe. 38. Der Taubstummen-Hilfsgesellschaft, gegründet 1902 in Hazlemere 92 Chichele Road Cricklewood, London NW. die Summe von vierzig Pfund (Lst. 40) Sterling im Andenken an meinen verstorbenen Bruder Mark Solomon Nathan. 29. Der Jüdischen Hilfsgesellschaft für Arme und Kranke, Frauenabteilung, in London, England, gegenwärtiger Sekretär I. Levine, 24 Hencage Street, London E., die Summe von zwanzig Guineas (Lst. 21) Sterling zum liebenden Gedächtnis meines verstorbenen Bruders Mark. 30. Dem Präsidenten der Hebräischen Gemeinde, die jeweils in Colmar, dem vorerwähnten Orte existiert, die Summe von zwanzig Guineas (Lst. 21) Sterling, welche von ihm jedes Jahr am Rüsttag zum jüdischen Neujahrsfest nach seinem Ermessen unter arme und würdige Juden verteilt werden sollen, da ich weder zu vergessen, noch vergessen zu werden wünsche an dem Orte, an dem ich geboren wurde und eine glückliche Kindheit verlebte. 31. Dem Johannisburger Jüdischen Waisenhaus die Summe von hundert Pfund (Lst. 100) Sterling und eine weitere von vierzig Pfund (Lst. 40) Sterling als eine Aussteuer für zwei arme und würdige jüdische junge Mädchen, welche jährlich von der - Verwaltung ausgewählt werden sollen; diese Aussteuern sind zum Andenken an Mbert Solomon Nathan. 32. Der Hilfsgesellschaft für das Heim für alte Juden in London, England, die Summe von vierzig Pfund (Lst. 40) Sterling zum Andenken an Albert Solomon Nathan. 33. Dem Heim für alte Juden „Ferndale", 105 Nightingale Lane Wandsworth Common, London SW., die Summe von vierzig. Pfund (Lst. 40) Sterling zum Andenken an Albert Solomon Nathan. 34. Den Vereinen: „Honen Dalim Menahem Abelim Chebral Jethomot" und „Chebrat Mohalim", gegründet 1724, in den Gemeindebüros Heneage Lane Berns Marks London E. C., die Summe von vierzig Pfund (Lst., 40) Sterling, um jährlich zwer vaterlosen Mädchen, eine Heiratsgabe zu gewähren zum Andenken an Mbert Solomon Nathan. " ' 35. Der Gesellschaft für bedürftige Blinde, gegründet 5579—1819 in London, England, die Summe von zwanzig Guineas (Lst. 21) Sterling zum Andenken an Mbert Solomon Nathan. 36. Dem Fonds für Ferienaufenthalt von Kindern auf dem Lande, Jüdische Abteilung, gegründet 1669 in 14 Linthorpe Broad Stamford Hill N. London, die Summe von zwanzig Guineas (Lst. 21) Sterling, um für Aufsicht über Koscherfleisch zu sorgen. 37. Dem jeweiligen Geistlichen der Holländischen Reformierten Kirche in Pietermaritzburg die Summe von zwanzig Guineas (Lst. 21) Sterling in Anerkennung der Unterstützung, die wir, während wir unter der Firma Gebrüder Nathan in Pietermarihburg ein Geschäft betrieben, von unseren holländischen Freunden empfingen. Der Betrag soll von ihm für das Doortrekkers Museum in solcher Weise verwendet werden, wie er es für zweckdienlich erachtet. Besondere Weisungen. a) Alle Legate, welche aus diesem Testamente Frauen zufallen, sollen nicht berührt werden und nicht unterworfen sein dem jus maritr irgend eines Gatten, den sie heiraten mag oder geheiratet haben mag und kein solches Legat darf unter die Güter- oder Eigentumsgemeinschaft fallen oder, einen Teil von ihr bilden, welche zwischen ihr und ihrem Gatten, den sie heiraten möge oder geheirätet haben möge, bestehen mag. Vielmehr soll jedes solche Legat einen Teil ihres