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Der Israelit · 1924-02-28 · Heft 9 (28.2.1924) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 9 (28.2.1924)
Date
1924-02-28
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 2 Nr. 3 Blätter 28. Februar 1924 liehen. Wir meinen die Aussprache über die Aguda-Idee. Plastische Klarheit, greifbare Präzision unserer Erundanschauung, des einheitlichen Gedankens, der der Wiener Verfassung der Agudas Jisroel zugrunde liegt, haben die vierundsechzig Delegierten zu ihren Gruppen mitnehmen können. Geahnt, doch nicht voll erfaßt hatten viele, gefühlsmäßig ausgenommen, doch nicht verstandesmäßig verarbeitet den fundamentalen Grund, in dem Agudas Iisroel verankert ist-. Nun konnte ihnen der Gedanke klar bis zum geläufigen Wortausdruck werden. Und das wird wohl der größte Erfolg der vierten Delegiertenversammlung sein. Der neue „Achduth"-Verein mit seiner ganz andersartigen Tendenzbetonung hat zu einer Gegenüberstellung von seiner und der Aguda Idee eine gute Klärungsgelegenheit gegeben und so, ungewollt, einen kleinen Beitrag zum besseren Verständnis desjenigen wahren Achdus-Gedankens geliefert, der der Agudas Iisroel eigen ist. Die deutliche Aufzeigung des „Achdut"-Irrtums verringert natürlich nicht, sondern vermehrt in unserem Kreise das Bedauern über seine Gründung, - nährt aber auch die Hoffnung, daß die von unseren Delegierten ausgestreckte Bruderhand über kurz oder lang von der anderen Seite ergriffen werde, auf daß in der Tat die Gesetzestreuen im Lande alle gemeinsam herantreten an „die Lösung der jüdischen Gesamtheitsaufgaben im Geiste der Thora". Die Satzung der „Agudas Jisroel" und die ideellen Gegensätze in der deutschen Orthodoxie. Dem Beschlüsse des Delegiertentages gemäß verS^fentlichen wir im folgenden die Ausführungen des Herrn Jacob Rosenh e i m in der Generaldiskussion, die am 11. Februar in Halberstadt stattsand. Die Ausführungen des verehrten Herrn Vorredners in ihrer logisch unanfechtbaren Klarheit werden gewiß allseitige Zustimmung finden, und es ist in der Tat, von der Warte der objektiven Idee betrachtet, ein Kampf um nichts Geringeres als um Sein oder Nichtsein der jüdischen Gemeinschaft in ihrer Einzigkeit, um den n^uv üp-Charakter des jüdischen Volkes, der sich in unserem Widerstand gegen die Gleichwertung von Neologie und Orthodoxie, in unserem daraus ohne weiteres folgenden Gegensatz zur „Achduth"-Idee äußert. Wenn dennoch, wie ich wahrzunehmen glaube, auch bei denen, die — wie wohl wir alle — in dieser Auffassung des ideellen Charakters dieser Kämpfe einig sind, die von Herrn Dr. Breuer vorgetragenen Deduktionen keine restlose Befriedigung auslüsen, sondern ein in seinen Wurzeln zunächst ungeklärter, gefühlsmäßiger Protest dagegen sich geltend macht, so scheint mir das an zwei Dingen zu liegen, auf die ergänzend hinzuweisen ich mich verpflichtet fühle: erstens an der bemerkenswerten Unklarheit, die auch in diesem Kreise über Sinn und Bedeutung der von der Kenessio Gedaulo angenommenen Satzung noch besteht, und zweitens an der häufig wahrzunehmenden Verwechslung der reinen Idee mit den Menschen, die ihre Träger sind. Soviel steht fest: zwischen der Grundidee der Agudas Israel, die heute, wie unsere Väter seit Iahrtausenden, die Thora allein, nicht Blut und Rasse. Familien- und Stammesgefühle, als das konstituierende Merkmal der jüdischen Gemeinschaft betrachtet, und zwischen der entgegenstehenden Auffassung, der dieses religiöse Moment nur eine mehr oder minder wichtige Nüance im Kranze der nationalen Grundmerkmale ist, gibt es keinen Ausgleich, und der Kampf der miteinander ringenden Ideen, kann nicht erspart und nicht umgangen werden. Allein, es wäre unrichtig und ungerecht, zu vergessen, daß Menschen, solange