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Der Israelit · 1924-08-21 · Heft 34 (21.8.1924) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 34 (21.8.1924)
Date
1924-08-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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65. Jahrgang. Frankfurt a. AI , den --^ Nr. 34 Ein Centralorgan für das orthodoxe Jndentun Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Wonnement ab Januar 1981: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Vterteliahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Ber» fandes) Deutsch-Üsterretch: 60600 Kronen; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 18 Fr.; Belgien IS Fr.; Hollands fl.; Italien 80 Lire; Jugoslawien 70 Din.; Litauen 7.80 Lit.; Rumänien 100 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 8 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowakei 88 Kronen; Ungarn 80000Kronen; Dänemark 8 Kronen; Norwegen 8 Kronen; Schweden 8.80 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Go! *“ '"pf., für die flebengespaltene Nonpareille-Zeile. Die , für Stellensuchende »reite Reklamezeile: Preiserhöhung jederzeit Vorbehalten. Jnseratenannahme durch den Berlag des Israelit G.m. b. £., Frankfurt a. M.. Gr. Eschenheimer Straße 23, Tel. Hansa 6842 sowie durch fämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenannahme für Frankfurter Geschäftsanzeigen: Irrt. Schmidt, Langestratze 7, ll. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen direkt an den Berla, Zürich Nr. VIII 7231 - Inka auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19803. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79808 — Post so-Bank Rotterdam — Böhmische Unionbank in Prag — Banca Marmarosch, Blank & Co. in Bukaref senamt Budowest Nr. 18481 - Posts Male des Wiener Bankvereins in zeckamt »gram. Jltcnoraft Illustrierte MonatZselirifk für die jüdifefie Iaruilie. H'reis Mk. 3.60 Vierteljährlich. Für Jsraelit-Wonnenten Mk. 3.— vierteljährlich. Inhalt der Juli-Nummer: N»th«n« 33itttXiauttt; Sabbat, mit zwei Bildern. Rabbi Hirsch Kalischer: D'rischat Zion, mit dem Bildnis des Verfassers. Erich Töplitz: Illustrierte Haggadoth. S. Schachnowitz: Liitauische Reise, mit 6 Oriainalzeichnungen von Hermann S tru ck. Oskar Neumanu: Aufschrei (Gedicht). Hermann Blumenthal: Gilgul, Beginn eines größeren Romans aus dieser und jener Welt. Walther Eidlitz: Der Berg in der Wüste (Ein Mosesdrama); außerdem folkloristisches Allerlei, photographisches Preisausschreiben, Schach, Reise, Modeteil, Kochrezepte. Man abonniere bei der Hermon. Vevlag8-Mt.-§es.» Frankfurt a.ffi. Um die Selbständigkeit der Orthodoxie. Don Haöija öe« ^esisa. 6. Das Ergebnis der halachischen Untersuchung ist, daß der in die Debatte geworfene mm?3 Begriff nichts zur Klärung der Frage beiträgt, und daß aus ihm auf keinen Fall die Pflicht, in einer Reformgemeinde zu bleiben, gefolgert werden kann. Dagegen ist unumstößliche halachische Gewißheit, daß aus mmy vor allem die entschiedenste Verneinung und Bekämpfung jeder Thoraverletzung fließt, und datz ihre auch nur indirekte, ungewollte Förderung gegen Buchstaben und Geist der nirnv-Pflicht aufs schwerste sündigt. Da es unumstößliche tatsächliche Gewißheit ist, daß das unverantliche Parallelsystem dem Liberalismus Heimatrecht im Bewußtsein der deutschen Juden verschafft hat und naturnotwendig verschaffen muß, ist dieses System halachisch unzulässig. Es bleibt nun noch' übrig, einen sehr beliebten Einwand gegen die Selbständigkeit der Orthodoxie zu untersuchen: Auch die Propheten haben sich' von dem sündhaften Volke nicht getrennt, haben "keine eigenen Orden gegründet, sondern sind im Volke geblieben und haben versucht, es zu beeinflussen. Ich will auf das naheliegende '38V '*sy, daß man aus dem Verhalten der auf besonderen Befehl Gottes handelnden Männer nicht ohne weiteres Verhaltungsmaßregeln für uns ableiten kann, nicht eingehen. Obwohl sicher ist, daß für uns die maßgebend fein muß. Aber selbst die Propheten: Wo finden wir denn, daß die Propheten mit den fremden Kulten irgendwelche religiöse Verbindungen eingegangen wären, irgendwelche Parallelsysteme