eigenen Sondergutes bilden und vollkommen ausgeschlossen sein von jeder solchen Gemeinschaft, soll nicht berührt werden von den Schulden oder Rechtshandlungen ihres Gatten und die Quittung einer solchen Frau allein für irgendwelche aus diesem Testament gemachte Zahlung, soll, ohne die Anwesenheit oder die Zustimmung ihres Ehegatten eine genügende Entlastung für meine Vertrauensträger darstellen. b) Jeder hier bedachte Benefizkat jüdischen Glaubens soll aller seiner Ansprüche absolut verlustig gehen, wenn er oder sie vom jüdischen Glauben zu einer anderen Religion übertreten oder jemand heiraten sollte, der nicht dem jüdischen Glauben angehört. Tritt ein solcher Fall ein, so fallen die Legate an mein allgemeines Vermögen zurück. c) Keines der vorerwähnten Legate zu Gunsten per- 'önlicher Benefiziaten, soll der Beschlagnahme unterworfen sein, auch sollen diese persönlichen Benefiziaten nicht das Recht haben zum Vorempfang, zur Verpfändung oder Belastung irgendwelcher Art. Tritt ein solcher Fall ein, so sollen sie ihrer Ansprüche verlustig ein und die Legate an mein allgemeines Besitztum zurückfallen. d) Sollte einer der Benefiziaten die Gültigkeit dieses meines Testamentes bestreiten oder zu bestreiten versuchen, 'o soll er aller seiner Ansprüche verlustig gehen. Falls von den Benefiziaten, die unter 1, 2, 3, 4, 5 und 6 dieses Testamentes aufgezählt sind, jemand unter Hinterlassung rechtmäßiger Erben, welche ihn oder sie überleben, sterben, so sollen diese rechtmäßigen Erben, indem sie den Bedingungen und Beschränkungen des Testamentes unterworfen bleiben, in gleichen Teilen während ihrer natürlichen Lebensdauer denselben Betrag als jährliches Legat erhalten, wie er ihren Eltern hier vermacht ist. Ich bestimme insbesondere, daß alle Legate und Vermächtnisse, die hier ausgesprochen sind, ftei sein sollen von Erbschaftssteuern, Einkommensteuer und irgendwelchen anderen Gebühren, die von meinen Vertrauensträgern aus dem allgemeinen Bestand meines Vermögens zu zahlen sind. Sollten irgendwelche von den hier vermachten Legaten verfallen oder nichtig werden durch den Bruch der daran geknüpften Bedingungen, so sollen sie in den allgemeinen Bestand meines Vermögens zurückfallen. Alle als jährliche Vermächtnisse hier festgesetzten Legate sollen, falls sie nicht vorher schon verfallen sind, am Ende von fünftig Jahren nach meinem Todestage aufhören. Meine semerzeitigen Vertrauensträger beauftrage ich, alsdann mein Vermögen endgültig aufzustellen und den verbleibenden Rest dem Jewish Colonisatiön- Trust einzuhändigen zu dem Zwecke, einen Fonds zu schaffen, der den Namen tragen soll: „Solomon Nathan Familien-Fonds" und der benützt «erden soll zur Zurücksührung der Juden in ihre alte Heimat Palästina, ser es durch Erwerb von Grundstücken, finanzielle Unterstützung oder sonst in irgend einer am zweckmäßigsten erachteten Art und Weise. Ich erkläre, daß ich meine Cousine zweiten Grades, die erwähnte Sophy Aronson und den erwähnten Charles William Holdgate zu Vollstreckern dieses meines Testamentes und zu Verwaltern und Vertrauensträgern meines Vermögens und meiner Effekten bestimme und ernenne, indem ich ihnen hierdurch alle Vollmachten erteile, wie sie im Gesetze erfordert oder zugelassen werden, besonders