sie Menschen bleiben, nicht abstrakte Ideenträger, nicht begriffliche Rechenerempel, sondern lebendige Menschen von Fleisch und Blut sind, mi:; manchem inneren Widerspruch in Denken, Fühlen und Tun behaftet, weil eben das Leben gar oft nicht ohne Rest wie ein Rechenerempel aufgeht. Die jüdischen Menschen, die heute dem „Misrachi" oder der Gemeindeorthodoxie oder der „Achduth" ihre Unterstützung leihen, kann man, ohne ungerecht zu sein, ob dieser Zugehörigkeit allein, durchaus nicht als Verkörperungen der diesen Organisationen zu Grunde liegenden, nach unserer Ueberzeugung irrigen Ideen betrachten. Der Motivenkompler, der den einzelnen gesetzestreuen Juden in derlei Verbindungen hineinführt, ist eben zu vielgestaltig, um ohne weiteres durchschaut zu werden und daraus allein eine religiös-sittliche Wertung der Persönlichkeit abzuleiten. Das Gefühl für diese Tatsache ist bei uns in den Herzen zahlreicher treuer Gesinnungsgenossen lebendig, und ich möchte Nachweisen, daß es mit der von der „Kenessio Gedaulo" angenommenen, vom Nabbinischen Ra^e gebilligten Satzung durch aus nicht im Widerspruch steht. Bevor ich diesen Nachweis durch eine genauere Betrachtung der das passive Wahlrecht betreffenden Bestimmungen der Satzung führe, sei jedoch ein Wort über den Milgliederkreis der Agudas Iisroel, über die Aufnahme von Mitgliedern gestattet. Es war unser Frankfurter Naw, Herr Nabb. Breuer, der von vornherein den Grundsatz vertrat, daß alle Juden, wie weit sie auch in Leben und Gesinnung von den Grundsätzen der Thora abgeirrt sein mögen, Aufnahme in die Aguda sollten finden können: wie Abraham seine Altäre mitten in die heidnische Welt hineinpflanzte und die Suchenden zu sich rief, so sollte auch Agudas Iisroel jedem, der zu ihr strebt, die Hand entgegenstrecken. Allein der ganze Osten, von Litauen bis Ungarn, widerstrebte aus Gründen, die man respektieren muß, dieser weitherzigen Auffassung. Und so ist denn die Satzung derart gestaltet worden, daß prinzipiell jeder aufnahmefähig ist, der mindestens „die Verbindlichkeit der Thora für sich und das jüdische Volk anerkennt", den Landesorganisationen aber das Recht zusteht, unter Zustimmung des Rabbinischen Rates ihres Landes einschränkende Bestimmungen über die Aufnahme von Mitgliedern füreinebegrenzte Zeitdauer zu treffen. So ist in der polnischen Landesorganisation ebenso wie in der Tschecho- Slovakei die Aufnahme von Misrachisten ausgeschlossen, weil man beispielsweise in Polen sonst befürchten müßte, daß einfach auf Kommando der Parteileitung an einzelnen Orten, wo die Verhältnisse gerade danach gelagert sind, Aguda-Ortsgruppen durch Masseneintritt von Misrachisten in misrachistische umgewandelt würden, und weil, um auf ein anderes Land zu exemplifizieren, der beispiellos scharfe Gegensatz, der in der Tschecho-Slovakei zwischen dem dort geradezu revolutionären Misrachi und fast dem gesamten Rabbinat des Landes besteht, eine Aufnahme von Misrachisten für die slovakische Landesorganisation ganz indiskutabel wäre. Ebenso fest steht aber die Tatsache, daß für Landesorganisationen des Westens, wie z. B. Deutschland und Holland, angesichts der ganz anders gearteten seelischen Struktur der gesetzestreuen Misrachikreise von einem prinzipiellen Ausschluß der Misrachisten von der Aufnahme gar keine Rede sein kann. Die Satzung billigt hier, in getreuer Anpassung an die Verschiedenheit der Verhältnisse, den Ländern volle Freiheit zu und dient damit der Wahrheit. Aber auch in denjenigen Ländern, und dies ist besonders bemerkenswert für den hohen, freien Geist, der unsere Satzung durchweht, in denen die Landesorganisationen einschränkende Bestimmungen über die Aufnahme von Mitgliedern treffen, dürfen sie es nur „für eine begrenzte Zeitdauer" tun. Diese