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Der Israelit · 1924-07-03 · Heft 27 (3.7.1924) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 27 (3.7.1924)
Date
1924-07-03
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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65.JahrMM. Lmnkfyxt e, Mi den Begründet von Dr. Lehmann fit Mainz. ÄbbhheiAcnt abJanuar 1924: Deütschlünd'1 Goldmark monatlich;. Ausland: Vierteljahrpretfe (entsprechend' dem deutschen Inlandspreis xuzüglich «osten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: 50000 Kronen; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 15 Fr.; Belgien 16 Fr.;'Hollands fl.; Italien 30 Lire; Jugofiawien 70 Din.; Litauen 7.60 Lit.; Rumänien lOO Let; Polen 4 deutsche Goldmark -um, Tageskurs oder 8 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowakei 85 Kronen; Ungarn 80000 Kronen; Dänemark 6 Kronen; n.-:.' ■.«, .• l'i Norwegen 8 Krone»; Schwede« 8.6V Kronen. -i. . . . . . .. Einzelnummer dreißig Goldpfenntge., . Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Goldpfennige, für Stellensuchende' SO Goldpf., für die st ebengespaltene Nonpareille-Zeile. Die-K mm breite Reklamezeiler letzte Tertseite 1.80 Mk..vorletzte Texlseite L— Mk.; Thtffregebühr in Höhe, eines doppelten Fernbriefporto». Rabatt «ach Tarif. 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Lernen und Lehren I Jeder Baad, fein gebunden, Mk. 1.8p Gottls WchHtlla E Erez Jisroel. > . . . . -Denn wir harren Dem — 'Wann wirst Du die Herrschaft antreten in Zion, — — . Bald, in unseren Tagen, bis in die ewige Zukunft dort Stätte nehmen — — ^- lri2V2 ri'inv hw n$rip)- Der sehnsüchtige Aufschrei der jüdischen 'Seele, der auf Zions heiligem Boden, fremdes 'Recht herrschen sieht und in heißem Verlangen! des Tages harrt, da endlich Gottes Wille „groß und heilig inmitten. Jeruscholajims, Seiner Stadt" anerkannt sein wird von Geschlecht zu Geeschlecht, dieser Schrei der Golus-Iahrtausende, er regt sich aus bitterstem Schmerze heraus, wenn man den Gesetz entwur s zur Bildung einer „jüdischen Gemeinschaft in ErezIisroel" durchdenkt, den wir in seinen wesentlichen Teilen als Beilage zu dieser Nummer veröffentlichen. Der Entwurf, der noch dem hebräischen Original des „Kol Jisroel" ins Deutsche übertragen ist, scheint uns — der englische Text ist bisher offenbar nicht veröffentlicht—in Einzelheiten unklar oder ungenau, aber der Geist, von dem das Ganze getragen ist, wird durch diese Einzelheiten nicht wesentlich beeinflußt werden können Zwei Wege boten sich der palästinensischen Regierung dar, wollte sie die Verheißung der ^nationalen Heimstätte für das jüdische Volk" wenigstens nach innen durch einen alle Interessen , ausgleichenden rechtlichen Aufbau der; jüdischen Gemeinschaft in Erez Jisroel wahrmachen. Sie konnte: entweder in entschlossener Betätigung wahrhaft konservativen Geistes an die jahrtausendelang kontinuierlich fortgeführte jüdische Rechtsentwicklung anknüpfen unddas nationale Recht der Judenheit, rmipn urnin, als magna charta öer neuen jüdischen Gemeinschaft in Palästina rezipieren. Oder ö&er— sie konnte dieses jüdische Recht als religiöse Angelegenheit völlig der Autonomie der verschiedenen jüdischen Weltanschauungsgruppen überlasten und, nach amerikanischem Vorbild, freieste religiöse Gemeinde-Gruppen- Verbandsbildung gestattend, sich lediglich um die ä u ß e r e, techni s ch e Organisation etwaiger jüdischer Kommunen oder Stadtviertel kümmern, wobei. das Gesamtgebiet der Erziehung, dieses'' mip