dasjenige der Annahme und Stellvertretung und ich wünsche, daß immer mindestens zwei Erekutoren, Verwalter und Vertrauensträger hierin handeln sollen. Alle Gelder, Sicherheiten, Besitztitel und andere Dokumente, welche zu meinem Vermögen oder zu irgend einer von den hierdurch geschaffenen Stiftungen gehören oder in Beziehung stehen, sollen zur sicheren Aufbewahrung ausschließlich auf der Standard Bank of South Afrtea Limited, Pietermaritzburg, deponiert werden. Ich ersuche hierdurch den Vorsitzenden des Höchsten Gerichtshofes, Natal, Provinzialabteilung, rm Sinne der Akte Nr. 24 von 1913, meine Testamentsvollstrecker, Verwalter und Vertrauensträger, die hier ernannt sind, von jeder Sicherheitsleistung zu entbinden, jedoch bei der Annahme oder Wahl anderer Testamentsvollstrecker, Verwalter oder Vertrauensträger diese anderen Personen zur Leistung von Sicherheiten im Sinne der besagten Akte anzuhalten. Ich wünsche, daß nach der Genehmigung dieses meines Testamentes dessen Inhalt auf Kosten meines Vermögens im Jewish Chronicle und in der entsprechenden jüdischen Zeitung in Deutschland veröffentlicht werden soll. Ich erkläre, daß dieses mein letzter Wille und mein Testament ist, welches ich durchgelesen habe und völlig verstehe, und ich wünsche, daß es gesetzliche Kraft als solches haben soll oder als ein Codkzil oder in anderer Weise, wie es nur mit dem Gesetz übereinstimmen möge. Ich behalte mir selbst das Recht vor, von Zeit zu Zeit, und zu allen Zeiten, dieses mein Testament abzuändern oder zu ergänzen, sei es durch einen besonderen Akt oder am Fuße dieses, indem ich wünsche, daß alle solche Aenderungen und Ergänzungen ebenso gültig und wirksam sein sollen, als seien sie in den Text eingeschaltet. Zum Zeugnis dessen vollziehe ich diese Urkunde zu Pietermaritzburg wie vorerwähnt an diesem, dem 28. Tage des August eintausendnermhundertundvierundzwanzig. Unterzeichnetvon dem erwähnten Albert Solomon Nathan, dem Testator dieses letzten Willens, der von ihm als sein letzter Wille und sein Testament erklärt worden ist in unserer Gegenwart, die wir in seiner Gegenwart und in unserer gegenseitigen Gegenwart, indem wir alle zu gleicher Zeit gegenwärtig waren, unsere Unterschrift als Zeugen hinzugefügt haben. A. S. Nathan, I. M. Holdgate, Zeuge P. M. Burg, R. H. M a s o n, Zeuge P. M. Burg. Die verschiedenen Gesellschaften, die im Testamente bedacht sind, wollen sich mit dem Unterzeichneten unter Angabe der Adresse ihres Sekretärs oder Schatzmeisters und unter Lieferung ausführlicher Informationen über ihre Gesellschaften in Verbindung setzen. Henry Holdgate & So», Agenten für die Erekutoren Bor 269, Pietermaritzburg, Natal, Südafrika. Alle unfev Kvanftetiftaus suchen wir eine gebildete, repräsentative, str.rel.Vame asuv Obct?aufJich( über die rituelle Führung des gesamten Haushalts. Selbständige, unabhängige Stellung zugesichert. Damen, welche sich hierfür geeignet halten, belieben schriftliche Bewerbungen unter Beifügung von Zeugnissen und eines eingehenden Lebenslaufs, sowie unter Aufgabe von Referenzen uns baldigst einzureichen. Breslau, den 29. Oktober 1924 Hohenzollernstr. 96 ver yorrtanS Ser ZrraeMircven Krankenverpfl-gungr-Anrtatt. Jüd. 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