Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1924-10-02 · Heft 40 (2.10.1924) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 40 (2.10.1924)
Date
1924-10-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2450286-2450325--71585-2528910
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

JL 9iM„ MM M fltiidatffv. - j i} **T§ nmr 'i :J>ii'1 ■j.vjjfft! T't Üi 'f 'S; il’ t. ’.'l Ein Centralorgan für du orthodoxe Judentum f(ö| Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. KAK J Nr * \\\^^/i Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausländ: Bierteljabrvretse (entsprechend dem deutschen-Inlandspreis zuzüglich Kosten des Stretfband-Ber» kanoes) Deulsch-Österreich: 8000Ü Kronen; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich. 18 Fr.; Belgien 15 Fr.r Hollands fl.; Italien SO Litt; Jugoflawien -70'Din.; Litauen 7.80 Lit.; - Rumänien100 Lei; Pole« .4. deutsche Goldmark zum Tageskurs, oder 6 Zloty; .. Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowakei 88 Kronen -Ungarn 90000 Kronen; Dänemark OKrontzn; ' .f- Norwegen 8 Kronen; Schweden 8.80 Krone».; . , . Einzelnummer dreitztg Goldpfennige. Der Israelit erscheint jede» Donnerstag. ( Inserate 80 Goldpfennige, für Stellensuchende 80 Goldpf.> für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Die 78 mm breite. Reklamezeile: letzte Textseite 1.30 Mk., vorletzte Textseite 3.— Mk.; Ehtffre^ebühr in Höhe eines dopvelten Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Inseratauftragen tartfm. Preiserhöhung jederzeit porbehalten. Jnferatenannahme durch den Verlag des Israelit G.m. b. tz.. Frankfurt a. M., Gr. Eschenheimer Straße 38, Tel. Hansa 5842 sowie durch sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands Alleinige Jnferatenannahme für Frankfurter Geschäftsanzeigen: S«U Schmidt» Langeftratze 7, ll. Platzvorschriften'ohne Verbindlichkeit. - iahlungen direkt an den Verlag üuf Postscheckkonti,Frankfurt (Main) Nr. 18808. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 78808 — Postsparkassenamt Budapest Nr. 18484 — Postscheckamt Zürich Nr. VÜI 7884' — Jnkass0-Bänk 'Rotterdam — 'Böhmische Nnionbank in Prag — Banca Marmarosch, Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Tschuba ist,eines der 613. Geböte, das an verschiedenen Stellen' der Thora in verschiedenen Formen zum Ausdruck kommt. Zum Wesen, der Tschuba zählen vier Voraussetzungen, die so eng zusammengehören, daß das Fehlen der einen die drei anderen illusorisch macht. Die vier Voraussetzungen heißen: 1. Bekennen, 2. Wiedergutmachung, 3. Reue, 4. Rückkehr. . Diese vier Voraussetzungen leuchten klar aus dem Wortlaute der Schrift an den einschlägigen Stellen hervor. 1. Das Bekennen lesen wir aus Moses IV 5,7 und Moses HI, 5,5, wo es Heißt: rix mnrii wy wxanxon „Und sie bekennen ihre Sünden, die sie begannen," und ferner jwxV avip '2 "Ni nHp xvn iÄ?x nurini n^x»: „Und es sei, wen er sich verschuldet gegen eines von diesen, so bekenne er die Sünde, die er begangen." Bekennen fußt auf Erkennen. Erkennen and Eingestehen, daß man gefehlt hat, ist erste Voraussetzung der Tschuba, ihr Ausgangspunkt. Solange ein Mensch seine Fehler nicht.erkennt und eingesteht, ist ihm die Pforte der Tschuba verschlossen. Wie sollte man eine Krankheit heilen, bevor sie als solche erkannt ist? Wer würde sich zur Wiedergutmachung eines Fehlers veranlaßt sehen, solange er sich den gemachten Fehler nicht zu klarem Bewußtsein gebracht? .; Erkennen und Bekennen ist der erste, aber zungletcff schwerste Punkt auf dem Wege zur Tschuba. Wie überall ist auch hier die Ueberwindung des ersten Hindernisses entscheidend für Die weiteren Erfolge. Die Hemmungen auf dem Wege des Bekennens sind verschiedener Art. Einmal ist es die Macht der Gewohnheit, die das Bewußtsein der Schuld nicht aufkommen läßt. iasr 16 mmn rwu ein anderesmal ist es das Beispiel and das Vorbild anderer, die die Meinung aufkommen lassen, eine Tat, die von so vielen bedenkenlos begangen wird, kann nicht so verwerflich sein. Was dem einen recht, könne dem anderen nicht sündhaft erscheinen. Die gefährlichste seelische Störung in der Entwicklung zur Tschuba liegt aber in dem Bestreben, die böse Tgt mit einem Schein von Guttat zu umgeben und aus hem Vergehen eine Tugend zu machen, mit einem Worte, die Sünde in eine Mizwo umzuwandeln, zu der man gewissermaßen gar verpflichtet waM .7..’ V ' Zum^Erkennen und Bekennen gesellt sich der zweite Pustkt, die Wie d e r g u t m a ch u n g. die in Moses III, 5,23 mit den Worten festgelegt ist:; NVX nx 2'vni „Und er.statte das Geraubte, das er geraubt hat, zurück . . ." Freilich ist es nicht in allen Fällen möglich, eine begangene Tat rückgängig zu machen, nicht immer, den Schaden wieder auszugleichen. * Wo dieses aber möglich ist, so muß es o h neVer - z u g, rückhaltlos, und in vollstem Maße geschehen, wenn die Tschuba nicht anders ihren Zweck verfehlen soll. Erkenntnis, die die praktische Tat nicht zur Folge hat, ist wertlos und eine Sünde für sich. 3. Der dritte Teil der Tschuba, die Bereuung der Sünde findet > Ausdruck in Moses HI 26,40 - ivx aniax pj? nxi »nur nx nirmi ■»npa w ia^n ivx «ixt *>3 fty» „Und sie bekennen ihre Sünde und die Sünde ihrer Väter, bezüglich der Untreue, die sie gegen mich begangen Und indem sie in Widerspenstigkeit gegen mich verharrten." Es ist klar, daß Erkennen, Bekennen und sogar Wiedergütmachen noch nicht identisch find mit Reue, die voraussetzt, daß man me hp gangene Tat aus tiefstem Herzen b e d a u e r t. Es konnten Zufälle und verschiedene Faktoren mitgespielt und zum Bekenntnis und zur Wettmachung geführt haben. Reue ist aber eine Wiedergutmachung im höheren Sinne, eine Wiedergutmachung an sich selbst eine Selbstläüterung, das Reinwaschen von Herz und Seele von Makeln, die man ihnen in dunkler Stunde angeheftet hatte. Die Reue, hebräisch nvin, ist das dritte Tor, das sich erst öffnen muß, um in die Innenhallen der Tschuba zu gelangen. 4. Und diese eigentliche Tschuba weist in die Zukunft. Nach diesen Vorbereitungen, nach der Revision des bisherigen Lebens auf den Grundlagen von Bekennen, Wiedergutmachen und Bereuen, ist der reine Grund geschaffen, auf dem es ein Leichtes ist ein reines, sonniges, in sich glückliches Leben aufzubauen. Herr der Tschuba, naiam ^ya. ift nach Ausspruch des Talmuds derjenige, der in allen künftigen Fällen in Kraft und Tat sich erprobt und feine wiedergewonnene. Herrschaft über den bösen Trieb vornehmlich in den Dingen, die früher seine Schwäche dartaten, bekundet. Baal Tschuba ist derjenige, so sagt Talmud wörtlich, der die Kraft hat, der gleichen Sünde am gleichen Platze zur gleich günstigen Stunde zu trotzen, mp» inirmi nyp nmxa» fiat er sich, der Reuige, solchermaßen bewährt und die Reinheit des neuen Lebens auf neuer Grundlage erprobt, so wird er vor weiteren seelischen Prüfungen verschont. Auf dem Wege zur Reinheit ist jedem die Stütze der Gotteshand sicher. iV py«b» invb xan* Auch die Tschuba als Gesümtbegriff ist in der Thora erwähnt, und zwar in Moses V , 30,1 'vn niiwi 'i2i riavi n^xn B’iain Va 1x12' '2 ^221122^ Vaa 1'p^x n Vx- „Und es fei, wenn über Dich kommen alle diese Dinge und Du kehrst zu Gott Deinem Gotte zurück und hörest auf seine Stimme, wenn Du zurückkehrst zu Gott Deinem Gotte mit Deinem ganzen'Herzen und mit Deiner ganzen Seele." Tschuba ist somit eines der 613 Gebote, übertrifft aber alle anderen 612 darin, daß während sonst der Grundsatz gilt nma? naan nix» px. „eine Guttat kann eine ihr vorangegangene Sünde nicht auslöschen", die Tschuwa die einzige Mizwoh ist, die den ganzen Sündenkomple von früher restlos tilgt und einen dicken Strich zieht zwischen gestern und heute . . . Die Tschuba steht daher in gewissem Sinne über allen anderen Geboten. Wer sich der Tschuba abkehrt, bleibt nicht allein in der Fron der alten Schuldenlast, sondern lädt täglich und stündlich, neue Sünde auf seine Seele — die Sünde des N i ch t b e r e u e n s. Wochenrundschau. Der heimgeschickte Jüdische Nationalrat in Litauen. Der Jüdische Nationalrat in Kowno wurde heimgeschickt, richtiger heim gejagt: mit Polizeigewalt wurden die Abgeordneten, kaum zusammengetreten, auseinandergetrieben. Der litauische Staat sieht in der Sitzung des Jüdischen Nationalrates, den er offiziell nicht aufgelöst hat, eine illegale Versammlung,- in der Bezeichnung „jüdischer Minister", obwohl die Demission Rosenbaums bis jetzt nicht bestätigt, die strafbare Anmaßung eines Titels. Wie wir über Nationalrat und Minister in Litauen denken, haben wir wiederholt an dieser Stelle in Widerspiegelung der Ansichten unserer dortigen Gesinnungsgenossen zum Ausdruck gebracht. . Es waren aber keineswegs Rücksichten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.