Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1924)
- Date
- 1924-01-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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' L m v o. januar lyz* rankfurt a. M., den - 26. T-b-tü884 65. Jahrgang L vsr Israeli 4 Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum |[0| J JJ Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. »1 / - Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 ©olömart monatlich; Ausland: Vierteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: 80000 Kronen; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 15 Fr.; Belgien 15 Fr.; Holland 2 fl.; Italien 20 Lire; Jugoslawien 70 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien 100 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs; Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowaket 30 Kronen; Ungarn 15000 Kronen: Dänemark 6 Kronen; Norwegen 5 Kronen; Schweden 3.60 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. De,z Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 30 Goldpsennige, für SreUensuchrnde 20 lsoldpf., für die siebengespaltene Nonpareille-Zöile. Die 80 mm breite Reklamezeil letzte Textseite 80 Pfg., vorletzte Textseite 1:20 Pfg.; Chiffregebühr in Höhe eines doppelten Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Änserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederzeit Vorbehalten. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G.m. b. H., Frankfurt a. M., Gr. Eschenheimer Straße 23, Tel. Hansa 5842 sowie durch sämtl. Annoncen-Exped. des In-und Auslands Alleinige Lnseratenannahme für Frankfurter Geschäftsanzeigen: Sul. Schmidt. Lanaestraße 3. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen direü an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 10802. — Au^erder Zürich Nr. VIII 7234 — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24869 — Böhmische Unionbank in Prac n an: Postsparkasse Wien Nr. 79603 — Postsparlassenauu Budapest Nr. 18424 — Postscheckamt , — Ban™ Marmarosch, Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. Suchet? $u cvmäfaiQtcn pvtifcn für Ssraeßf'Slbonnenfen: Statt: Abonnenten < G. M. G. M. Hirsch, Pentateuch 5 Bde geb. . (nur noch wenige Exemplare) .... 35.- 27.- Hirsch, Gebete. (nur noch wenige Exemplare) Lehmann, Samuel Ha-nagid Schachnowitz, Merelaika „ Luftmenschen .9.- 7.- „ Jenseits „ Im Judenstaat , drosch. 9 — 1.50 der Chasaren „ Salomo, der Falascha Äudaus, Baalfchem von Michelstadt geb. 2.50 2.- Lieferung gegen vorherige Einsendung des Betrages zuzüglich Versand-Porto oder gegen Nachnahme. Frankfurt a. M. Verlag des Israelit G. m. b. H- MonnemenkrgebüKren für [ das erste Meetetzakr 1924. | Die Nachnahmen für das I. Quartals- abonnement 1924 und den rückständigen g Monat Dezember werden, soweit nicht 1 schon geschehen, unsren Abonnenten im ■ Laufe der nächsten Wochen vorgezeigt, z Wir bitten dringend, keine Nach- | nähme zurückgehen zu lassen. g Die Post nimmt auf die Nachnahmen jj nur Renten- oder Goldmark an; wer » solche nicht zur Verfügung hat. wolle uns L | den Betrag <Mk. 3.50) unverzüglich in § | Papiermark (3,5 Billionen) durch Postj | anweisung einsenden. S | Frankfurt a. M. z £ Verlag des „Israelit" G. m. b. H. £ -■■««■■BBBBBHBBBBBBHBBBISBSBBBSHBBHBBaBKBiSBWSBaa* Die Kalenderreform und das gesetzestreue Judentum. Seit vielen Jahren schon sind Bestrebungen im Gange zu einer Aenderung des in allen Kulturstaaten der Welt eingeführten, auf Papst Gregor zurückzuführenden bürgerlichen Kalenders. Man hat es als großen Mangel empfunden, daß die Grenzen des christlichen Osterfestes zwischen 22. März und 25. April fallen, und ein zweiter Nachteil des gregorianischen Kalenders besteht darin, daß das Jahresdatum von Jahr zu Jahr auf einen andern Wochentag fällt. Dem ersten Uebel wäre — das Einverständnis der maßgebenden kirchlichen Kreise vorausgesetzt — relativ leicht abzuhelfen. Man brauchte den Ostersonntag nur ein für allemal z. B. auf den zweiten Sonntag im April zu verlea-7,-. der Verkehr und der Handel wäre dan; Veit, die sie erle 1 il zwischen Charfre, r Auch die Schulferien^ ^jährlichen Verschiebung .jüdische Leben hätte die .. ir, daß das christliche Gsrer-.