Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 33 (14.8.1924)
- Date
- 1924-08-14
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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14. August 1924 Sprechsaal. Die Gemeindeverhältnifse in Freiburg. Freiburg i. Br., 26. Juli. An die Schristleitung der Zeitung „Der Israelit" Frankfurt«. M. Wir gestatten uns die Bitte, zu der Sprechsaalnotiz in Nr. 29 Ihrer geschätzten Zeitung vom 17. Juli 1924, Seite 13 folgende Berichtigung in die nächste Nummer ausnehmen zu wollen: Unrichtig ist zunächst, es habe der Synagogenrat die Meinung vertreten, die Mikwah wäre eine rein interne Angelegenheit der Orthodoxie. Richtig ist es vielmehr, daß der Synagogenrat und die Gemeindevertretung ausweislich der Akten beschloß, die Erstellung der neuen Mikwah als Gemeindeangelegenheit zu behandeln, wie ja auch schon die ganze Zeit über der Synagogenrat die erforderlichen Verhandlungen mit dem Besitzer des Pfauenbädes wegen der früheren Mikwah ausweislich der Akten geführt hatte. Wenn sodann versucht wird, den Eindruck zu erwecken, es habe die Gemeinde für die Erstellung der neuen Mikwah, wobei uns ein Rabbiner der konservativen Richtung beraten hat, nichts bezüglich der Aufbringung der Baukosten geleistet, so fei festgestellt, daß die Gemeinde den Bauplatz überließ und sich einen Teil der Baukosten durch eine Anleihe beschaffte. Freiwillige Spenden waren schon einzig und allein deshalb erforderlich, weil die Gemeinde in der Zeit der Inflation ihre Beamten nur mit Mühe und Not besolden konnte. Freiwillige Spenden wurden aber auch schon vorher und nachher für den dringend erforderlichen Umbau der Synagoge gesammelt, der jetzt noch seiner Verwirklichung harrt. Die weitere Erörterung dieser Angelegenheit und eine Aussprache über „sonstige andere Mißstände" in hiesiger Gemeinde soll aber im Falle eines Bedürfnisses innerhalb der Organe der Gemeindeverwaltung erfolgen, woselbst eine gründliche und sachliche Behandlung gewährleistet ist. Wir betrachten deshalb unsererseits die Behandlung der vorliegenden Fragen in der Presse als geschlossen. Mit dem Ausdrucke verbindlichsten Dankes für die im» gewährte Aufnahme der vorstehenden Berichtigung und in ausgezeichneter Hochachtung. Der Synagogenrat: i. V. Iuli^us Bloch. 2. Hierzu wird uns von mehreren Freiburger Herren mitgeteilt: Gegen die vom SR. (Synagogenrat) beliebte, sehr wenig sachliche Unterstellung „Wenn sodann versucht wird, den Eindruck zu erwecken, usw.", wird mit aller Entschiedenheit Verwahrung eingelegt. Die seitens des SR. gegebene Darstellung „daß die Gemeinde den Bauplatz — (etwa 8 Quadratmeter Fläche einer sonst kaum verwertbaren Ecke des Hintergeländes, anschließend an die Rückseite des auf dem hintern Teil des Bauplatzes stehenden Gemeindehauses) — überl i e ß", dokumentiert zur Genüge auch jetzt noch die Auffassung des SR. über die unbedingte Verbindlichkeit des Religionsgesetzes. „U e b e r l i e ß e n" denn nicht auch schon zahlreiche politische Gemeinden den verschiedensten kirchlichen und israelitischen Religionsgemeinschaften Bauplätze zur Erstellung kirchlicher oder israelitischer Institutionen? Haben damit etwa jene politischen Gemeinden die Errichtung der betreffenden kirchlichen Institutionen zu einer politischen „Gemeindeangelegenheit" gemacht oder auch nur machen wollen? Der SR. umgeht bei seiner Erklärung, wonach die Gemeinde sich „einenTeil derBaukosten durch eineAnleihe beschaffte", die wesentliche Tatsache, daß dies erst erfolgte, nachdem, wie bereits im ersten 'Eingesandt ausgeführt ist, „der SR. sich sogar noch darüber Gewißheit verschafft hatte, daß die die etwa weiter erforderlichen und die bereits in bar dem SR. ausgehändigten Beträge überschreitenden Summen durch freiwillige Spenden beim Aufrufen ausgebracht würden." Hätte der