aller ernsthaften Religion, natürlich der Kompetenz der religiösen Gemeinschäften anheimgestellt werdest Mußte. Keiner dieser beiden Wege ist mit Ernst und Konsequenz beschritten worden. Den ersten haben die allmächtigen jungjüdischen Matadore des „„Waad leumi", denen die radikalste religiöse Leugnung und der demonstrative nnv Wm Lebensbedürfnis sind, natürlich als einen Hohn auf das Werk der nationalen Befreiung vom Joche des Gesetzes verworfen. Den zweiten Weg aber perhorresziert die menschlich äußerst sympathische, praktisch leider belanglose Frömmigkeit Herbert Samuels, der an der Dekoration eines Oberrabbinats seine ehrlich empfundene Freude hat und nicht merkt, wie dieses ornamentale Zierstück am Giebel des Verfaffungsbaues die im Innern sichAvollziehende Radikalisierung in keiner Weise zu verhindern vermag. So ist denn ein gesetzgeberisches Gebilde herausgekommen, das die Schattenseiten sowohl der Demokratie als auch des religiösen Gewissenszwang in sich vereint, das den wesenlosen Schein religiöser Weihe einem uferlosen Subjektivismus verleiht und die wurzelechte jüdische Frömmigkeit zur Verkümmerung und zum Untergang verdammt — ein wahres Golus Schechina auf jüdischem Boden. Eine vom Recht „anerkannte jüdische Gemeinschaft" soll gestiftet werden — man denke: auf dem der ganzen Welt heiligen Boden des jüdischen Gesetzes — und nicht ein kleines; armes Wörtchen findet dieser Entwurf, das auch nur andeutungsweise den bindenden Charakter des traditionellen Religionsgesetzes für die Aeußerungen des jüdischen Gemeinschaftslebens ausspräche! ^Religiöse und weltliche Behörden" darf diese Rechtsgemeinschaft sich geben, aber was denn nun diese Behörden sollen, welches die prinzipielle Richtschnur ihrer Wirksamkeit ist, das wird der Willkür, der freien Entwicklung, dem Zufall der Majorität anheimgestellt. Ja doch — zweimal ist in dem Paragraphenwerk von ri brn«?' die Rede, in 8. 5,wo aber die Kompetenzen des Oberrabbinats durch eine lange Aufzählung auf — mit Ausnahme der Schechita — mehr oder minder unwichtige Rechtsformalitäten festgelegt, E r z i e h u n g und K u l t u s ihm ganz entzogen werden. Wie dieses O b e r r a b b i n a t entsteht, wer es wählt, welche Garantien für feine Unabh ä n g i g k eit von den mächtigen, zum Teil religionsfeindlichen Geldgebern geboten werden — davon schweigt der Entwurf "ebenso beredt wie er von der Rezeption des jüdischen Gesetzes überhaupt zu; schweigen verstund.' Dem Nätionalrat ist nicht nur die finanzielle, sondern auch(C. 3 e) die organisatorische Aufsicht über alle religiösen, kulturellen und erzieherischenJnstitutionen ausgeliesert, wobei dem Oberrabinat jedwede gesetzliche Handhabe fehlt, um die allmähliche Entheiligung der meisten dieser Anstalten zu verhindern, selbst wenn es die innere Unabhängigkeit dazu sich zu erhalten vermag. Man bedenke, was es bedeutet, wenn ein „Nationalrat", in dem die religionsfeindlichen Elemente vermöge ihrer größeren weltlichen Bildung, ihrer Sprachkunde und politischen Gewandtheit naturgemäß das Uebergewicht besitzen, alle Stätten der I u g e n d b i l d u n g, des Thora-Unterrichts zu überwachen haben wird, wenn sie jeden schlichten, frommen Jehudi zwingen können, mit seinen Steuergroschen den bewußten Kampf gegen die Thora, die systematische Entjudung der jüdischen Jugend in den radikalen Schulen aktiv zu fördern. Die allgemeine Volkserziehung s st e u e r zur Pflege und Förderung jeder -UM: AL KL ZW Ä

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