^- ea'- meist der Fall war,,, in die nvs-rvoche fällt, sondern einige Tage früher oder später. Umso einschneidendere Wirkung hätte die geplante zweite Reform. Da das Sonnenjahr 365, in Schaltjahren 366 Tage zählt, also außer 52 vollen Wochen noch einen resp. zwei Tage, so ist der Vorschlag gemacht worden, diesen einen Tag am Schluß des Jahres, im Schaltjahr am Schluß des Halbjahres as wochenlos mitzuführen, sodaß der erste Januar eines jeden Jahres mit demselben Wochentag (man wird den Sonntag dazu wählen) beginnt. Das würde mit andern Worten nichts anderes besagen, als daß unser Sabbat von Jahr zu Jahr auf einen andern Wochentag fällt. Man hatte bisher dieser kalendarischen Umwälzung wenig Interesse entgegengebracht. Man wußte, daß die Kirche sich mit aller Macht gegen eine Unterbrechung der siebentägigen Woche wehren würde und glaubte nicht recht an eine Umsetzung dieser theoretischen Regel in die Praxis. Die Angelegenheit ist aber seit einigen Wochen in ein gefährliches Stadium getreten. Nachdem nämlich der Kongreß der internationalen Handelskammern in London i. I. 1621 und die Kalender-Reform-Komm'ssion der internationalen astronomischen Union in Rom im Jahre 1922 sich mit der Frage beschäftigt haben, ist sie im letzten Herbst in Genf vor das Forum der Völkerbundsliga gekommen. Man hat sie dem Ressort der technischen Kommission für Verkehr und Handel zugewiesen, und diese hat vor der Beschlußfassung das Urteil der drei christlichen Kirchen, des Papstes, der englischen Kirche und des ökumenischen Patriarchats in Konstantinopel eingeholt. Im Einverständnis mit den Vertretern dieser höchsten kirchlichen Instanzen, welche den Verhandlungen persönlich beigewohnt haben, sind folgende drei Paragraphen angenommen worden: 1. Vom Standpunkt des Dogmas aus stößt, streng gesprochen, die Idee einer Kalenderreform, sowohl was die Festlegung der Ostern betrifft als auch die allgemeinere Reform des gregorianischen Kalenders nicht auf unüberwindliche Schwierigkeiten. 2. Keine Kalenderreform und insbesondere keine Entscheidung betr. die Osterfestsetzung (die im wesentlichen eine' religiöse Frage ist), darf praktisch ohne die Zustimmung der verschiedenen hohen religiösen Autoritäten durchgeführt werden. 3. Die durch eine Kalenderreform hervorgerufenen Veränderungen sind nur dann gerechtfertigt und annehmbar, wenn sie in bestimmter Form von der öffentlichen Meinung mit Rücksicht auf eine Verbesserung des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Verhältnisse gefordert werden. Wenn man bedenkt, daß die ad 1) und 2) gestellten Forderungen eigentlich schon erfüllt sind, will der erste Satz nur aussagen, daß die kirchlichen Behörden schließlich nichts gegen die doppelte Kalenderreform einwenden werden. Einstweilen ist in Genf ein Komitee von 6 Mitgliedern gewählt worden, das die Verhandlungen weiterführen und bei passender Gelegenheit durch den Völkerbund die letzte Entscheidung herbeiführen wird, von der man kaum im Zweifel zu sein braucht, wie sie ausfallen wird. Für das praktisch-religiöse Leben der den Sabbat streng beobachtenden Juden wären die Folgen dieser Einführung einer oder in Schaltjahren zweier Wochen von 6 statt 7 Tagen unübersehbar. Die für den Kaufmann, Handwerker, besonders aber für die Angestellten schon bestehenden Schwierigkeiten der Sabbatheiligung würden sich ins Unendliche steigern, wenn man gezwungen wäre, in diesem Jahre am Sonntag, im nächsten Jahre am Montag, dann am Dienstag usw. zu feiern. Wenn der wirkliche