SR. ernstlich die Auffassung vertreten, „die Erstellung einer neuen Mikweh als Gemeindeangelegenheit zu behandeln", wie konnte er dann die orthodoxen Mitglieder dem Gewissenszwänge aüssetzen zur Deckung der „Anleihe" Gelder zu bestimmen, die sonst mildtätigen Zwecken zugeflossen wären? Wie wäre dann die Tatsache möglich, daß der noch bis vor wenigen Jahren im Gemeindevoranschlag vorhanden gewesene und mit einem entsprechenden Betrag ausgeworfene Posten „Frauenbad" auch in diesem Jahre in dem Gemeindevroanschlag nicht mehr erscheint? Der SR. umgeht weiter bei seiner Erklärung „wobei uns ein Rabbiner der konservativen Richtung beraten hat", die Tatsache, daß er 'igegen eine „M i t - beratung hinsichtlich der ritualgemähen Einrichtung der Mikweh durch einen konservativen Rabbiner erst dann keine weiteren Einwendungen mehr machte, nachdem ihm von Seiten der orthodoxen Mitglieder der hiesigen Gemeinde erklärt worden war, daß dieselben im anderen Falle an der Erstellung der Mikweh kein besonderes Interesse mehr haben würden, und daßsje insbesondere auch dann keinen Anlaß haben zu irgendwelchen „freiwilligen" Leistungen. . Der. SR. unterläßt es auch darauf hinzuweisen, daß auch derjenige Teil der Baukosten, der in vorübergehender Weise durch eine „Anleihe" aufge- _ De r Israelit_ bracht worden sei, tatsächlich in der Zwischenzeit bis auf einige wenige Mark durch freiwillige Leistungen der orthodoxen Gemeindemitglieder vereinbarungsgemäß aufgebracht worden ist, somit auch diese „Anleihe" durch die orthodoxen Gemeindemitglieder getilgt ist. Der SR. vergißt weiter seiner Erklärung „wie ja auch schon die ganze Zeit über der Synaaogenrat die erforderlichen Verhandlungen mit dem Besitzer des Pfauenbades wegen der früheren Mikweh ausweislich der Akten geführt hat", beizufügen, daß auch dieses nur infolge des unausgesetzten Drängens der orthodoxen Gemeindemitglieder erfolgt ist. , Die vom SR. angegebene Begründung, „weil die Gemeinde in der Zeit der Inflation ihre Beamten nur mit Mühe und Not besolden konnte" (— eine Gemeinde von mehreren hundert Mitgliedern und mit einem Jahresbudget von ca. 50 000 Goldmark —). berührt um so eigenartiger, wenn man dabei bedenkt, daß der SR. die Aufbringung der zur Erstellung der Mikweh erforderlichen Mitttel auf die zahlenmäßig wenigen orthodoxen Mitglieder der Gemeinde abwälzte, obwohl auch die gleichen orthodoxen Mitglieder außerdem in gleichem Matze wie die anderen Gemeindemitglieder, und ebenfalls „in der Zeit der Inflation" und unter „gleicher Mühe und Not" „zur Besoldung der Beamten" beitragen mußten. Ist den orthodoxen Gemeindemitgliedern nicht oft genug erklärt worden, der erste Spatenstich zur Erstellung der Mikweh würde erst dann erfolgen, wenn die gesamten, zur Erstellung der Mikweh erforderlichen Beträge durch die orthodoxen Mitglieder gedeckt sind? Ergibt sich aus allen diesen Tatsachen nicht zur Genüge die Richtigkeit der im ersten Eingesandt erfolgten Darstellung: „Der Synagogenrat vertrat die Meinung, daß die Mikweh eine rein interne Angelegenheit der Orthodoxie sei, die auch für die Kosten auszukommen, habe"? Wie kommt es, daß während und feit jener „Zeit der Inflation", in welcher die Gemeinde Freiburg „nur mit Mühe und Not ihre Beamten besolden konnte", von Seiten der Gemeindeverwaltung bespielsweise der Hilfsgottesdienst am Neujahrs- und Versöhnungfeste, der irr den früheren Jahren nach altem Ritus von Seiten orthodoxer Gemeindemitglieder umsonst geleitet wurde, unter Erhöhung der Kosten nunmehr mit „Harmonium" und unter Beizug auswärtiger „Prediger" abgehalten wird, zu welchen auch die orthodoxen Mitglieder der Gemeinde Freiburg beizutragen das Vergnügen haben? Die Auffassung des SR.: „Die weitere Erörterung dieser Angelegenheit und eine Aussprache über sonstige Mißstände in hiesiger Gemeinde soll aber im Falle