gutgeheißen hätten? Das aber steht hier zur Debatte. Umgekehrt. Wer min und v'8'23 objektiv prüft, findet, daß es ihrem Geist und ihrem Sinn aufs Aeußerste widerspricht, wenn man der Thoraverleugnung die Autorität der Gesamtheit leiht, ihr Möglichkeit zur Entfaltung schafft. Es wäre auch merkwürdig, wenn wir erst den Umweg über die Vorschriften gegen Sünden der einzelnen und gegen Einzelsünder nehmen müßten, um zu erkennen, wie wir uns zu stellen haben, wenn wir organisiertem Abfall, dem Keimen und Werden einer neuen Religion gegenüber stehen, die das überlieferte Judentum zu überwinden sich' berufen fühlt. Sollte die min zu ihrem Schutz kein Gesetz geschaffen haben? Nun denn. Das Gesetz gegen den rriv» fl?T, den Gelehrten, der die Entscheidung des Sanhedrin theoretisch und praktisch bekämpft, verpflichtet zum Fortschaffen des „Bösen", das dort nicht sittlich Verwerfliches bedeutet, sondern Unbotmäßigkeit gegen die zuständige Behörde. Nach übereinstimmender Auffassung, will dieses Gesetz verhindern, daß die mm zu n*nin 'i, daß die eine, einheitliche Gotteslehre in zwei Lehren zerrissen werde. Wie kann es danach erlaubt sein, Doppelgemeinden zu errichten, die das System der nvnn 'n „beider Richtungen", von der Autorität der Gesamtheit gestützt, verkörpern? Als die Ostjardenstämme nach der Eroberung des Westlandes heimkehrten und durch' Errichtung eines Altares am Jardenufer den grundlosen Verdacht des Sonderkults auf sich zogen, drohte ihnen die Gesamtheit einen Straffeldzug an. Der Vorgang ist überaus lehrreich'. Aus ihm folgert Maimonides Kap. 41 des Moreh Nebuchim, daß die grundsätzliche Verletzung auch nur eines Gebotes, insofern durch sie Verleugnung des betr. Gottesgesetzes dokumentiert wird, unter das Wort nrn vn ntm „die Person, die mit erhobener Hand, handelt" fällt und gleich i"? Götzendienst zu betrachten ist. Das ist nicht seine private religionsphilosophische Ansicht, sondern die bekannte halachische Deutung unserer Weisen zu den in dem erwähnten Zusammenhang stehenden Worten: mn 'n w '2 „Er hat das Gotteswort verachtet, das nach v"8 pnmo die Verleugnung auch nur eines Gebotes in sich schließt. Darum wollte die Gesamtheit den Sonderkult gleich einer nrmi einer dem Götzendienst verfallenen Stadt ahnden. Nebenbei bemerkt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die im Falle Achäns erfahrene Verantwortlichkeit des Ganzen, also aus nirw. Das gleiche Motiv war auch beinsnan mVs wirksam und führte sogar zum zeitweiligen Ausschluß des Stammes Benjamin aus der Ehegemeinschäft Israels. Und es sollte dem Geiste und dem Sinne der min und ihres nimv-Gedankens entsprechen, der grundsätzlichen Ablehnung oott Q’öfpn i» mm» statutenmäßig Raum innerhalb der zum Schutze der nun aus many verpflichteten Religionsgemeinde von der Gesamtheit, einschließlich der Gesetzestreuen» zu gewährleisten? Man vergleiche auch, was in seinen i"p ">v nimwn aus dem Vers '121 '°?N8 tyn «3 vno ableitet, wie er ihn als allgemeine Regel hinstellt, die uns Absonderung der Sünder zur Pflicht macht. Gewiß, wir haben nicht die Möglichkeit, alle diese disziplinären Bestimmungen durchzuführen. Schon der der die Autorität besaß, die Karäer mit Erfolg zu bekämpfen und gegen Gesetzübertreter vorzugehen, stellt fest: 13V p8 nVn mn vnvnb na. Aber dann dürfen wir doch zumindest, was in unserer Gewalt liegt, nicht vernachlässigen und dürfen vor allem nicht all diesen Bestimmungen schnurstracks zuwiderhandeln und sie in ihr Gegenteil umkehren. Was ist aber nun die Selbständigkeit der Gesetzestreuen anders als die Ausführung dieses in der ganzen min geforderten Vorgehens gegen Thora-Verletzung? Wir haben die Möglichkeit nicht, den grundsätzlichen Abfall auszuschließen, darum verschließen wir uns ihm, um ihn so auszuschließen. Das ist die Idee der Selbstständigkeit und diese ist aus der Tauroh geschöpft. Aber die Propheten, hält man uns vor. haben sich nicht abgesondert, sondern haben im Volke für das Volk gewirkt. Es ist schon darauf hingewiesen, daß man die Propheten nicht als Zeugen für das Parallelsystem anrufen äarf. Das haben sie überall

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