einschränkenden Bestimmungen müssen also in ihrer Geltungskraft von vorneherem auf sieben, auf zehn, auf zwanzig Jahre beschränkt werden. damit die Verwaltungsorgane des Landes und der Rabbinische Rat des Landes immer wieder aufs neue zur gewissenhaften Nachprüfung der Frage veranlaßt werden, ob die getroffenen temporären Einschränkungen noch immer notwendig oder ob - nW?a na iviv - die Zeiten derart verändert sind, daß die Pforten, dem Ideale der Aguda gemäß, ohne Gefahr für ihren Bestand und für die Reinheit ihrer Prinzipien weiter geöffnet werden können. So stehen wir offenen Auges auf dem Boden der oft rauhen Wirklichkeit, aber der Blick bleibt in die Zukunft gerichtet, die uns die Identität „Agudas Iisroels" mit dem ganzen jüdischen Volke bringen soll. Ich komme nun zu dem viel umstrittenen Paragraphen 4 der Agudasatzung, der die B e - stimmungen über das passive Wahlrecht enthält.. Es heißt da wie folgt: Wählbar indie Organe der Agudas Iisroel sind nur solche Mitglieder, deren Gesinnung und Lebensführung anerkanntermaßen der Thora entspricht. Angehörige von Organisationen, die sich im prinzipiellen Gegensatz zu Agudas Jisroel befinden, sind in die zentralen Verwaltungsorgane nicht wählbar. Im Zweifelfalle entscheidet über das Vorhandensein eines solchen Gegensatzes der Rabbinische Rat des betreffenden Landes. Wir brauchen uns, meme Herren, dieser Bestimmungen, die aus ernster Gewissensprüfung heraus geschaffen und von Gedaulei Aulom mildester Gesinnung gebilligt worden sind, wahrlich nicht zu schämen, und sie stehen auch durchaus im Einklang mit der von mir vorhin nachdrücklich hervorgehobenen Unterscheidung zwischen den Organisationen und Ideen, die wir als irrig entschieden bekämpfen, und zwischen den sie' tragenden gesetzestreuenBrüdern, deren r e l igiösen Persönlich keitswert wir nichtsdestoweniger in brüderlichster Gesinnung würdigen. Schon indem die Satzung zunächst alle Nicht-Eesetzestreuen von der Leitung überhaupt, aus allen Organen ausschlietzt, dann aber, darüber hinaus, aus einem Teil der leienden Organe, nämlich aus den zentralen Verwaltungsorganen, auch noch Angehörige gegensätzlicher Organisationen fernzuhalten für nötig hält, zeigt sie mit größter Klarheit, daß 'ür die letztere Bestimmung ein anderes Motiv vorhanden sein muß als für die erstere. Sähe die Satzung der Agudas Iisroel — wie unsere Gegner es gerne haben möchten — jeden Misrachisten als nicht gesetzestreu an, so wäre der zweite Satz ja völlig überflüssig, weil er im ersten enthalten sein würde. Und es könnte dann auch keine Rede davon sein, daß Persönlichkeiten von solcher Gesinnung Delegierte in der Kenessio Gedaulo, sowie Führer von Ortsgruppen und'Landesorganisationen werden dürften, Aemter, die nach unserer Satzung ja jedem, der nur einen iivn bewußt und gewohnheitsmäßig Übertritt, verschlossen bleiben sollen. Es muß also ein ganz anderes Motiv sein, das aus den zentralen Verwaltungsorganen, d. h. aus dem Geschäftsführenden Ausschuß, dem Zentralrat und dem Exekutiv-Komitee Angehörige gegnerischer Organisaiionen ausschlietzt, und dieses Motiv liegt, so meine ich, und habe dies auch von der Tribüne der Kenessio Gedaulo ohne Widerspruch zu finden, erklärt, klar auf derHand. Wir brauchen an der Spitze unserer Gesamtorganisation Persönlichkeiten, deren Seele ganz und ungeteilt der Agudas Iisroel gehören. Wir sind kein Gesangverein und kein Kegelklub, dessen Vorsteher ihr Herz und ihren Geist zwischen tausenden von anderen Vereinsinteressen teilen können. Wer des Glaubens lebt, daß das Organisationsprinzip des Zionismus das wahre und rechte Organisationsprinzip des jüdischen Volkes ist, der kann unmöglich dasjenige Maß von konzentrierter Hingebung

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