eines Bedürfnisses innerhalb der Organe der Gemeindeverwaltung erfolgen, woselbst eine gründliche und sachliche Behandlung gewährleistet (!) ist", hat für die orthodoxen Mitglieder der hiesigen Gemeinde nunmehr wohl kein weiteres Interesse, nachdem einerseits durch die Abhandlungen im „Israelit", zur Genüge klargestellt ist, daß auch nach den Gutachten der milderen Auffassung ein Verbleiben in einer Gemeinde mit neologer Gemeindeverwaltung religionsgesetzlich verboten ist, und andrerseits durch Tatsachen zur Genüge bekannt ist, welche Auffassung die hiesige Gemeindeverwaltung über religionsgesetzlich vorgeschriebene Institutionen — auch „i m Falle eines Bedürfnisses" — . vertritt. Sind nicht allgemein, und insbesondere den Organen der Gemeindeverwaltung zur Genüge und feit vielen Jahren bekannt 1. Die Mihstände hinsichtlich der Schechitoh? Sehen sich die orthodoxen Mitglieder nicht schon mehr als 30 Jahre gezwungen, ihren Fleischbedarf anderweitig unter großen Unannehmlichkeiten und Kosten zu decken? Hat nicht vor wenigen Jahren ein konservatives Mitglied des SR. sein Amt deshalb niedergelegt, weil der SR. sich weigerte, den Wünschen der orthodoxen Mitglieder Rechnung zu tragen? Ist nicht auch die Gemeindevertretung vergeblich damit befaßt worden? 2. Ist das Gleiche nicht auch der Fall bei der Handhabung des sogenannten „gemeinschaftlichen" Werktagsgottesdienstes im Betlokal, der in einer nach deni Religionsgesetz verbotenen Weise erfolgt? (Vgl. die Gutachten des Orthodoxen Rabbiner-Verbandes, Frankfurt i. M., 30. Mai 1922, des Vorstandes der Vereinigung traditionell-gesetztreuer Rabbiner Deutschlands und des Rektorates des Rabbinerseminars in Berlin, Berlin 3. Juli 1922 hinsichtlich der „Tefilinfrage"). — Haben sich damit nicht auch sämtliche Organe der Gemeindeverwaltung bereits befaßt? Ist hierdurch auch nur das Geringste erzielt worden? 3. Hat nicht auch der Religionsunterricht zu den weitestgehenden Bedenken Anlaß gegeben? Ist es nicht Tatsache, daß orthodoxe Mitglieder der hiesigen Gemeinde ihre Kinder jahrelang am Religionsunterricht nicht teilnehmen lassen konnten, weil der betreffende Lehrer — auch in der Zeit nach Ausübung seines Berufes als Lehrer — öffentlich Mechallel Schabbos war und noch heute ist? Hat sich irgend jemand darum Sorgen gemacht oder sich auch nur im geringsten darum gekümmert, daß jene Kinder jahrelang überhaupt keinen Religionsunterricht hatten? Welche religionsgesetzlich oorgeschriebenen Jn- , stitutionen gibt es denn sonst noch, die in der Ge- Nr. 38 Seite 13 meinde Freiburg wohl dem Religionsgesetz entsprechen könnten? Sind nicht unbedingte Voraussetzungen zur Bildung einer Kehilloh ritualmäßige Mikweh, Schechitoh und Religionsunterricht? Was helfen die schönsten Verfassungen, wenn die Organe, welche zur Ausführung und Beachtung der Verfassung verfassungsmäßig berufen sind, sich vom Geiste losgelöst haben? Wenn der SR. „die Behandlung der vorliegenden Fragen in der Presse als geschlossen betrachtet", so dokumentiert er zur Genüge seine Ausfassung über die Auseinandersetzung zwischen den Herren Rabbinern Dr. Breuer, Dr. Unna und sonstigen maßgebenden Persönlichkeiten bezüglich Arevus, Gemeinde- und Trennungsorthodoxie, in deren Verlauf — lediglich zwecks R i chtigstellung irrtümlich aufgestellten Behauptungen — das erste Eingesindt erfolgt war. Die orthodoxen Gemeindemitglieder aber werden sich mit dem vom SR. beschlossenen „Schluß der Debatte" im „Israelit" nunmehr erst dann zufrieden geben, wenn sie selbst die ganze Angelegenheit als erledigt betrachten. Zunächst ist und bleibt es Sache der orthodoxen Gemeindemitglieder sich darüber schlüssig zu werden, ob sie die Konsequenzen aus den Mißständen in der Israelitischen Gemeinde Freiburg auf Grund der zwischen den Herren Rabbiner Dr. Breuer, Dr. Unna und sonstiger maßgebender Persönlichkeiten erfolgten Abhandlungen zu ziehen bereit sind, oder ob sie sich mit dem Hinweis des SR. Freiburg auf eine nochmalige „weitere Erörterung dieser Angelegenheit und einer Aussprache über sonstige Mißstände in hiesiger Gemeinde im Falle eines Bedürfnisses innerhalb der Gemeindeverwaltung, woselbst — nach Ansicht des SR. — eine gründliche und sachliche Behandlung gewährleistet (?!) ist" wieder abspeisen lassen. Offene Antwort an Herrn Dr. S. Ehrmann, Frankfurt a. TR. Sehr geehrter Herr Doktor! Ihre Zuschrift im „Israelit" Nr. 31 habe ich gelesen. Zunächst muh ich bemerken: Ich nahm an, daß Sie Mitredakteur der Aguda-Blätter sind oder doch ständige Fühlung mit der Redaktion haben (Beides trifft nicht zu. Red.) und daher Ihnen mein Name offiziell bekannt sein dürfte. Ich hatte nämlich zuerst jenen in der „Jüdischen Wochenschrift" Nr. 19 enthaltenen Artikel mit meiner vollen Unterschrift den Agudablättern zur Veröffentlichung zugeleitet. Da aber die Redaktion der Agudablätter verschiedene Aenderungen gewünscht hatte, die ich nicht genehmigen konnte, erfolgte die Veröffentlichung in der „Jüdischen Wochenschrift" mit der Zeichnung „ein bayerischer Rabbiner". Durch Ihre Ausführung im „Israelit" glaube ich mich nun darin getäuscht zu haben, daß Sie meinen Namen kennen, und ich gestatte mir deshalb Ihnen nur kurz als „bayerischer Rabbiner" zu antworten. Das von dem Würzburger Raw hinterlasfene Material kann ich zurzeit nicht veröffentlichen, weil die Mitglieder der Familie Bamberger eine Erlaubnis hierzu nicht erteilen, insbesondere weil der Würzburger Raw in einer an die bn w»-, von Prehburg, Zehlem und Eisenstadt gerichteten nanwi wörtlich schreibt: ftY>y«3 b$ 01313 liy 3'Viw ll'1133 »213» VP3N2 *133 '3 0811 s仫 ,n«n niVmi N131 '3 VI'N 1V2'3381 bv N"2VN N1283 ni’JWi .'i3i '131 3»vni> 1VP3V annan*» man »um ai» an NI bv »mwv a> In dieser nawn ist auch auf den Unterschied zwischen den Verhältnissen in Wien und Ungarn einerseits und den Verhältnissen in Frankfurt a. M. andererseits hingewiesen. Damit dürste auch die von Ihnen gestellte Frage beantwortet sein, weshalb — wenigstens konnte ich bis jetzt nicht das Entgegengesetzte feststellen — der Würzburger Raw auf in "iv '»a ma x»v a"m» 'n nicht geantwortet hat. Ich glaube aber auch annehmen zu dürfet, daß der Würzburger Raw deshalb nicht geantwortet hat (vielleicht hat er auch den bn x>»v a"*in» fiar kurz auf die an die oben erwähnten a»2iaa gerichtete Antwort hingewiesen), weil wie aus dem Wortlaut der N3i«m des p’ff B"*in» hervorgeht, der 3'nnn i>*i p’t? a~inn fia mit den tatsächlichen Verhältnissen in Frankfurt a. M. nicht richtig vertraut war. Ich möchte auf diese naiwv wie überhaupt auf die Sache nicht näher eingehen, weil ich den Ausführungen des Herrn Breslauer in Nr. 30 des „Israelit" vollständig beipflichte, daß die Behandlung einer solchen Frage evtl. Sache der Fachzeitungen p"oi>3 carajn dw »ans» ist, sowie auch den Ausführungen des Herrn Julius Lewin in derselben Nummer des „Israelit", daß alle gesetzestreuen Kreise bemüht sein sollten, eine friedliche Uebereinstimmung oder doch ein friedliches Nebeneinandergehen anzubahnen, nicht aber den Riß zu erweitern, ian» m!?»m rmsn- (Ein bayerischer Rabbiner. Der Notschrei eines Laien. An die Redaktion des „Israelit". Der Verfasser des offenen Briefes (Emil Breslauer) hat sicher nicht unrecht, wenn er meint, der halachische Streit vor breitestem Forum trägt nicht dazu bei, die Achtung vor Toroh velomdeho zu erhöhen. Es ist ein ungewohnter und unerfreulich anmutender Anblick; jedoch in dem Einen hat er gewiß unrecht: nämlich in der Wahl der Adresse. Es ist falsch, bei diesem Vorwurf Angreifer und Verteidiger aus gleiche Stufe zu stellen. Was will der Angegriffene anderes machen, als sich dorthin zur Abwehr zu begeben, wohin er gerufen wird!